Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.
Zitat-Antwort erstellen
T H E M A R Ü C K B L I C K
casper Hauptthema: |
Hi.
hab mal eine frage, ob irgendjemand genau weiß, welchen abstand mobile radarmessgeräte von geschwindigkeitsbegrenzungen haben müssen.
bei folgendem Beispiel:
Bin eine Bundesstraße außerorts gefahren mit normaler u erlaubter Geschwindigkeit von 100km/h. es folgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70km/h. wie früh hinter diesem schild darf frühestens eine radarmessung erfolgen? kurz darauf wurde die begrenzung wieder aufgehoben (also wieder 100km/h). wie nah vor der aufhebung darf der blitzer spätestens stehen?
bitte keine antworten, wie... "ahhh wieder einer der versucht sich rauszureden" oder sowas. Ich weiß ich war zu schnell. mir kams halt nur vor, als stand der schon 20m nach dem schild. u da ist glaub nicht wirklich rechtens.
reichte ja schon, das ich im dunkeln erstmal nix mehr gesehen hab, nachdem kurz alles rot von dem blitz war u dann kurz überall rote sternchen waren.
wenn jemand was weiß, oder weiß wo ich mich mal schlau machen könnte bitte bescheid geben. danke
greetings |
Sirius82 |
Also ich hab mal gehört, das die Bastarde minimal 200m vor oder nach einem Schild stehen dürfen. Korrigiert mich falls ich falsch liege |
plop |
|
Sirius82 |
Ok dann lieg ich ja nur 50 m daneben ;-) |
casper |
das soll sich aber alles ab 1.1. diesen jahres wieder geändert habe. deshalb frag ich.
außerdem kann ich sachsen, das einzige was mich in dem fall grad interessiert, nicht öffnen u sachsen - anhalt z.b. ist mit stand 1999
denk mal da gibt es bereits änderungen.
danke trotzzdem erstmal |
Matze110 |
naja die entfernung ist doch eigentlich überall gleich!!! |
Hellrider2001 |
Zitat:
naja die entfernung ist doch eigentlich überall gleich!!!
(Zitat von: Matze110)
nö - guck mal in den link von plop...das ist nicht bundes- sondern ländersache... |
casper |
hab jetz ne antwort von einem der bei den freundlichen helfern in grün weiß beschäftigt ist.
seine aussage war, dass sie sofort hinter dem schild stehen dürfen u man ab dem schild die geschwindigkeit zu fahren hat, die dieses ausweis.
... also nix mit reinrollen lassen .... :(
alle anderen angaben, die hier gemacht sind sind nirgends gesetzlich festgeschrieben u nur eine art "absprache" innerhalb der polizei, welche aber nicht eingehalten werden muß.
wenn jemand was neues hört, was vielleicht änderungen betrifft wäre ich über ne info dankbar.
greetings |
Master_L |
wenn du nen guten Anwalt brauchst... www.lappenweg.de der sitzt in Mannheim und ist deutschlands bekanntester Verkehrsrechtler...kostet natürlich auch bissl was...auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg.. |
casper |
thx,... aber da brauch ich glaub keinen anwalt.
der wird mehr kosten, als die ganze sache sonst. hab ja bis jetz keine punkte u ich hoff mal das bußgeld bleibt unter 100€
mal schauen wann, ob was, u wenn ja, was kommt
greetings |
M3Forever |
Wie im Link zu lesen ist handelt es sich um Richtlinien, das heißt die Polizei sollte sich danach richten. Es gibt ja zum Beispiel auch Orte die sind von Ortsschild zu Ortsschild keine 400 m lang, dann dürtfe die Polizei da gar nicht blitzen. Hast ja auch eine Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 km/h. Aber wer hält sich da schon dran. |
|