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T H E M A     R Ü C K B L I C K
b-mw-323
Hauptthema:
Hey Leute,

hab da mal eine frage zu der ausbildung bei der bundesbank. vielleicht hat ja jemand ahnung. und zwar steht da das man auf lebenszeit verbeamtet wird. nur ich meine gehört zu haben, dass man nicht mehr so einfach heutzutage verbeamtet wird. ist der arbeitsplatz eigentlich sicher wenn man verbeamtet wird? was bedeutet das noch so? muss man dann dort arbeiten wo es einem aufgetragen wird?
Doc. Watson
Leider kann ich dir nicht genau zum Thema Verbeamtung bei der Bundesbank helfen aber viell. trotzdem etwas Licht ins Dunkel bringen.

Bei der Polizei wirst du schon zu Beginn deines Studiums verbeamtet.
Zunächst bist du Bemater auf Widerruf nach Beendigung des Studiums Beamter auf Probe. Nach etwa 2 Jahren Probezeit bist du ("ganzer")Beamter

Mit Vollendung des 27. Lebensjahres wirst du Beamter auf Lebenszeit. Das wird bei der Bundesbank nicht anders sein.

Als Beamter unterliegst du dem Beamtengesetz. Grundsätzlich wirst du nicht wegen schlechter Auftragslage, leerer Kassen o.Ä. entlassen. Nur dann wenn du Schei*e baust.

Dein Beamtenstatus (siehe oben) entscheidet darüber wie klein der Haufen sein kann um entlassen zu werden.

Die Aufgaben der Polizei ist Ländersache, machst du in einem Bundesland das Studium zahlt DIESES Land für dich. Daher will das Land dich auch behalten. D.h. du kannst nur im Tausch das Bundesland wechseln.

Bei der BUNDES-Bank wird das ähnlich dem BGS oder Bundespolizei sein. Die werden halt dort eingesetzt wo Bedarf ist.

Ein Kumpel von mir hat zumindest schon während des Studiums halb Deutschland gesehen.

Aber es gibt doch sicher nur eine Bundesbank oder gibt es etwa in jedem Bundesland eine?

Hoffe, ich konnte etwas helfen.
b-mw-323
danke schon mal,

also es gibt eine bundesbank, aber die hat stellen in ganz deutschland
BMW-86
zu dem Beamtenstatus bei der BB hab ich auch keine ahnung- aber ein beamter in ausbildung wird zum Beamtenanwärter ernannt.

Du bekommst also keinen Vertrag oder so sondern eine ernennungsurkunde. Auf Lebenszeit wie oben erst ab dem 27 LJ. ordentl. Kündigung oder so gibbet ned.
Solange du also keinen Bleistift klaust keine Probleme ;-)

b-mw-323
jut dann weiß ich ja erst mal bischen darüber bescheid, weil meine freundin will das da machen und da war noch was unklar wegen dem verbeamten.

vielleicht kann ich ihr ja mit dem argument das sie dann in ganz DTL eingesetzt werden kann das wieder aus dem kopf treiben :)