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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR
Hauptthema:
Habe ein Anliegen. Evtl. hat einer was ähnliches durch bzw. kann mir helfen!

Ich hatte vor ca. 4-5 Monaten meine Musterung für die Bundeswehr. Ich wurde mit T2 gemustert.
In dieser Zeit befand ich mich noch in der Ausbildung und wurde bis zum 29. Februar zurück gestellt.

Letzten SA habe ich meine letzte Abschlussprüfung gehabt und bin jetzt fertig. Seit Dienstag besuche ich die Vorklasse für die BOS. Diese dauert bis ende Juli.
Ab September besuche ich dann die 12. Klasse und mache mein Fachabi.

Nun wie ist das jetzt mit dem Bund? Da ich ja nur bis Ende diesen Monat zurückgestellt war.
Muss ich denen jetzt gleich "freiwillig" ein Schreiben zuschicken dass ich zur Schule gehe oder soll ich warte bis sie mich anschreiben?

Wenn sie sich bei mir melden, was werde ich da erfahren?
-mRl-
mir ist es fast genauso ergangen wie dir.

Warte ab bis die sich melden. Wenn die sich melden, schickst du ihn eine schriftliche bestätigung von deiner Schule aus das du zur Schule gehst.

Du musst dann warscheinlich jedes halbe Jahr eine bescheinigung abgeben.

Mir wurde gesagt das man sich blos nicht selber melden soll. Damit macht man sich aufmerksam. Also immer schön warten bis die dich anschreiben.
CrAsHoVeR
das heißt also ich soll erstmal nix tun und erst von der Schule nen wisch holen wenn die mich anschreiben?

Wie ist das gesetzl. geregelt?
Können die mich einziehen wenn ich die Schule besuche?
Fogg
Einziehen könne die im Prinzig immer, wird aber wenn du nicht ganz doof bist nicht passieren!
Ich würde es freiwillig melden denn wenn erstmal die Einberufung aufm Tisch liegt wirds zeitlich evtl. sehr knapp und wenn du da nicht antanzt wenns los geht haste ein Problem!
Ich hab in meinen fast 8 Jahren zwar erst 2 oder 3 solcher Extremfälle gehabt die gezogen wurden aber ich würde es nicht drauf anlegen!
cabriowuschel
Also nach der Musterung kommt doch normalerweise erst noch die EVP (eignungsverwerndungsprüfung) Also sofort ziehen werden die dich ja eh nicht. Also ich würde abwarten.
BmW-MoGuL
Zitat:


Also nach der Musterung kommt doch normalerweise erst noch die EVP (eignungsverwerndungsprüfung) Also sofort ziehen werden die dich ja eh nicht. Also ich würde abwarten.

(Zitat von: cabriowuschel)




aber nicht al w9er!?

würde es auch vorher melden! wie fogg schon sagt, wenn der bescheid da ist, mußte los! ruf in deinem kreiswehrersatzamt an und erkläre denen das. sag denen auch, das du ne bestätigung von der schule hinschickst! laß dir da gleich den richtig namen sagen, wo die hin soll! nicht das die wegkommt und die feldjäger vor deiner haustür stehen! ;-)
PaddiM3
Wurde damals auch mit T2 gemustert, haben sich aber nie wieder bei mir gemeldet:)Ist jetzt auch schon fast 7Jahre her.
Lg
Made Of Steel
genau einfach die füße stillhalten.
KingLui06
ich hab da auch ne frage zum thema...


wurde amanfang meiner ausbildug erfasst und eben bis zum ende dieser zurück gestellt...

nun habe ich letzten monat meine abschlussprüfung abgelegt und arbeit jetz dort als facharbeiter

(habe da einen jahresvertrag)

nun wollte ich im august/september mit der technikerschule beginnen

können die mich da rausziehen aus der abendschule ??

achja ich wurde noch nich gemustert.
Gr33nAcid
ist das nicht der zweite bildungsweg? dann können se dir eh nix!
KingLui06
mhh wiess nicht so genau..


auf jedenfall mach ich das nich vollzeit sondern abendschule..


CrAsHoVeR
Danke für eure Tips.

Ich denke dass ich wohl die "Füsse stillhalten" werde.

Aufjedenfall werde ich euch auf dem laufenden halten.
Im Interesse aller hier! ;)

@PaddiM3: Glück gehabt! ;)

güttl
Und wenn Du mit dem Fachabi fertig bist, setzt du Deiner Freundin sofort ein Kind an. Am besten jetzt gleich. Dann hastes ganz überstanden und für die Rentenkasse haste auch was getan...
DerHeld2001
Mir geht es so ähnlich.

Ich war nen halbes Jahr lang arbeitslos und habe die dann sozusagen "angefleht" mich doch endlich zur Musterung einzuladen. Nichts passierte. Dann habe ich einen Ein Jahres Arbeitsvertrag bekommen und immernoch keine Nachricht.

Jetzt habe ich gerade endlich meinen Festvertrag bekommen (freu !!!) und was ist in der Post ??? Natürlich, die Einladung zur Musterung :-(((

Jetzt ist die Frage was ich machen soll ? Ich habe jetzt absolut keine Lust mehr auf den Verein und ich möchte lieber meine festen Job behalten. Verständlich, oder ?

Jetzt kommt meine Frage. Haben die den das Recht mich aus einem festen Arbeitsverhältnis zu ziehen ?
Ich habe mal gehört das die Firma so einen Schreiben aufsetzten kann das ich unabkömmlich bin. Hilft das ?

Ich hoffe auf eure Mithilfe. Danke
CrAsHoVeR
Zitat:


Mir geht es so ähnlich.

Ich war nen halbes Jahr lang arbeitslos und habe die dann sozusagen "angefleht" mich doch endlich zur Musterung einzuladen. Nichts passierte. Dann habe ich einen Ein Jahres Arbeitsvertrag bekommen und immernoch keine Nachricht.

Jetzt habe ich gerade endlich meinen Festvertrag bekommen (freu !!!) und was ist in der Post ??? Natürlich, die Einladung zur Musterung :-(((

Jetzt ist die Frage was ich machen soll ? Ich habe jetzt absolut keine Lust mehr auf den Verein und ich möchte lieber meine festen Job behalten. Verständlich, oder ?

Jetzt kommt meine Frage. Haben die den das Recht mich aus einem festen Arbeitsverhältnis zu ziehen ?
Ich habe mal gehört das die Firma so einen Schreiben aufsetzten kann das ich unabkömmlich bin. Hilft das ?

Ich hoffe auf eure Mithilfe. Danke

(Zitat von: DerHeld2001)




Ja das ist so!
Wenn die Firma dir ein Schreiben aufsetzt dass du eine wichtige Person bist weil beispielsweise ohne dich der Betrieb nicht laufen würde, bist du aus dem Schneider!
Solche Fälle kenne ich mehrfach!
Rede mit deinem Chef!!
DerHeld2001
Habe meinen Chef schon eingeweiht. Weisst du vielleicht was da genau drinne stehen sollte ? Wäre auf jeden Fall praktisch.
e30beamer
Gleichen Fall gabs bei uns im Autohaus auch. wir haben ein unabkömmlichkeitsschreiben erstellt (kann dir leider nicht mehr sagen was wir genau da rein geschrieben haben). er musste dann nicht zum bund musste aber ersatzdienst leisten bei der feuerwehr wo er auf abruf sofort los musste. er musste das aber länger machen als die damals noch 10 Monate? Grundwehrdienst!
CrAsHoVeR
Zitat:


Habe meinen Chef schon eingeweiht. Weisst du vielleicht was da genau drinne stehen sollte ? Wäre auf jeden Fall praktisch.

(Zitat von: DerHeld2001)




leider nicht, google mal danach oder frag da mal nach!
BmW-MoGuL
heute sind 9 monate grundwehrdienst und glaube 10 monate zivildienst!
clauzi
ich habe noch mal eine frage wegen der unendbehrlichkeit bzw. unabkömmlichekit.
ich habe meine ausbildung nun seid dem 08.07.2008 fertig und heute bekam ich eine erneute vorladung zur eignungsuntersuchung.

Ich arbeite im elterlichen Bestattungsunternehmen und mein vater der Geschäftsführer ist und ist mitlerweile nun auch schon 72 Jahre alt.

ich kann im grunde nicht mal eben für ein knappes jahr raus (auch wenn ich sofort bei meinem Vater wieder anfangen könnte). wir haben nicht so viele angestellte das sie die arbeit ohne mich tragen könnten deshalb nun meine fragen:

1. was muss ich beachten wenn ich die unabkömmlichkeit beantrage. wo mache ich dies? muss ich es beweisen? wenn ja wie?

2. wird man zu dem sog. ersatzdienst herangezogen? wenn ja ist das feuerwehr oder ähnl.? weil da ist das nächtste problem: als bestatter ist es schwierig in solchen vereinen -> man könnte sich einen vorteil verschaffen.

3. habe mal gehört das die BW nur bis zu einem bestimmten alter einziehen darf. stimmt das? wenn ja welches alter muss man überschreiten das man nicht mehr gezogen werden kann?


hoffe es kann mir jemand helfen oder mal einen rat geben...

grüße clauzi
Kasko
Bei Zurückgestellten gilt die Altergrenze von 23 nicht mehr!!
Also kannst du höchstens noch Papa werden ;-)

Wegen der Unabkömmlichkeit weiß ich leider auch nicht bescheid.

Und ein Ersatzdienst bei der FFW oder THW ist schon möglich. Das dauert aber so ~7 Jahre! Ich weiß nicht, ob du das durchziehen möchtest?!?
clauzi
hmmm ja papa will ich zwar irgendwann sein aber noch nicht jetzt und is ja auch nicht so prikelnt seinem kind zu sagen ich habe dich angesetzt damit ich nicht zu mbund muss...
und sieben jahre ersatz dienst zu machen habe ich auch keine lust zu...

also müsste ich die ganze sache noch n knappes jahr rauszögern und erstmal 23 werden dann können die einen auch nciht mehr ziehen???
gruß clauzi
maky
wenn es soweit ist - also der brief da ist, solltest du schonmal einen urlaub geplant haben :>

beispiel: arbeitskollege hat ausgelernt, und sich gleich nen urlaub gebucht - der brief kam an, er schrieb zurück dass er bereits urlaub geplant hat und urlaub genommen usw usw und er hat nie wieder was gehört von denen
87manu
Ohne das du einmal zurück gestellt worden bist dürfen und können sie dich ziehen bis 1 Tag vor deinem 24. Geburtstag.

Wenn du zurückgestellt worden bist dürfen sie dich sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ziehen.

die sache mit der Unentbehrlichkeit ist ganz einfach, du wirst zurück gestellt aber nicht freigestellt.
maky
hab mal gehört wenn man auf einem landwirtschaftlichen betrieb wohnt und dort nebenberuflich tätig ist kommt man auch frei?!

mein nachbar will sich auch drücken und meint immer er kommt deswegen frei :> vielleicht weiß ja einer von euch darüber bescheid
clauzi
hmm naja ich will mich ja eigentlich nicht drücken ich habe nur keine zeit für sowas weil ich eigentlich das geschäft schon führe - nur halt nicht auf den papier...
hab von meinen kumpels auch gehört das es eine super zeit da sein soll...
nur ich kann es mir nicht leisten für neun monate einen neuen einzustellen... der müsste ja in die betriebsabläufe eingeführt werden... das ist halt sehr aufwendig und teuer...

weiß den niemand wie genau man das anstellt??? werde morgen mal mit der handwerkskammmer telefonieren und mich dort erkundigen.

danke für eure antworten...
gruß clauzi