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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Comeback
Hauptthema:
HI
Guten Tag erst mal zusammen.
Möchte folgendes loswerden was mir gerade auf dem nachhauseweg passiert ist. Unswar fahre ich auf der landstraßen wo 50km/h erlaubt sind einem opa hinterher der exakt mit 30kmh fährt. Ich fuhr eine weile lang geduldig hinter ihm her und hatte dann die nase voll und überholte ihn mit genau 50 km/h. Was passiert beim meinem Glück die Polizei steht da und misst. So jetzt hab ich eine Anzeige wegen überholen im überholverbot wegen einem opa der den Verkehrsfluß behindert hat. Das alles interesiert die Polizei aber garnicht. Achso Träcker dürften dort überholt werden keine durchgezogene Linie. Was kann ich jetzt machen? Werde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen.


Bearbeitet von - comeback am 10.01.2008 12:25:01
ThaFreak
Probieren kannst du es, aber ob Erfolgsaussichten da sind weiss ich nicht...

Hab auch mal so ne Geschichte gehabt und das hat mir ein Punkt eingebracht.

Wenn du ne Rechstschutz hast, kannst du dich auf jeden Fall mal beraten lassen.

Bearbeitet von - ThaFreak am 10.01.2008 12:31:25
Comeback
leider hab ich keine Rechtschutzversicherung. Werde aber auf jeden Fall bald eine abschließen. Voll ärgerlich dieser Fall
Comeback
Wie war es denn bei dir??
cabriowuschel
Tja. Da wird wohl nichts draus. Da mußt du erst mal nachweisenn wie schnell der Opa war. Aber der alte hat halt keinen Traktor gefahren, die Polizisten waren sicher zu zweit anwesend. Also kassier den Punkt und zahl die kleine Strafe und bem nächsten mal wartest du noch ein bisschen. Also diese verdammten Bullen. Also wenn ich sowas sehen würde, dann würde ich eher dem Alten den Lappen wegnehmen. Sind eh viel zu viele, alte Trottel unterwegs.
ThaFreak
Hast du den Bogen von der Polizei unterschrieben und den Verstoss zugegeben?
Comeback
das lustige ist ich habe keinen bogen bekommen. Ich finde auch das solche leute ehrlich nicht mehr auf die strassen gehören und man sollte die leute auch bestrafen die den verkehrsfluß behindern.
kueks29
Also ich kann Dich sehr gut verstehen !
Solche Schnarchnasen lähmen der ganzen Verkehr (und letztendlich die gesamte Volkswirtschaft) und wenn Du sie dann überholst , bist Du der Dumme !
Aber mal ehrlich :
Laut StVo hättest Du nicht überholen dürfen und damit basta ! Nimm die Strafe hin und ärgere dich nicht weiter darüber ....
Das selbe wird Dir Dein Anwalt auch sagen !
Denn Du wirst Mühe haben zu beweisen , dass Du "zu Recht" überholt hast , denn
1. PKW sind keine Trecker , auch wenn sie noch so langsam fahren !
2. Überholverbot bleibt Überholverbot - und das steht nicht ohne Grund dort ! ! !
ThaFreak
Bei mir war es etwas anders...

War auf einer 3-spurigen, die dann 2-spurig und anschließend 1-spurig wird.

Bin kurz vor Ende auf die rechte Spur, wo leider ein "Schleicher" war. Um keine Vollbremsung hinzulegen habe ich den dann noch überholt.

200 Meter weiter war eine Kontrolle und die meinten, dass die Kollegen gesehen haben, dass ich die Sperrlinie tuschiert habe und es somit Überholen im Überholfverbot war.

Ich fragte, was es für eine Strafe gibt, da ich schon eine Probezeitverlängerung hatte.
Antort war: 50€ + 1Punkt

Ich fragte, ob es Auswirkungen auf die Probezeit habe. Das wurde verneint...
Also habe ich unterschrieben weil ich nicht sicher war, ob ich die Linie berührt habe oder nicht.

Paar Wochen später bekam ich dann Post und bemerkte, dass der Beamte wohl keine Ahnung hatte und es sehr wohl Auswirkungen auf meine Probezeit hatte.

Ergenbis: 50€ + 1Punkt + Bearbeitungsgebühr + 4x2Stunden "Seminar" für knappe 400€

Comeback
hast auch die Probezeit verlängert bekommen nicht wahr? Was ich nicht verstehe ich habe keinen Bogen bekommen also auch nicht unterschrieben.
ThaFreak
Nö meine Probezeit war schon auf 4 Jahre verlängert ;)


Das mit dem Bogen ist schon komisch. Warte mal ab ob da was kommt...

Bearbeitet von - ThaFreak am 10.01.2008 12:44:45
Comeback
Hatte auch 4 jahre Probezeit:-) kenne mich damit leider aus. Was wird die strafe wohl sein? Also was muss ich denn jetzt zahlen?
Made Of Steel
mir ist das selbe passiert, war führerscheinmäßig noch relativ grün hinter den ohren..

Bundesstraße im sommer, straßenschilder (überholverbot ausgeschlossen landwirtschaftliche fahrzeuge) zugewachsen und KEINE durchgezogene line (damit man trecker überholen kann).

Ich dann jemand überholt und in der gegenrichtung stand hinter ner kurve ein Motorrad Polizist...

Tja 1 punkt 40€ plus gebühren, probezeitverlängerung und aufbauseminar.

Vielleicht hätte man was dran ändern können, kp aber ist halt so gelaufen.
Ich mag 3er
Wenn du keine Rechtsschutz hast, dann nimm den Punkt hin..

Ansonsten gibt es schon Möglichkeiten, wennn man eine Behinderung durch den PKW nachweisen kann.
Hätte ein PKW vor z.B. einen Schaden am Auto und würde deshalb nur 20 Kmh fahren, so würdest du ja auch überholen dürfen, weil es ein Hindernis ist.

Als LKW Fahrer hat man damit oft zu tun.
Hier kann man aber (und hatte ich auch schonmal) mit dem Fahrtenschreiber nachweisen, dass man eine ganze Weile hinter dem sehr langsamen PKW gefahren ist.
So wurde das beim Einspruch auch anerkannt.

Auf der LAndstrasse gibt es ja, nicht wie auf der Autobahn , eine Mindestgeschwindigkeit.
Also könnte man gegen den Bescheid nur schwer vorgehen. Hätte abeer mit Anwalt evtl Aussicht.
Man würde die Polizisten dann auch befragen, ob sie dich schon länger vor dem Überholen beobachtet haben usw.
Normalerweise hätte man den Opa auch rausziehen sollen. Wer weiss was mit dem war.Viele von denen schlucken 100 Medikamente und gehören gar nicht auf die Strasse.

Friese_250
moin,

jetzt muß ich mal ein wenig ulken:
Der Opa wusste ganz genau ,das die Blau/Silbernen da stehen!!

unlk ende

Habe ich auch gerne auf dem Weg zur Schule gemacht, unter dem Wagen rechts am Rand "blitzte" ein Dreibein durch - Mobiler Blitzer.
ich also betohnt langsam gefahren - und der Golfer hinter mir musste unbedingt vorbei :-)))))) blitz

ne, kann ich nachvollziehen, ein Freund hat sein Wagen durch so eine OMA brutalst zerknittert.

gruß

Stefan
knax
hi,
zahl es einfach, so ein rechtsstreit ist langwierig, teuer und kostet nerven.

das problem an der sache ist einfach, dass 50 km/h die zulässige höchstgeschwindigkeit ist, nicht die empfohlene oder richtgeschwindigkeit.

hatte das heut auch wieder mit den senioren. 35 bei 50 innerorts. hab auch überholt, aber da war keine rennleitung in der nähe. du kannst ja nicht beweisen wie schnell er war. hab mal gelesen, dass polizisten laut "augenmaß" nur schrittgeschwindigkeit von "nicht schrittgeschwindigkeit" unterscheiden dürfen. mehr nicht.


was solls denn überhaupt kosten?
XT-Fabi
Zitat:


Auf der LAndstrasse gibt es ja, nicht wie auf der Autobahn , eine Mindestgeschwindigkeit.
(Zitat von: Ich mag 3er)



Hast Du da nicht das "k" von "keine" vergessen??
Gruß, Fabi
cabriowuschel
Hab mal die grünen auf einer Sperrfläche abgeledert. Hatte die aber nicht gesehen, da die vor einem Lieferwagen waren und den gerade zwecks Kontrolle ausbremsen wollten. War in Strömen am regnen. Und plötzlich sah ich se. Und die liessen den Lieferwagen in Ruhe und folgten mir. Pech war auch noch, dass meine Heckstoßstange samt Nummerschildbeleuchtung beim Lacker lag.War nicht ganz mein Tag. Hatte aber einen netten Bullen. Der wollte nur 30 Mark und das wars.
lennepit
Da hast Du keine Chance! Ich habe mal einen 40 to. Kieslaster, der ca. 30 km/h fuhr und bei dem jede Menge Steine und Wasser hinten rausflogen auf ein Straße außerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h-Begrenzung und eingeschränktem Überholverbot (ausschließlich Landwirtschaftsfahrzeuge)überholt! Besser gesagt "vorbeigetuckert", kein anderes Fahrzeug weit und breit, außer die grünen hinterm Busch ... die Polizei hats gesehen ... auch den Laster, auch die vielen Steine, die der verloren hatte!!! Trotzdem: 1 Punkt und ich glaube 40 Euro!! Begründung: Ein LKW ist kein Trecker! Ganz toll!!! Ist halt so in unserem Land ... Verbrecher laufen frei rum ... Steuerzahlende Autofahrer sind die Melkkühe der Nation!!!
BillyBilly
ich hab vorne eine kamera nehme alles immer auf und wenn nichts ist lösche ich diese nachner zeit. Sowas wäre doch vor gericht als beweis gültig oder irre ich mich da??

Bearbeitet von - billybilly am 11.01.2008 11:49:31
shgfa
Wie gesagt, ein PKW ist keine Landwirtschaftliche Zugmaschine und als Verkehrsbehinderung gelten Fahrzeuge erst wenn sie ohne Grund (also ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)weniger als 31 KM/H unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren.

Habe mal jemanden angezeigt wegen Verkehrbehinderung und dort wurde dann der Begriff Verkehrsbehinderung wie oben beschrieben ausgelegt.
shgfa
Das mit der Kamere kannste getrost vergessen, du weißt schon das du Privatpersonen nur mit deren Einverständnis Filmen darfst.

Wird garantiert nicht vor Gericht anerkannt.

Wenn die Polizei filmt ist es natürlich etwas anderes, dort ist es zur Gefahrenabwehr.
cabriowuschel
Und mit ner Kamera kannst du doch auch nicht die tatsächliche gefahrene Geschwindikeit des Verkehrshindernisses festhalten.
Comeback
ich werden dann wohl das geld zahlen müssen.
Nur verstehe ich nicht ganz warum ich keine bogen zum unterschreiben bekommen habe.