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Doedelhai159
Hauptthema:
... und hat 2 dinge festgestellt, die nicht den regeln entsprechen:

auspuff (abe hatte ich nur nich dabei)
Fahrwerk (hab ich noch nich eingetragen)

solche sachen wie rückleuchten (die ein e prüfzeichen haben) und die scheinwerfer (zwar mit ringen, aber prüfzeichen war ja noch da) haben sie durchgehen lassen.

ich muss jetzt innerhalb von 7 tagen bei den vorbeigucken.

was wird mich da erwarten? für das fahrwerk habe ich ein teilegutachten, für den auspuff eine abe.
auspuff is also kein ding, aber fahrwerk...
wenn ich das vorher noch eintragen lasse, werden die das durchgehen lassen? oder wird auf dem tüv-bericht das datum vermerkt?

sollte das fahrwerk ein proböem darstellen, was erwartet mich denn dann?

edit: auf der karte steht ich muss nur die papiere innerhalb von 7 tagen in der polizeidienststelle nachgereicht haben.
für fahrwerk existiert wie gesagt nur das teilegutachten bisher.
was is denn wenn ich das fahrwerk jetzt eintragen lasse?

Bearbeitet von - Doedelhai159 am 17.04.2008 01:46:04
Bruderchorge
Du must es eintragen lassen, denn sonst kriegst du Ärger, wenn du grad den einbau gemacht hast und ne Probefahrt ums dann einzutragen, können die dir ja auch nix, soll ja nur festgestellt werden, dass alles seine Ordnung hat.

Gruß Daniel
ELDIABLO
da sie dir nicht nachweisen können seit wann das fhrwerk eingebaut ist kanst du es getrost nachholen,weil irgendwie muss man ja damit auch zum tüv fahren können.
Doedelhai159
also eintragen und zur polizei fahren und denn ist die sache geritzt?
ELDIABLO
jep
Z3 Freund
Hey,sowas kenne ich.Musste eintragen lassen,sonst wird er dir stillgelegt.Musste mein Auto damals auch vorführen,weil die den Aufkleber auf der Heckscheibe beanstandet haben.Man würde angeblich nichts mehr durch die Scheibe sehen können.Dabei wäre das egal gewesen,da ich zwei Aussenspiegel hatte.Habe dann eine Beamtenbeschwerde eingereicht und recht bekommen.
E30massder
Da die dir nur ne Mängelkarte ausgestellt haben, brauchst du nix befürchten. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lass es eintragen und geh im Anschluss gleich auf die Zulassungsstelle und lass es in die Fahrzeugpapiere eintragen, da steht dann kein Datum drin.

Im übrigen kannst du mit der Mängelkarte auf jede beliebige Polizeiwache gehen und des vorzeigen, musst alsonet zu dem, der sie dir ausgestellt hat...

Ich weiß net wie des in Rostock gehandhabt wird, aber in Nürnberg wenn mir einer ne Mängelkarte ausstellt, dann werf ich die gleich danach weg.. Hier kräht kein Hahn danach. Wenn du die net vorzeigst, geht des nämlich zur bearbeitung an die Stadt bzw. Ordnungsamt, aber die wissen hier scheinbar nix mit anzufangen... JEdenfalls kam noch nie was, wenn ichs vergessen hab...
Iceman320i
Also ich würd die ja nicht wegschmeißen, sonst bekommste noch ein Bußgeldbescheid 3Punkte und paar Euronen aufgebrummt. Lass es eintragen und gut ist wenn du es nicht eingetragen bekommst muste es wohl ausbauen, somal du bei nem Unfall am Arsch wärst Versicherungstechnisch.

Sei froh das sie so kulant waren und sie dir das Teil nicht stillgelegt haben. Kenne jemanden dem ist das passiert.
E36-Freak
Mängelkarte hat nichts mit Bussgeld/Anzeige zu tun
BMW_Sepp
Zitat:


Mängelkarte hat nichts mit Bussgeld/Anzeige zu tun

(Zitat von: E36-Freak)




@doedelhai

hast du eigentl eine MÄNGELKARTE bekommen oder nur so nen wisch das du die papiere zur ansicht vorbei bringen sollst?

Stimm den anderen zu lass eintragen und gut ist´s!
Die meisten Polizisten sind doch eh nette menschen ;)
Superstrose
Zitat:


Zitat:


Mängelkarte hat nichts mit Bussgeld/Anzeige zu tun

(Zitat von: E36-Freak)




@doedelhai

hast du eigentl eine MÄNGELKARTE bekommen oder nur so nen wisch das du die papiere zur ansicht vorbei bringen sollst?
(Zitat von: BMW_Sepp)




Da gibts keinen Unterschied.

Außerdem denke ich, dass der TE keine 7 Tage erhalten hätte, wenn er nur die Papiere vorzeigen soll.

E30massder
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Mängelkarte hat nichts mit Bussgeld/Anzeige zu tun

(Zitat von: E36-Freak)




@doedelhai

hast du eigentl eine MÄNGELKARTE bekommen oder nur so nen wisch das du die papiere zur ansicht vorbei bringen sollst?
(Zitat von: BMW_Sepp)




Da gibts keinen Unterschied.

Außerdem denke ich, dass der TE keine 7 Tage erhalten hätte, wenn er nur die Papiere vorzeigen soll.



(Zitat von: Superstrose)




Doch, des is gesetzlich festgelegt, die müssen dir mind. eine Woche Zeit geben zum vorzeigen. Können des kulaterweise aber auch verlängern. In Nürnberg geben se standartmäßig 10 Tage... Egal ob nur führerschein net dabei oder ne ABE oder sonstwas.
Tiefflieger
Nur ne Mängelkarte bekommen heisst leider nicht automatisch Punktelos da rauskommen...

Im besten Fall abstempeln lassen und jut is..

Wenn der Polizist aber Bock hatte, hat er ne Anzeige gefertigt und du hats 3 Bonuspunkte gesammelt..

Hatte ich bei meinem Civic mal, neue Felgen bekommen, hatte es dann noch nich zum eintragen geschafft.. 2 tage später wurde ich angehalten.. gab dann ne Mängelkarte und sonst nix weiter, paar Wochen später kam dann der Bussgeld Bescheid + Punkte

Datum wird auf dem Tüvbericht vermerkt.. man kommt manchmal mit durch wenn man sagt man wollte gerade zum TÜV,unrealistisch wirds mitten in der Nacht... immer ermessenssache des Polizisten..
E30massder
Zitat:


Nur ne Mängelkarte bekommen heisst leider nicht automatisch Punktelos da rauskommen...

Im besten Fall abstempeln lassen und jut is..

Wenn der Polizist aber Bock hatte, hat er ne Anzeige gefertigt und du hats 3 Bonuspunkte gesammelt..

Hatte ich bei meinem Civic mal, neue Felgen bekommen, hatte es dann noch nich zum eintragen geschafft.. 2 tage später wurde ich angehalten.. gab dann ne Mängelkarte und sonst nix weiter, paar Wochen später kam dann der Bussgeld Bescheid + Punkte

Datum wird auf dem Tüvbericht vermerkt.. man kommt manchmal mit durch wenn man sagt man wollte gerade zum TÜV,unrealistisch wirds mitten in der Nacht... immer ermessenssache des Polizisten..

(Zitat von: Tiefflieger)




Du musst unterscheiden zwischen "Mängelbescheid": einfach abstempeln lassen und gut is.
und "Mängelanzeige".
Is beides des selbe Formular aber unten sind zwei Felder wo der Beamte sein Kreuz setzen kann.
Doedelhai159
blöderweise wars ja mitten in der nacht...

die haben mir auf den wisch ein kreuz gemacht bei: papiere zur einsicht innerhalb von 7 tagen mitbringen.
E30massder
Zitat:


blöderweise wars ja mitten in der nacht...

die haben mir auf den wisch ein kreuz gemacht bei: papiere zur einsicht innerhalb von 7 tagen mitbringen.

(Zitat von: Doedelhai159)




Wenn nirgendswo ein Kreuz bei Anzeige is, dann brauchst dir keinen Kopf machen
Doedelhai159
seine worte waren: "bringen sie die dokumente in die dienststelle, die auf der rückseite vermerkt ist. sie haben dazu 7 tage zeit. wenn etwas nicht abgenommen wurde, dann holen sie das nach."

oder so.
datum und zeit steht ja mit auf dem "kontrollbericht".
E36-Freak
Zitat:


Zitat:


blöderweise wars ja mitten in der nacht...

die haben mir auf den wisch ein kreuz gemacht bei: papiere zur einsicht innerhalb von 7 tagen mitbringen.

(Zitat von: Doedelhai159)




Wenn nirgendswo ein Kreuz bei Anzeige is, dann brauchst dir keinen Kopf machen

(Zitat von: E30massder)




bei dem von uns verwendeten Vordruck PolN 28 gibt es kein Kästchen, wo Du das gesondert ankreuzen kannst. Denke wenn der Kollege da nichts weiter gesagt hat und Du den Mängelschein da vorgelegt hast, ist die Sache erledigt
E30massder
Zitat:


Zitat:


Zitat:


blöderweise wars ja mitten in der nacht...

die haben mir auf den wisch ein kreuz gemacht bei: papiere zur einsicht innerhalb von 7 tagen mitbringen.

(Zitat von: Doedelhai159)




Wenn nirgendswo ein Kreuz bei Anzeige is, dann brauchst dir keinen Kopf machen

(Zitat von: E30massder)




bei dem von uns verwendeten Vordruck PolN 28 gibt es kein Kästchen, wo Du das gesondert ankreuzen kannst. Denke wenn der Kollege da nichts weiter gesagt hat und Du den Mängelschein da vorgelegt hast, ist die Sache erledigt

(Zitat von: E36-Freak)




Stimmt da ham wir beide uns scho mal drüber unterhalten. Die Bayern ham nen andern Vordruck, deswegen hab ich ja auch geschrieben, dass des bei uns so gehandhabt wird.
SuMo-Driver
Hallo,

eine Frage an die Polizisten hier im Thread.

Meines Erachtens ist die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.

Kann natürlich sein, daß die Rennleitung vor Ort blind und bl...d war, aber es wurden Bauteile an dem Fahrzeug verändert, deren Einbau ein Erlöschen der BE verursachen.

Demnach:

Wird auf ein Erlöschen der BE erkannt, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen § 3 FZV für zulassungspflichtige Fahrzeuge und gegen § 4 FZV für betriebserlaubnispflichtige Fahrzeuge vor. Als Rechtsfolgen sind hier ein Bußgeld von 50 € und 3 Pkt. vorgesehen. Diese Rechtsauffassung wird derzeit allerdings nicht von allen Bundesländern getragen, so dass es zu unterschiedlichen Ahndungen kommt.

Wenn dem nicht so wäre, dann könnte man sich ja auch irgendwas ans Auto bauen (sagen wir mal NOS) und erst bei Beanstandung durch die Rennleitung die Teile erst wieder abbauen bzw. einzutragen versuchen.

Oder sehe ich das ein wenig zu eng ??
Iceman320i
Polizisten sind nicht alle so unfreundlich. Normalerweise haste bestimmt recht. Aber angemessen sollte es schon sein.

Hate bisher immer Glück wenn mal was war. Entweder Mängelkarte oder freundlicher Hinweis.
Doedelhai159
ich hab ihm gesagt, ich hab teilegutachten für das fahrwerk. und da meinte er, dann is das ja kein problem.

alles was fehlt innerhalb von 7 tagen nachreichen.

außerdem gibs gewisse dinge am wagen, die nicht unbedingt verkehrsgefärdent sind.
deswegen wird oftmals drüberhinweggesehen.
Iceman320i
Zumal heist es Änderungen sind unverzüglich Einzutrag. Was heist unverzüglich. Wenn ich erst nach einer Woche einen Termin bekomme? Darf ich nicht fahren oder wie?
SuMo-Driver
Der Polizist hat in gewisser Hinsicht einen Spielraum, ob die BE nun wirklich erschloschen ist, oder nur so eine Art Schwebezustand hat (bei relativ unwichtigen Dingen).

Bei Sicherheitsrelevanten Teilen sollte dies jedoch eigentlich anders sein. Und bei Auspüffen ist die Rennleitung ja sowieso hellhörig ;-)

Logischer Weise wünsche ich Doedelshark natürlich, daß es keine Punkte und gar nix gibt. Es war nur eine "wissenserweiternde" Frage an dei Polizisten im Forum ;-)
Doedelhai159
bei mir war ja alles soweit ordnungsgemäß, nur eben keine abe fürn auspuff und fahrwerk.

und ganz offensichtlich, war ja alles io was beides angeht.
da wärs wie iceman schon sagt leicht übertrieben gleich den wagen stillzulegen.
SuMo-Driver
@ Doedelhai,

manchmal kann die Rennleitung auch hart sein. Im Netz kursieren Geschichten, daß bei den bekannten Motorradstrecken gern einmal ein Auspuff oder Motorrad eingesackt wird.

Rechnung für den Gutachter etc. folgt dann.

OK, die haben dann aber auch keine Flüstertüten dran gehabt und den DB Eater entfernt ;-))
Iceman320i
Mich würd ja auch mal interessieren obs da Richtlinien gibt Intern bei der Polizei. Weil wo se mich mal angehalten haben wegen zu tief da meinte der eine zum anderen in Berlin hätten se den stillgelegt. Mh. Hab ne Mängelkarte bekommen sollte die vom TÜV abstempeln lassen und in 7 Tagen vorzeigen, das die "Mängel" zu tief behoben worden sind.
Weis garnicht mehr 10 oder 20€ hat mich die Karte gekostet. Nur weil mir beim Auto waschen das Frontnummernschild abgefallen ist. Sonst hätten se mich gar nicht erst angehalten.
E30massder
Wegen nem Auspuff farf ein Auto gar nimmer stillgelegt werden. Stichwort FzO..

Mal abgesehen davon, dass ein Auspuff auch keine Verkehrgefährdung darstellt und ein Fahrzeug nur dann Stillgelegt werden darf, wenns Verkehrsgefährdend is.

Wenn ein Polizist dir Punkte gibt und des ganze mit Verkehrsgefährdung begründet, dich aber weiterfahren lässt, dann is die Anzeige eh ungültig. Denn entweder is des Fahrzeug unsicher und er lässt es Stilllegen oder er lässt dich weiterfahren, dann kanns aber auch net unsicher sein...
E36-Freak
Du meinst die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)...die Arbeitsweisen und gesetzlichen Regelungen bezgl. Untersagung der Weiterfahrt bzw. Stillegung vor Ort (Entstempeln der Kennzeichen) sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, der zur Verkehrsunsicherheit führt, bedeutet das aber nicht, das die Anzeige ungültig ist.

Passiert anschliessend jedoch etwas und es wird festgestellt, das die Weiterfahrt nicht untersagt wurde, hat derjenige der kontrolliert hat ein Problem...
E30massder
Zitat:


Du meinst die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)...die Arbeitsweisen und gesetzlichen Regelungen bezgl. Untersagung der Weiterfahrt bzw. Stillegung vor Ort (Entstempeln der Kennzeichen) sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, der zur Verkehrsunsicherheit führt, bedeutet das aber nicht, das die Anzeige ungültig ist.

Passiert anschliessend jedoch etwas und es wird festgestellt, das die Weiterfahrt nicht untersagt wurde, hat derjenige der kontrolliert hat ein Problem...

(Zitat von: E36-Freak)




Oder eben FZV, ich hatte irgendwie FZO (Fahrzeugzulassungordnung) im Kopf.

Zwecks der sofortigen Stillegung: Ich kann halt nur des mitteilen, was ich aus Bayern kenn.

Wie is des etz eigentlich mit dem Entstempeln?
Des darf dochnur ein Gutachter, oder bin ich da Falsch im Bilde.

Mein Wissensstand is, dass ein Polizist dies bei einem Verkehrsunsicherem Fahrzeug nicht darf, da er ja kein aaS ist und somit auch keine BEfugnis besitzt und dies erst durch einen aaS bestätigt werden muss.


Bei nicht gezahlter Versicherung/Steuer darfs ja auch die Polizei, des Ordnungamt, weils ja nix mit dem Fahrzeugzustand zu tun hat.
E36-Freak
ist regional ebenfalls unterschiedlich. Anordnung zur Entstempelungin Niedersachsen: nur die Verwaltungsbehörde oder ein AAS), weitere Sachbearbeitung ebenfalls durch die Verwaltungsbehörde. Wird ein Mangel festgestellt, der so erheblich ist, das eine Verkehrsgefährdung eintritt, besteht die Möglichkeit nach dem NdsSOG die Weiterfahrt zu Untersagen (Sicherstellung Fahrzeugschlüssel bzw. Sicherstellung Fahrzeug), Verwaltungsbehörde ist dann spätestens am nächsten Tag zu informieren...

über die Praxis (Fachkompetenzen mancher Verwaltungsehörden) sag ich an dieser Stelle mal nichts
318is_coupe
Ich weiß net wie es bei euch ist aber in Nürnberg kannst es wegschmeißen.Hatte im Dezember 4 davon keins vorgezeigt.Da tut keiner was.
Iceman320i
Mir wurde gesagt, das nach ablauf der Frist die Durchschrift zur Zulassungsstelle geschickt wird. Von dort aus wird die Stillegung veranlasst so einfach. Dies dauert mit sicherheit ne Weile. Aber wegschmeißen? Ich weis ja nicht.