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sandro320i
Hauptthema:
Hallo, kann mir einer deffinitiv sagen wie schnell man auf einer Ausgebauten, 4 Spurigen, (also 2 Fahrspuren pro Seite)
Kraftfahrbundesstraße ohne Begrenzung fahren darf?
Theorieunterricht ist schon etwas länger her^^ und bisher konnte mir keiner ne genau Antwort geben. Stimmen die 130km/h oder Unbegrenzt?
e30beamer
wenn die beiden Fahrbahnseiten baulich getrennt sind, sprich Leitplanke oder ähnliches, dann darfst du 130 fahren. ohne bauliche trennung 100!
sandro320i
Ja die ist getrennt mit Leitplanke und Gebüsch. Es gibt in der nähe aber nochmal eine, ohne Abtrennung, da ist teilweise auf 120 begrenzt und teilweisse auch unbegrenzt?

Bearbeitet von - sandro320i am 07.02.2008 11:34:28
Rieger 325
..also ich habe (vor 10 Jahren) mal 100 Km/h gelernt !??..
palmer
§3

stvo

schafft abhilfe

Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46
markster
Moin moin,

bin auf solchen (PKW Schnellstrassen) immer deutlich schneller gefahren. Dachte wenn 130 erlaubt sind und dann eine Aufhebung kommt ist unbegrenzt?? ;-)
Schau mal 130 ist nur RICHTGESCHWINDIGKEIT!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe

MFG


EDIT: Schnellstrasse

Bearbeitet von - markster am 07.02.2008 11:41:04
sandro320i
Also dann hat sichs ja geklärt.

Zitat:

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt außerorts auf einer gelben Autobahn nicht unbedingt ein Tempolimit für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW unter 3,5 Tonnen, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt genau wie auf der Autobahn eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)

e30beamer
das gibts ja nicht....freigegeben...juhu...das hätte ich nie gedacht. dachte immer max. 130...wie geil!!
donkr
bei baulich abgetrennten fahrspuren außerorts gilt keine v.max
330CiMaster
bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!
RaverOnDope
Also ich hab doch in der Fahrschule gelernt, innerorts 50, außerorts auf Landstraßen 100km/h . Darum verwundern mich nun die 130 bzw offenen km/h
Christian Sch.
Zitat:


bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!

(Zitat von: 330CiMaster)




Genau so ist es. Aber da viele Leute solche Straßen nicht kennen, wissen es die meisten nicht :-)
330CiMaster
gutes beispiel: ULM - BIBERACH
palmer
Zitat:


§3

stvo

schafft abhilfe

Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46

(Zitat von: palmer)




den können die ungläubigen doch auch schnell googln...

es sind übrigens keine baulich getrennten fahrspuren..

es sind schlicht und ergreifend 2 fahrbahnen...
untermieter1
Wenn es zwei Fahrspuren in jede Richtung sind OHNE bauliche Trennung gilt auch Richtgeschwindigkeit 130km/h - also open end!!
Nicore
Ohne Trennung? Das wäre mir nen bisl zu heiss...
Aber selbst wenn, stehen doch so oder so 120er Schilder
wo die Autobahnen neu und ausgebaut sind. :/
Christian Sch.
Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.
palmer
Zitat:


Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.

(Zitat von: Christian Sch.)




wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde
Made Of Steel
auf solchen straßen ausserorts mit mindestens 2 fahrstreifen für eine richtung UND baulicher trennung gibt es keine geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. wenn es durch kein verkehrszeichen ein tempolimit gibt bzw aufhebungszeichen, dann wäre freie fahrt wie auf der autobahn angesagt. Solche regelungen bzw. stellen sind mir aber unbekannt und ich glaub nicht das es irgendwo eine unbschränkte straße gibt.
Christian Sch.
Zitat:


wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde

(Zitat von: palmer)




Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.
palmer
Zitat:


Zitat:


wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde

(Zitat von: palmer)




Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.

(Zitat von: Christian Sch.)




find ich in §18 stvo nicht
plop
keine begrenzung bei 2spuren pro fahrtrichtung mit mittelstreifen/-planken

haben hier auch n kurzes stück zw handewitt und flensburg
Christian Sch.
Zitat:




find ich in §18 stvo nicht

(Zitat von: palmer)




Hast recht. Der 18er stellt nur die Autobahnen und diese speziellen Straßen gleich. Die Geschwindigkeit regelt eine gesonderte Richtgeschwindigkeitsverordnung:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvo_ausnahmeverordnung.php?vo=richtgeschwindigkeit