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Maveric
Hauptthema:
Mir wurde mein Auto letzte woche leer gemacht.
(also gesamte innenausstattung)

Gutachter kam und ich dachte mir ok wenigstens das klappt. Er hat nen Schadne von 6895 errechnet.

So jetzt kommts:
Er rief mich heute an und meinte mein Auto habe einen wiederbeschaffungswert von 7000. Somit wäre er ein wirtschaftlicher totalschaden. Ich hab mich sowieso gefragt wie der auf 7000 kommt. Er wollte viele sachen gar net mit einrechnen wie anlage usw.

Er meinte er müsse den wagen jetzt in so ne börse setzen um den summe zu berechnen.

Mir kam das komisch vor ich also meinen Gutachter angerufen.

Der ganz trocken: "Die wollen dich halt richtig abzocken!"

Was passiert:
-Gutachter bringt den Schaden über den Wiederbeschaffungswert
-Der wagen wird fiktiv in eine Handelsbörese gesetz und so wie er ist "verkauft"
Der wagen ist ja auch ohne die sitze noch EINIGES wert.

-Also bleiben einem wenn man glück hat noch 1000€


Ist das nicht krass???? Wofür habe ich eine Kaskoversicherung.

Man kann so ein verfahren eröffenen muss aber gutachter usw selber zahlen...

ich bin voll am kotzen... hab gerade heute dick geld für neue sitze usw ausgegeben...
ey das macht mich arm.

332i-Machine
Irgendwie kapier ich das nicht ganz o_O

Wieso suchst du dir nicht 'nen anderen Gutachter? Sachen wie Anlage etc. müssen doch auch mit-einberechnet werden... :-/

Wilhelmidelta
Ich verstehs auch nicht ganz, in der Regel schickt in so einem Fall doch DEINE Versicherung einen Gutachter. Bei uns ist das sogar so, daß die Gutachter freiberuflich arbeiten und lediglich mit den Versicherungen zusammenarbeiten. Die werden dann je nach Ort und Kreis informiert und sind sozusagen neutral. Wenn dieser Gutachter von deiner Versicherung geschickt wurde, solltest du mit der vieleicht mal sprechen. Wenn das wirklich legitim sein soll was ich nicht glaube, wäre der erste Schritt nach dieser Aktion die Kündigung und der zweite ein Rechtsschutz.
Im übrigen frage ich mich, was der da für 7000€ berechnet, was hattest du denn für ne Ausstattung??????
Maveric
Ganz normal leder ausstattung. Kann schon hinkommen hab ja die preise im TIN gesehen.

Bei kaskoschaden schicken die versicherer ihre gutachter, man kann sich also keinen selber nehmen.
Dieser gutachter ist direkt mitarbeiter der DEVK. Hat immer rumgedruckst usw und hat bei der besichtigung so getan als ob alles kein ding wäre. Ich glaub da sind schon paar bei ausgeflippt.

Problem. Rechtschutz habe ich angerufen und die meinten das dies nicht gedeckt würde, da es noch kein Vergehen wäre.
Ich müsse selber ein gutachter beauftragen usw.
Problem ist... ich schwimme gerade nicht im geld. ...

gerade wo ich auch noch dachte das wird alles halbwegs passen... habe ich mir ne D&G Komplettausstattung gekauft. Mit allem drum und dran.

und jetzt das....
ich hab eben jeden angemacht der mir beim einkaufen im weg stand... so sauer bin ich... sorry an die leute, könnt ja nix für. :)
Emhelm
Also, die Vorgehensweise ist wie folgt: Deine Versicherung hat einen Sachverständigen beauftragt, den Schaden zu kalkulieren. Dieser ermittelt neben den Reparaturkosten in aller Regel auch den Wiederbeschaffungswert, um festzustellen, ob nicht ein Totalschaden vorliegt (bzw. bei fiktiver Abrechnung - also nach Gutachten - nicht etwa ein geringerer Betrag zu leisten ist). Ist nämlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (welcher in der sogenannten Restwertbörse ermittelt wird) unter den Reparaturkosten und Du reparierst auch nicht, gibts eben nur Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ./. SB. Wenn Du Probleme hast, schick mir mal ne PM - ist mein tägliches Geschäft.
Don Andolini
ich glaub sogar du hast das recht deinen eigenen Gutachter bei zu rufen und musst nicht den der versicherung nutzen. auch wenn er vorher schon nen gutachten gemacht hat!
Maveric
@ DOn

Nein das geht nur bei Haftpflichtschäden.


Ich hab noch mit meinem Gutachter gesprochen und wir werden dann einfach nach §14 das Sachverständigenverfahren eröffnen.

Problem ist halt das ich den gutachter selber zahlen muss und es dauern kann


@Emhelm
Wie ist das eigentlich. Das was die versicherung ermittelt muss sie ja so oder so zahlen. Kann ich das also auszahlen lassen, quasi als vorschuss? Oder erkenne ich das denn an?
Gjoni20
das hab ich auch schon erlebt.
war aber ein Haftpflichtschaden

Wiederbeschaffungswert war 5500 Euro.
Reperaturkosten waren 4400 Euro.

Restwert war ein angebot eines Autohauses aus Berlin 3000 Euro.

Somit 5500 - 3000Restwert= 2500Euro.
Das haben die mir dan auch überwiesen
Mein anwalt hat es dan doch irgendwie geschafft die reperatur kosten rauszuschlagen
da es noch kein richtiger Totalschaden war.
kwadde
haftpflichtschaden ist da was anderes.

ich hatte okt 2005 den fall, das ich nen schaden von 12500€ hatte und nen wiederbeschaffungswert von 11500.
hat die versicherung, wenn auch nach einigem theater, alle gezahlt, da die bis 130% vom wiederbeschaffungswert zahlen müssen, wenn der geschädigte das auto instandsetzen lässt.

die wiederbeschaffungskoste-restwert haben die auch gleich überwiesen - aber das wollt ich ja garnich haben, also brav solange widerspruch, bis es gepasst hat ;)