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T H E M A     R Ü C K B L I C K
plop
Hauptthema:
nabnd..

also folgendes..

meine regierung und ich wohnen zur miete.
seit 2005 in der selben wohnung.

inzwischen hat die hausverwaltung 2x gewechselt...

nach dem 2ten wechsel, gegen ende letzten jahres kam nun eine aufforderung einer mieterhöhung zuzustimmen.
(allerdings nur an meine freundin adressiert, wir sind beide mieter)
dies haben wir fürs erste abgelehnt, mit der begründung dass das haus in einem desolaten zustand ist und die abstellräume so feucht sind, dass wenn man organische materialien dort lagern will diese nach einer woche grün werden!

nun haben die herren in einer hauruckaktion die haustür mehr schlecht als recht zum schliessen überredet und zumindest mal ein wenig sauber gemacht und neue zäune aufgestellt weil die alten in einzelteilen und schon halb kompostiert eins wurden mit dem untergrund..


nun haben sie eine 2te aufforderung an uns beide adressiert geschickt mit der aufforderung bis zum 18.2. zuzustimmen oder es wird gerichtlich eingefordert...


also um das mal klarzustellen...
an der wohnung ist wirklich nur unsere einrichtung und der mietepreis als positiv zu bezeichnen...

aber auf grund der miete, und weil ich ja hauptsächlich student bin wohnen wir halt noch hier..

ich seh es absolut nicht ein mehr miete zu zahlen..

die fensterrahmen sind fast alle undicht so das es durchzieht bei sturm und heizen tun wir auch mehr für draussen als drinnen...

die wände haben aussen risse und als mein kumpel unter uns ausgezogen is im januar haben wir auch in allen ecken reichlich schimmel vorgefunden...

das haus selbst ist von 1901 und unsere wohnungstür ist mehr eine zimmertür als wohnungstür..

das treppenhaus sieht aus..."wie in polen" hat meine schwiegermama mal treffend geäussert...

das treppengeländer ist aus holz und geht an einigen ecken schon auseinander...

rund ums haus sammelt sich auf grund der fehlplazierten und zu klein dimensionierten mülltonnen allerlei kram an..

von dem lkw-verkehr der die gläser im schrank tanzen lässt und dem verkehrslärm ganz zu schweigen..

vor allem weil es abschüssig ist und das haus direkt an eine stillgelegte eisenbahnunterführung grenzt..


also müsste uns nicht eigentlich 3 monate bedenkzeit gewährt werden?

schliesslich wurden wir ja das erste mal BEIDE angeschrieben..

und mängel an der liegenschaft sind ja auch noch reichlich vorhanden..

neue wohnung oder haus suchen wir zwar weiterhin aber in diesem haus zahle ich freiwillig keinen cent mehr als jetzt...jedenfalls nicht kampflos...

und eine so kurze frist kann ich mir kaum vorstellen dass das so legal ist..
louisdama
Wende dich doch an den Mieterschutzbund (oder wie der Verein heißt)
plop
ja...aaaaaber...wenn ich da jetzt eintrete greift deren rechtschutz erst nach 3 monaten und auch nur für ereignisse welche nach diesen 3 monaten eintreten...

wollt da auf jeden fall mal hin und fragen ob die mir etwas raten können...aber auf deren aktive hilfe brauche ich glaube ich nicht hoffen
Nicole76
Doch aktive Hilfe bekommst du in Form von Beratung, aufsetzen von Briefeb usw. sofort.
Hab ich damals auch gemacht, bin eingetreten als meine Vermieter angefangen hat rum zu spinnen.
Was sie nicht übernehmen wären Anwalts- oder Gerichtskosten.
Ansonsten kannst du hingehen und die helfen dir auch im aktuellen Fall.
plop
na dann werd ich da nächste woche mal vorbeischauen..

bin aber trotzdem über jeden tipp und hinweis dankbar..
Nicole76
Sieh mal hier, ich denke, dir wird wohl nichts anderes übrigbleiben als zuzustimmen, denn Mängel sind wohl kein Grund zur Ablehnung:

http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterhoeh.html
plop
ja...das weiss ich soweit auch..

nur hat ja vvor 3 monaten meine freundin einen brief bekommen in dem zur zustimmung aufgefordert wird..

jetzt haben WIR einen brief bekommen in dem plötzlich andere wohnungen als vergleichsobjekt herangezogen werden und wir sollen innerhalb von 10 tagen zustimmen..

ich denke mal das UNS in diesem fall 3 monate zur prüfung gewährt werden müssten..

denn, das habe ich auch schon herausgefunden, in solch einem schreiben müssen ALLE mieter namntlich angesprochen werden..

leider sind die infos im netz alle sehr allgemein und knapp gehalten..
Papa76
Zitat:


ja...das weiss ich soweit auch..

nur hat ja vvor 3 monaten meine freundin einen brief bekommen in dem zur zustimmung aufgefordert wird..

jetzt haben WIR einen brief bekommen in dem plötzlich andere wohnungen als vergleichsobjekt herangezogen werden und wir sollen innerhalb von 10 tagen zustimmen..

ich denke mal das UNS in diesem fall 3 monate zur prüfung gewährt werden müssten..

denn, das habe ich auch schon herausgefunden, in solch einem schreiben müssen ALLE mieter namntlich angesprochen werden..

leider sind die infos im netz alle sehr allgemein und knapp gehalten..

(Zitat von: plop)




Hallo,

Ein Mieterhöhungsverlangen muss an alle im Mietvertrag stehenden Mieter gerichtet sein. Ist sie das nicht, ist die Mieterhöhung unwirksam. Wenn du jetzt ein weiteres Mieterhöhungsverlangen erhalten hast, in der ihr jetzt beide angeschrieben wurdet, beginnt die Frist zur Zustimmung erneut zu laufen. Habt ihr also das korrekte Erhöhungsverlangen im Februar bekommen, müsst ihr die erhöhte Miete ab Mai zahlen. Vorausgesetzt, ihr stimmt dem Erhöhungsverlangen bis Ende April zu. Tut ihr das nicht oder nur unter Vorbehalt (das gilt als nicht zugestimmt), muss (oder wird) euer Vermieter auf Zustimmung klagen. Eure Chancen in einem eventuellen Rechtsstreit stehen schlecht, wenn sich der Zustand der Mietsache während der Mietzeit nicht verschlechtert hat bzw. der jetzige Zustand der Mietsache bereits bei Mietbeginn so vorhanden war. Stichwort vermietet wie gesehen.

Kann der Vermieter nachweisen, dass für (mind. 3) vergleichbare Wohnungen in vergleichbarem Umfeld, in vergleichbarem Zustand, mit vergleichbarer Ausstattung mehr Miete gezahlt wird, ist das Erhöhungsverlangen ausreichend begründet. Er muss euch dafür diese drei Vergleichswohnungen so benennen, dass ihr die Angaben nachprüfen könnt. D.h., Anschrift, Lage, Ausstattung.

Die von dir als Ablehnungsgrund genannten Abstellräume (Keller, Dachboden?) sind vermutlich nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern nur zur Nutzung überlassen. Du wirst für diese Räume vermutlich auch keine Miete zahlen?

Des weiteren, musst du Mängel wie Schimmel o.ä. deinem Vermieter anzeigen und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Zeigst du solche Mängel nicht an und es kommt dadurch zu Schäden (am Bauwerk), die bei rechtzeitiger Mangelanzeige vermeidbar gewesen wären, machst du dich u.U. schadenersatzpflichtig. Beseitigt er die Mängel nicht innerhalb der gegebenen angemessenen Frist, hast du das Recht die Miete zu mindern oder die Mängel auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen. Das wäre eine sog. Ersatzvornahme.

Bevor du also auf Konfrontationskurs gehst, prüfe was du für vergleichbare Wohnungen zahlen müsstest und ob deine Wohnung vergleichsweise günstig oder teuer ist.

Wenn du Mitglied im Mieterverein wirst, steht dir meines Wissens sofort nach Beitritt ein Fachkundiger mit Rat und Tat zur Seite. Bedenke aber auch, dass Mietervereine ähnlich wie Rechtsanwälte grundsätzlich erstmal deine/ihre Chancen als super einschätzen, nur um ihre Existenzberechtigung zu haben. Was am Ende davon über bleibt, steht regelmäßig auf einem anderen Blatt.

Weitere Infos zu Fristen und Voraussetzungen bietet BGB 558ff.

MfG
Papa76