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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Ingmar
Hauptthema:
Ich krieg echt bald zu viel!
Ich hab in den Wagen schon mehr investiert als er kostete! Hab mir zum ersten mal in meinem Leben ein Auto gekauft wo ich mich übern Tisch ziehen lassen hab von E30Köln bei E30.de

Naja genug gejammert!
Heut beim TÜV vorgeführt. AU klappte ohne Mängel. Er fuhr ihn auf die Bühne und meinte lässt sich ja gut fahren fürs Alter!
Naja kontrollierte die neuen Bremsen wie sie ziehen, die neu gelagerte Hinterachse, die neuen Radlager, die neue Querlenker, die neue Stabis usw. Und was lässt mich durchfallen?!?! Der Schlüssel wurde in die position gedreht, wo Motor aus ist, ABER das Lenkradschloss noch nicht greifen würde. Nunja er dreht die Reifen vorn hin und her um die neue Lenkung zu prüfen und was ist?!?!?! Das Lenkradschloss geht rein!
Ich krieg echt bald zu viel!
Woran kann das liegen?
Am besten gleich neues Schloss und Schlüssel?!?! Hab echt die Schnautze voll!

Der Wagen musst auch geschweisst werden, da er unten aussah wie ein schweizer käse. Dazu den Teppich raus! Dann regnete es die Nacht und ich dachte warum ist der innen zum Teich geworden?!?

Die Dichtung vom Gebläsekasten war hinne (gut ist ja 20 Jahre alt) UND der Vorbesitzer hat die Halterung vom Kofferraumdeckel abgerissen UND wieder angebraten. Naja nen richtigen Berg hin geschweisst und die Dichtung passte nicht mehr!
NUR MIST.

Naja was mache ich wegen dem lenkradschloss nun?!?!
BMW -Freak-1982
Hallo, entweder den Schließzylinder schmieren oder gleich ersetzen, hatte ich bei mir auch schon.
Das selbe Problem.

MfG
CompactO
Deswegen schmeißt man die Karre net weg! Nur MUT, schmier das Zeug mal, und gugg obs funzt, ggf nen neuen Zylinder.
Rockford Fosgate E30
schmieren und gängig machen...das geht schon...
BMW -Freak-1982
Und gibts schon was neues vom Schließzylinder???
PaddiM3
Würde mich auch ma Interessieren.....
Ingmar
Nunja war beim TÜV und siehe da, ohne Mängel!
Der Prüfer hat diesmal Zündung an gelassen! *g*

Werd mich aber sobald ich zeit hab drum kümmern!
Unahof
seit wann prüft denn ein tüv das leckradschloss????
des dient ja net besonders der fahrsicherheit bei, oder lieg ich da falsch?
Christian Sch.
Zitat:


seit wann prüft denn ein tüv das leckradschloss????
des dient ja net besonders der fahrsicherheit bei, oder lieg ich da falsch?

(Zitat von: Unahof)




Er sollte es immer machen. Das Lenkradschloss ist die "Einrichtung gegen unbefugtes benutzen" und die ist in der StVZO vorgeschrieben. Da die Hauptuntersuchung keine Prüfung auf Verkehrssicherheit sondern auf Vorschriftsmäßigkeit ist, wird auch sowas geprüft.

Ein nicht funktionierendes Lenkradschloss ist ein geringer Mangel. Kann es jedoch bei steckendem Schlüssel einrasten, ist es erheblich, da es im Extremfall (man muss Z.B den Motor abstellen oder neu starten) sehr gefährlich sein kann.
Ingmar
Der TÜV hat noch NIE das Schloss überprüft!
Es rastete nur ein, da der TÜV als der Wagen auf der Bühne war die Räder gedreht hatte, mit ausgeschalteter Zündung!

Im eingeschalteten Zustand ist alles iO und nix rastet ein!
MichlBMWE30
naja es darf doch aber erst einrasten wenn der schlüssel aus dem zündschloss is...soweit ich weiß......und wenn es das nun tut wenn der schlüssel steckt kann man von ausgehn das da was nicht stimmt und so wie CompactO sagte wärend der fahrt einrasten kann.....und das in einer kurve da machst du nimmer viel als augen zu.....kann ich nachvollziehn
Support-Man
nicht aufgeben ist eine gute devise!!
gut hats jetzt geklappt..
schau mal auf www.brechbuehl-support.ch unter dem E30 bereich ins Protokoll..

200 % des Kaufpreises investiert.. Das muss Liebe sein!
partymausal88
Zitat:


naja es darf doch aber erst einrasten wenn der schlüssel aus dem zündschloss is...soweit ich weiß......und wenn es das nun tut wenn der schlüssel steckt kann man von ausgehn das da was nicht stimmt und so wie CompactO sagte wärend der fahrt einrasten kann.....und das in einer kurve da machst du nimmer viel als augen zu.....kann ich nachvollziehn

(Zitat von: MichlBMWE30)




also ich bin mir da jez nicht ganz sicher...wenn mich ned alles täuscht get doch lenkradsperre bei eingestecktem schlüssel wenn der in der stellung steht wo du ihn einfach reinsteckst, also ohne zündung usw...
ich möcht jez nicht metten aber erinnerungen und so...
freaky2000
Je nach TÜV-Beamten ist es Ansichtssache ob es ein geringer oder erheblicher Mangel ist! Das gilt grundsätzlich für alles. Eine Defekte Glühlampe für Kennzeichenbeleuchtung könnte ein erheblicher mangel sein, eine ausgeschlagene Lenkung oder Achsteile können geringe mängel sein. Immer ansichtssache. Ausserdem sollte alles was am Auto verbaut ist Funktionieren, zumindest für den TÜV, von der Radioanlage mal abgesehen. Beispiel: Ein E30 fährt mit defekter Leuchtweitenregulierung zum TÜV. Diese wird als erheblichen Mangel eingestuft und es gibt keine Plakette. Dann wird die "Verkleidung mit Leuchtweitenregulierung" gegen eine Abdeckung vom Schrottplatz ohne Leuchtweitenregulierung getauscht. Dann wieder zum TÜV. Kurz bischen BlaBla, weil es keinen Bedienschalter mehr gibt muss die Niveauregulierung nicht funktionieren. Sozusagen entfällt. Auch wenn sie Baujahrbedingt warscheinlich vorhanden sein müsste. Bei Nebelscheinwerfern die keinen Schalter zum einschalten haben und nur aus Optischen gründen eingebaut wurden sieht es anders aus. Diese sind von aussen sichtbar, gehören zur Beleuchtungsanlage und müssen dem entsprechend funktionieren. Alles ein Bürokratischer Akt wie fast alles was mit TÜV und Gesetzen zu tun hat. So meine Meinung.
BMW -Freak-1982
Das Lenkradschloß darf erst einrasten wenn der Schlüssel abgezogen wird!!!

Ansonsten ist dies ein SEHR GROSSES Sicherheitsrisiko.

Kenne welche deren Lenkradschloß unter der Fahrt eingerastet ist, war net so lustig :-(

MfG
Christian Sch.
Zitat:


Je nach TÜV-Beamten ist es Ansichtssache ob es ein geringer oder erheblicher Mangel ist! Das gilt grundsätzlich für alles. Eine Defekte Glühlampe für Kennzeichenbeleuchtung könnte ein erheblicher mangel sein, eine ausgeschlagene Lenkung oder Achsteile können geringe mängel sein. Immer ansichtssache.
(Zitat von: freaky2000)




Das stimmt so aber ganz sicher nicht. Es gibt eine Richtlinie zu §29, dass ist die sog. Mängelrichtlinie. Dort stehen die meisten Mängel aufgeführt und dahinter steht, ob sie GM, EM oder VU sind. Bei einigen Mängeln gibt es mehrere Möglichkeiten (Ermessensspielraum), allerdings nicht bei allen.
Die Richtlinie ist absolut verbindlich. Hält der Prüfer sich nicht daran (was schon mal vorkommt), kann es Probleme geben.

Damit man nicht alle Mängel im Kopf haben kann, gibt es für den Prüfer eine nettes Programm. Da wählt man den Mangel aus und sieht sofort, wie man ihn einstufen kann. Lenkradaschloß rastet bei steckendem Schlüssel ein kann EM oder VU (bei Einfluß auf die Lenkanlage) sein.


Natürlich wird das Schloß so gut wie nie geprüft. Vorgeschrieben ist es jedoch. Das legt nun wieder die Anlage VIIIa zu StVZO fest. Sie gibt an, welche Teile zu prüfen sind.



Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.01.2008 13:03:41
tr-328
war auch bei mir soo bei meinem e30 m-tech 2 lachsilber.met