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T H E M A     R Ü C K B L I C K
$hadow
Hauptthema:
hi!
Ich komme gerade vom BMW treffen in Würzburg, und da is mir ein auto aufgefallen, an dem rumdum alle scheiben (ohne folie) getönt sind... hab dann gleich mal auf www.maboglas.de nachgeschaut, aber das is mir echt zu weit, dort hin zu fahren, und preise sind auch nicht angegben.

weis jemand, wo man so etwas in der nähe von würzburg machen lassen kann, und wieviel das kostet?

MfG
Shadow
-XTreMe-
Hab gestern auch ein Audi gesehn, wo alle Scheiben getönt waren, auch ohne Folie, die vorderen Scheiben waren auch getönt, aber nur ein gewissen Grad, also nicht so stark wie die Hinteren...

Würde auch gerne infos haben, aber BITTE keine Leute die sofort losschreien "IST ILLEGAL!!!!!"
Chr1s-eG
das würde mich allerdings auch interessieren! vllt. hat noch jemand n shop in hessen am start.. wär stark!

mfg
RAG
Lest euch mal den Thread hier durch. Bergibmw hat das hier sehr gut zusammengefasst.

-XTreMe-
Ja den Thread kenn ich schon länger ;)

Leider geht da nicht so 100% drauß hervor, ob es nun LEGAL oder ILLEGAL ist.. nicht das es illegal ist und du hast 700€ in die scheibe gesteckt und die müssen dann wieder rausgerissen werden..
$hadow
auf dem flyer in wü war gestanden "100%" legal

Bearbeitet von - $hadow am 11.05.2008 20:20:20
sveno
illegal *lol*
-XTreMe-
Meine Fresse^^ kann nicht jemand irgendwas Hieb und Stichfestes posten und nicht immer nur "Ist legal.." "oah nee das ist illegal!"


Kein TÜVler hier? oder jemand der mal das eingetragene in seinem Fahrzeugschein kopieren kann?
Merlin-9999
und immer wieder auf´s neue ....!!!!!!




Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vorderen + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des KBA verboten. Die nachträglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt.

Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43).
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
-XTreMe-
Das ist doch ein Wort... vielen dank!

Und wieso praktizieren die das immernoch? Warum bekommen die den TÜVer der das Einträgt nicht an den Arsch?!
Merlin-9999
ich will hier niemanden etwas unterstellen, ABER............

der EURO regiert die welt