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Wotan
Hauptthema:
Moin,
grausam es ist passiert. Mir ist einer in die Karre gefahren :( Nunja an der hinteren Tür auf der Fahrerseite ist ne Beule und der Lack ist eingerissen und verkratzt evtl. ist die M-Tech leiste noch verzogen. Nun meine Frage. Der Kerl war am Samstag bei mir und hat sich den Schaden nochmal angesehen und wollte das ich es in seiner Stammwerkstatt machen lasse. Ich hab ihm das aber aus dem Kopf geschlagen und hab gesagt das ich nach gutachten abrechnen möchte, und ihm dann die Freiheit gelassen das selber zu bezahlen oder es eben über die Versicherung abzuwickeln. Er willigte ein und hat gesagt das "ich" nen gutachten erstellen lassen soll und ihm dann bescheid geben soll. Nun wenn ich das gutachten erstellen lasse bleib ich dann nicht auf den Kosten für den sachverständigen sitzen? Muß er nicht den auftrag dafür erteilen? Bin mir ziemlich unsicher ob ich jetzt einfach nen gutachter einschalten kann und das ganze auf seine rechnung? Was meint ihr seit ihr schlauer als ich?
332i-Machine
Hast du es schriftlich das er schuld ist? Oder hast du Zeugen? Falls nein, könnte es richtig lustig werden wenn er irgendwann behauptet er sei nicht schuld!
Um deine Frage zu beantworten: Er soll einen Gutachter deiner Wahl beauftragen, d.h. du suchst dir einen aus und er vereinbart einen Termin etc. mit seinem Namen.
Wotan
Nein ich hab nicht schriftlich das er Schuld ist, aber er hat es vor mehreren Zeugen zugegeben und da es bei mir an der Arbeit passiert ist hab ich alles auf nem überwachungsvideo. Also ich denk keine chance für ihn sich da rauszureden.
Christian Sch.
Die Gutachtenkosten trägt natürlich der Verursacher. Wenn es über die Versicherung läuft, zahlt die den Gutachter. Allerdings erst ab ca. 1000 Euro (über Bagatellschaden). Darunter reicht ein Kostenvoranschlag und du würdest auf den Gutachtenkosten sitzen bleiben.
Den Gutachter bei einem Haftpflichtschaden kannst du dir selber aussuchen.
mr.higgins
bei einer beule oder blech schaden bist gleich mit über 1000 € dabei beim bmw ! also gutachter hollen und die sachen deinem anwalt übergeben ! das beste und sicherste was du machen kannst und du hast kein arbeit mit !
E36-Freak
ein schriftliches Schuldeingeständnis hat vor Gericht null Wert, das mal vorab

ist es im Regelfall nicht eh so, das die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag (bin der Meinung 1000 Euro) übersteigt
Christian Sch.
Zitat:


ist es im Regelfall nicht eh so, das die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag (bin der Meinung 1000 Euro) übersteigt

(Zitat von: E36-Freak)




Das machen sie natürlich auch, wenn du magst. Die haben ja Gutachter, die zu ihren gunsten Arbeiten. Aber da der geschädigte die Wahl hat, würde ich mir immer selber den Gutachter suchen.

Ganz wichtig: Der Gutachter soll auf keinen Fall bei einem Schaden unter 70% des Fahrzeugwertes Wiederbeschaffungswert und Restwert angeben. Macht er es doch, rechnet die Versicherung gerne auf Totalschadenbasis ab und dann kriegt man unter Umständen nur ein paar hundert Euro, da die Restwerte im Moment so hoch sind.
plop
hatte das gleiche...
mir is n mädel auf nem parkplatz rückwärts ungebremst in die seite gefahren...

hat wohl grad ihren lidschatten aufgefrischt beim ausparken...


naja...kotflügel hat ne delle...
glück gehabt ..sie hat nur das blech über der mtechnik zwischen tür und radhaus getroffen...
aber gutachter hat trotzdem einen schaden von 1180€ festgestellt..

das gutachten mit 300€ muss die versicherung löhnen..
die bekommen das direkt incl rechnung zugestellt...

hast keinen stress mit..

bekommst ne kopie von dem gutachten zugestellt
Wotan
Danke euch erstmal, aber ich muß mich wohl erstmal überraschen lassen was nun daraus wird. Der Kerl meint stur er hätte nix mit den kosten für nen gutachten am Hut blablablub. Naja ich warte noch bis morgen dann geh ich zum Anwalt.
Saarländer
Zitat:


Danke euch erstmal, aber ich muß mich wohl erstmal überraschen lassen was nun daraus wird. Der Kerl meint stur er hätte nix mit den kosten für nen gutachten am Hut blablablub. Naja ich warte noch bis morgen dann geh ich zum Anwalt.

(Zitat von: Wotan)




Warum so kompliziert??? Der Verursacher soll den Schaden seiner Versicherung melden und dir seine Versicherungsdaten und seine Anschrift nennen. Wenn er die Daten nicht rausgeben will dann bleibt dir nur der Weg zu den grünen Freunden, die Regeln das dann für dich;)

Mit den Daten rennst du dann zu einem Gutachter deiner Wahl und lässt ein Gutachten erstellen. Dein Gutachter sendet der Versicherung dann sein Gutachten und dir ne Kopie. Bei der Versicherung gibst du dann an das du laut Gutachten abrechnen willst und ein paar Tage später sollte dann ein schöner Scheck im Briefkasten liegen;)

Ach ja: Zur Sicherung der Beweislage würde ich mir schnellstmöglich eine Kopie des Überwachungsvideos machen, man weiss ja nie...
Christian Sch.
Es ist halt nur wichtig, dass der Schaden über ca. 1000 Euro liegt. Sonst lehnt die Versicherung die erstattung der Gutachtenkosten ab und du bleibst drauf sitzen.
Saarländer
Und??? Was ist jetzt draus geworden???
Wotan
Zitat:


Und??? Was ist jetzt draus geworden???

(Zitat von: Saarländer)




Nunja er hat sich gemeldet und will nen gutachter schicken. Am Montag will soll sich der gutachter melden und dann weiter sehen :)
Wotan
So Gutachter war da.. Bin nun mal gespannt wieviel dabei rumkommt. Tür, M-Tech leiste, Lackierung (Flip Flop) wird neu bezahlt + arbeitsstunden. Naja mal sehen was kommt :)