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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Nicore
Hauptthema:
Um es kurz zu machen.
War vor einiger Zeit mal wieder in der Waschanlage, dort
wo ich im Winter immer hinfahre. Ist so eine kleines Häuschen
wo man reinfährt, aussteigt, draussen die Karten reinschiebt
und wartet.

So, wollte danach wieder einsteige und sehe das die Waschanlage
auf der Fahrerseite meinen M-Spiegel aus der Adapterplatte gerupft
hat und weil dieser ja noch am Kabel hing schön an der Tür entlang
gezogen wurde, Ergebnis sind schöne tiefe Kratzer.

Hab dann die Aushilfe von der Kasse geholt und das gezeigt, die
hat dann die Sache begutachtet, sind wieder rein und sie hat den
Chef angerufen. Ich dann mit ihm telefoniert und er meinte ich soll
meine Daten dalassen und mit nem Kostenvoranschlag nochmal vorbei-
kommen. Die Versicherung regelt das. Ich zu BMW gefahren und besagten
Kostenvoranschlag geholt (halbe Tür lackieren ~500€) und einen
Durchschlag dagelassen.

Ich bekam dann auch Post von der Versicherung das der Fall eingereicht
wurde und nur noch Unterlagen vom Tankstellenbesitzer fehlen. Das ganze
war nun bis über 4 Wochen her.

Mein Vater heute Morgen bei der Versicherung angerufen da ich wegen
meiner Arbeitszeit kaum dazu kommen und er rief mich eben zurück.
Die sagten ihm es wäre bereits ein Schreiben unterwegs.
Fakt ist: Die Sache wird wohl NICHT bezahlt. Grund: Die Waschanlage
wird regelmäßig gewartet.

Was ist denn das für ein Grund? Absolut keiner...

So, da wird der Tankstellenbesitzer denen schön was vom Wolf erzählt
haben. Aber sei es drum, selbst wenn die Waschanlage 5 Minuten vor mir
gewartet wurde, sie hat den Schaden verursacht.

Mein Vater ist gerade am rumtelefonieren und will mal unserem guten
Anwalt nachfragen bzw. gleich direkt an den Rechtsschutz gehen.

Jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Was ist zu tun wenn die sich
nun auf Grund der Ausrede da oben weigern?


Das erinnert mich fast wieder an den Fall wo mir hier auf Arbeit
eine Tante die Tür in meine gerammt hat in der Parklücke, hatte
Anzeige gemacht. Gutachter kam, Gegenüberstellung, eindeutig die
Höhe des Kratzers bei mir und auch Spuren bei der Frau - 100% Schuld!
Kam ein Brief, Fall wurde eingestellt, Grund: Die Frau hat es ja
nicht bemerkt das sie ihre Tür in meine gehauen hat.
Hallo?!?!?!?

Bearbeitet von - Nicore am 16.05.2008 13:24:05

Bearbeitet von - Nicore am 16.05.2008 13:24:51
mjaho_info
ich weiss nicht wie es bei euch ist .. aber bei uns gibt es so ein schönes Schild, dass keine Haftung für Schäden übernommen werden. Abgesehen davon .. Waschstraße *nono*.. Handwäsche ;-)
rennfrikadelle
Zitat:


ich weiss nicht wie es bei euch ist .. aber bei uns gibt es so ein schönes Schild, dass keine Haftung für Schäden übernommen werden. Abgesehen davon .. Waschstraße *nono*.. Handwäsche ;-)

(Zitat von: mjaho_info)




Dieses Schild ist für den Allerwertesten!

Kein Waschanlagenbesitzer, kein Kneipenwirt kann sich durch die Anbringung eines Schildes von einem Gesetz befreien!

Diese Schilder dienen einzig und alleine dazu abzuschrecken. Wenn die Waschanlage ein Fahrzeug beschädigt HAFTET der Betreiber!

Genauso eion Blödsinn bei Gewinnspielen ist die Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen". Ich kann in einem Rechtstaat den Rechtsweg AUSSCHLIESSLICH durch ein Gerichtsurteil ausschließen (Berufung nicht möglich) - aber nicht durch eine einzelne Zeile.

* Der Waschanlagenbesitzer haftet für alle Schäden die seine Anlage Fahrzeugen und Personen zufügt
* Der Kneipenwirt haftet für abhanden gekommene Kleidung. Ist der Gaderobenständer von der Theke aus nicht einsehbar, haftet er sogar persönlich (und nicht seine Versicherung)

* Ordnungsgemäß durchgeführte Wartung ist kein Garant für Schadenfreiheit. Wäre die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, würde der Waschanlagenbesitzer persönlich haften.


Ohne Gewähr
Nicore
Ich stell mich doch im Winter nicht eine Stunde in die Waschbox
und wasch das Auto.

Schilder stehe bei uns auch, aber nur zwecks Antennen,
tiefe Spoiler oder irgendwelche anderweitigen Aufbauten.
Da soll man dann dem Personal bescheid sagen bei sowas
und die stellen was ein. Aber ein Spiegel zählt wohl
kaum zu solchen Sonderaufbauten.

Wenn sie sich wirklich auf sowas wie "Waschen auf eigene
Gefahr" festsetzen wollen, dann müssen sie einem beim Kauf
einer Waschkarte über ALLE möglichen Schadensfälle und den
Konsequenzen aufklären oder eine Broschüre mitgeben etc...
rennfrikadelle
Zitat:


Ich stell mich doch im Winter nicht eine Stunde in die Waschbox
und wasch das Auto.

Schilder stehe bei uns auch, aber nur zwecks Antennen,
tiefe Spoiler oder irgendwelche anderweitigen Aufbauten.
Da soll man dann dem Personal bescheid sagen bei sowas
und die stellen was ein. Aber ein Spiegel zählt wohl
kaum zu solchen Sonderaufbauten.

Wenn sie sich wirklich auf sowas wie "Waschen auf eigene
Gefahr" festsetzen wollen, dann müssen sie einem beim Kauf
einer Waschkarte über ALLE möglichen Schadensfälle und den
Konsequenzen aufklären oder eine Broschüre mitgeben etc...

(Zitat von: Nicore)




...auch das reicht nicht, hat man schon probiert und ist gescheitert.

Es ginge nur über eine schriftliche Haftungsübernahme deinerseits.
Nicore
Und wie schaut's mit der Ausrede "Die Waschanlage wurde
regelmäßig gewartet" aus? Hat das Hand und Fuß oder probieren
die jetzt einfach nur was?
STAF
das interessiert mich doch jetzt mal wirklich sehr wie das weiter gehen wird in dieser angelegenheit. halt mich bitte mal auf dem laufenden.

interessiert mich aus dem grund das ich seit fast zwei jahren selber eine waschanlage betreibe...die hat aber noch keine schäden verursacht.
Nicore
Musst Du für den Betrieb einer Waschanlage eine
Versicherung haben bzw. hats Du eine? Haben die
Dich mal darüber aufgeklärt wie es im Fall der
Fälle von statten geht?
rennfrikadelle
Zitat:


Und wie schaut's mit der Ausrede "Die Waschanlage wurde
regelmäßig gewartet" aus? Hat das Hand und Fuß oder probieren
die jetzt einfach nur was?

(Zitat von: Nicore)




Die bauen darauf das sehr viele Leute gegen so eine "Absage" nicht vorgehen, sich lieber den Ärger ersparen und das Ganze aus eigener Tasche zahlen - fast schon übliche Masche. Ich habe damals meistens folgenden Satz zurückgeschickt:

"Die Tatsache, das die Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung im technisch einwandfreien Zustand war, schließt einen Anlagenfehler mit Auftreten zu einem Zeitpunkt NACH der letzten Prüfung nicht aus. Ferner kann zudem ein Schadensereignis auch bei einwandfreier Anlage nicht ausgeschlossen werden. Die Beweislast, das es sich bei diesem Schadensbild zweifelsfrei nicht um einen Schaden der von Ihnen versicherten Anlage handelt, liegt auf Ihrer Seite."

Wichtig dabei ist - denn damit wird die Versicherung als nächstes kommen:
Du musst die ordnungsgemäße Montage der Spiegel (wenn kein Ordiginalteil) nachweisen können. Bei einer Selbstmontage sieht es nämlich wieder schlechter für dich aus. Die werden sich rausreden und sagen, du hättest den Spiegel nicht fachgerecht befestigt - und dann bist du in der Beweislast!
IL CAPO
naja bei uns steht an diesen schilder zum thema spiegel "spiegel müssen angeklappt werden...sonst den betreibern/aushilfen bescheid sagen" aber ich kann meine M-spiegel nicht einklappen....

hat dieses Schild wirklich keinerlei bedeutung (ausser zur abschreckung?)
small.angel
Lag eventuell ein Vorschaden am Spiegel vor? Sonst hätte die Anlage die Spiegel der vorher und nachher durchfahrenden Autos vermutlich auch beschädigt.
rennfrikadelle
Zitat:


naja bei uns steht an diesen schilder zum thema spiegel "spiegel müssen angeklappt werden...sonst den betreibern/aushilfen bescheid sagen" aber ich kann meine M-spiegel nicht einklappen....

hat dieses Schild wirklich keinerlei bedeutung (ausser zur abschreckung?)

(Zitat von: IL CAPO)




Was den Haftungsausschluß betrifft: Ja, es dient der Abschreckung.



Angaben ohne Gewähr
anekon
Hallo,

was ich schon öfters gehört habe, ist, das die Versicherungen erstmal sofort ablehnen. Nach dem Gedanken, es gibt soviele Menschen die gleich aufgeben und die Sache dann auf sich beruhen lassen.

Ich hatte mit einem Mini Copper vor 6 Jahren auch einen Schaden in der Waschanlage. Mir hatte es damals den Heckspoiler runtergerissen. (Originalteil). Das Glück dabei war, das er rechts noch an der Schraube hing und nicht aufm Dach einschlug.

Der Versicherungsmensch hatte erst gesagt, das er ein Gutachten will! Und erst nach nochmaligen Nachfragen, einen Kostenvoranschlag. (Nachher hatte er behauptet, nie was von einem Gutachten gesagt zu haben :-) ).
Ging aber dann ohne Probleme, Kostenvoranschlag von BMW Service und eine Woche später wurde der Spoiler getauscht. (Der Witz war, das sie mir dann einen Copper S Spoiler statt der normalen Lippe verpasst hatten.)

Was ist das eigentlich für eine Versicherungsgruppe um die es geht?

Gruß
anekon

STAF
Zitat:

Musst Du für den Betrieb einer Waschanlage eine
Versicherung haben bzw. hats Du eine? Haben die
Dich mal darüber aufgeklärt wie es im Fall der
Fälle von statten geht?



ob es meine pflicht ist weiss ich nicht genau, aber ich haben jedefalls versicherungsschutz bei schäden die durch die anlage entstehen.

wie der ablauf bei so was genau abläuft weiss ich nicht, da ich noch keinen schadensfall hatte. aber vom gesunden menschverstand her sollte das so laufen:

kostenvoranschlag einreichen, der wird dann akzeptiert oder die versicherung möchte ein gutachten.

versuch dich doch mal direkt mit der versicherung in verbindung zu setzen.
Nicore
Hmm, ich glaub das war "Provinzial", weiß den genauen
Wortlaut nicht mehr.

@small.angel: Am Spiegel war nix, der war 100% heile.
Matze110
Also als ich noch gejobt habe an ner Waschanlage wurde das immer übernommen von der Waschstrasse ohne zu wiedersprechen! Kunden sind wichtiger sagte der immer! Wir haben sofort alles ersetzt! Verstehe ich nicht bei dir! War das ne waschstrasse oder ne tanke mit wascheanlage?

Grus Matze
Nicore
Tanke + Waschanlage
Matze110
Das ist doof! Ich weis nur bei ner Waschstrasse das die immer zahlen! Die brauchen ja die kunden!
Tankwart
Ganz so einfach ist das hier aber nicht!
Diese Hinweise dienen keinesfalss nur zur Abschreckung! BELGBAR
Wenn zum Beispiel Dein M-Spiegel von vorne weg nicht mhr richtig hält ,da ja nur geklipst(NUR mal angenommen,da selber erlebt)und die Bürsten ziehen Dir den Spiegel raus(das gibt es) dann ist es keinesfalls sache des Betreibers.
Anderes Beispiel: EinVW-Bus T4 o T5 klappt seine Spiegel nicht(wie auf dem Schild) ein und diese werden abgerissen ,ist das auch nicht Schuld des Betreibers,oder wie bei mir geschehen,ein Kunde fährt diagonal (schräg in die Anlage ein und es entsteht so ein Schaden ,haftet auch nicht der Betreiber.
Sicher wägt man ab in welchen Fällen man die Kosten übernimmt -Aber nicht immer!
Gruß Tankwart
shebum
Hi,

vlt. hilft dir ja das weiter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=10


gruß
Tankwart
Ist auch sehr dehnbar!Und nur Verbraucherorientiert!
Nicore
Gestern sagte ich noch das ein Brief unterwegs sei,
als ich gestern nach Hause kam war dieser auch im
Briefkasten und es stand drin "...das der Schaden
nicht übernommen wird".

Begleitend dazu folgender Passus der in etwa so
lautete wie "der Betreiber der Anlage ist haftbar
es sei denn er kann durch den Nachweis regelmäßiger
Wartung die Anlage entlasten".

Sei es drum, die Versicherung beruft sich nun quasi
auf die Wartungsintervalle.

Bloß ehrlich gesagt, das MIR das die Versicherung
schreibt ist doch schnuppe. Das kann sie dem Betreiber
schreiben der dann halt aus eigener Kasse zahlen muss.
Fakt ist, Anlage macht mein Auto kaputt, ich wurde vorher
nicht aufgeklärt, Betreiber muss für Schaden aufkommen.

Ergo: Heute Vormittag versucht mein Dad den Betreiber
nochmal anzurufen (der ist nur Vormittags selber da)
und ihm die Zahlung von ~400€ im freundlichen anzubieten
(sind die ~500€ abzüglich MwSt. weil Auszahlung) bevor
es amtlich zur Anzeige gebracht wird.

Unser Anwalt beim Rechtsschutz war mit solchen Fällen
vertraut und stellte uns gleich direkt ins Büro weiter. :)
Wie ich oben schrieb, für den Schaden ist der Betreiber
zu belangen und die Anzeige auf Schadensersatz wird gegen
ihn persönlich gestellt. Das was die Versicherung schreibt
geht mich nix an, das ist alleine sein Ding.

Wenn ich ein fremdes Auto ramme und angezeigt werde, meine
Versicherung den Schaden beim fremden Fahrzeug nicht übernimmt
ist die Sache ja auch nicht damit erledigt und ich kann freude-
strahlend weiterfahren. Dem Geschädigten ist das doch egal wo
das Geld herkommt, ob von der Person selber oder von seiner
Versicherung. Der Schaden liegt aber nunmal vor und es ist
bekannt WER das war.

Der Tankenbesitzer hat den Kostenvoranschlag ohne weitere
Prüfungen seinerseits eingereicht und somit den Schaden
akzeptiert und übernommen.

Ich halte Euch auf dem laufenden...
STAF
und wenn ich jetzt mal einem in die karre fahre, dann sage ich auch einfach:

"AN MEINEM WAGEN WURDEN ALLE WARTUNGEN ORDNUNGSGEMÄß DURCHGEFÜHRT, ICH KANN FÜR DIESEN SCHADEN NICHT BELANGT WERDEN!!!"

was für ein schwachsinn!!!!
Tankwart
Wenn der Betreiber Dir den Schaden bezahlt,dann aus Kulanz
Gruß Tankwart
Nicore
Aus Kulanz soll er ja auch zahlen, das ist der
friedliche Weg. Andernfalls geht es wie gesagt
an den Anwalt über, er hat nix in der Hand.
Nicore
Es geht weiter...

Nach dem Tankstellenbesitzer Herr W. nach unserem
Telefonat die Sache nochmal mit seiner Versicherung
klären und mich zurückrufen wollte... hab ich ihn
endlich mal wieder ans Telefon bekommen um zu erfahren
was er mit seiner Versicherung erreicht hat oder ob
er auf mein Angebot eingeht die Sache so zu begleichen.

Er meinte nun patzig zu mir "er habe keine Lust auf
solche Muschebubu Sachen" und "ich solle doch den
rechtlichen Weg gehen wenn ich der Meinung bin das
so machen zu müssen".

Okay, da hat er es nun. Ist schon blöd wenn einen die
Versicherung hängen lässt. Nun bekommt er als Privatperson
von mir die Anzeige.

Lass Euch wissen wenn es weitergeht...

Nochwas nebenbei, ich wollte mein Auto eh demnächst
komplett lackieren lassen. Aber während dieser "Streitfall"
noch offent ist, kann ich das ja gar nicht machen und muss
die Sache abwarten oder?
Sirius82
Der Waschanlagenbetreiber ist voll im Recht!!!
Er haftet weder dafür wenn s Dir nen Spoiler abreißt oder deine Spiegel. Kann ja auch sein das die Spiegel nicht richtig montiert waren oder sonst was.
Maddox
Zitat:


Der Waschanlagenbetreiber ist voll im Recht!!!
Er haftet weder dafür wenn s Dir nen Spoiler abreißt oder deine Spiegel. Kann ja auch sein das die Spiegel nicht richtig montiert waren oder sonst was.


(Zitat von: Sirius82)




Dann nehmen wir mal an ein Auto frisch vom Händler fährt in die Washanlage und der Spiegel wird abgerissen. Genau der selbe Vorgang wie bei Nicore...nur Neuwagen. Was soll denn dann die Ausrede sein bitte?

Ich denke der Betreiber wird Zahlen. Der Schaden ist ja nicht durch falsche Nutzung entstanden sondern durch einen Mangel an der Anlage welcher zum Schaden geführt hat. Seine Anlage --> Er haftet.

Versicherung hin oder her.
Sirius82
Falsch!!!
Wenn die Anlage Regelmäßig gewartet wird haftet der Betreiber nicht, da es eine SB(Selbstbedienungs)Waschanlage war.
Macht euch in Zukunft mal die Mühe die Nutzungs und Haftungsbedingungen zu lesen, da stehen viele Interessante Dinge auf dem Schild
Tiefflieger
Darf ich fragen welche waschanlage das war? ab und zu fahr ich ja auch durch sowas... gern auch per pn wegen Ruf ect..
Sonic17
* Thema abonniert... *

Bin ja mal Gespannt wie die Sache ausgehen wird !
Ich denke aber auch das er bezahlen wird...
Die meisten ( jetzt nicht nur bei sowas ),
machen ja eh einen auf " Die Gehen eh nicht den Rechtlichen Weg " etc etc.

Naja Viel Glück !

Gruß
small.angel
Ich fürchte, sirius82 hat Recht.
@nicore Aber ich wünsche Dir natürlich viel Glück & Erfolg.
Richi
Ich hab mir mal den kompletten thread durchgelesen.

ich finde eigentl. das folgends doch richtig gewesen wäre.
gehen wir jetzt einfach mal davon aus das der spiegel original und richtig befestigt wurde. so dann ist dieser bei der waschanlage beschädigt worden etc.
nico hat den kostenvoranschlag weitergereicht welcher vom besitzer ohne mucken weitergegeben wurde.

wieso hat er nicht einfach ein gutachten angefordert. dann wäre nico zum prüfen gefahren, von mir aus sogar am selben tag und der prüfer hätte sagen können ob die halterungen ok gewesen sind!?
das ist für mich mehr als einleuchtend. diese gutachten hätte man an die versicherung weitergeben können und fertig.

aus eigener erfahrung kann ich sagen, das ich damals bevor ich irgendwo reingefahren bin zu dem besitzter bin und ihm sachen wie spoiler erwähnt habe. wenn der gesagt hat ok bin ich rein. ansonsten sollen sie mir gestohlen bleiben.

zu den spiegeln das kann durchaus ohne weiteres passieren.
und ganz ehrlich, ich hoffe sehr für dich das es durchgeht.
und ich finde das ist eher eine frechheit vom besitzer sich jetzt da querzustellen, wohlgemerkt OHNE einfach mal ein gutachten anzufragen.

und normalerweise würde ich nie mit anwalt drohen (ich habe noch nie nen anwalt eingesetzt, toi toi toi)
aber in deinem fall zieh es durch. wäre mir sowas von scheissegal und für solche bemerkungen wie "er habe keine Lust auf
solche Muschebubu Sachen"
hat der nen richtigen arschtritt verdient!!!!

tschüss
Nicore
Zitat:


Falsch!!!
Wenn die Anlage Regelmäßig gewartet wird haftet der Betreiber nicht, da es eine SB(Selbstbedienungs)Waschanlage war.
Macht euch in Zukunft mal die Mühe die Nutzungs und Haftungsbedingungen zu lesen, da stehen viele Interessante Dinge auf dem Schild
(Zitat von: Sirius82)




Wie ich oben geschrieben habe, hatte die Versicherung genauso
argumentiert zwecks "regelmäßiger Wartung usw.". Habe mich da
mal informiert und es entlastet ihn NICHT. Selbst wenn die
Wartungsfirma 1 Minute vor meinem Einfahren die Anlage gewartet
hat und dann die Rolle meinen Spiegel abruppt, ist die Anlage
dadurch nicht entlastet. Der Schaden kam zu Stande - Ende.

"Falsche Benutzung" kann mir nicht vorgeworfen werden da der
Tankwart nicht vor Ort war um das zu überprüfen. Wenn mir die
Anlage durch ihre roten/gelben/grünen Lichter sagt ich stehe
richtig, dann hab ich wohl alles richtig gemacht.

"Haftungsbedingungen" sind weder eindeutig leserlich angebracht
noch bekommt man eine Belehrung beim Kauf einer Waschmarke. Sei
es drum, die Schilder nützen nix. Nur wenn ich vor Ort eine
Abtretungserklärung unterschreiben würde, wäre der Betreiber
fein raus. Das ist genauso ein Thema wie diese "Vorsicht vor
dem Hund" Schilder an Grundstücken.

Die Sache war eben ein Unfall und für Unfälle gibt es Versicherungen.

Ich frage mich wirklich WELCHE Beschädigungen diese Versicherungen
der Waschanlage tragen. WAS zur Hölle muss passieren?

Nachtrag...
@Richi: Das ist ja das komische. Er meinte ich SOLL einen
Kostenvoranschlag holen und ohne den Betrag anzuweifeln bzw.
eine Gegengutachten einzufordern reichte er das bei seiner
Vericherung ein. Er wollte keinen Ärger und hat sich darauf
verlassen. Da sich die Versicherung nun quer stellt, sitzt
er da und weiss nicht was er machen soll. Tut mir ja nen
bisl Leid für ihn aber darauf kann ich keine Rücksicht nehmen
und er bekommt die Anzeige als Privatperson.

Bearbeitet von - Nicore am 15.05.2008 13:08:21
Sirius82
Ich hab ne eigene Waschanlage und kann Dir sagen, es kommen laufend Kunden mit nem kleinen Unfallschaden, die dann behaupten meine Waschanlage hätte den Schaden verursacht.
Obwohl ich es nicht tun müsste, aber ich laufe einmal um jedes Auto rum bevor ich es Wasche.
Meine Waschanlage ist auch eine SB Waschanlage, das bedeutet der Kunde kauft normalerweise eine Karte und lässt die Anlage selbst laufen. Wenn er vergisst die Antenne zu entfernen und die bricht ab, ist der Kunde selbst schuld, da alles genau beschrieben ist.
Richi
@sirius

dann mal ne gegenfrage da du ja vom fach bist. wie würdest du denn jetzt reagieren? oder besser; wie hättest du reagiert wenn jemand mit dem schaden auf dich zu kommt? in dem fall mit den M3 spiegeln, fährst ja selbst bmw und weisst wie die befestigt sind.

Sirius82
Ich hätte zuerst Fotos von dem Schaden gemacht und der Versicherung gemeldet, ganz einfach.
Wenn der Wagen mittig in der Anlage geparkt wurde und alles nach den Anweisungen auf dem Schild befolgt wurde, kann nix passieren und ich würde auch nix zahlen, dafür hab ich ja ne Versicherung und wenn die nicht zahlt, zahl ich auch nicht.
Wenn meine Versicherung sich quer stellen würde, würd ich dort sofort kündigen, für was hab ich die dann!?

Ich habe meine Tanke mit Waschanlage seit 2 Jahren und erst einmal ist der Trockner an nem Spoiler hängen geblieben weil ein Schütz defekt war, dann hat meine Versicherung den Schaden bezahlt.
Nicore
Fotos hab ich und auch die Kassiererin von diesem
Tag ist Zeugin da ich ohne das Auto aus der Box
zu bewegen ihr den Schaden gezeigt habe. Sie konnte
sich davon überzeugen, dass das Auto richtig stand.

Naja sei es drum, welchen Ärger der Betreiber mit
seiner Versicherung nun hat wenn die nicht zahlt
kann mir doch egal sein.

Ich fahre heute nochmal hin und mache Fotos von den
"Hinweisschildern" bzw. der Anlage um das gleich dem
Anwalt mitzugeben.

@Sirius: Du würdest diese Versicherung also kündigen
wenn sie sich quer stellt? Und dann? Damit bist Du das
Problem mit der Haftung für den Schaden aber nicht los.
Der Geschädigte kommt natürlich weiterhin auf Dich zu.
Nicore
So, hier nun mal ein paar Bilder:

Die Waschanlage:
» Waschbox
» Automat

Die Hinweise:
» Hinweis 1
» Hinweis 2
» Hinweis 3 - die AGB

Der Schaden:
» Spiegel ab
» Spiegel ab - Nahaufnahme
» Kratzer Nahaufname
» Spiegel nach einclipsen
» Spiegel nach einclipsen - Nahaufnahme

Die Lackrisse oder Abplatzer zwischen Adapterplatte und Spiegel
kommen dadurch, das die Spiegel damals "im Stück" lackiert worden
sind und nicht die beiden Teile einzeln. Das hatte ich erst gar
nich so realisiert. Sollte also nochmal zu BMW fahren und einen
neuen Kostenvoranschlag holen weil der Spiegel auch lackiert
werden muss. Das wird den Betrag von ~500€ nochmal anheben. :)
swooper
also wenn ich die AGB's lese (punkt 2) steht doch dort, dass der betreiber für nicht original teile die selber angebracht wurden nicht haftet.

und ich meine doch behaupten zu können, dass die M3 spiegel an deinem compact nicht original waren! an einem M3 fahrzeug müsste der betreiber sicher haften, doch da dein compakt in serie andere spiegel hatte, stell ich mir wirklich die frage ob der betreiber haften muss....


lg swoopy


Bearbeitet von - swooper am 16.05.2008 16:08:39
red_sky
Zitat:


also wenn ich die AGB's lese (punkt 2) steht doch dort, dass der betreiber für nicht original teile die selber angebracht wurden nicht haftet.

und ich meine doch behaupten zu können, dass die M3 spiegel an deinem compact nicht original waren! an einem M3 fahrzeug müsste der betreiber sicher haften, doch da dein compakt in serie andere spiegel hatte, stell ich mir wirklich die frage ob der betreiber haften muss....


lg swoopy


Bearbeitet von - swooper am 16.05.2008 16:08:39

(Zitat von: swooper)




Ok,sagen wir es wäre jetzt bei dir der fall.Woher weiß der Tankstellenbesitzer das die Spiegel bei dir Original??Warum können sie nicht beim Nicore Original sein??
Ok vielleicht sind die nicht Original aber der Tankstellen besitzer weiß das ja nicht.Geschweige den,er hat nicht mal sein Wagen gesehen oder sich den angekuckt oder??
DaGhost
was heißt da nicht orginal. schon mal ins ETK geschaut da gibt es einen Nachrüstsatz für M-Tech spiegel. dann sind die genauso orginal wie die serien spiegel.
also ist das argument nichtig....
Da ORGINAL BMW teil.
swooper
Zitat:


was heißt da nicht orginal. schon mal ins ETK geschaut da gibt es einen Nachrüstsatz für M-Tech spiegel. dann sind die genauso orginal wie die serien spiegel.
also ist das argument nichtig....
Da ORGINAL BMW teil.

(Zitat von: DaGhost)




ok, dann halt vielleicht original, aber NICHT serienmässig. in den AGB's haben sie den begriff serie benutzt! also sind die spiegel auf jeden fall nicht serie!

lg swoopy
BMWluder88
Beruft der Tankwart sich den überhaupt auf die AGB's?? Soweit ich verstanden habe nicht!
Nicore
Bis beruft sich der Tankwart auf gar nichts. Er selber
vesuchte weder mit den "AGB" noch mit den "regelmäßigen
Wartungen" zu argumentieren. Er ist jetzt einfach nur
trotzig weil sich die Versicherung quer stellt und er
persönlich nun den Ärger hat.

Aber sei es drum, ich habe original BMW Teile dran und
zur Not fahre ich wieder zu meinem freundlichen und lasse
mir den ordnungsgemäßen Anbau bestätigen. Was kann denn
"nicht ordnungsgemäß" sein da die Spiegel ja von innen
angeschraubt werden. Wie die eingeklipst sind oder die
Bauart an sich hat damit nichts zu tun. Sind doch keine
billig-M3-Look Spiegel mit superdicken Adapterplatten
etc... da "könnte" man von solcherlei "Anbauten" reden.

In den AGB wird lediglich auf die gängigen Teile wie wie
Antennen oder Spoiler Bezug genommen die bei den Fahrzeugen
sehr unterschiedlich angebracht sind. Aber Spiegel hat
nunmal jedes Auto...

Ich lese wie gesagt nichts von "Spiegel" in den AGB
und schon gar nicht das diese z.B. klappbar sein MÜSSEN.
Andernfalls müsste man im Vorhinein Fahrzeugen ohne
klappbare Spiegel die Einfahrt grundsätzlich untersagen
wenn permanent die Gefahr besteht, dass diese abgerissen
werden könnten.
Maddox
Sind die Original M Spiegel nicht klappbar? Also steif und geben nicht nach?
Nicore
Zitat:


Sind die Original M Spiegel nicht klappbar? Also steif und geben nicht nach?

(Zitat von: Maddox)




Siehe Bilder!

Update: Am Mittwoch den 28.05. ist Beratungstermin beim Anwalt.
Nicore
So, gestern war ja Termin! Unterm Strich kam raus:
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In Anbetracht der Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutz
und der Schadenssumme lohnt es sich nicht wirklich. Zumal
haben meine Versicherung und auch der Anwalt eher schlechte
Erfahrungen mit solchen Bagatellschäden in Waschanlagen.
Wenn so eine Waschrolle im Auto liegen würde, würde die
Sache schon anders aussehen.

Wenn an diesem Tag mehrere Fehler oder Schäden aufgetreten
wären, hätte man eine Chance. Die Unterlagen zur Wartung
und etwaige Fehlerprotokolle würde man erst im angelaufenen
Rechtsstreit bekommen bzw. verlangen können. Die Chance liegt
im Moment bei 50:50.

Ich sehe die Sache nun nicht "so" dramatisch weil ich das Auto
so oder so komplett lackieren lassen wollte. Der Mehraufwand
ist relativ und beschränkt sich im Ausbessern der Vertiefung.
Dennoch ärgerlich und eine Finanzspritze wäre nicht schlecht
gewesen.

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Mein Fazit: Waschanlage Arsch!


@Mods: Bitte das Schloß!