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PROUD
Hauptthema:
Hallo...habe mir vor knapp 2 jahren ein

vertrags handy geholt-dieses habe ich 4mal zur reparatur geschickt-und es ist wieder kaputt- was sind meine rechte?

den der verkäufer sagte mir heute : "Das muss mein Chef entscheiden, es hängt von verschiedenen kriterien was geschieht!"

bekomm ich ein neues handy?
bekomme ich keins?
wie geht es weiter?

vielen dank für eure hilfe...
SIGGI E36
hey
du hast keine rechte,kaufst dir am besten en neues :-)
nimms net wörtlich,aber en handy was 4x bei der rep. war,kannstdavon ausgehen das ding ist am ende,behaupte ich.
was du machst einen saftigen brief oder kontakt aufnehmen auf jedenfall.
ansonsten würde ich an deiner stelle,mich bei der verbraucherschutzzentrale mich erkundigen,welche möglichkeiten du hast.
mfg.
PROUD
verbraucherschutzzentrale...nun ich schau mal was ich finde..vielleiht hat ja ein anderer schonmal sowas durchgemacht???
speeddemon
Ich hatte mal nen Siemens-Handy. Das wurde 3mal eingeschickt und dann war es wieder kaputt. Hab dann nen Antrag auf Wandlung gestellt, und konnte mir dann nen anderes Handy, egal von welchem Hersteller in der gleichen Preisklasse aussuchen oder konnte was drauf bezahlen. Das ist jetzt aber auch schon 6Jahre her und soweit ich weiß, gab es das nur von Siemens.

Mfg Speeddemon.
condor
Ein Arbeitskollege von mir hatte auch Probleme mit seinem Handy, nachdem es zum 3. mal zur Reparatur musste, meinte der Händler das er sich ein neues Modell aussuchen könne da es mit seinem wohl Probleme gab. War irgendein Nokia. Ist aber schon n weilchen her

Bearbeitet von - condor am 27.12.2007 20:46:53
PROUD
hmmm... also diese idee habe ich denen auch vorgeschlagen nur ...waren sie nicht so begeistert davon...
PROUD
also die typen haben andauernt aber wirklich immer nur "ja 1jahr garantie und 1jahr gewerleistung" gesagt
wo is der unterschied?
condor
Aber in der zeit wo dein Handy in Reparatur ist kannst du immerhin Ersatz fordern. Du hast ja einen Ausfall.
PROUD
ich habe oder besser gesagt die wollten mir ein nokia 3210 oder sowas geben...hab dan gesagt das ich das nicht haben will!!!
speeddemon
Was ist es denn für nen Handy?
Meine Freundin hat kurz vor Vertragsablauf ihr Motorola V3 getauscht bekommen, weil es gesponnen hat. War bei Vodafone kein Problem. Gab nen neues Gerät, nur den Akku und das Zubehör hat sie behalten. Das war vor nem halben Jahr.

Mfg Speeddemon.
PROUD
erst haben die ja gesagt das ich das ganze zubehör mitbringen soll und dann sone kacke
red_sky
Ich habe mir mal ein Gebrauchtes Handy gekauft gehabt mit rechnung und alles was mir dann dreimal kaputt gegangen ist.Also dreimal dann zur Reperatur schicken lassenbeim vierten mal sollte ich alles abgeben habe ein katalog von den geschickt bekommen und durfte mir ein neues Handy aussuchen was den gleichen Vertrags wert hatte.Allerding musste ich die Reperatur Belege behalten und mit abgeben.

Hoffe konnte helfen.

MFG
PROUD
die reparaturbelege wollten die von mir auch...
HartgeV8
wenn es noch innerhalb der Garantie ist kannst Du den Neupreis des Gerätes zurückverlangen... ! und das nach der 3ten Reparatur!
Hatte ich auch schonmal mit einem Sony S700i

Gruß
Gary
PROUD
is es leider nicht mehr...gewerleistung hat es noch (laut e+mitarbeiter)
Don Andolini
ich hatte damals ein sony ericsson...hatte andauernd software probleme....

hab dreimal software update gemacht u bezahlt bekommen...die belege immerschön aufbewahrt...
nach dem dritten mal wo es wieder gesponnen hat..

habe ich mich an den provider damals o2 gewendet...hab dann nach kurzem gespräch hab ich ein andres handy gekriegt..in selber preisklasse...hab mir kopien von den belegen gemacht..die originale mit dem handy u zubehör eingepackt..nen formlosen brief geschrtieben.und lief..

momentan hatte ich tierische probleme mit dem samsnug z630..war 6wo auf rep weg...wurd nur repariert..

naja bleib dabei das du ein neues handy haben willst...denn ich kenn das so das du beim dritten mal neues haben kannst...
PROUD
so handy WEG! habe mein geld wiederbekommen!!! wenigstens etwas...
Deniz81
@ Don Andolini, bei mir war's mit dem K800i bei o2 auch so, nun habe ich schon die zweite Reparatur (Software Probleme: Joystick spinnt, Grafiken werden schlecht dargestellt usw.) hinter mir. Aber ich habe die ganzen Beläge nicht mehr. Ist das schlimm?

Bearbeitet von - Deniz81 am 30.12.2007 17:27:35
PROUD
ast die belege verloren??? o nein!!!
Deniz81
Ich habe sie nemmer, wahrscheinlich verlegt. Aber die bei o2 haben die Beläge doch bestimmt doch auch?
PROUD
denkst du die von o2 rücken die friwillig raus??? ich nicht!
dme
aaaaalso folgendes...

es handelt sich hierbei um einen sachmangel, somit musst du eine mängelrüge vornehmen, was du auch getan hast. nun sollte eine nachbesserung stattfinden. ist bei dir ja schon 4 mal passiert. dürfte maximal aber nur 2 mal vorgenommen werden, danach sollte eine neulieferung erfolgen. somit steht dir volles recht auf eine nuelieferung zu, wenn es sich denn jedes mal um den selben defekt gehandelt hat, sowie ein schadenersatz, da die 2 nachbesserungsversuche überschritten wurden. zumindest schreibt dies so der gesetzgeber vor, kann sein, dass dein händler dass mit einer klausel in seinen agbs entschärft hat.

edit: ups hab net alles gelesen und somit übersehen, dass das prob gelöst ist...


Bearbeitet von - dme am 30.12.2007 19:34:20
b-mw-323
Zitat:


aaaaalso folgendes...

es handelt sich hierbei um einen sachmangel, somit musst du eine mängelrüge vornehmen, was du auch getan hast. nun sollte eine nachbesserung stattfinden. ist bei dir ja schon 4 mal passiert. dürfte maximal aber nur 2 mal vorgenommen werden, danach sollte eine neulieferung erfolgen. somit steht dir volles recht auf eine nuelieferung zu, wenn es sich denn jedes mal um den selben defekt gehandelt hat, sowie ein schadenersatz, da die 2 nachbesserungsversuche überschritten wurden. zumindest schreibt dies so der gesetzgeber vor, kann sein, dass dein händler dass mit einer klausel in seinen agbs entschärft hat.

edit: ups hab net alles gelesen und somit übersehen, dass das prob gelöst ist...


Bearbeitet von - dme am 30.12.2007 19:34:20

(Zitat von: dme)




falls der händler in den AGB klauseln etwas drin stehen hat, dass er so oft nachbessern kann wie er will, ist diese klausel nichtig. agbs dürfen das BGB nicht verschlechtern. du hast ein recht auf neulieferung!

falls er keine neulieferung machen will, hast du das recht auf rücktritt vom vertrag, schadenersatz, schadenersatz neben der leistung und ersatz vergeblicher aufwendungen!
PROUD
boa! vielen dank aber das kamm zu spääät :( trozdem danke :)
b-mw-323
Zitat:


boa! vielen dank aber das kamm zu spääät :( trozdem danke :)

(Zitat von: PROUD)




warum das denn? sorry habs nicht früher gelesen