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Bruderchorge
Hauptthema:
Hi Leute, ich suche, da ich Ärger mit 2 gekauften Bimmern habe ( unterschiedliche Verkäufer, beides Privatleute ) eine gute Anwaltskanzlei, da ich vor Gericht gehen möchte und ich bin auch rechtschutzversichert im ADAC ^^

Ich habe vorhin bei der Kanzlei Rocke und Partner angerufen, aber der Typ war mit am Telefon schon unsymphatisch und dann meinte er ich hätte überhaupt keine Ansprüche in beiden Fällen und nur ganz vielleicht und er hat eh keine Zeit.

1. Fall, wie Ihr vielleicht gelesen habt KM Betrug bei einem 540, knapp 100 tkm zurückgedreht, beweisbar und ich will Schadensersatzansprüche und Wertminderung vom Verkäufer !

2. Fall Mir wurde ein 535 ohne Mängel verkauft ( im Vertrag extra zugesichert ) der aber einen Schaden der Zylinderkopfdichtung oder sogar im Motorblock hat. Auch beweisbar durch die Vorbesitzer, die alle dieses Problem damit hatten, was scheinbar nicht von einer Fachwerkstatt repariert werden konnte. Nun will ich die Kosten für den Einbau eines neuen Motors erstattet bekommen, zumindest die Kosten des Motors.

In welchem Fachgebiet muss ich da mich umsehen ? Verkehrsrecht oder eher Warenrecht ?
Kennt ihr da gute Kanzleien ?

Gruß Daniel
Craysor
hallo,
kannst dich an einen adac-vertragsanwalt wenden, die wissen oftmals bescheid. auf der homepage vom adac sind die hinterlegt, oder aber auch durch einen anruf beim adac in münchen zu erfragen. wenn du mir deine postleitzahl sagst, kann ich dir auch welche nennen.
Bruderchorge
Diese Kanzlei von Rocke war mir vom ADAC empfohlen worden, die sitzen sogar im Haus bei denen ;-)

meine PLZ 23898

Irgendwas muss ich doch machen können ^^
187
ich glaub der unfreundliche anwalt hat recht. du wirst kaum eine chance haben!!

du meintest das der verkäufer vom 540i selber nicht wusste das der tacho zurückgedreht wurde er hat den auch so gekauft..

und im 2.fall wenn der kopf gerissen wäre hätte er nicht solange überlebt (mehrere besitzer)... und wie wills dus beweisen das die zkd vorher defekt war?
Bardock
Hi Bruderchorge,

ich gebe dir den Tip, zu einem Anwalt mit dem Fachgebiet Vertragsrecht zu gehen. Ein Anwalt ist nicht automatisch ein Fachanwalt, denn um sich Fachanwalt nennen zu dürfen bedarf es gewisser Weiterbildungen und bearbeiteten Fällen in eben dem entsprechendem Gebiet. Das weiß ich von zwei Rechtanwälten.

Ich rate dir erst einmal genau zu klären, ob der ADAC auch wirklich für die Anwaltskosten aufkommt. Meistens, eigentlich immer, übernehmen solche Rechtsschutzversicherungen auch nur die Kosten der Klage. Das heißt, wenn man in Berufung geht, also in die zweite Instanz, werden die weiteren Kosten nicht übernommen. Aber so etwas sagt einem kein Versicherungsvertreter beim Vertragsabschluß.

Leider kann ich dir keine konkreten Namen nennen, lediglich den Rat dich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzten und nicht unbedingt einen für allgemeine Streitigkeiten, wobei ich diese nicht schlecht reden will.


Gruß Bardock

Bearbeitet von - Bardock am 15.04.2008 16:58:45
Bruderchorge
Im 1. Fall hab ich sehr wohl auf den Ersatzanspruch, da gibt es diverse Urteile darüber, dass der Verkäufer auch bei Unwissenheit haften muss, dieser muss dann seinerseits seinen Verkäufer belangen, für den Fall, er war es nicht.

Im 2. Fall war das Problem den Vorbesitzern bekannt, mehreren Vorbesitzern, wenn der Vertrag auftaucht, in dem steht mein Verkäufer hat ihn mit Kühlerproblemen gekauft und mir hat er sie verschwiegen, dann ist das arglistige Täuschung.

Oder sehe ich das nun falsch ?

Gruß Daniel
Maveric
Zitat:


Im 1. Fall hab ich sehr wohl auf den Ersatzanspruch, da gibt es diverse Urteile darüber, dass der Verkäufer auch bei Unwissenheit haften muss, dieser muss dann seinerseits seinen Verkäufer belangen, für den Fall, er war es nicht.

Im 2. Fall war das Problem den Vorbesitzern bekannt, mehreren Vorbesitzern, wenn der Vertrag auftaucht, in dem steht mein Verkäufer hat ihn mit Kühlerproblemen gekauft und mir hat er sie verschwiegen, dann ist das arglistige Täuschung.

Oder sehe ich das nun falsch ?

Gruß Daniel

(Zitat von: Bruderchorge)




So wie es aussieht brauchst Du doch keinen Anwalt. Weißt es doch schon alles. :)
Bruderchorge
Ja schon, aber beide Verkäufer weigern sich, also will ich sie verklagen, dafür brauch ich dann ja schon nen Anwalt :-)
SuMo-Driver
@ Bruderchorge,

da bin ich mal wieder Realist (wie in dem anderen Thread zu diesem Thema).

Hab ich es nicht vermutet, daß Rocke & Partner von so was die Finger lässt.

Die haben Arbeit damit und bekommen kaum Kohle dafür.

Streitwert ist ja sehr gering (Kaufpreis war m.E. nach 3 Teuro).

Die nehmen lieber einen Fall, der sicherer ist, und bei dem es um 30 Teuro geht.

Würdest Du als Anwalt auch machen, brauchen wir uns nix vormachen. Samariter sind unter Anwälten nicht zu finden.

Ein Richter wird wahrscheinlich auch nicht sonderlich viel Wert auf einen "großen" Prozeß legen, sondern zu einem Vergleich raten.

Sorry, so leid es mir tut, aber das war Lehrgeld (musste ich auch mal zahlen, daher kann ich ein Lied davon singen).
Bruderchorge
So ich habe gestern mit einem Anwalt aus Berlin telefoniert, er räumt mir in beiden Fällen gute Chancen ein, ich kann den Kaufvertrag rückabwickeln und den 540 zurückgeben für den Kaufpreis und dann alles was ich an Arbeit und teilen reingesteckt habe als Schadensersatz zurückverlangen.

Bei dem 535 habe ich ebenfalls gute Chancen, das war zwar ein Privatkauf, aber der Typ hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und mir Mängelfreiheit zugesichert, dass heißt er muss 2 Jahre Gewährleistung geben !

Nun fehlt mir nur noch ein guter Verkehrsrechtsanwalt aus München.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Was war das denn für ein Anwalt, bestimmt keiner, der den Fall übernehmen wird, sonst würde er die Kirche weiter Richtung Dorfmitte schieben und weniger optimistisch denken.

Zum 535: Was habt Ihr denn für einen Vertrag geschlossen ?? Einfach ein blankes Blatt Papier und :"Hiermit verkaufe ich ". Welcher Verkäufer ist so weit von der Helligkeit der Gedanken entfernt und schreibt nicht einen Spruch rein, gekauft wie besehen, Schrottauto oder Bastlerauto.

Wenn so was schon drin steht, dann wird's ein gutes Gezeter werde.

Und irgendwelche Prozesse die bereits geführt wurden, zählen nicht zwingend vor Gericht (hier ist nicht Amerika).

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Ich wünsch Dir viel Glück, halt uns auf dem Laufenden.
Bruderchorge
Ein Herr Richter aus der Kanzlei Gansel aus Berlin, den Fall mit dem 535 würde er auch übernehmen und die Paragraphen die er mir runtergebetet hat besagen, dass ich bei dem 540 bei einer Vertragsrückabwicklung ein Recht auf Schadensersatz habe, durch die Aufwertung des Wagens meinerseits.

Die Sache mit dem 535 ist relativ klar, dass ist ein Standart Kaufvertrag und in der Rubrik "Der Verkäufer sichert zu" ist angekreuzt "keine weiteren Mängel, außer Lackstellen und Pixelfehler" und das hat er unterschrieben und da steht nix mit Bastlerauto oder sowas.

Aber erstmal die Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung abwarten, wenn die besteht, dann gehts los.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Ich hol das Thema mal hoch, weil mich der Stand der Dinge interessiert ;-)
Bruderchorge
Habe in beiden Fällen einen Anwalt beuaftragt und die haben letzte Woche jeweils eine Forderung verfasst auf Basis von bisherigen Urteilen des BGH und der Aussagen des BGB und die Beschuldigten haben jeweils 2 Wochen Zeit zu reagieren, andernfalls => Gerichtsverfahren.

Bei dem 535 mit Motorschaden lautet die Forderung ein AT Motor zu bezahlen, also ca. 2500 € + Einbau.

Bei dem 540 9700 € und dafür kriegt er den Wagen wieder inkl. Schadensersatz.

Mal sehen was passiert, aber das Recht ist auf meiner Seite in beiden Fällen !
Wird dann nur um Beweise und Geldsummen gehen.

Gruß Daniel
BlackPJ80
Halt uns auf dem laufenden, wenn sich was tut....