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red_sky
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 10.04.2008 um 09:07:11 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Hallo Jungs und mädels,

habe mal da eine Frage!

Es geht darum das ich letzte mal mein Auspuff eingetragen habe (REUTER) und eine Woche später wurde ich zum ersten mal gleich von den Grünen angehalten.Jetzt wollten die von mir mein FZGschein usw. kenn war ja.

Ich meinte das ich nur den Bericht habe das es Eingetragen ist also den Schein was der TÜV prüfer gibt.Der Prüfer meinte ich muss den gleich Eintragen.Der Polizist allerdings meinte das ich das nicht mehr muss (also in den FHZschein überschreiben lassen)da es ein neues FHZschein ist.
Ich sollte laut dem Polizisten bei der Zulassungstelle mal anrufen und naxchfragen allerdings ist da andauert besetzt.

Wisst Ihr da vielleicht mehr??Ich kenne das nur das man das auch ins Schein eintragen lassen muss.

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 10.04.2008 09:07:11

Bearbeitet von - red_sky am 10.04.2008 10:10:36
Peja_320i
du musst es nicht eintragen lasse, solange du den wagen nicht ummeldest oder sonst was in der art machst!!
shgfa
Auf dem Schein den der Prüfer dir gegeben hat sollte draufstehen ob du es unverzüglich in die Fahrzeugpapiere nachtragen musst oder bei nächster Gelegenheit (Um oder Abmeldung).
red_sky
Naja auf den Schein mit den Felgen steht das.Habe ich zwar immer noch nicht gemacht ist jetzt 1 Jahr her aber es hat noch keiner was gesagt bzw. wurde ich nie Angehalteln.Jetzt wo ich mein Auspuff dran habe wurde ich ebend angehalten und da meinte der Grüne ich muss das nicht machen.Soweit wie ich mitbekommen habe stand da nix das ich es Eintragen muss,aber ich werde sicherheitshalber morgen nochmal nachsehen.

Peja_320:Reicht es wenn ich das Papier vom Prüfer immer dabei habe??
shgfa
Die Frage kann ich Dir auch beantworten, ja es reicht ausser wenn drauf steht unverzüglich, dann ist das auch damit gemeint.
red_sky
=) Upss wollte natürlich euch alle damit ansprechen.
so war das nicht gemeint.Wollte eigentlich fragen wie er das macht.Naja dann werde ich mal morgen nach schauen was da steht.

Danke auf jedenfall und nicht falsch verstehn habe mich nur falsch ausgedrückt sorry.
jaegermeisterBMW
also ich war auch die paar tage beim TÜV und hab ne Abnahme von meinem Auspuff machen lassen! Beim Durchforsten meiner PApiere ist mir aufgefallen, dass mein Fahrwerk nicht eingetragen ist!
Allerdings hatte ich auch daür so eine BEstätigung, dass das Fahrwerk abgenommen ist!
Selbigen Schein habe ich für den Auspuff auch bekommen!
Der TÜVer meinte, muss man nur im Fahrzeug mit führen! Eintragen erst wenn das Fahrzeug um oder neu angemeldet wird!

GRuß

Johannes
Colonia
Als ich meinen Eisenmann abnehmen lassen habe, wurde auf dem Prüfbericht vermerkt, dass die Abnahme eingetragen werden muss oder der Prüfbericht ständig mitgeführt werden muss.

Ich glaube, da gibts keine genaue Festlegung
red_sky
Ich habe mal heute morgen nachgeschaut und da steht auf dem Bericht das eine Berichtigung in die Fahzeugpapiere bei gelegenheit notwendig ist.
Naja ich werde mal bald zur Zulassungstelle fahren und mir das Eintragen lassen und dann werde ich auch gleich mal nachfragen ob es wirklich nötig ist.

Wenn vor mir jemand mal dahin geht kann er/sie ja auch mal nachfragen.Wenn es natürlich keine umstände macht.

MFG
Christian Sch.
Ob es unverzüglich eingetragen werden muss oder nicht hängt auch davon ab, was für eine Abnahme gemacht wurde. Bei einer 19(3) für Auspuff oder Fahrwerk oder Räder ist die Eintragung in die Papiere zurückgestellt, eine 19(2) bzw. 21er muss immer unverzüglich eingetragen werden, egal welches Bauteil....
red_sky
Was meinst du den mit zurückgestellt??

Christian Sch.
Das heißt, dass es erst bei nächster Befassung (Abmelden, ummelden,...) in die Papiere übernommen wird. Teilweise auch gar nicht mehr.
red_sky
alles klar danke schön.
BMW_KRaNKeD
Ich hole das Thema nochmals aus gegebenen Grund hoch.

Zitat:


Ob es unverzüglich eingetragen werden muss oder nicht hängt auch davon ab, was für eine Abnahme gemacht wurde. Bei einer 19(3) für Auspuff oder Fahrwerk oder Räder ist die Eintragung in die Papiere zurückgestellt, eine 19(2) bzw. 21er muss immer unverzüglich eingetragen werden, egal welches Bauteil....

(Zitat von: Christian Sch.)




War heute beim Fahrwerk und Räder begutachten und auf der Quittung steht, dass Fahrwerk und Räder nach §19(2) abgenommen wurden.
Auf dem Gutachten ist folgender Satz vermerkt:
"Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."

Heißt das nun, dass ich das unverzüglich machen muss oder erst bei der nächsten Anmeldung/Ummeldung?

Wäre für Hilfe dankbar.

mfg,
Tom
daniel.krueger
@ BMW_KRaNKeD:

Wie Christian Sch. schon eindeutig geschrieben hat ist in diesem Fall die unverzügliche Eintragung in die Papiere erforderlich.


Es gibt übrigens auch Eintragungen nach §19(3), die unverzüglich eingetragen werden müssen, beispielsweise alles, was Auswirkungen auf die KFZ-Steuer hat.
red_sky
Also ich war noch nicht beim Eintragen in die Papiere.Bei mir hat noch kein Grüner was gesagt obwohl ich oft angehalten werde.
Mein Auspuff die Felgen und das Fahrwerk sind zwar eingetragen aber ich fahre nur die Papiere vom Tüv mit,mehr nicht.
Letztens wurde ich angehalten vom Grünen und der wollte mir nicht glaube das die Felgen sachgemäß eingetragen sind bis ich Ihn davon überzeugen musste das die beim Tüv eingetragen wurden(er dachte das hätte mir eine hinterhof werkstatt eingetragen).Naja auf jedenfall habe ich Ihn nur die Papiere vom tüv gezeigt das die abgenommen wurden und er hat nichts gesagt nicht mal eine andeutung oder sonst was.Als wenn das für Ihn normal gewesen wäre.

Naja muss jeder selbst wissen was er macht aber ich werde das machen wenn ich mein wagen ab- oder ummelde.

Also ich hafte für nichts :)
Taze
Hi,

und drei Wochen später wird der nächste "Gebt-mir-Beileid-Thread" eröffnet, weil das Auto durch übereifrige und unerfahrende Polizisten still geleget worden ist. Es kostet nicht die Welt sich das mal schnell in den Schein übertragen zu lassen.
Selbst wenn die Herren in grün etwas zu unrecht stilllegen lassen, hast du den Ärger, denn wenn du zufällig in den Urlaub mit Auto willst, hast du das Problem.

Gruß
red_sky
Mit dem Auto in den Urlaub fahren??Wohl kaum.
Mitleid Thread eröffnen??Mit sicherheit nicht.
Kosten die anfallen??Die Zeit.

Für alles andere gibt es MasteCard :)

Ne wenn die mir den Wagen Stilllegen wollen dann machen die das auch wenn es im FS eingetragen ist.
Nicore
Diese Information steht auch im Gutachten selber
ob die Fahrzeugpapiere "korrigiert" werden müssen
oder die reine Mitführung des Gutachtens zum Beleg
der Eintragung reicht. Also wer lesen kann...
red_sky
Ja ich glaube gelesen zu haben das bei beiden Sachen Auspuff wie Felgen steht das ich es im FS eintragen lassen soll.Nur wie gesagt hat es noch keiner bei mir Bemängelt.Kommt aber sicherlich noch.Also solange es keiner Bemängelt lass ich es so wie es ist.