Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Doedelhai159
Hauptthema:
ich will mein auto im april anmelden, aber tüv steht bei mir im mai an.

mir wurde gesagt das ich ein auto nur dann anmelden kann, wenn es noch mindestens 6 monate tüv hat.

wenn das so ist, wie soll ich denn mit dem karren zur hu fahren?

Bearbeitet von - doedelhai159 am 17.01.2008 15:50:18
DaGhost
hmm kannst dir vll rote nr irgendwo ausleihen,
also mir is das jetzt neu as man mind 6 monate tüv brauch um auto anzumelden.
is ja bei gebrauchtwagen auch nicht so die schon länger wie 2 jahre stehen.


(ich weiß das man ohne kennzeichen zur anmeldung fahren darf mit dem auto aber auch nur der kürzeste weg hin, und musst halt deine papiere dabei haben zum anmelden)


greetz Ghost
Doedelhai159
jou, dekra liegt aufm weg zur zulassungsstelle...

das is ne dämliche regelung, weil kein mensch wird mir seine roten nummern leihen. und für ne kurzzulassung will ich keine 100euro zahlen.
Pug
Zitat:

mir wurde gesagt das ich ein auto nur dann anmelden kann, wenn es noch mindestens 6 monate tüv hat.



von wem wurde dir das gesagt?
mir ist sowas nicht bekannt und mir ist auch nichts zu ohren gekommen, dass sich da was geändert hätte.
solange der wagen gültigen TÜV + AU hat kannst du den meines wissens anmelden.


Bearbeitet von - Pug am 17.01.2008 18:11:57
Doedelhai159
vom kumpel ;)

aber mir kam das auch nich sehr sinnvoll vor. dann werde ich mal mein glück versucehn
Christian Sch.
Du brauchst definitiv nur einen Tag TÜV und AU zum anmelden. Wenn du also im Mai hin musst, kannst du bis zum 31.5. anmelden. Am 1.6. jedoch nicht mehr.
Doedelhai159
besten dank. das beruhigt mich