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MCEE
Hauptthema:
Hi Leute,

bin grad am Überlegen, ob ich mir meine Überstunden auszahlen lassen soll... Jetzt meine Frage: werden Überstunden mit dem gleichen Stundenlohn bewertet wie die normalen Stunden oder ist hier was anders geregelt?


Hab derzeit ne 40 Stundenwoche (160 Stunden im Monat) und bekomm brutto € 1.800.--. Netto sind es dann noch rund € 1.250.--. Ich hab auf meinem Konto zur Zeit genau 160 Überstunden. Was würde ich dann jetzt für meine 160 Überstunden bekommen? Auch nochmal brutto € 1.800.-- bzw. netto € 1.250.-- ???

Danke & Gruß
Markus
Terrybor
Hallo MCEE, ich habe das einfach mal mit meinen Zahlen verglichen. Bei normal 1800 Brutto ist 1250 Netto, wäre bei mir 3600 Brutto macht 2139 Netto. Da du durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst, wird die in den Bereichen auch mehr prozentual abgezogen. Bin LK 1 bei 12% Krankenversicherung, keinen Kinderfreibetrag. Kannst mir ja kurz per PM Deine LK, % der Krankenversicherung, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer ja - nein, schicken, dann wird es etwas genauer.

Habe das einfach mal mit meinem Programm hier auf dem rechner aus gerechnet.
oxford
letztlich ist das abhängig von deinem AV wie die überstunden vergütet werden! also ob überstunden nur zu 100% vergütet werden oder eben 25% mehr,50%mehr usw!
Pug
Zitat:

durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst



diese bleiben immer gleich, was sich progressiv ändert ist die lohnsteuer.
errechnen kannst du es HIER
Terrybor
Zitat:


Zitat:

durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst



diese bleiben immer gleich, was sich progressiv ändert ist die lohnsteuer.
errechnen kannst du es HIER

(Zitat von: Pug)




Erst ab 5300 Brutto bleibt der Höchstbetrag der oben genannten Abzüge immer gleich. Bis 5300 Brutto erhöhen sich auch diese Anzüge, bis ab 5300 Brutto der Höchstbetrag erreicht wird. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er mit den Überstunden diese 5300 Brutto erreicht.
Pug
Zitat:


Zitat:


Zitat:

durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst



diese bleiben immer gleich, was sich progressiv ändert ist die lohnsteuer.
errechnen kannst du es HIER

(Zitat von: Pug)




Erst ab 5300 Brutto bleibt der Höchstbetrag der oben genannten Abzüge immer gleich. Bis 5300 Brutto erhöhen sich auch diese Anzüge, bis ab 5300 Brutto der Höchstbetrag erreicht wird. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er mit den Überstunden diese 5300 Brutto erreicht.

(Zitat von: Terrybor)



steh ich gerade auf dem schlauch?

wir sind bei prozentrechnung
beispiel:
beitragssatz KV je nach krankenkasse 14%
bei 1000€ = 140€ beitrag
bei 2000€ = 280€ beitrag
= doppelt soviel lohn ergibt doppelt soviel beitrag
es bleibt immer bei einem beitragssatzt von 14% (höchstsatz mal aussen vor)

bei der einkommenssteuer sieht es anders aus, da hat er bei doppelten lohn nicht mehr den gleichen steuersatz und müßte verhältnismäßig mehr steuern zahlen, als nur doppelt soviel.
Adthomas
Du bekommst etwa 8,- pro Überstunde.
DerBMWFahrer
Bei Renten-/Pflege-/Arbeitslosen-/Krankenversicherung gibt es keine "höhere Gruppe", Pug hat da absolut Recht. Der Beitragssatz (also Prozente) ist unabhängig vom Bruttogehalt, nur begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen. Bei der Lohnsteuer ist das anders (doppeltes Brutto = 1,75x Steuersatz = effektiv 3,5x so hohe Lohnsteuer (im Progressionsverlauf)).

@MCEE: Kommt auf deinen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag an, ob für Überstunden (bzw. Mehrarbeit) der gleiche Stundenlohn gilt wie für die vertragliche Arbeitszeit. In vielen Branchen wird Mehrarbeit mit +25% für normale Wochentage, +50% ab der 4. Mehrarbeitsstunde an einem Tag und +100% wenns ein Sonntag/Feiertag war. Rechnen wirs mal durch (ausgehend von Bayern, kein Kirchenmitglied, kein eingetragener Steuerfreibetrag, 12% Krankenkassenbeitrag). Zuerst dein normales Gehalt:

Bruttogehalt 1.800,00 EUR
Lohnsteuer -202,83 EUR
Solidaritätszuschlag -11,15 EUR
Krankenversicherung -124,20 EUR
Pflegeversicherung -19,80 EUR
Rentenversicherung -179,10 EUR
Arbeitslosenversicherung -29,70 EUR
Nettoverdienst 1.233,22 EUR

Jetzt mit den Überstunden ausgezahlt, gleiche Ausgangsdaten wie oben, gerechnet mit gleichem Stundenlohn für die Überstunden wie für die normalen:

Bruttogehalt 3.600,00 EUR
Lohnsteuer -749,41 EUR
Solidaritätszuschlag -41,21 EUR
Krankenversicherung -248,40 EUR
Pflegeversicherung -39,60 EUR
Rentenversicherung -358,20 EUR
Arbeitslosenversicherung -59,40 EUR
Nettoverdienst 2.103,78 EUR

Zitat:


Hallo MCEE, ich habe das einfach mal mit meinen Zahlen verglichen. Bei normal 1800 Brutto ist 1250 Netto, wäre bei mir 3600 Brutto macht 2139 Netto. Da du durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst, wird die in den Bereichen auch mehr prozentual abgezogen. Bin LK 1 bei 12% Krankenversicherung, keinen Kinderfreibetrag. Kannst mir ja kurz per PM Deine LK, % der Krankenversicherung, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer ja - nein, schicken, dann wird es etwas genauer.

Habe das einfach mal mit meinem Programm hier auf dem rechner aus gerechnet.

(Zitat von: Terrybor)




Bearbeitet von - DerBMWFahrer am 12.05.2008 10:16:28
jan_323i
...ä, ich glaub der Arbeitsmonat sind immer 173,5 Stunden. (oder so).
Also bezieht sich dein Bruttogehalt auf 173,5 stunden.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Grüße Jan
DerBMWFahrer
Das kommt immer darauf an, welche Vertragsarbeitszeit man hat und jeder Monat hat eine andere Anzahl an Arbeitstagen. ;) xxx,5 Stunden bekommst du natürlich nur bei krummen Wochenarbeitszeiten, z.B. 38,5 / 42,5h/Woche.

Bayern (Gebiete mit überwiegend evangelischer Bevölkerung), Jan08 bis Dez 08: 22 20 22 19 20 20 22 23 20 22 21 19

Zitat:


...ä, ich glaub der Arbeitsmonat sind immer 173,5 Stunden. (oder so).
Also bezieht sich dein Bruttogehalt auf 173,5 stunden.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Grüße Jan

(Zitat von: jan_323i)


MCEE
Moin Jungs. Schon mal vielen Dank für eure Antworten das hat mir schon mal wirklich weiter geholfen. Also meine Überstunden werden genau so vergütet wie meine normalen Stunden also mit 100%.

Hmmm aber das is schon hart. Von € 1.800.-- brutto dann nur noch knapp € 850.-- bleibt ja echt nicht mehr viel übrig. Mal schauen, ob ich das mit meinen Chefs irgendwie anders regeln kann....

Vielen Dank aber auf jeden Fall nochmal :-)

MfG
Markus
jan_323i
Hi,

also ich hab ja auch ne 40 std woche in bawü und mir wurde das mit den 173,5 so gesagt.
Hab mal gegoogelt: klick

Grüße Jan
Merlin-9999
Zitat:

also ich hab ja auch ne 40 std woche in bawü und mir wurde das mit den 173,5 so gesagt.



Über den Jahresschnitt wird jeder Monat mit 4,35 Wochen gerechnet.
Bei einem 40Std Vertrag macht das also 4,35x40=174Std pro Monat
güttl
Zitat:



Hmmm aber das is schon hart. Von € 1.800.-- brutto dann nur noch knapp € 850.-- bleibt ja echt nicht mehr viel übrig. Mal schauen, ob ich das mit meinen Chefs irgendwie anders regeln kann....

Vielen Dank aber auf jeden Fall nochmal :-)

MfG
Markus

(Zitat von: MCEE)




Versuchs doch mal mit Stunden absetzen!! Bleibst mal nen Monat zu Hause. Da haste auf jeden Fall mehr davon....
rennfrikadelle
Zitat:


Zitat:


Zitat:

durch das höhere Brutto auch in eine höhere Gruppe der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung kommst



diese bleiben immer gleich, was sich progressiv ändert ist die lohnsteuer.
errechnen kannst du es HIER

(Zitat von: Pug)




Erst ab 5300 Brutto bleibt der Höchstbetrag der oben genannten Abzüge immer gleich. Bis 5300 Brutto erhöhen sich auch diese Anzüge, bis ab 5300 Brutto der Höchstbetrag erreicht wird. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er mit den Überstunden diese 5300 Brutto erreicht.

(Zitat von: Terrybor)




NEIN!

Die RV, KV un AV sind feste Prozentbeträge vom Bruttolohn und ändern sich nicht nach oben - eher im Gegenteil. Das was sich ändert ist ausschließlich die Lohnsteuer und mit ihr der Soli. Ab rund 3.500 Euro greift die erste Beitragsbemessungsgrenze (KV) - spricht wer 3500 € veridient zahlt exakt den gleichen KV-Beitrag wie derjenige, der 5000€ verdient. Bis dahin sind es rund 13% vom Bruttolohn, wovon der Arbeitnehmer die Hälfte tragen muss.
Stefan177
Zitat:


Versuchs doch mal mit Stunden absetzen!! Bleibst mal nen Monat zu Hause. Da haste auf jeden Fall mehr davon....

(Zitat von: güttl)




Was hast'n davon? Ausser langeweile. ;)

Wie wär's mit nem Tankgutschein vom Chef. Soweit ich weis kann man davon nix abziehen. :o)