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T H E M A     R Ü C K B L I C K
SIGGI E36
Hauptthema:
Hey
Habe es eben in den Nachrichten gehört,das die Pauschale Verfassungwiedrig ist und wir Pendler doch noch zu unserm Geld kommen werden höchstwahrscheinlich,
freue mich schon im voraus,wenn denen nix neues einfällt.
Ich würde davon profitieren Ihr auch!!
mfg.
Doc. Watson
45km EINFACHE Fahrt jeden Arbeitstag.

Ein Hoch auf die ersten Km

*JuHu*
baptism
das bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, also nicht sofort freuen. irgendwie traue ich der ganzen sache nicht, muss auch jeden tag 35 km zur arbeit fahren.

mfg
daniel25
wer freut sich nicht...?
aber noch is es nicht durch!
tomek80
Zitat:


das bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, also nicht sofort freuen...
(Zitat von: baptism)




Bin mal gespannt was draus wird...
Hoffe aber dass die Leute (auch Ihr ;-)) die so weit zur arbeit fahren auch das bekommen was denen zusteht.

Habe nur 5-6km zur Arbeit :-)
SIGGI E36
ICH HOFFE DAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auf der seite der pendler ist.
ich würde es dermaßen begrüßen :-)
mfg
HartgeV8
ich bin mal gespannt ob das Verfassungsgericht nicht dagegen spricht...
die Hoffnung stirbt zuletzt.

sind ca 1400€ also kein Pappenstil.
SuMo-Driver
Keine Angst...wenn die Pauschale wieder in Kraft treten sollte, dann fehlen Vater Staat halt irgendwo ein paar hundert Millionen.

Die holt er sich dann an anderer Stelle (vielleicht an der Zapfsäule) wieder rein.

Quersubventionierung würde ich meinen, genauso wie die Rente. Denn der echte Rentenbeitrag liegt ungefähr bei 30 % und nicht bei den angegebenen 19 komma Schießmichtot.

Naja, in welcher Tasche die Kohle fehlt, ist mir egal ;-)) Weg ist Weg

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 23.01.2008 21:52:10
KingLui06
ähm nur mal so zwischendurch


wie läuft das denn dann ab ? im mom kann man doch alles ab dem 21ten km absetzen oder nicht ?


was springt für mich dabei raus wenn das gesetz geändert wird ?

habe einen arbeitsweg von ca 23 km eine strecke :D
cabriowuschel
Im Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 aber auf alle Fälle die volle Strecke eintragen. Wenn man nur ab dem 21 Km einträgt, und alles wie voraussichtlich doch wieder für nichtig erklärt wird, dann gibts für die Leute nichts mehr nachträglich zurück. Also den ganzen Weg eintragen und wenn sich das Finanzamt meldet, einfach einpruch einlegen.
speeddemon
Bei mir lohnt sich das, bei 150km einfach zur Arbeit. Wurde ja sogar in den Nachrichten gesagt, dass das Geld was nicht gezahlt wurde, sogar mit Zinsen dann ausgezahlt wird.
Für mich ist die Pendlerpauschale schon wichtig.

Mfg Speeddemon.
keksemann
@ KingLui06:
jetziger Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 2km = 440km x 0,30 EUR = 132 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst.

neuer / alter Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 23km = 5060km x 0,30 EUR = 1518 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst

Differenz: Dein steuerliches Brutto sinkt um 1386 EUR, was das in Euro und Cent dann an Rückzahlung ausmacht hängt von weiteren absetzbaren Werbungskosten ab.
Spunk77
Na hoffentlich wird bald wieder ab dem 1.km abgerechnet. Habe zwar nur 10km Arbeitsweg eine Strecke.

habe bis jetzt immer die km in der Steuererklärung angegeben obwohl es nichts dafür gab.

mfg
baptism
Pendlerpauschale: Städtetag und DIW fordern Umdenken


Stau im Berufsverkehr auf dem Ruhrschnellweg in Essen. Eine hohe Pendlerpauschale benachteiligt gerade die Bewohner der Städte, so Städtetags-Hauptgeschäftsführer Articus.
Nach der Entscheidung des Finanzhofs hoffen viele Pendler darauf, künftig wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer absetzen zu können. Nach Ansicht des Städtetages und des DIW wäre das falsch. Eine hohe Pendlerpauschale bedeute mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Abgase. Und auch Finanzminister Steinbrück dämpfte die Hoffnung der Pendler. [tagesschau.de]

das sind doch mal argumente :-))) als ob ich jetzt nicht zur arbeit fahren würde.
BmW-MoGuL
so, habe jetzt meinen steuerbescheid in der hand!
dachte mich trifft der schlag! viel zu wenig...

jetzt haben die wirklich ab 21.km erst gerechnet! dachte das bundesfinanzhofurteil ist wirksam!?

soll ich gegen die km auch einspruch einlegen?

wird die kohle von alleine nachgezahlt wenn das BVG für die pendler entscheidet?

wäre da über n paar informationen echt dankbar!


achso, fahre jeden tag 55km zur arbeit!
güttl
Nein, du brauchst keinen Einspruch einlegen. Der Bescheid ist vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn die Kürzung der Pendlerpauschale dort als verfassungswidrig eingestuft wird, zahlt das FA ohne weitere Aufforderung das geld zurück. Sind bei meiner Frau und mir immerhin 800€.
Das Problem ist, daß der Staat dann die Pauschale wahrscheilich auf 20 oder 25 Cent (vermutl. Werte) kürzt. Und dann mache ich mit meinen 90km Arbeitsweg noch mehr Nasse...
BmW-MoGuL
na gut! die beiden anderen sachen (reinigung der berufskleidung, verpflegungsmehraufwendung) habe ich mit gerichtsurteilen widerlegt.

hoffe das reicht jetzt!?

€€€€€€€€€€€will die kohle!€€€€€€€€€€€€€€€€€€€
Jadefalke
Lol die Pendlerpauschale wird eingeführt,anders ziehen sie dir wieder die kohle ab,Sprit,Umweltzone,Strafsteuer!
Ich kann mich noch gut erinnern wo die grünen(Fischer) sagten der sprit kostet bald 5 mark.die haben jetzt ja recht bekommen ca 1,50 euro der sprit und der rest wird als KFZ betreiber so abgezapft! haha das kind hat nur nen neuen namen!Bringe dein Geld mit zur Arbeit!

Bearbeitet von - jadefalke am 29.02.2008 19:18:47
BlackPJ80
Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück!
BlackPJ80
Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück!
Nicore
Jepp, das stimmt. Habe letzte Woche meine Daten zu unserem
Steuerberater rübergereicht und auf den neuen Bescheiden ist
so ein Klausel drauf. Entweder man belässt es erstmal dabei,
gibt seine Kilometer an und wartet dann ggf. auch die Rück-
erstattung wenn alles durch ist ODER man kann auch darauf
bestehen die KM sofort angerechnet zu bekommen ABER sollte
DANN die Sache doch nicht verfassungswidrig sein dann muss
man das erstattete Geld + 6% Zinsen zurückzahlen.


@Siggi: Wenn etwas "gegen" etwas ist dann schreibt man
"widrig" und nicht "wiedrig". So wie bei "Widerstand"
oder so. Alles andere ist "wieder" im Sinne von nochmals.
Also merken: "i" = gegen, "ie" = nochmal

Bearbeitet von - Nicore am 04.03.2008 15:00:30
BlackPJ80
Ja aber das ist immer so ne Sache. Dann muss, man gegen den Bescheid Einspruch einlegen, dass führt dazu das der gesamte Inhalt erneut überprüft werden kann. Wurden als teilweise bisher strittige Werbungskosten anerkannt, so können diese ggf. wieder gekürzt werden. Das Risiko ist es mir nicht wert.
Eric78
Hey

Hat denn schon jemand Kohle bekommen, der Wiederspruch / Aussetzung der Vollziehung eingelegt hat???

Gruß
güttl
Zitat:


Hey

Hat denn schon jemand Kohle bekommen, der Wiederspruch / Aussetzung der Vollziehung eingelegt hat???

Gruß

(Zitat von: Eric78)




Laut Steuerbescheid braucht man keinen Einspruch gegen die Kürzung der Pendlerpauschale einlegen, da bis zum Urteil des BVG der Bescheid voläufig ist. Bei postiven Urteil wird die Kohle automatisch nachgezahlt. Ob das dann zeitnah passiert, weiß der Fuchs. Etwas anders verhält es sich wohl bei den Kilometerfreibeträgen.
Übrigens, wann soll denn das BVG zum Thema tagen??
Wilhelmidelta
Ich hab den Schotter der Km Pauschale bekommen, hab über meine Lohnsteuerhilfe Einspruch einlegen lassen. Allerdings hat es die Auflage daß, sollte die KM Pauschale DOCH durchkommen, ich den Kies zurückzahlen muss plus Zinsen. Daher hab ichs mir gleich weggelegt und nicht verjubelt.
b-mw-323
weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt
Marius
Jeden Tag 58 km einfach * 220 Tage. Urlaub 2009 ist finanziert : )
mr.higgins
Zitat:

Text Jeden Tag 58 km einfach * 220 Tage. Urlaub 2009 ist finanziert : )


abwarten würd ich mal sagen ! noch ist nix durch ! ;O)
-XTreMe-
Ich bete auch, dass es endlich durch ist, bei mir sind es 48 KM einfach :(
louisdama
Zitat:


weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt

(Zitat von: b-mw-323)





Warum das denn?
Was hat das denn miteinander zu schaffen?
b-mw-323
Zitat:


Zitat:


weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt

(Zitat von: b-mw-323)





Warum das denn?
Was hat das denn miteinander zu schaffen?

(Zitat von: louisdama)




weil man kindergeld nur bekommt, wenn man mit seiner vergütung unter der freigrenze bleibt, deswegen kann man dann halt über werbungskosten sein einkommen senken, jedoch reicht die pauschale bei mir nicht aus, deswegen muss ichs auf dem km genau machen, jedoch gehts nur wenn ich ab dem 1. ansetzen kann, sonst sind es zu wenig km :(
louisdama
Mensch dann verdiene ich eindeutig zu wenig,das es bei mir egal ist, mit der Freigrenze.
b-mw-323
Zitat:


Mensch dann verdiene ich eindeutig zu wenig,das es bei mir egal ist, mit der Freigrenze.

(Zitat von: louisdama)




naja solange keiner fragt ist auch alles i.o., die freigrenze ist bei 7680€ im jahr, wobei du von deinem brutto sozialversicherungsbeiträge abziehen musst, also 7680€ netto quasi.
louisdama
Ich darf nicht mehr wie 7680€ Netto verdienen im Jahr?
Ich glaube ich habe da dann was falsch verstanden, mit den Kindergeld.
Meinst sicherlich für dich, und nicht deiner Kinder,oder?
b-mw-323
Zitat:


Ich darf nicht mehr wie 7680€ Netto verdienen im Jahr?
Ich glaube ich habe da dann was falsch verstanden, mit den Kindergeld.
Meinst sicherlich für dich, und nicht deiner Kinder,oder?

(Zitat von: louisdama)




also die "kinder" dürfen nicht mehr als 7680€ verdienen, ab dem 18. lebensjahr ist es so, dass wenn die kinder zuviel verdienen, es keins mehr gibt. in meinem fall jetzt bin ich das "kind" :)
Offe
Dom24
Toll, ich hab nur 10km einfache Fahrt ... lohnt net.
Juba1985
Also noch einmal für mich bitte.
Mein Arbeitsweg beträgt 15KM auf Autobahn und 13KM auf Landstraße. (Einfache Fahrt)
Was muss ich angeben wenn ich sowas ausfülle? Wird das überhaupt richtig aufs Detail kontrolliert ?

So nun zur Berechnung...
230Arbeitstage im Jahr habe ich als Durchschnitt sagen wir mal.
Und die 0,30 Euro Pendlerpauschale.

Wie hoch wäre die Summe die ich am Jahresende zurückbekommen könnte?

MfG

Bearbeitet von - Juba1985 am 09.12.2008 15:03:12
Offe
Also du bekommst max. die einbezahlte Lohnsteuer, soweit ich weiß.
In dem Artikel steht aber was von Neuregelung. Also wer weiß, wo die Obergrenze liegen wird, denn es wird nun als Konjunkturspritze angesehen.

In deiner Steuererklärung gibt´s einen extra Punkt, wo du deine Fahrtkosten mit dem privaten PKW zur Arbeit geltend machen kannst.

Ich für meinen Teil find´s gut, denn ich fahr im Monat 24 x 90km :-)
Don Andolini
jo ich hab auch 56km und manchmal muss ich zum andren einsatzort und dann wirds 80 bis 90 km...am anfang hatte ich nur 60 bis 90 km einfache fahrt...also für mich würde es sich richtig lohnen :)

shgfa
Nur mal so zur Verdeutlichung wie sich das alles berechnet.

Jahreseinkommen (1) das versteuert wurde
-Werbungskosten
-Km Kosten / Versicherungen / etc.

ergibt ein neues Jahreseinkommen(2),

jetzt wird von Jahreseinkommen (2) erneut die Lohnsteuer berechnet und der Differenzbetrag ausgezahlt, jedoch kann nicht mehr ausgezahlt werden, wie an Lohnsteuer einbehalten wurde.
Salamanderking
wieviel bekommt man denn so in etwa für die 20km pro tag?müsste ja einfach auszurechnen sein.
Touri Normi
BGH hat zugunsten der pendler geurteilt.
nur so als gute nachricht am rande ;)

Bearbeitet von - Touri Normi am 09.12.2008 18:17:20
bmwfan85
Hi was bekomme ich ca raus fahre 22,7km einfach?
mfg
PornoQueen
ist das richtig, das azubis nichts an pendlerpauschale zurück bekommen?
e46-fahrer
die pendler bekommen wieder ihr geld, und wer zahlt es? was wird dafür als nächstes erhöht?
in diesem land gab es noch nie was umsonst
schwabi
du kannst 30cent/kilometer von deinen Einkommenssteuern absetzen
Da du als Azubi selten mehr als 7.664€ verdienst (Freibetrag) kannst du auch nichts absetzen.
Brutto-Netto-Rechner
Wenn du hier den Freibetrag einträgst (Grundfreibetrag 7664(für Verheiratete das doppelte)+Arbeitstage*KmEinfacherWeg*30ct+sonstigeFreibeträge(Kinder?)) kannste es dir ausrechnen

Hab ich was vergessen?

b-mw-323
Hab da mal eine frage wegen steuer. also ich verdiene als azubi mehr als der freibetrag ist, aber lohnsteuer wurde bis jetzt noch nicht abgezogen. wird das automatisch gemacht oder muss ich mich da selbst kümmern?
Marco535
Dürfte ja wohl klar sein, was als nächstes kommt. Die Pendlerpauschale wird komplett abgeschafft. Also gehen auch die leer aus, die mehr als 20 km fahren.
e46-fahrer
t-online :
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich dagegen ausgesprochen, die milliardenschweren Rückzahlungen nach dem Urteil zur Pendlerpauschale mit einem möglichen zweiten Konjunkturpaket zu verrechnen. Der Verzicht auf eine Gegenfinanzierung bedeutet laut Steinbrück eine höhere Neuverschuldung des Staates. (ende)

na da sage ich doch mal willkommen pkw-maut 2009 :)

ich sag ja umsonst gab es noch nie was in D-Land
Hecktrieb06
Zitat:




na da sage ich doch mal willkommen pkw-maut 2009 :)

ich sag ja umsonst gab es noch nie was in D-Land

(Zitat von: e46-fahrer)




Das denke ich auch, glaub aber das wir 2009 davon noch verschont bleiben.
Ansonsten :-((
danny321
Auf jeden Fall hat erstmal jeder 2. ein paar hundert Euro mehr auf Tasch'.

In Zeiten derartig kurzfristiger Politik kann eh keiner weiter blicken als bis um die eigene Ecke. Für eine Umsetzung in 2009 ist es zu spät. Danach wird irgendwas teurer, es sei denn wir kriegen einen wirtschaftlichen Aufschwung.
BlackPJ80
Zitat:


wieviel bekommt man denn so in etwa für die 20km pro tag?müsste ja einfach auszurechnen sein.

(Zitat von: Salamanderking)




Ganz einfach gefahren km *0,3 Euris und dann unter Berücksichtigung deines individuleeen Steuersatzes (Bspw. 30 %) kannste ausrechnen wieviel du bekommst!

Wenn du 230 Arbeitstage hattest sieht die Rechnung so aus:

20km * 0,30 Euris * 230 AT * 30 % Steuersatz = 414 Euris!