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Rote Kennzeichen dürfen nur vom Handel zu Probefahrten benutzt werden!Eine Überlassung an Privatpersonen führt schlimmstenfalls zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes!
halte ich für ein gerücht.
habe ein kumpel. dessen vater hat rote nummern und nutzt diese um mit seinem 8er oder m6 zum einkaufen zu fahren.
und er is kein händler, besitzt diese dinger eben genau aus dem grund, das er seine wagen nur hin und wieder bewegt.
(Zitat von: Doedelhai159)
das werden 07 nr sein...
diese sind (mittlerweile) für 30 jahre (früher 25jahre) alte kfz zulässig um bewegungs- und werkstattfahrten durchzuführen und es können bis zu 10 fahrzeuge auf ein kennzeichen angemeldet werden.
wenn man mit den dingern auffällig oft erwischt wird und zur arbeit, einkauf, usw fährt können auch diese entzogen werden..
die 06 nr sind händlerkennzeichen und dürfen keinesfalls an privatpersonen abgegeben werden!!
andernfalls werden diese im schlimmsten fall dem eigentümer entzogen..
und wenn du kein mitarbeiter der firma bist dann hat der vers.nehmer ein echt grosses problem wenn rauskommt das er die dinger verliehen hat..
aber mal ehrlich...warum fährt man mit geliehenen kennzeichen auch wie ne wildsau??
vielleicht hast ja glück und der winkel war so bescheiden, dass die kennzeichen unlesbar sind...andernfalls kann das n haufen ärger bedeuten!! besonders für den vers.nehmer!!!
Bearbeitet von - plop am 04.05.2008 21:55:46