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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Ranger
Hauptthema:
Ich hab mal ne rechtliche Frage. Ich habe zum 11.02.2008 gekündigt, weil ich zur Meisterschule bin. Jetz habe ich heute meine letzte Lohnabrechnung bekommen, da haben mir das Weihnachtsgeld wieder abgebucht, und die VWL haben die auch nicht überwiesen. Das ist mir mehr oder weniger egal aber das mit Weihnachtsgeld geht mir schon auf den Sack, vor allem weil es ja eigentlich ein Bonus für das letzte Jahr war und nicht für dieses. Zumal es ja auch voll versteuert gewesen ist und zwar letztes Jahr und dieses Jahr hätte ich das ganze eingezahlte Geld wieder zurückbekommen und da buchen die mir 730€ wieder ab. Was mich noch so ankotzt ist dass ich die Rechtschutz für das eine Jahr stillgelegt habe.
louisdama
Das mit den Weihnachtsgeld zurückbuchen ist wohl rechtens,meine das sowas in meinen arbeitsvertag auch drinne steht,geht bei mir aber nur bis 3 monate zurück.
aslo wenn ich im april kündigen würde,könnten sie es nicht zurück fordern.
Ranger
dabei hab ich bis zum letzten tag voll gearbeitet. kein tag krank oder so und bis zum ende noch den a.... aufgerissen für den s.... laden.
güttl
Da würde Dir ne Rechtsschutzversicherung auch nix nützen. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige, jederzeit kündbare Leistung des AGs. Vor 10 Jahren ist mir dasselbe passiert. Auf Nachfrage zeigte mir mein Chef eine BV, in der geschrieben stand, daß bei Kündigung innerhalb von 3 Monaten das WG zurückgezahlt werden muß. Ich schätze mal, in Deiner Ex-Firma wird sowas ähnliches üblich sein. Abgesehen davon, kannst Du dir die zuviel gezahlten Steuern beim Finanzamt ohne viel Probleme wiederholen.
SeZZO
Die Rückbuchung von Weihnachtsgeld nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist bis März des Folgejahres rechtens, da dieses eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellt und hierfür keine vertragliche Grundlage besteht. Also kurz und gut: Ist zwar scheiße vom Arbeitgeber, kannst aber nix dagegen machen.

SeZZO
Ranger
OK, dann werde ich wohl nix machen können. Scheiss drauf, soll die Atu mit dem Geld glücklich werden. Ich für meinen Teil werde diese Kette in Zukunft wenn möglich meiden, obwohl mir meine ehemaligen Kollegen leid tun, aber das hat nix mit Ihnen zu tun, bin mal auf mein Führungszeugnis gespannt!
cabriowuschel
Wie bist du denn bei den Halsabschneidern gelandet? Warum sollten die auch bei ihren Mitarbeitern eine Ausnahme machen, wenn schon alle Kunden beschissen werden?
Lennylennox
Ey Ranger,
die müßen Dir ein gutes Zeugnis ausstellen.
Manche lesen sich gut,sind aber weine 5- für Kenner.
Wenn Du nicht sicher bist,gehe zur Gewerkschaft oder eienm Anwalt für Arbeitsrecht,der kann Dir das erklären.
Ich hatte damals meins mit eienm Anwalt vorgeschrieben und mein Ex-Chef,der Wichser,hat es dann unterschrieben.
cxm
Hi,

"einfach so" können die das Geld nicht zurückbuchen.
Ich würde erstmal Deine Bank zusammenfalten - aber deutlich und gründlich.
Wie kommen die dazu, einem Unternehmen, dem Du keine Abbuchungserlaubnis erteilt hast (davon gehe ich jetzt mal aus), Geld von Deinem Konto zu zahlen?
Kriege ich auch was von Deinem Konto, wenn ich Deine Bank frage...?

- wo ist die von Dir unterschriebene Abbuchungerlaubnis?
- wo steht das mit den x Monaten Rückbuchbarkeit? (gibt's nämlich nicht für den Überweisenden, in dem Fall ATU)
- hat ATU Dir gegenüber einen bankrechtlichen Sonderstatus?
- wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Sollen die Dir das mal schön erklären.
Und zwar mit Ausdrucken und Zeigen in den Geschäftsbedingungen.

Sowas Ähnliches hatte ich auch mal.
Ein Unternehmen hat mir irrtümlich Geld überwiesen.
Die haben auch versucht, das zurückzubuchen.
Nix ist - sagte die Bank.
Ich war zwar verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, die Firma mußte aber bei mir ganz lieb Bittebitte sagen...

Und die Rückforderung vom Weihnachtsgeld muss im Arbeitsvertrag stehen.
Ich denke nicht, dass da eine Betriebsvereinbarung reicht.
Dann muss ATU sich direkt an Dich wenden, nicht an die Bank.
Hat Deine ATU-Filiale überhaupt einen Betriebsrat?
Kein Betriebsrat - keine Betriebsvereinbarung.

Ciao - Carsten
amasya
hi,
also was steht in deinem Arbeitsvertrag ?
fordere das geld von der Bank zurück hatte auch einen Arbeitgeber da mussten wir einen Zettel unterschreiben bevor wir unser Geld bekommen haben das wenn wir vor April kündigen er das Geld zurück verlangen kann wer nicht unterschrieben hat halle nichts .
Achte darauf was im Vertrag steht mündliche vereinbarungen gelten nicht.
gruss
Ranger
Also das mit dem rückbuchen war so. Von meinem letzten Gewhalt haben die einfach so das Weihnachtsgeld abgezogen und das wars. Hab mit nem Anwalt gesprochen, das mit der Rückbuchung ist rechtens. Habs jetzt unter negative Erfahrungen abgehackt und werde die Kette nie mehr unterstützen! Ich fordere bei dennen noch ein Arbeitszeugnis an und danach will ich nix mehr von dem Verein!
BlackPJ80
Ich würde das so einfach nicht durchgehen lassen, für mich stellt Weihnachtsgeld eine Art Gratifikation für die während des gesamten Jahres erbrachte Leistungen und nicht wie eine Art Vorschuss für künftig zu erbringende Leistungen, daher kann m.E. keine Rückfprderung durch den Arbeitgeber erfolgen.
318ci_2001
Zitat:


für mich stellt Weihnachtsgeld eine Art Gratifikation für die während des gesamten Jahres erbrachte Leistungen
(Zitat von: BlackPJ80)




das ist zwar schön das es für dich so ist.. aber für den gesetzgeber ists halt nicht so^^
BlackPJ80
Sicher?
Grinch
Zitat:


Hi,

"einfach so" können die das Geld nicht zurückbuchen.
Ich würde erstmal Deine Bank zusammenfalten - aber deutlich und gründlich.
Wie kommen die dazu, einem Unternehmen, dem Du keine Abbuchungserlaubnis erteilt hast (davon gehe ich jetzt mal aus), Geld von Deinem Konto zu zahlen?
Kriege ich auch was von Deinem Konto, wenn ich Deine Bank frage...?

- wo ist die von Dir unterschriebene Abbuchungerlaubnis?
- wo steht das mit den x Monaten Rückbuchbarkeit? (gibt's nämlich nicht für den Überweisenden, in dem Fall ATU)
- hat ATU Dir gegenüber einen bankrechtlichen Sonderstatus?
- wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Sollen die Dir das mal schön erklären.
Und zwar mit Ausdrucken und Zeigen in den Geschäftsbedingungen.

Sowas Ähnliches hatte ich auch mal.
Ein Unternehmen hat mir irrtümlich Geld überwiesen.
Die haben auch versucht, das zurückzubuchen.
Nix ist - sagte die Bank.
Ich war zwar verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, die Firma mußte aber bei mir ganz lieb Bittebitte sagen...

Und die Rückforderung vom Weihnachtsgeld muss im Arbeitsvertrag stehen.
Ich denke nicht, dass da eine Betriebsvereinbarung reicht.
Dann muss ATU sich direkt an Dich wenden, nicht an die Bank.
Hat Deine ATU-Filiale überhaupt einen Betriebsrat?
Kein Betriebsrat - keine Betriebsvereinbarung.

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




es hat ja die nicht die bank zurückgebucht!
sondern es wurde von seinem arbeitnehmer auf der lohnabrechnung abgezogen!
was vollkommen rechtes ist und 100 % auch so in deinem Arbeitsvertrag steht.
bei mir stehts auch drin, wenn ich bis märz kündige, hab ich keinen
Anspruch mehr aufs Weihnachtsgeld.
318ci_2001
Zitat:


Sicher?

(Zitat von: BlackPJ80)




bin zwar in arbeitsrecht in der uni 2x durchgerasselt aber das weiß ich noch ;)