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Ginkgo
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 05.04.2008 um 18:34:28 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

ich muß jetzt doch mal hier was wegen der Achslast fragen.
Ich fahre einen M5 E39. Achslast vorne 1105kg
hinten 1225kg.
So, brauche natürliche eine Reifenfreigabe, wenn ich andere Felgen drauf mache.
In meinem Fall 8,5 X 19 und hinten 9,5 X 19
Mein Fahrzeug ist Vmax aufgehoben, läuft 296Km/h.
Ich habe mich nun nach Reifen umgesehen, 245/35 ZR19 93Y vorne, 275/30 ZR19 96Y hinten.
Die Bezeichnung 93Y hat nach Tabelle eine Traglast von 650Kg, wären pro Achse 1300kg.
96 hat laut Tabelle 710Kg, wären also 1410kg.
Nun habe ich folgende Antwort bekommen:
Eine Reifenfreigabe mit der Angabe der Tragfähigkeit der Bereifung auf der Hinterachse bei 300km/h. Hier müsste durch eine prüfende Instanz eine Ablastung auf der Hinterachse vorgenommen werden, die mir mit 115kg doch recht hoch erscheint und unter Umständen nicht möglich ist.
Bei der anderen Freigabe haben wir die Achslasten wie von Ihnen angegeben beibehalten und haben berechnet welche Höchstgeschwindigkeit(in Ihrem Fall 280km/h) mit der Bereifung möglich ist.

Kann mir das jemand erklären?


Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 05.04.2008 18:34:28
FRY
die reifen sind nur untergewissen umständen bis Vmax zugelassen. unter anderen zählt dazu auch die achslast.

überigens auch ein grund warum einige hersteller eine Vmax anhebung auf 280km/h anbieten und keine Vmax aufhebung.

mfg FRY
Ginkgo
schon klar, aber die Y Reifen sind alle bis 300km/h zugelassen. Kaum will man eine Freigabe, sinds nur noch 280.
Versteh ich einfach nicht.