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e61_530driver
Hauptthema:
hallo leute,

kleine frage: mein cousin macht derzeit eine ausbildung, bricht sie jetzt aber ab weil es ihm nicht mehr gefällt.
er war noch nicht bei der bundeswehr oder hat zivildienst gemacht.
nach dem abbruch seiner ausbildung will er ab sept.08 die realschule in form der abendschule nachmachen.
muss er jetzt den zivildienst oder bundeswehrdienst machen oder wird er noch freigestellt für die zeit bis er seine schule fertig gemacht hat ?
(wird dieses jahr 19)

mfg
JimPanse
solange man zur schule geht oder eine ausbildung macht, ist man freigestellt...
e61_530driver
quch wenn man dazwischen eine zeit hat wo man weder schule macht noch ausbildung ? ist ja ab 1.april bei ihm der fall.

mfg
tobibeck80
ab April wird wieder eingezogen.

hat er schon ne Zusage dass er die Schule macht oder irgendwas was man dem Kreiswehrersatzamt zuschicken kann?

ansonsten ruf mal beim KWA in deiner Nähe an und erkundige dich, oder dein Cousin solls machen.
e61_530driver
also einen platz hat an der schule hat er schon sicher...

mfg
tobibeck80
dann dem KWA melden, die Schule sollte er schon machen dürfen.