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T H E M A     R Ü C K B L I C K
hh323i
Hauptthema:
Habe gestern einen Bußgeldbescheid erhalten: Tatbestand: 4 (!) Minuten Parken ohne entsprechenden Parkschein aus dem Automaten. Kosten: 5 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Verwaltungskosten!

Muss dazu sagen, dass wir erst nachts dort parkten (war auf einer öffentlichen Straße vor einem Hotel) und da keinen Parkautomaten sahen bzw. nicht darauf achteten. Als wir früh kurz vor 9:30 Uhr (Parkautomat galt ab 9 Uhr!) aus dem Hotel kamen, klebte bereits die Mitteilung des Ordnungsamtes am Auto. P.S. Dass ich selbst schuld bin, muss mir keiner sagen ;)

Nun meine Fragen:
- Ist es überhaupt rechtens, schon nach 4 Minuten Parkzeit (kontrolliert wurde laut Bescheid von 9:15 bis 9:19 Uhr) so etwas veranschlagen zu können?
- Ich habe keinen Anhörungsbogen zu der Sache erhalten, sondern gleich einen Bußgeldbescheid mit vorgefertigtem Überweisungsauftrag und Zahlungsaufforderung. Ist das rechtens?

Gruß
Holger

Bearbeitet von - hh323i am 08.02.2008 11:06:12
Nicore
Du warst doch auf dem Weg zum Parkscheinautomat und weil
da noch einer vor Dir stand hat es eben so lange gedauert.
Vorher musstest Du ja auch noch im Hotel Geld wechseln
und hast Dir im Hotel den Weg zum nächsten Parkschein-
automat erkären lassen...

Nach 4 Minuten... die ticken doch wirklich nicht mehr
richtig... im wahrsten Sinne. *gg*

Ob das nun rechtens ist weiß ich nicht genau, kenn das
aber eigentlich auch so das immer ein Anhörungsbogen dabei
ist denn es heisst ja immer irgendwie "dieses Verwangeld
ist nur dann zu zahlen, wenn sie damit einverstanden sind...
etc. bla sülz ... sie können innerhalb XX Tagen Einspruch
einlegen". Ansonsten einfach mal bei der Bußgeldstelle dort
mit Deiner Kennung anrufen und fragen.
Friese_250
moin moin,

falls es nicht schon zu spät ist: Frag im Hotel nach ob es eine Vereinbarung mit der Stadt gibt, das Hotelgäste evtl. kostenfrei parken können. Wenn ja, im Hotel bitten Dir eine "alte" Freikarte zu geben.
In Delmemhorst hat ein Hotel solche "Freipark-Scheine" auf NACHFRAGE herausgegeben.

- Diesen "ALTEN"Freiparkschein dann bei der Stadt einreichen - ich hatte ja, aber Ihre Deppen . . .

gruß
Stefan


Bearbeitet von - friese_250 am 08.02.2008 09:26:31
BreaKy
Du musst eine anhörung bekommen, wegen deinem recht zum einspruch. Ruf dort an und sag, dass du keine bekommen hast. Der nachweis wird aber schwer. Achja du hast nich 4 sondern 15 min überzogen. Die 4 min sind für die beobachtunt und erstellung des bescheids.
hh323i
Danke Euch für die schnelle Antworten!

@ Nicore: Hab die Nummer mit dem Geld kleinwechseln im Hotel für die Bezahlung am Parkautomaten genommen ;) Scheint zu wirken. Ist ja wirklich schon makaber, die gemessene Parkzeit im Halteverbot von 9:15 bis 9:19 Uhr auszuweisen, wenn man bedenkt das Parken mehr als 3 Minuten Halten bedeutet :(

@ Friese_250:
Hab angerufen im Hotel, leider haben die nicht so eine Vereinbarung...

@ BreaKy:
Es steht explizit im Bußgeldbescheid, dass mir vorgeworfen wird, dass ich Zitat "von 9:15 - 9:19 Uhr folgende Ordnungswidrigkeiten begangen" habe...

Nun ja, habe nun da jedenfalls wie gesagt die Bußgeldstelle angerufen, die Dame am Telefon war echt nett und bat mich nun, mir noch einen entsprechenden Dreizeiler fertig zu machen, sie würden dann nochmal entscheiden. Klang recht zuversichtlich. Den Anhörungsbogen hatten sie mir wohl zugeschickt, nur kam leider nix an, wahrscheinlich wegen dem doofen Nachsendeauftrag der Deutschen Post wegen Umzugs, frage mich echt warum man für sowas bezahlt wenn es net klappt :(

Gruß
Holger

Bearbeitet von - hh323i am 08.02.2008 11:08:33
Nicore
Berichte mal wie es ausgeht. :)
Doc. Watson
Zitat:

Es steht explizit im Bußgeldbescheid, dass mir vorgeworfen wird, dass ich Zitat "von 9:15 - 9:19 Uhr folgende Ordnungswidrigkeiten begangen" habe...



Diese Zeitangaben sind normal. Denn ab 3 Min bist du im PARKEN.
Da der Tatbestand PARKEN vorraussetzt ist die Zeitangabe von mindestens 3 Min. Pflicht, damit der Betroffene nicht sagen kann: "Hab da ja nur 2 Min gehalten."

Bearbeitet von - Doc. Watson am 08.02.2008 12:19:44
marueg
Zitat:


Es steht explizit im Bußgeldbescheid, dass mir vorgeworfen wird, dass ich Zitat "von 9:15 - 9:19 Uhr folgende Ordnungswidrigkeiten begangen" habe...




Habe hier in HB meine Parkdauer um 3min !!! überschritten. Sprich ich war 3 Minuten nach Ablauf der auf dem Parkschein angegebenen Zeit an meinem Wagen - Überweisungsträger war dran und die nette Dame vom Ordnungsamt war selbst am Horizont nicht mehr zu sehen.

Ein Schelm wer jetzt an Abzocke denkt ;o)

Ergebniss:

15€ fürs bunte Zettelchen und 3€ für den Parkschein. Heute stell ich mich ohne Parkschein dort hin - kostet nur 5€.
hh323i
@ Doc. Watson: Das weiß ich mit den 3 Minuten, schrieb ich ja auch oben schon... Nur ist es etwas makaber, dann tatsächlich 4 Minuten zu notieren. Naja schnell schnell, hätte ja sonst sein können, dass ich rechtzeitig am Wagen gewesen wäre...

@ marueg: Fast wie mit dem Rechtsüberholen auf der AB, billiger als links zu drängeln. Ich distanziere mich hier aber gleich mal von jeglichem Rechtsüberholen.

@ Nicore: Werde berichten ;)

Gruß
Holger
Phil83
Du sagst ja das ab 9 Uhr der parkautomat galt und wenn sie dich dann um 9.15Uhr Kontrolliert hat standest du ja schon 15min ohne Parkschein da + die 4min wo sie gewartet haben macht für mich 19min ohne Parkschein oder sehe ich das falsch????
herr_welker
@phil83
Seh ich auch so.

Zitat:

15€ fürs bunte Zettelchen und 3€ für den Parkschein. Heute stell ich mich ohne Parkschein dort hin - kostet nur 5€.


15 EUR hast du gezahlt?
Ich hab mal in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt und musste 10 EUR zahlen.
marueg
Zitat:



15 EUR hast du gezahlt?
Ich hab mal in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt und musste 10 EUR zahlen.

(Zitat von: herr_welker)




wegen einer solchen Summe gehe ich noch keinen Rechtsstreit ein (zumal meine chancen wohl denkbar schleht waren). Im Zweifel sitzen die Behörden am längeren Hebel und dann kommen noch mal gut Verwaltungsgebühren obendrauf.
hh323i
@ Phil83: Leuchtet ein... Allerdings, wer sagt, ob ich da wirklich schon seit mindestens 9 Uhr stand, wenn die gute Frau erst 9:15 Uhr hin kam? ;)

Gruß
Holger
herr_welker
@hh323i

Des is uninteressant. Auch wenn du schon 3 Tage da stehst.
Du wart 4 Minuten da gestanden ohne Parkschein.
Des heist du hast geparkt ohne Parkschein.

Finde die 5 EUR auch gerechtfertigt. Aber warum sollst du 23,50 EUR Verwaltungskosten zahlen?
hh323i
Zitat:


Du wart 4 Minuten da gestanden ohne Parkschein.
Des heist du hast geparkt ohne Parkschein.
(Zitat von: herr_welker)




Weiß ich, will ich auch gar nicht abstreiten.

Zitat:

Aber warum sollst du 23,50 EUR Verwaltungskosten zahlen?
(Zitat von: herr_welker)




Keine Ahnung, steht mit auf dem Bußgeldbescheid drauf. Insgesamt wären 28,50 Euro fällig, wegen 4 min. Parken *rolleyes* Naja ich wart mal ab was wird, hab die heute angeschrieben.

Gruß
Holger
Gr33nAcid
ich hol das alte thema mal vor:

Ich war Freitagmeine Frau vom Bahnhof abholen. Vor dem Bahnhof freie Parkplätze zum bezahlen. Soweit kein Problem.
Geld raus, 50 Cent rein, der Automat spuckt die immer wieder aus. Okay, kein Problem. Im Bahnhof ist nen Bäcker, mal eben Geld wechseln.
War natürlich ne kleine Schlange vor mir. Egal, die Aktion hat ganze 4, ich wiederhole 4 Minuten gedauert (Strecke vom Parkplatz zum Bahnhof ca 100 Meter eine Strecke - dank meines angebrochenem Fußes dauert das nen bissel, da das auch bergauf war).
So, Parkschein gezogen, ab zum Auto.
Ich glaube es nicht, Zettel hinter der Scheibe! Knöllchen!
Okay, angeguckt, bla bla bla, Privatparkplatz, Contipark, Parken ohne Parkschein, Verwarngebühr 5.80 + Verwaltungsgebühr von 23 €!

Das ist wirklich ne elende Abzocke! War natürlich keiner mehr anwesend von dem, der mir das da unter den Wischer geklemmt hat.

Habe dann mal im gegooglet, und zig Sachen über diesen Verein gefunden.
Ich werde wenn ich wieder auf der Arbeit bin hier mal ermittlungen aufnehmen, und das zudem mal an nen Bekannten bei der Staatsanwaltschaft weiterleiten, weil sowas darf es eigentlich nicht geben.

Also passt an euren Bahnhöfen bloß auf, parkt sonst lieber woanders.

Wen es Interessiert, hier einfach mal die Kommentare lesen!

http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/...en-parkschein/

http://www.schadenfixblog.de/abzocke-durch-contipark/


also passt am Bahnhof auf wie nen Luchs!

aNka
jetzt muss ich doch mal doof fragen...

für was 23 euro verwaltungsgebühr?
das gibts zb bei nem blitzer doch auch erst, wenn man um einiges zu schnell war Oo

kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das rechtlich so in ordnung ist...
BMW_KRaNKeD
Zitat:


jetzt muss ich doch mal doof fragen...

für was 23 euro verwaltungsgebühr?
das gibts zb bei nem blitzer doch auch erst, wenn man um einiges zu schnell war Oo

kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das rechtlich so in ordnung ist...

(Zitat von: aNka)




Denk ich mir auch.
Hab letztens im absoluten Halteverbot geparkt (Schild hab ich ehrlich gesagt nie gesehen) und musste lediglich 15 Euro Strafe zahlen.
Genauso als der Parkscheinautomat bei mir um die Ecke kaputt war (hab nen Zettel ins Auto gelegt und bei der Stadt angerufen, aber der Politesse war das scheinbar egal) musste ich nur 5 Euro zahlen.
Verwaltungsgebühren musste ich bisher nur bei meinem Blitzerbescheid zahlen...aber nie bei einem Knöllchen.
Schließlich müssen die Politessen ja nur den Durchschlag bei der Dienststelle abgeben und die warten dann aufs Geld. Anders als die Blitzer, die anhand vom Kennzeichen Adresse und Fahrer ermitteln müssen und einen Brief schreiben und verschicken müssen.

Ich würde persönlich niemals auf die Idee kommen für ein Knöllchen Verwaltungsgebühren zu entrichten. Zuvor würd ich meinen Anwalt anrufen oder die nächste Polizeistelle anlaufen und nachfragen ob und wieso ich da Verwaltungsgebühren zahlen muss.
mb100
Über das Zeug - also Contipark - kam neulich ne Reportage in nem TV-Auto-Magazin. Entweder automobil (VOX) oder Abenteuer Auto (K1). Sicher nicht Grip (RTL 2).

Dadurch, dass die Parkplätze Privatparkplätze sind (also zumindest von der Contipark betrieben), haben die Kommunen m.E. ohnehin net das Recht, irgendwelche Knöllchen auszustellen. Was sie auch nicht taten. Die Knöllchen kamen ja von der Contipark - also von nem Privaten. Is ähnlich wie wenn sich ein anderes Fahrzeug in Euer Carport stellt. Und Ihr den abschleppen lasst. Dann versucht Ihr ja auch, auf zivilrechtlichem Weg die Kohle zu bekommen.

Die Strafe und die Verwaltungsgebühren kommen aus den AGB der Contipark. Die sind irgendwo am Parkscheinautomat und / oder sonst wo am Parkplatz aufgestellt - und dort ist eben zu lesen, dass derjenige, der nicht ordnungsgemäß parkt, mit besagten Kostenfolgen - also den knappen 6 Euro "Verwarngebühr" und den 23 Euro Verwaltungsgebühr - zu rechnen hat.


Problematisch find ich dahingehend schon allein die Wirksamkeit der AGB. Hier wird der Verbraucher schon unangemessen benachteiligt, die Klausel is auch durchaus überraschend - und ob ein Knöllchen tatsächlich einen Verwaltungsaufwand in Höhe von 23 Euro bei der Contipark auslöst, sei auch mal dahingestellt. Und auch problematisch find ich, dass die Contipark m.E. durchaus - auch durch die Höhe der Gebühren - den Eindruck vermittelt, dass hier ne staatliche Stelle "am Drücker" ist - und kein Privater. Auch wenn sie auf den Knöllchen angibt, dass es um nen Privatparkplatz geht.
Und ich steh mit der Ansicht auch net allein da.

Im Endeffekt: sollte ich mit meinem Fahrzeug "im Falle eines Falles" (also wenn ich so ein Ding dran hab) den Parkplatz verlassen können, würd ichs drauf ankommen lassen und erst mal net zahlen. (Also das ist das, was ich machen würd. Einfach um zu gucken, ob was passiert, was passiert - und um es auf nen kleinen Streit mit der Contipark ankommen zu lassen. Will ja auch meinen Spaß. Und das ist nicht als Tip für Euer Vorgehen "im Falle eines Falles" gedacht!)



Bearbeitet von: mb100 am 11.07.2011 um 14:18:35