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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Bruderchorge
Hauptthema:
Hi,

ich hab grad rausgefunden, dass mein Wagen mir mit falschem KM Stand verkauft wurde, im Brief sind 3 Vorbesitzer eingetragen und der letzte hat mir den Wagen mit 169 tkm verkauft, ich habe heute mein Scheckheft bekommen von BMW was ich nachbestellt hatte und da war nun die letzte Inspektion im März 2006 mit über 200 tkm eingetragen. Laut TÜV und AU Berichten, die der Vorbesitzer mit dme Wagen erhalten hat, war der Herr der mir den verkauft hat, darüber aber auch nicht informiert, denn da hatte der Wagen wieder "nur" 156 tkm auf dem Zettel.

Ich habe das ganze jetzt auf einen Händler eingegrenzt, dass ist noch kein halbes Jahr her, was kann ich da am Besten tun ? Der Händler kommt aus München ich aus Hamburg, will natürlich Schadensersatz und möglichst wenig Ärger, habt ihr nen Tipp für mich.

Bin jetzt voll am Ende, bei meinem 535 werd ich mit der Kopfdichtung angeschissen und kam nicht an den Besitzer ran und jetzt bei dem 540er auch ein Griff ins Klo. Langsam platzt mir der Kragen.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert, oder hast noch ein wenig Kohle über, um so einige Kosten (Anwalt, Gericht etc.) vorzuschießen.

Billig wird so ein Rechtsstreit nicht (rechne mal so mit 30% vom Streitwert in der ersten Instanz).

Und bring viel Zeit mit.

Zunächst kannst Du es natürlich auch privat versuchen. Dein Vorbesitzer hat eine Eigenschaft zugesichert (Kilometerstand) und diese ist nicht richtig. Ob er davon wusste oder nicht ist m.E. unerheblich, es hätte es im Zweifel nicht zusichern dürfen.

(Natürlich kann er dann wieder zu seinem Vorbesitzer gehen und den Verklagen, aber das ist ein andere Blatt Papier).

Tja und wenn er nicht freiwillig den Wagen zurücknehmen will, siehe oben.

Das dürfte so auf Deinen Fall passen und einiges schon mal erläutern:

In einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen über einen gebrauchten Pkw wurde - wie vielfach üblich - der Zusatz "im gebrauchten Zustand, wie besichtigt nach Probefahrt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" aufgenommen. Der Kilometerstand wurde mit 150.000 in den Vertrag eingetragen. Tatsächlich hatte der Wagen eine Laufleistung von ca. 250.000.

Das Oberlandesgericht Braunschweig stellte klar, daß der umfassende Gewährleistungsausschluß zugunsten des Verkäufers dann nicht wirksam ist, wenn dieser arglistig handelt oder eine Eigenschaft zugesichert ist. In der Angabe des Kilometerstandes des verkauften Kraftfahrzeuges ist in der Regel die Zusicherung einer Eigenschaft zu sehen. Grundsätzlich ist dies aus der Sicht des Käufers zu beurteilen.

In derartigen Fällen hat der Käufer ein Wahlrecht: Er kann den Wagen zurückgeben und vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Oder er behält den Pkw und macht nur den Minderwert geltend.

OLG Braunschweig vom 05.09.1996; Az.: 1 U 22/96

Aber daß die Sache auch nach hinten losgehen kann, siehe hier:

Ein Privatmann verkaufte seinen BMW "unter Ausschluß jeglicher Haftung" für 16.500 DM. In dem schriftlichen Kaufvertrag wurde unter "Kilometerstand" die Zahl 123.000 eingetragen. In Wirklichkeit hatte der Gebrauchtwagen bereits eine Laufleistung von über 230.000 Kilometern hinter sich.

Der Käufer, ebenfalls ein Privatmann, verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage ab. In dem Eintragen des Kilometerstandes in das Vertragsformular sah das Gericht keine Zusicherung, daß der Pkw tatsächlich nur eine Gesamtlaufleistung von 123.000 Kilometern hatte. Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung "Kilometerstand" durchaus als "Tacho-Stand" gemeint sein. Nach dem umfassenden Gewährleistungsausschluß kam es dem Verkäufer vielmehr darauf an, jegliche Haftung hinsichtlich der Fahrzeugmängel und -eigenschaften auszuschließen.

Da dem Verkäufer der tatsächliche Kilometerstand unbekannt war, war ihm kein arglistiges Verhalten vorzuwerfen. Der Käufer konnte den BMW nicht zurückgeben.

OLG Nürnberg vom 03.03.1997; Az.: 7 U 2329/96


Wie kommt es aber zu dieser unterschiedlichen Auslegung der zugesicherten Eigenschaft Kilometerstand:


Wenn bei einem Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistungsrechte des Käufers nach einem Vertragsformular auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beschränkt sind, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises nur wegen einer zu hoch angegebenen Fahrleistung beanspruchen, wenn ihm durch den Verkäufer überhaupt zugesichert worden ist, daß das Fahrzeug eine bestimmte Gesamtfahrleistung besitze. Nach einem Urteil des Landgerichtes Aachen kann der Käufer sich hier nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berufen, wenn der Verkäufer lediglich zusichert, daß das Fahrzeug eine bestimmte Fahrlei-stung aufweise, "soweit ihm dies bekannt sei". Eine Zusicherung erfordert hier, daß der Verkäufer für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft einstehen möchte. Davon kann bei Verwendung des Zusatzes "soweit ihm bekannt sei" nicht die Rede sein.

Landgericht Aachen (v. 03.03.1995); AZ: 5 S 326/94


Ein gewisses Risiko bleibt also, und wenn Du nicht Rechtsschutzversichert bist, würde ich mir das schon überlegen. Du kannst auf einer Menge Schulden sitzen bleiben.
]

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:09:24
Tankwart
Wenn Du keinen Rechtschutz hast , geh zur Polizei!DAS IST BETRUG! GRUß Tankwart
SuMo-Driver
@ Tankwart

Das ist schön, das strafrechtliche Verfahren würde m.E. eingestellt werden, da der Richter keinen allzu großen Betrug erkennen wird.

(Wir sprechen hier von einem 10 Jahre alten 5er der statt 160 TKM 200 TKM gelaufen ist, was macht das im Wert an Unterschied aus ?? 1000 Euro)

Und zivilrechtlich bringt das Bruderchorge gar nix (allenfalls ein Indiz für den Zivilprozeß, daß tatsächlich ein Betrug vorliegen könnte, mehr nicht).

Geld gibt die Polizei nicht raus ;-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:11:33
Bruderchorge
Das war kein Händler sondern ein Privatmann, der selber den Wagen schon so verkauft hat, ich kann aber sehr wahrscheinlich den Händler feststellen, der manipuliert hat, kann ich dann was machen ?

Zurückgeben ist schlecht, hab den als Unfaller gekauft und mir repariert, der Vorbesitzer hatte den kaputt gefahren und ihn selber heil mit dem gedrehten Tacho gekauft.

Und wir reden nicht von 40 tkm sondern mindestens 50 tkm, soviel sind MINDESTENS gedreht.

Gruß Daniel

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Dein Vertragspartner ist leider nur Dein Vorbesitzer. Erstmal kannst Du Dich nur an den wenden.

Wenn der Wagen aber als verunfalltes Auto verkauft wurde, dürften die Mehrkilometer sowieso kaum mehr ins Gewicht fallen.

Zurückgeben willst Du ihn wahrscheinlich eh nicht mehr (du hast ihn ja repariert, und die Kosten würde Dir niemand bezahlen), also würdest Du auf Minderung klagen.

Tja und was wäre der Unterschied zwischen einem verunfallten 10 Jahre alten 5er mit 210 TKM zu einem verunfallten mit 160 TKM ??

Ein paar hundert Euro vielleicht.

Ich kenne den Kaufpreis nicht, aber ob es sich lohnt wegen dieses Betrages ins Ungewisse hinein zu klagen ??

Bei vorhandenem Rechtsschutz vielleicht (entscheidet dann aber auch die RS, ob sie die Kosten übernimmt), privat hmmm wäre mir zu heikel.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:44:57
Bruderchorge
Es geht hier immerhin um arglistige Täuschung, da muss doch mehr drin sein als so ein müder Rat......

Kaufpreis war 3500, aber was ist mit Reparaturen und Wartungen die überfällig waren und zB einen Motorschaden verursachen könnten usw. sowas fällt doch auch ins Gesicht oder soll ich da auf die Matte und mit anderen "Argumenten" kommen, also bei dem Türkenhändler, und ja das war ein Türke !

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Ich kann Deine Verärgerung nachvollziehen, aber das ist kein internationales Problem, sondern ein rein deutsches ;-)

Das Fahrzeug wurde ja in Deutschland verkauft und daher gelten die Rechte aus dem BGB.

Mir ist mal etwas ähnliches passiert. Verkauft wurde ein unfallfreies Fahrzeug, tatsächlich war es ein Fahzeug, das von der Autobahn in ein Kornfeld gedonnert ist, und sich dabei überschlagen hat.

Repariert von einem Polen, verkauft an mich durch einen Deutschen (der mich dann beschissen hat).

Hat 5 Jahre gedauert, bis ich endlich das Fahrzeug zurückgeben konnte (gegen Zahlung eines geminderten Kaufpreises), so lange hat sich mein Vorbesitzer dem Gericht, der Übergabe etc. entzogen. Zum Schluß wurde es per Haftbefehl "gesucht".

Aber Du kannst das Fahrzeug ja nicht mehr zurückgeben (zumindest nicht in dem Zustand wie es zum Zeitpunkt des Verkaufs war).

Bleibt nur Minderung des Kaufpreises. Und so gigantisch wird die Minderung bei einem Unfallauto mit 10 Jahren auf dem Buckel nun mal nicht sein. Leider.

(BTW. Die Wartungen etc. können ja alle durchgeführt worden sein, steht halt nur nirgends).

Achja, von körperlichen Aktivitäten würde ich abraten ;-))

Edit: Eine gewisse Genugtuung kannst Du natürlich durch die von dem Tankwart vorgeschlagene Anzeige erhalten ;-)) (hab ich übrigens auch seinerzeit getan, Verfahren wurde eingestellt, obwohl ich eindeutige Beweise (Abrechnung der Versicherung über den Unfallschaden und meinen Kaufvertrag über ein unfallfreies Fahrzeug) dem Gericht vorlegen konnte.

Mein "Betrüger" musste nur einen kleinen Betrag an ein Kinderheim bezahlen, und schon wurde das Verfahren eingestellt.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 22:20:40
Harry346
Zitat:

Mein "Betrüger" musste nur einen kleinen Betrag an ein Kinderheim bezahlen, und schon wurde das Verfahren eingestellt


Dann ist es kein Wunder das da gedreht wird was das Zeug hält.Der Gewinn durch Manipulation des Tachos rechnet sich dann ja sogar.
Bruderchorge
Wieso keine körperlichen Aktivitäten ? Und was ist mit denen ?

http://www.moskau-team.com/

Son Betrüger gehört drangekriegt und nicht 10 Sozialstunden, ich hätte den Wagen nicht gekauft mit 250 tkm und wer weiß welche Mängel da noch kaschiert wurden, Motor ohne Öl gefahren oder sowas.

Kennt jemand eine empfehlenswerte Kanzelei ?

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Wenn DU jemand mit einen "dicken Namen" haben willst. Rocke und Partner. War mal Präsident vom ADAC usw.

Ansonsten haben wir im Syndikat noch eine kleine schnelle Truppe:

ronaldo66
@Bruderchorge:
warum kaufst Du Dir auch so 'ne Möhre (und auch mit "nur" 169 tkm ist es eine) ohne vorher genau deren Geschichte zu prüfen?
Das Risiko, gerade bei solchen ehemals teuren Fahrzeugen beschissen zu werden, steigt leider mit dem Kilometerstand exponentiell an, da ist intensive Prüfung angesagt!
Solange es immer wieder Leute gibt, die unbedingt ein dickes Auto fahren wollen, das sie sich eigentlich nicht leisten können, wird es auch immer einen entsprechenden Markt und Betrüger geben, die das ausnutzten, zumal deren Risiko dabei relativ gering ist!
@Tankwart:
Es ist zwar richtig, Anzeige zu erstatten, das bringt ihm aber seine Kohle nicht zurück und ersetzt auch nicht den Rechtschutz.
Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiten nur die strafrechtliche Seite, um an sein Geld zu kommen, muß er auf eigene Faust zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
cxm
Zitat:


Ich habe das ganze jetzt auf einen Händler eingegrenzt, dass ist noch kein halbes Jahr her, was kann ich da am Besten tun ?
(Zitat von: Bruderchorge)




Hi,

machen kann man alles mögliche, nur ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Papier.

Du hast keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Händler.
Außerdem ist das nur eine unbewiesene Vermutung.
Rein rechtlich kannst Du Dich nur an den Vorbesitzer wenden, der Dir die Karre verkauft hat.
Dann wird auf dem Rechtsweg entschieden, ob er schadensersatzpflichtig ist.
Freiwillig wird der auch nix rausrücken.
Wenn ja, kann er versuchen, den Verlust bei dem Händler einzuklagen.
Bis das alles durch ist, ist Dein Motorblock durchgerostet.

Du kannst den Händler anzeigen, nur materiell hast Du davon gar nix...

Ciao - Carsten
Maveric
Polizei macht kein sinn.

Die bewegen sich nie.. egal was passiert... es sei denn der händler läft auch musik aus dem internet. :D

Ne ehrlich... kannst anzeigen... aber ich glaube langsam sowas landet direkt in der rundablage.
Bruderchorge
Ich kanns schon beweisen, hab 2 Kaufverträge, hab auch schon den 2. Besitzer des Wagens kontaktiert, der mir seinen Kaufvertrag an den Händler gibt, wenn ich dann 1 vertrag hab von 2. hand zu händler und von händler zu 3. hand und da ist die KM Differenz ist das jawohl 100 %.

Schick mal die Kontakte bitte von den Dicken Namen ;-)
cxm
Hi,

und was willst Du mit Deinen Beweisen anstellen?
Die Beurteilung, ob die Beweise schlüssig sind, trifft ggfs. ein Richter.
Du hast juristisch gar keine Berechtigung, in einem Zivilverfahren gegen den Autohändler vorzugehen.
Dein Vertragspartner ist der Vorbesitzer, nicht der Autohändler.
Wenn Du Deine Beweise den Ermittlungsbehörden vorlegst, eröffnen die ein Strafverfahren gegen den Händler.
Davon hast Du selbst aber rein gar nix...

Ciao - Carsten
Oweidekai
Na wenn er es definitiv belegen kann, würd ich den Händler direkt damit konfrontieren. Er wird dann schon mit sich Handeln lassen da er ja bestimmt keine Lust auf ne Anzeige wegen Betrug hat :)
ich würd sagen: 500,-€ oder Anzeige .... alles klar Kollega?
SuMo-Driver
@ Bruderchorge,
die Kanzlei heißt Rocke und Partner: http://www.rocke-rechtsanwaelte.de/

Aber wie ich bereits oben erwähnt habe, wird er die Chancen als eher gering einschätzen (sowohl straf- als auch zivilrechtlich).

Es wird Jahre dauern und vielleicht ist es der Kanzlei auch viel zu klein und zu wagnisbehaftet.
Patrick87
Hey,
also ich würde an die Öffentlichkeit gehen wenn ein Händler Kilometerstände "nachjustiert". Würde ich Ihn erstmal ein Schreiben schicken und die Wertminderung geltend machen. Lehnt er dieses ab und stellt sich stur, haben meist die örtlichen Zeitungen oder SternTV durchaus ein Interesse daran. Und seien wir mal erlich, wenn ein Fernsehteam von SternTV den Laden zeigt kann er doch eigentlich gleich dicht machen.

Wünsche dir viel Erfolg

mfg
Patrick


P.S.: Könnte man Ihn wegen Rufschädigung anklagen wenn die Behauptungen gerechtfertigt sind? Dürfte eingentlich nicht möglich sein.
Sunny-E46
Also liebe Leute,

Es kann ja wohl echt nicht wahr sein, mit was für einer Gleichgültigkeit manche hier agieren und diskutieren.

Es spielt überhaupt keine Rolle, wie alt das Auto ist oder wieviel er dafür noch bezahlt hat.

Fakt ist doch, dass hier ganz klar ein Straftatbestand gem. StGb vorliegt.

Ich würde mir das genauso wenig gefallen lassen, schließlich gehe ich für mein Geld hart arbeiten, wie ihr auch, um euch was leisten zu können!

Klar ist der Weg nicht einfach, um an das Geld wieder zu erlangen, aber man kann doch nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, weil man meint, es wäre aussichtslos?!

@ Bruderchorge:

Nimm dir den Eierkopf zur Brust, mache ihm klar, dass du eindeutige Beweise hast, du den gerichtlichen und öffentlichen Weg wählen wirst, falls er nicht in der Lage ist eine Einigung herbei zu führen.

Lg Sunny


Bruderchorge
Ja, ich habe dem Verkäufer heute meine Informationen und Forderungen zukommen lassen, er hat das ganze zur Kenntnis genommen, will aber auch zu seinem Anwalt gehen, weil er das nicht so ganz einsieht.

Ich denke er wurde selber betrogen, aber beim ADAC hat man mir gesagt, dass sei sein Pech, er muss seine Forderungen wiederum vom Vorbesitzer geltend machen usw.

Mal sehen was passiert.

Gruß Daniel
Bruderchorge
So, ich habe dem Verkäufer heute meine Informationen und Forderungen zukommen lassen, er hat das ganze zur Kenntnis genommen, will aber auch zu seinem Anwalt gehen, weil er das nicht so ganz einsieht, dass er nun soviel Geld bezahlen soll.

Ich denke er wurde selber betrogen, aber beim ADAC hat man mir gesagt, dass sei sein Pech, er muss seine Forderungen wiederum vom Vorbesitzer geltend machen usw. Wie hier schon erwähnt.

Ich habe ihm vergleiche Bezüglich der Wertminderung bei Mobile mitgeschickt, sowie von einer Gebrauchtwagenbewertung und einen Schadensersatz für meine Arbeit, immerhin 6 Wochen fast jeden Abend geschraubt. Was ja nun sozusagen umsonst war, wenn ich den KM Stand gewusst hätte, dann hätte ich das ja nicht auf mich genommen.

Mal sehen, was sein Anwalt ihm raten wird.

Gruß Daniel
Bruderchorge
Also er hat nun ein paar Sachen von mir bekommen,
zum einen Wertvergleiche über autobudget und mobile.de was vergleichbare 5er mit 75.000 KM mehr gelaufen an Wertverlust haben, sowie ein Schreiben über meine Forderungen an Wertverlust und Schadensersatz für die ganze Arbeit ( 2800 € ) oder ein Rückkaufangebot, wobei ich 6500 für den Wagen und nochmal 1000 € ( 50 % von meinen Ausgaben ) für die Teile, die außerhalb der Unfallreparatur reinkamen, also neue Kats, WapU, Thermostat, die neuen Facelift Scheinwerfer, Ventildeckeldichtung usw. Also Rückkauf für insgesamt 7500 €.

Und noch 2 Gerichtsurteile, die einen solchen Fall belegen, die dem Käufer Recht geben ( von Privat zu privat verkauft ).

Er will sich nun anfang nächster Woche melden und mit seinem Anwalt reden. Hoffentlich stellt der nicht auf Stur.
Immerhin kann er ja wenn er prozessieren will seinerseits den Vorbesitzer ebenfalls zur Kasse beten.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
@ Sunny-E46, das hat nix mit Gleichgültigkeit zu tun, sondern mit Realismus.
Wie gesagt, ich hatte selber so einen Fall.

Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei und es war ein aufgebauter Totalschaden (theoretische Schadenhöhe irgendwo bei 20.000 DM und das bei einem Kadett).

Schlußendlich musste der Betrüger 400 DM an ein Kinderheim zahlen, ich konnte den Wagen zurückgeben hab mein Geld bekommen (durfte aber für die Nutzung des Schrottautos noch Geld zahlen).

Ach ja 5 Jahre hat's gedauert ;-))

@ Bruderchorge, hier bin ich mal Realist.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand einen Schrotthaufen, der aufgebaut wurde, mal eben für den doppelten Preis zurücknimmt.
Um Deine Worte zu benutzen, wer weiß denn wie Du gearbeitet hast ?? Vielleicht alles mit Poppnieten statt geschweißt.

Ne, stell Dich mal auf eine lange, lange Zeit ein. Bis irgendwas vor Gericht landet vergehen in Hamburg mal eben 8 bis 12 Monate.

Vorher gibt's ein paar schöne Schreiben, die Du alle erstmal selber bezahlen darfst. Dann die Gerichtskosten vorstrecken etc. etc.

Also schon mal ganz geschmeidig 2 bis 3 Teuro zur Seite legen, wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 09.04.2008 19:22:16
Sunny-E46
@Sumo-Driver: ich versteh schon,was du damit sagen willst, hast es ja schließlich selbst mitmachen müssen...

Unser Rechtssystem ist doch einfach nur zum heulen...Beamtentum (ohne damit jemanden persönlich anzugreifen)

Lg
Bruderchorge
Aktualisierung:

Fall 1 ( silberner 535 mit Motorschaden ):

Der Verkäufer war mittlerweile bei mir um den Wagen, der ja zu meinem Leidwesen teilzerlegt ist, zu inspizieren, dies war seiner Auffassung nach nicht möglich, daher ist er abgezogen und er meint, er müsse nix bezahlen.

Allerdings wurde mir durch meine Rechtschutzversicherung die Kostendeckung für ein außergerichtliches Gutachten zugesagt, wobei der Motor zerlegt und untersucht wird.

Eventuell ist dies aber nicht nötig, da ich einen Zeugen habe, der belegt, dass der Verkäufer wußte, das der Motor einen Sachmangel hatte, ich warte aber noch auf dessen schriftliche Aussage.

Fall 2: ( grüner 540 mit gedrehtem Tacho )

Die Sache ist nun bei Gericht, am 19.02.2009 ist die Verhandlung, da wird entschieden wer Recht hat und wer nicht ^^, wenn ich mich mit dem Verkäufer nicht vorher außergerichtlich einige, allerdings hat sein Anwalt schon unterschwellig angedeutet, dass es besser wäre eine Kaufpreisminderung durchzuführen, sprich er gibt mir Geld und ich lasse ihn in Ruhe.

So nun wisst ihr erstmal bescheid, langwierig ist es schon, aber laut meinen Anwälten zumindest bestehen gute Chancen in beiden Fällen, bei der aktuellen Beweislage.

Gruß Daniel
rennfrikadelle
Zitat:


Es geht hier immerhin um arglistige Täuschung, da muss doch mehr drin sein als so ein müder Rat......
right](Zitat von: Bruderchorge)[/right]



Nein, Sumo-Driver hat mir seiner Antwort von 04.04.2008 : 21:43:20 schon recht.

Zum ersten wurde dein direkter Vorbesitzer getäuscht - nicht du. Auch wenn du das anders empfindest - juristisch ist das so. Wenn dann könnte nur er seinen Vorbesitzer verklagen.

Ist das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug und der Schaden höher als der Restwert (Totalschaden) - ist jeglicher Kilometerstand irrelevant, wenn er nicht aus dem Zustand des Totalschadens erlösen würde.

Beispiel:
Fahrzeugwert mit angezeigten 100 tsd km: 4000€
Fahrzeugwert mit echten 200 tsd km: 6000€

Schadenshöhe: 8000€

--> Irrelevanter Kilometerstand. Bei einem Verkauf des Unfallfahrzeuges kann nicht mehr von einem Betrug ausgegangen werden, wenn der KM-Stand nicht stimmt.

Rückgängig machen kannst du einen Kauf auch nur dann, wenn die Sache unverändert ist. Wenn also keine Anbauteile oder Unfallschäden dazugekommen sind.
Bruderchorge
Nun, dass steht im BGB aber nicht so, außerdem gibt es da schon ein BGH Urteil, dass genau diese Situation schildert und dem Käufer Recht gab.

Davon abgesehen, habe ich den Wagen, Totalschaden hin oder her, aufgrund der Laufleistung gekauft, das kann ich durch Emails belegen, dass mir das explizit wichtig war !

Nunja nun ist alles in die Wege geleitet und die Rechtschutzversicherung deckt bisher alles ab.

Gruß Daniel
Bjunior
Selbst wenn es ein Unfallwagen war, kaufte er ihn ja nicht um ihn in die Ecke zu stellen. Gehen wir mal davon aus, dass er den Motor in ein anderes Kfz setzen will, was ja der Fall ist. Hier handelt es sich um den gleichen Streitfall als hätte man nur den Motor gekauft. Da der Motor noch weiterleben soll, ist die KM Leistung von Bedeutung. Wer kauft sich einen Motor mit > 200000km?

Ich hatte meinen 325 damals als Unfallfrei gekauft. Da es mein erster BMW war und ich nicht so fachkundig war, hab ich ihn zum :) gebracht um die Traggelenke überprüfen zu lassen. Mir ist dabei aufgefallen das die Aufpralldämpfer an nur 2 Schrauben befestigt waren. Dann haben wir kuz mal in die Ecken gegugt, resultat war: Totalschaden. Es war gut gerichtet, allerdings wollte ich auf keinem Fall ein Unfallfahrzeug fahren. Den Verkäufer angerufen, der strit alles ab. Am Schluss ging es darauf hinaus, dass er den Wagen zurücknehmen musste. Da ich allerdings beim abholen des momentanen Autos einen Unfall hatte, einigte man sich darauf dass er mir 500€ (Wagenwert 2700€) als Schadensersatz geben muss. Das Auto wurde für 1200€ verkauft, die Felgen für 800€. + 500€ Ersatz machen einen Verlusst von 200€^^
Bruderchorge
So hier ein kleines Update für alle interessierten !

Zum 535 mit Motorschaden:

Der Wagen steht nun beim Gutachter in HH, ist zum Glück durch die Rechtschutz abgedeckt, denn es sind mittlerweile Kosten für Gutachter und Werkstatt von MINDESTENS 2500 Euro entstanden und Sie haben die Ursache für das Kühlwasser im ÖL noch NICHT gefunden. Motor wird nun komplett zerlegt und abgedrückt.

Außerdem habe ich einen Zeugen mit schriftlicher Aussage, dass derjenige der mir den Wagen als Mängelfrei verkauft hat, davon wußte, dass der Motor ne Macke hat, ich kann also die Arglist beweisen ! Wie es weiter geht sehe ich, wenn das Gutachten fertig ist. Aber für diese Sauerei werde ich ihm alle Kosten aufdrücken !

Zum 540 mit gedrehtem Tacho:

Im Februar soll ja der Prozess laufen, allerdings hat der andere Gegner schon freiwillig 2000 Euro angeboten die er mir zahlt, damit ich ihn in Ruhe lasse, ich wollte jedoch vorerst 3300 Euro, also geht es da jetzt nur noch ums Feilschen.

Ich denke wer vor dem Gerichtsprozess 2000 Euro anbietet, hat er mit seinem Anwalt abgesprochen, der fühlt sich schon ein bisschen schuldig, zumindest aber muss er damit rechnen den Prozess zu verlieren. Oder was meint ihr ?


So nun wisst ihr ma wieder Bescheid wie es so läuft mit Anwälten und Co, zum Glück hab ich den ADAC, den kann ich nur WÄRMSTENS empfehlen, der Rechtschutz kostet nichtmal 100 Euro im Jahr ! PS: Soll keine Schleichwerbung sein ;)

Gruß Daniel
Bruderchorge
So ein kleiner Nachtrag mal wieder, das mit dem 540 ist nun geklärt, per Gericht ist ein unwiderruflicher Vergleich auf 2400 Euro Schadensersatz abgeschlossen worden, die ich bekomme, zahlbar sofort, also Recht habe ich schonmal, nun muss ich nur noch Recht bekommen ;-)

Zur Not per Gerichtsvollzieher usw. wenn er denn Geld hat, aber Arbeit und festen Wohnsitz hat er, das weiß ich.

Bei dem 535 wird die Klage nun erst eingereicht, da geht der Mist erst los, aber rechtlich gesehen habe ich da die besseren Karten, da es sich hier um eine beweisbare Arglist handelt.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Hey, das klingt doch gut !! Hat zwar ein wenig gedauert, aber immerhin.

Bei welchem Anwalt bist Du mit dem Verfahren ??. (Wer weiß wen es in Hamburg in ähnlicher Sache mal trifft.)
Bruderchorge
Ich mußte mir Anwälte in München bzw Berlin suchen, da dort Verkaufsort war.

Diese Kanzlei "Rocke und Partner" die empfohlen wurde, kam mir damals total inkompetent und bocklos vor.

In München ist es "Kanzlei Kassing" findet man direkt bei google und in Berlin "Gaensel und Partner"

Mittlerweile sind die 2400 Euro auch auf meinem Konto.

Es geht also nur noch um den 535 nun.

Gruß Daniel
SuMo-Driver
Ja das kann gut sein, Rocke & Partner kann sich auf dem Namen ausruhen. Und deshalb sind "kleinere" Dinge wahrscheinlich für sie auch nicht so interessant.

Aber der Name Rocke bewirkt bei einigen Richtern etwas. Rocke war auch mal ein hohes Tier beim ADAC und deshalb zig mal im Fernsehen gewesen (bei Rechtfragen).

Naja, Erfolg macht träge ;-))

Aber schön, daß es bei Dir weitergeht. Und sich die Gegenseite anscheinend auch nicht zu quer stellt.
spassmusssein
Hallo Daniel!
Kannst Du mir einen Tip geben? Ich habe einen relativ neuen BMW gekauft, bei dem ich ebenfalls eine Tachomanipulation von über 60% stichhaltig beweisen kann. Betrugsanzeige habe ich gestellt, die Kripo sagte mir, sie benötigt keine zusätzlichen Informationen, weil das durch die von mir vorgelegten Unterlagen bereits vollständig belegt ist.
Ich habe den Wagen an sich günstig gekauft. Würde ich den Wagen nun dem Händler zurückgeben - angeboten hat er Rückzahlung Kaufpreis + 2000 Euro - so müsste ich etwa 8000 Euro drauflegen, um ein Auto zu kaufen, wie ich es eigentlich kaufen wollte, das heißt mit dem beim Kauf angegebenen Kilometerstand. Kann man den höheren Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz bezeichnen? Wie war das bei Dir?
Vielen Dank schonmal!
Gruß Andi
Bruderchorge
So der Prozess mit dem silbernen Wagen der einen Motorschaden hatte ist verloren gegangen, naja das Gericht hat einen wichtigen Nachtrag des Sachverständigen und eine Zeugenaussage nicht zugelassen zur Verhandlung.

Fazit: Mal gewinnt man, mal verliert man, lieber nicht anscheissen lassen ;-)