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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Elvis
Hauptthema:
Morgen zusammen,

Ich red nicht lang drumherum : Habe folgenden Artikel in ebay verkauft : Klich mich !

Kaüfer hat prompt bezahlt. Gestern dann diese Mail :

Mit dem Bördelgerät den Sie mir Verkauft habe,habe ich jetzt eine Menge Ärger gegen Patentrecht am Hals! Und deswegen bitte ich Sie erst freundlich mir den Kaufbetrag zur erstatten.(171,53 €).Wenn das Geld auf meinen Konto gut geschrieben ist, werde ich Ihnen das Gerät zurückschicken!
Ich hoffe das wir diese Angelegenheit auf diesen Weg geregeld bekommen und bitte Sie mir das Geld dringend auf mein Konto zur überweisen!
Ansonst werde ich mein Rechtsanwald beauftragen diese Angelegenheit zur regeln!
(MFG Name, Kontodaten)


Meine Frage an Euch : Was tun ?!

Bste Grüße, ELVIS


Bearbeitet von - elvis am 25.02.2008 09:01:30

Bearbeitet von - elvis am 27.02.2008 16:41:14

Bearbeitet von - elvis am 21.03.2008 11:39:48
318ci_2001
was heißt hier Patentrechte?

ist das ding denn ein nachbau von einem original mit firmennamen aufdruck?

EDIT: Die idee eines Gerätes zum Bördeln wird ja doch nicht patentrechtlich geschützt sein odeR?^^

Bearbeitet von - 318ci_2001 am 25.02.2008 08:45:19
elvis29m
ich würd ma denken der hat jetzt seine sachen gebördelt un will dich jetzt übern tisch ziehen! patentrecht>>>? haste das ding selber gebaut? du schreibst ja nix davon das es ne firma ist oder ein nachbau der kann dir mal gar nix insofern das gerät top funktioniert und i.o ist!
Gr33nAcid
nix würde ich tun! soll er dir doch erst mal beweisen oder beschreiben, was er fürn ärger hat bzw hatte. ich glaube auch, der will nur sein geld wieder.

ich habe zB letzetens RL verkauft, Freitag meinte der Typ, er hätte überwiesen, ob ich dir RL shcon losschicke. Mache ich grnds nicht. Dienstag losgeschickt, weil da das Geld dann da war, Dienstag Abend die Mail, das er noch keine RL hat, wo die denn bleibem...

lol

die leute einfach labern lassen.
Elvis
Danke für eure Antworten!

Richtig - das Ding is ein Nachbau, aber weder steht auf dem Gerät irgendwo ein Firmenname, noch habe ich behauptet dass es von der Firma X hergestellt ist.

ich denke auch dass er das Gerät einfach nicht mehr braucht und wieder loswerden will ! Nach dem Motto : Kaufen benutzen,zurückgeben !

Sollte ich den Rat direkt von ebay noch einholen oder sag ich ihm er solls an seinen Rechtsanwald übergeben ?! Vermutlich isses eh wieder nur das typische ebay-anwalts-gedrohe !

Btw. mittlerweile sind egentlich nur noch Juristen in ebay angemeldet bzw. jeder hat einen Schwager der Staatsanwalt ist !

Rock ’n’ Roll
DarkSoul666
Vor allem....mit wem hat er denn Ärger wegen dem Patentrecht...lass dir doch mal sagen mit wem er da Ärger hat....damit du dich mal beim der firma oder wer auch immer das ist informieren kannst ob da was dran ist....

Für mich ist das mal wieder ein Versuch jemanden abzuzocken.....von den "wenigen" Rechtschreibfehlern mal abzusehen...

Hast du ne Rechtschutzversicherung? wenn ja..gib das ding zum Anwalt....evtl kannst du ja den Typen ja wegen versuchtem Betrugs anzeigen..natürlich sofern das bewiesen werden kann das da kein Stress wegen Patentamt oder so vorliegt.
Gr33nAcid
Im schreiben: Gerät wie beschrieben, keine Rückname.

Fertig. Sonst sagts du ihm, das er sich bitte direkt an deinen Anwalt wenden soll (auch wenn du keinen hast).

Sonst hau noch ein bisschen drauf und schreib ihm, das dein Anwalt das dann als Mietgegenstand ansieht, und für die Nutzung einen Mietsatz ansetzt, der weit aus höher ist als die 170 € ;) Sei mal kreativ *g*

vllt haste glück, vllt auch nicht. so wie ich das sehe, kann der dir gar nix! aber sobald man auch mit dem anwalt droht, ist oft ruhe!

Bearbeitet von - gr33nacid am 25.02.2008 09:06:50
knax
hi,

was ist das denn für eine geile masche?!?!

vor allen dingen wie hat er ärger mit patentrechten bekommen und du nicht, obwohl du es öffentlich bei ebay angeboten hast? das halt ich für wirklich frei erfunden. er soll dir seine probleme mit dem patentamt mal erläutern (...und du dann uns:-))

und ausserdem. du bist privatmann, er hat dich positiv bewertet.... würd mich mal schlau machen. beim patentamt zum beispiel. ainfach mal anrufen.

gruß
theblade
Zitat:


hi,

was ist das denn für eine geile masche?!?!

vor allen dingen wie hat er ärger mit patentrechten bekommen und du nicht, obwohl du es öffentlich bei ebay angeboten hast? das halt ich für wirklich frei erfunden. er soll dir seine probleme mit dem patentamt mal erläutern (...und du dann uns:-))
(Zitat von: knax)




und dir das schreiben schicken ...da sowas normal immer schriftlich kommt!
gamma
Dem würde ich nie und nimmer sein Geld zurückgeben,
der hat seine Arbeit damit gemacht und reitet jetzt auf einer Patentschiene......... alles Quatsch !!
Und richtig schreiben kann er auch nicht...
Salamanderking
ich sehe es auch so,arbeit erledigt,gerät zurückgeben...
Elvis
N'abend !

Also es scheint da tatsächlich einen Patentinhaber zu geben der seine Schergen in so Marktforen auf die Jagd schickt um "Plagiate" zu suchen.Bin mal gespannt was da rauskommt !

Ist hier zufällig ein Jurist, Patentrecht, anwesend ? :-)
knax
hi,

aber das sollte dann doch nicht mehr dein problem sein. er hat dieses dingen vor mehr als 3 wochen gekauft. du bietest weder garantie noch umtausch.

es ist nun sein problem denke ich. hättest du nen anschiss bekommen wärst du nunmal der angeschmierte gewesen.

nur mal so interessehalber... was hat er denn nun dazu gesagt? hat er dir mal genauer erläutert was da passiert ist?

Zitat: "Wenn das Geld auf meinen Konto gut geschrieben ist, werde ich Ihnen das Gerät zurückschicken!"

--Da kann ja jeder kommen....-- wer weiss, ob er es dir überhaupt zurück schickt.

gruß
BMW-86
Zitat:


N'abend !

Also es scheint da tatsächlich einen Patentinhaber zu geben der seine Schergen in so Marktforen auf die Jagd schickt um "Plagiate" zu suchen.Bin mal gespannt was da rauskommt !

Ist hier zufällig ein Jurist, Patentrecht, anwesend ? :-)

(Zitat von: Elvis)




hast du was vom Käufer schriftlich erhalten oder sowas in der Richtung ?
dexster
mit solchen idioten hab ich jeden tag zu tun!!!

die versuchen alles, und halten den andern grundsätzlich für blöd, und manch einer macht sich halt in die hose wenn er "anwalt" hört.

wenn du dir in sachen markennamen nichts vorwerfen kannst, einfach ignorieren! da kommt meist nichts mehr als heiße luft!!

wichtig:
keinesfalls dem andern drohen oder beleidigen!
einfach ignorieren
Elvis
Zitat:

hast du was vom Käufer schriftlich erhalten oder sowas in der Richtung ?

Zitiere ihn mal was er in der ebay-Unstimmigkeitsmeldung geschrieben hat :

Sie haben mir eine illegale Kopie des patentierten Original- Falz- und Bördelgerätes verkauft!
(Patent-Nr.
P 43 01 392.9-14)

Inhabers des Patent

Thomas Röpke
Spezialwerkzeuge und technischer Handel
Hamelner
Straße 1a
31832 Springe


Meine Reaktion daraufhin war ein freundliches sachliches sinngemäßes "Lasses sie uns gemeinsam eine Lösung finden, leiten Sie mir mal die Mails/Briefe von dem Patentinhaber weiter"

Darauf seine Reaktion, kein Wort von den Mails oder Briefen um die ich gebeten habe :
Ich will mein Geld. und :
Der Käufer hat den Fall geschlossen und uns mitgeteilt, dass das Problem nicht einvernehmlich geklärt werden konnte. Der Käufer hat nun das Recht für diese Transaktion einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.

heißt für mich ich werde von ebay zu Unrecht gemahnt. Ich versuche morgen mal telefonisch ebay zu erläutern was Sache ist !

Bin für jeden Tipp dankbar !

MFG Elvis

Bearbeitet von - elvis am 25.02.2008 23:48:14
knax
was ist denn das für ein eimer? da sieht man mal, dass er keinerlei interesse an einem kompromiss hat. ich würd mich bei ebay erklären. ausserdem ist er besitzer des gerätes.

du hast es verbimmelt und warst unwissentlich im besitz eines nachbaus. dann hattest du quasi "glück", das du nicht erwischt wurdest. der witz ist ja dann, dass du dann die person von der du es hast auch zur rechenschaft ziehen kannst...

also ich würd ihn einfach ignorieren, solange er nicht mit den briefen rüberkommt. sowas finde ich eine bodenlose unverschämtheit.

sto`teac
is ja geil ... wusste garnicht das man ein allgemeines patent auf eine boertelmaschine haben kann ;)

wenn du ne rechtsschutz hast ist genau jetzt der richtige zeitpunkt dafuer ...
soll dein anwalD ^^ mal nen netten brief verfassen ... so ein absender bewirkt wunder :)

ebay wird das aehnlich sehen wenn die ein bissel grips haben ...

dont worry ... der wird damit wohl nicht durchkommen ...
Tombo
Eigentlich wäre es so gewesen das der Patentinhaber den Elvis anschreibt und nicht den Käufer.
Zur Auktion:Der Käufer hat ein Bördelgerät ohne zugesicherte Eigenschaft bezüglich des Herstellers erworben.
Würde hinter der Sache Sache ein Anwalt stehen der zur Probe gekauft hat um anschließen abzumahnen hätte er es direkt gemacht.
Es sollte aber dem Käufer möglich sein einen Anwalt zu finden der dies erledigt sollte das Ding Patent oder Desingmäßig geschützt sein.
eine sehr verzwickte Lage schwer einzuschätzen.
Erinnert euch mal an den Motor der vor gericht verloren wurde!
kwadde
wenn der typ ärger in der richtung hätte, dann wär die sache für ihn auch nicht, mit an dich zurückschicken vom tisch, egal wie dieser ärger auch immer aussehen sollte


noch dreister ist, das er erst kohle will un dann zurück schickt. so gehts schonmal garnicht.

Bearbeitet von - kwadde am 26.02.2008 07:23:16
Elvis
Zitat:

wenn du ne rechtsschutz hast ist genau jetzt der richtige zeitpunkt dafuer ...

Leider nein :-(

Zitat:

Eigentlich wäre es so gewesen das der Patentinhaber den Elvis anschreibt und nicht den Käufer.

Ja genau das war auch einer meiner ersten Gedanken, habe per Google in nem VW Forum ein ähnliches Thema gefunden - da wurde jeweils immer der VERkäufer angeschrieben.

Zitat:

wenn der typ ärger in der richtung hätte, dann wär die sache für ihn auch nicht, mit an dich zurückschicken vom tisch, egal wie dieser ärger auch immer aussehen sollte

das seh ich nämlich auch so.Der löst doch damit nicht sein Problem.

Habe ebay jetzt per Mail kontaktiert...
knax
Hi,

nochmal zum patentinhaber... ich denke mal, der jenige, der das teil vom elvis gekauft hat, hat an seinem auto die klamotten gebördelt und es nun weiterverkaufen wollen.

Nun wurd er dabei von einem Patentanwalt "erwischt" und hat die kacke am dampfen. nun versucht er die fuhre auf elvis abzuwälzen.

elvis hatte scheinbar einfach nur glück dabei nicht erwischt worden sein.

so würde ich das da mal reininterpretiren.
323liebhaber
...solange der käufer dir nichts schriftliches zeigt vom anwalt wg. patent etc. würde ich nichts unternehmen ausser die sache bei ebay. wie es aussieht will er sein geld jetzt von ebay zurück wg käuferschutz und so. achja, wenn es ihn wirklich jemand angeschrieben hat (anwalt etc) dürfte er das ding auch garnicht weiter erkaufen/zurück geben. die würden das ding einziehen.
Elvis
Zitat:

Hi,

nochmal zum patentinhaber... ich denke mal, der jenige, der das teil vom elvis gekauft hat, hat an seinem auto die klamotten gebördelt und es nun weiterverkaufen wollen.

Nun wurd er dabei von einem Patentanwalt "erwischt" und hat die kacke am dampfen. nun versucht er die fuhre auf elvis abzuwälzen.

elvis hatte scheinbar einfach nur glück dabei nicht erwischt worden sein.

so würde ich das da mal reininterpretiren.

Stimmt so hab ich des no gar ned gesehn ! :-D
Er hat sich erwischen lassen - ich nicht !

HIER mal ein intressanter Link dazu !

und HIER DAS PATENT



Bearbeitet von - elvis am 26.02.2008 11:29:09
knax
richtig. du hast einfach nur glück gehabt....er nicht!

Peter
Zitat:


richtig. du hast einfach nur glück gehabt....er nicht!



(Zitat von: knax)




Langsam... lies mal das Schreiben des Patentinhabers in dem verlinkten VW-Thread. Da weist er den "beklagten" Verkäufer darauf hin, das er -sofern er das Teil gebraucht gekauft hat- die ursprüngliche Bezugsquelle zu nennen hat - und das ist in diesem Fall Elvis, da wäre der Ball wieder zurückgespielt.

Nicht so einfach, das Ganze.

@ Elvis: wo hast Du das Teil her, kannst Du auch einen Nachweis erbringen, das das Teil gebraucht war und Du unwissentlich das Eigentum erworben hast?
Elvis
Zitat:

Da weist er den "beklagten" Verkäufer darauf hin, das er -sofern er das Teil gebraucht gekauft hat- die ursprüngliche Bezugsquelle zu nennen hat - und das ist in diesem Fall Elvis, da wäre der Ball wieder zurückgespielt.

Das wäre eben auch mein Vorschlag an den jetzigen Käufer gewesen dass wir dass ganze auf den damaligen Verkäufer abwälzen...daraufhin aber eben keine Reaktion und nur "ich will mein Geld"

Zitat:

@ Elvis: wo hast Du das Teil her, kannst Du auch einen Nachweis erbringen, das das Teil gebraucht war und Du unwissentlich das Eigentum erworben hast?

Wie gesagt ich habe das Teil ebenfalls in ebay gekauft (anno 05 oder 06, ebay Kaufbestätigungsmails,Schriftverkehr,Artikelnummer alles vorhanden) Falls ebay soweit zurück archiviert kann man in der damaligen Beschreibung lesen dasses gebraucht ist.

Zitat:

Falls Sie ein gebrauchtes Plagiat einmalig und unwissend angeboten haben bleibt es dieses eine Mal für Sie bei dieser Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung.
Bitte teilen Sie in diesem Fall unter Angabe der vollständigen Adresse mit, wann und von wem Sie das Plagiat erworben haben
und senden Sie uns das Gerät oder einen Verschrottungsnachweis innerhalb 14 Tagen frei Haus zu Ihrer Entlastung

Mist, wirklich ne verzwickte Sache !

Wieso bin ich auch scheinbar das einizge ebay-mitglied das nicht in Rechtswissenschaften promoviert hat ?!
Peter
Zitat:


Wie gesagt ich habe das Teil ebenfalls in ebay gekauft (anno 05 oder 06, ebay Kaufbestätigungsmails,Schriftverkehr,Artikelnummer alles vorhanden) Falls ebay soweit zurück archiviert kann man in der damaligen Beschreibung lesen dasses gebraucht ist.



(Zitat von: Elvis)




Dann könnte man das Spielchen noch etwas weiter spielen...

Aber im Ernst: dein Käufer hatte jetzt das Pech, das er erwischt wurde. Er kann nachweisen, das er das Teil gebraucht gekauft hat und ist damit gegenüber dem Patentinhaber aus dem Schneider, wenn er entsorgt oder zurückschickt. Du kannst ihm nachweisen, das Du ebenfalls gebraucht gekauft hast und versichern, nicht vorsätzlich ein Plagiat vertickt zu haben.

Der Käufer könnte versuchen, dich zu verklagen um sein Geld wiederzubekommen, hat aber da IMHO schlechte Karten. Die Patentsache ist jedenfalls durch. Ich würde mich zurücklehnen und warten, was kommt. Druck vorher schonmal die o.a. Nachweise aus... ;-)
knax
ist ja auch richtig. aber wo steht denn da, dass elvis ihm das geld zurück zahlen MUSS?
ich denke, ihm ist definitiv seine kohle flöten gegangen weil er das teil zerstören musste. der rest ist doch sein problem. elvis wollte "friedlich" einen kompromiss finden, er ist daran nicht interessiert.

er muss dem patentinhaber das gerät schicken und den urheber nennen. er nennt elvis. die wenden sich an elvis. elvis hat das teil auch ausm ebay (schriftverkehr von damals noch vorhanden), ist also auch nicht der urheber sondern der damalige verkäufer. und da auch elvis das einmalig und unwissend getan hat wird er ermahnt.

oder hab ich das falsch verstanden? elvis weiss ja noch, wo es herkommt, oder nicht?
Elvis
Oh danke an Peter und Knax dass Ihr so mitdenkt, sehr nett :-) Allen andren natürlich auch Danke für die Antworten !

Zitat:

Dann könnte man das Spielchen noch etwas weiter spielen...

hehe ja das ist richtig ! Nachdem der Käufer aber sowieso ebay Käuferschutz beantragt hat bekommt er eine Summe X minus 25 Euro Selbstbeteiligung von ebay erstattet, wenn ich mich da gerade richtig belesen habe.

Zitat:

oder hab ich das falsch verstanden? elvis weiss ja noch, wo es herkommt, oder nicht?

Ja ich weiß noch wo's herkommt,wie gesagt Schriftverkehr von dem ebay-kauf damals noch vorhanden,würde also an meine damaligen Verkäufer weiterverweisen und mit der Verwanrnung wegen einmaligen Verkaufs leben können.
Wie ebay mich dann noch belangt/verwarnt was auch immer, hab ich noch nicht recherchiert - also wegen der Un-einvernehmlich geschlossenen Unstimmigkeit (was für ein Ausdruck ;-) )
DarkSoul666
Mal ne Frage zu dem Patent selbst:
Es ist also verboten sowas nachzuabbauen...für dne privaten Gerbauch...und dann evtl. zu verkaufen? Es wird doch nirgends auf einen Hersteller hingewiesen oder so!? so wie es zb bei gefälschten Markenwaren (Diesel Klamotten,Rolex Uhren oder so) der Fall ist.

Wenn ich mir eine Konstruktion überlege....und das ding baue....und blöderweise schon irgendwer son Teil gebaut hat...was kann ich denn dafür?
Klar ist das ich es nicht nachbauen darf und alsOriginalware vom Patentinhaber verkaufen darf...das wäre ja ein Plagiat wenn ich da zb den firmenname des Plagiatinhabers drauf schreibe...

Aber da das teil ja ohne jegliche Beschriftung war....und ohne hinweis auf einen bestimmten Hersteller oder so...frage ich mich ob das Teil als Plagiat durchgehen würde....

Dann hätte man ja auch auf ein Auto ein Patent anmelden können...alles was fährt und 4 Räder und nen Motor hat ist dann ein Plagiat vom Original ;-)


Evtl hätte man ja das aussehen nur etwas verändern brauchen....schon ist es ein anderes teil.
Elvis
@DarkSoul :

Ja genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch ! Hab auch irgnwo gelesen dass tatsächlich eine kleine Abweichung ausreicht dass es als eigene Konstruktion/gedankengut durchgeht. Wäre bei meinem Gerät theoretisch schon der Fall da es doch eine andre Kurbel,Farbe,Verschweißung...aufweist !
DarkSoul666
Also sollte das thema wohl vom Tisch sein....naja diese Patentmasche klingt mal wieder nach Geldmacherei....genau wie die Abmahn-Anwälte...Dreckspack!!!

Naja dir kann es ja in jedem Fall egal sein...du hast es nicht gebaut....und unwissentlich gehandelt...fertig...

P.S. Genau aus solchen Gründen habe ich Advocard hehe
knax
ja, aber ich glaube mich zu erinnern, dass im fernsehen mal eine reportage lief, wo diese patent-anwälte auf so einer messe unterwegs waren und dort dann jeden zweiten gegenstand aus fernost eingezogen haben weil er gewissen patenten zu ähnlich sah. die frage ist natürlich, wo liegt die grenze. aber es kommt hier definitiv nicht auf markennamen an, sondern auf optik.

und mal ganz objektiv betrachtet sieht das gerät der patentskizze schon ziemlich ähnlich. also es ist schon eine sehr wertige fälschung.

ich vermute mal, dass er das teil an den hersteller schicken muss. da hat er dann gefragt was denn mit seiner kohle sei und die haben dann an den urheber (elvis) verwiesen. den rest kennen wir, du bist nicht urheber usw.

ich glaube nicht, dass du da gross belangt wirst.
Tappi
e-bay zahlt die Käuferschutzsumme aber nicht einfach so aus.
Es muß anhand eine Gutachtens oder einer unabhängigen Stelle nachgewiesen werden das es wirklich so ist.Wie das in diesem Fall aussieht kann man schlecht sagen

e-bay holt sich vor Auszahlung auch noch eine Stellungnahme vom Verkäufer

Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird



Elvis
Zitat:

Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird

Die Aussage ist doch absoluter Käse oder? Du würdest davon ausgehn ? Zu deutsch, du weißt es einfach nicht, oder ?!
Aber ich glaubs dir sofort wenn du mir auf ebay eine entsprechende Textpassage zeigst die genau dass aussagt !

Bearbeitet von - elvis am 27.02.2008 12:02:03
Tappi
Zitat:


Zitat:

Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird

Die Aussage ist doch absoluter Käse oder? Du würdest davon ausgehn ? Zu deutsch, du weißt es einfach nicht, oder ?!
Aber ich glaubs dir sofort wenn du mir auf ebay eine entsprechende Textpassage zeigst die genau dass aussagt !

Bearbeitet von - elvis am 27.02.2008 12:02:03

(Zitat von: Elvis)




Ja,Käse

Ich habe gerade nach einem halben Jahr meinen Antrag auf Käuferschutz durchbekommen.Der Käufer ist seit dem kein angemeldetes Mitglied mehr.Das war außerdem mein zweiter Antrag,beim ersten war es das gleiche.

Deswegen brauchst du auch nicht so unfreundlich zu werden.Wenn ich nichts zu Thema beitragen kann schreibe ich auch nichts.

Ich wollte dich nur darauf hinweisen,wenn du keine Hinweise annehmen möchtest dann läßt du es einfach.Warum hast du denn das Thema denn dann überhaupt erstellt??

In der e-bay Bedingungen findest du keine Angaben wie beim Käuferschutz verfahren wird






Elvis
@tappi : Entschuldige meinen Tonfall ,war nicht angebracht du hast recht!

Nimms nicht persönlich, Du sagst ja jetzt dass Du das bereits 2mal hinter Dir hast, dann is ja auch was dran !

Wie gesagt bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar, bin aber immer sehr skeptisch bei so Aussagen nach dem Motto "es könnte sein", "ich glaube.." etc !
Elvis
Zitiere mal von ebay :
Zitat:

Sollten Sie sich nicht einigen, können Sie den Verkäufer anschließend unserem Sicherheitsteam melden. Wenn wir feststellen, dass der Verkäufer gegen unseren Grundsatz zu unterdurchschnittlichen Leistungen eines Verkäufers verstoßen hat, kann er verwarnt oder sogar ganz vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden.


Das meinte ich, kann ist nicht gleich muss
Jadefalke
Wieso hat den ärger mit dem Patentamt?wollte er das nachbauen und die Patentnummer benutzen?desweiteren wenn es sich um einen illegalen Nachbau handeln sollte,kommt dann nicht erst der Zoll und kassiert das ding?(Schriftdokument vom Zoll)
ach ja email schreiben mit rückantwort sind rechtlich auch zugelassen mitlerweile!
knax
@jadefalke

elvis hat das teil gekauft, benutzt und verbimmelt. der käufer und jetzige besitzer hat es auc benutzt und verkaufen wollen. dabei wurde er wohl von einem anwalt für patentrecht "erwischt" und soll das teil nun kostenpflichtig verschrotten lassen. der ist damit nicht einverstanden und will nun elvis ans bein pissen. wegen geld zurück und den ganzen käse.

UralAbi
ich hatte GENAU die gleche sache auch vor 3 monaten,hab einfach nicht reagiert auf dieses shice gedrohe...mit anwalt pi pa po sowas geht mir eh auf den sack!
verkauft wie beschrieben,kein rückgaberecht....
Dexta
Hab mir nicht alle Beiträge jetzt durchgelesen, aber da ich Technisches Patentrecht hatte, kann ich vielleicht etwas dazu beitragen:
1. Zahl dem keinen Cent. Wenn dann könnte dich der PatentINHABER verklagen und niemand anders!
2. Der Käufer hat sicherlich keinerlei Probleme mit dem Patentamt. Nur derjenige, der ein Patent missbraucht und es VERKAUFT kann verklagt werden.
--> solltest du wirklich die dinger selber gebaut haben und 100000000 Stück davon verkauft haben, dann bekommt KEIN EINZIGER käufer einen schrieb vom patentamt (im Gegensatz zu hehlerware)
3. man darf JEDES patent für den privaten gebrauch nachbauen!

Ignorier den Typ und warte auf den Brief vom Anwalt, der nie kommen wird!

Bei Fragen schreib mir am besten eine pm.

Gruß
knax
endlich mal eine antwort die hand und fuss hat.
Elvis
N'abend !

Dexta vielen Dank für deinen Beitrag !! Wie Knax schon gesagt hat - das hat Hand und Fuss !

Ich warte. Zum einen auf eine Antwort/Entscheidung von ebay wegen der unvereinnehmlich geschlossenen Unstimmigkeit.
Zum andren auf keinen Brief vom Käufer-Anwald :-)
Elvis
Morgen Männer !

Falls es noch jemanden intressiert, heute die Mail von ebay : (warum ich als Frau bezeichnet werde versteh ich aba trotzdem noch nicht :-) )

Sehr geehrte Frau,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail zum Kaeuferschutzantrag 1619752.

nachdem wir Sie und Ihren Kaeufer <xxx@xxx.xx> um eine
Stellungnahme gebeten hatten, liegen uns nun zwei voellig
unterschiedliche Schilderungen vor.

Eine gerechte Beurteilung der Sachlage scheint uns nur schwer moeglich.
Daher haben wir uns entschlossen, Ihrem Handelspartner
<xxx@xxx.xx> aus Kulanz die Kaeuferschutzsumme ohne weitere
Pruefung auszuzahlen.

Diese Auszahlung hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Status als
Verkaeufer bei eBay.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, koennen Sie uns gerne jederzeit
kontaktieren. Am besten antworten Sie dazu auf diese Mitteilung. So wird
die Betreffzeile nicht veraendert und wir koennen die Nachricht leichter
zuordnen.

Ich bedanke mich fuer Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Gruessen
eBay-Kundenservice
Maveric
das is ja geil.

Also merke: Immer stunk machen, dann bekommt man irgendwann mal geld dafür.

Traurig.
Nicore
Wie, jetzt bekommt der Depp für seine Dreistigkeit auch noch Geld?!
318ci_2001
lol..

ich reg mich ab jetz auch einfach auf über alles und hoffe das ich auch geld bekomme.. frechheit!
Deniz81
Ja und was ist mit dem "gefälschten" Börgelgerät?
Wird es verschrottet, oder was?!

Dreist sein und dann auch noch sein Geld zurück bekommen, traurig!

Bearbeitet von - Deniz81 am 25.03.2008 13:08:39
Elvis
Naja wer weiß was der ebay erzählt hat !?
Auf alle Fälle bekommt er zu Unrecht Kohle von ebay da er selber Schuld war, hätt er sich halt nicht erwischen lassen dürfen beim Verkauf ;-)

Ich kann mir schon vorstellen dass er das Gerät nachweislich verschrotten musste und er halt dann nen Verlust von 180 Okken hätte !
Gr33nAcid
so siehts aus. der hätte von mir nix bekommen, wäre ich ebay... tz... so mußte er nicht mal was bezahlen für seine geweiteten radläufe!
jan_323i
...in Kumpel von mir hatte genau das gleiche Problem bei ebay mit seinen Börtelgerät, das ende vom lied war das er das teil verschrotten lassen mußte auf nachweis.
Weis allerdings nicht ob da noch was kam zwecks anwaltskosten...

Grüße Jan