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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BA KX
Hauptthema:
Hallo, ich habe ein kleines problem, ich wurde heut nacht gegen 1.30 Uhr, von der polizei angehalten, eine übliche verkehrskontrolle.
Dann hat mich der grüne gefragt ob ich was getrunken hab. Ich darafhin ja, weil ich mir sicher war soviel hab ich ja garnicht getrunken, dass ich fahruntüchtig war/bin.
Dann kamm der schock 0,8 promille!
Auto stehen lassen und mitgehen hat´s auf einmal geheisen.
Wem ist sowas schon mal passiert, mit welchen konsequenzen muss ich jetzt rechnen?
Bußgeld? Fahrverbot, wie lange?
ThaFreak
Kurz gegoogelt:
http://auto.aol.de/Bussgeldkatalog/Alkohol-Drogen-505060-3.html

0,8 kommt aber nicht von 2 Bier oder so...
chris_s
ist normal in der weihnachtszeit und die grünen haben meine volle zustimmung für solche aktionen. gerade zu weihnachten und silverster.

Bußgeldkatalog
B. Zuwiderhandlungen gegen §24a StVG


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte Fahrverbot
in
Monate Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
0,5-Promille-Grenze
241 Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt 250 €
4 Pkt. 1 Monat A
241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 500 €
4 Pkt. 3 Monate A
241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 750 €
4 Pkt. 3 Monate A


klick
angry81
nur ne atemprobe kein bluttest?
CompactO
Bei uns in Bayern greifen die Herren bei alk etwas beherzter zu ;)
BA KX
Ja nur atemprobe, mann ich trink sehr selten und dann passiert mir sowas!
Ich brauch meinen führerschein schon allein wegen meiner arbeit, da ich 30 km einfach fahren muss.
Gibt´s da dann irgendwie sonderregelungen?
Imbiss_Bronko
Jeder andere, der saeuft und faehrt brauch sein Flebben sicherlich auch, um zur Acker zu kommen, warum sollte man ausgerechnet bei dir ne Ausnahme machen ? ^^
Werdas eine will, muss das andere moegen. =)
Schusi
hast du rechtschutz? dann gleich zum anwalt gehen.
BA KX
Der polizist hat gemeint wenn ich auf meinem führerschein angewiesen bin überhaupt keine andere möglich habe sonst auf die arbeit zu kommen, wäre es sicherlich ein sonderfall, aber ich soll jetzt einfach mal abwarten.
RaverOnDope
Möglichkeiten gibts immer, sprich Öffis und Taxi. Ob du da nun 3 stunden früher aufstehen musst oder Mehrausgaben hast... Naja, daran hättest früher denken müssen. Lern daraus und merke es dir. Alk ist für Fahrer ein absolutes No-Go
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Zitat:

nur ne atemprobe kein bluttest?



also normal ist es so,bis 1,1 promille ist noch im OWI bereich,sofern keine ausfallerscheinungen dazukommen,denn sonst wäre es ne straftat.

wenn der gepustete wert im OWI bereich liegt,reicht es aus,die prüfung auf einem geeichten dräger messgerät zu machen (evidential nennt sich das).dann hat man einen beweiskräftigen wert. nur wenn derjenige sich gegen die prüfung wehrt oder aber im vortest bereits im straftatenbereich liegt,wird blut gezapft!

achja zum führerschein. bei fahrverbot gibt es ggf. noch die möglichkeit,den zeitpunkt des fahrverbotes zu bestimmen.muss dann aber mit der führerscheinstelle abgesprochen werden,dass du da evtl. urlaub nimmst etc.
aber wenn es nicht geht,pech gehabt....für alkohol am steuer hab ich null verständnis ;)

Bearbeitet von - ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ am 22.12.2007 14:18:29
CompactO
1.1 ne OWI??? Das war mal...
Also bei uns in Nürnberg isses zumindest so, über 0,5 gehts zur Blutentnahme, und dann werden weitere schritte folgen sprich Fahrverbot usw...
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
ne ne,haste falsch verstanden :).... BIS 1,1 eine OWI,sofern keien ausfallerscheinungen eintreten.
ab 1,1 ist es bereits eine straftat nach 316 stgb,egal ob ausfallerscheinungen,oder nicht.

hmmm ab 0,5 nehmen sie schon blut? also bin jetzt auch überfragt...es gibt einen blutprobenerlass,der das genau regelt,wann blut zu nehmen ist und wann ein test mit dem evidential genügt,weiss jetzt allerdings nicht,ob der auch länderübergreifend ist,was ich eigentlich bis jetzt vermutet habe!
Doc. Watson
bis 1.1 ohne Ausfallerscheinungen = relative Fahruntüchtigkeit = Owi = Verfahren wie Weeedsmoker es beschrieben hat

- Da war ich wohl nicht schnell genug ;-)

Bearbeitet von - Doc. Watson am 22.12.2007 16:16:07
CompactO
aber bayern hat 0,5er Grenze ;)

und BA KX wohnt in Bayern

Ich kenns halt so das wenn der Wert erreicht is die den jenigen dann mitnehmen um den Blutalkohol zu messen um toleranzen der Geräte ausschließen zu können um OWI oder Tatbestand zu legitimieren.

Ich trink eh nix wenn ich fahr von daher juckt mich das sehr wenig, hab das eben nur so von befreundeten Beamten gehört.
BA KX
Ich musste mit gehen und wenn ich mit wert nicht einverstanden wäre, dann müssten sie mir blut entnehmen, müsste ich selber bezahlten, hätte mir ca. 100 euro gekostet.
Der mann in grün hat mir aber davon abgeraten, da mann mit blutalkohol einen wesentlich höher promillwert hat, als üblich.
Ich soll jetzt erstmal abwarten und so in ca. 4 wochen bekomm ich post!
Aber was mich verwirrt ist, ich hab gedacht dieses meßgerät zeigt gleich dein promillwert an, bei mir hat nämlich 0,4 angezeigt, mal 2 ergibt dann den wahren wert.
ist dass soweit richtig?
oOFaCeOo
Ist richtig.
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
jop ist richtig...es gibt welche,die messen in promille und andere,die messen mg/l .....dieses ergebnis musst dann mal 2 nehmen!
Sirius82
Ich wurde mal mit 0,85 Promille erwischt nach der Disco.
Musste mit in s Krankenhaus 2 mal Blutprobe abgeben. Hat übrigens 75 Euro extra gekostet.

Strafe:

4 Punkte
340 Euro warens glaub aber inkl. Blutproben
1 Monat Führerschein weg.

Das war vor 4 Jahren, ich denk mal heute wirds teuerer sein
bo*E36
@CompactO: Denkst du denn, dass der erlaubte Promille-Wert von Bundesland zu Bundesland variiert? Ich hoffe nicht, denn dann täuschst du dich gewaltig:-)
CrAsHoVeR
Ich hab noch ein paar andere Fragen dazu:

1. Muss ich die Frage "Haben Sie was getrunken?" wahrheitsgemäß beantworten?
Was ist wenn ich gelogen habe und auffliege?

2. Was hast getrunken BA KX? In welcher Menge? Über welche Zeit? Und wie viel Zeit war zwischen letztem Alk. Getränk und dem Autofahren?
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
normal isses so:

verkehrskontrolle....polizist riecht atemalkohol,belehrt dich und fragt,ob du mit einem freiwilligen alcotest einverstanden bist,um dich selbst zu entlasten. stimmst du nicht zu,wird auf jeden fall blut gezapft,sofern der beamte alkohol riecht und es nachweislich keinem anderen eventuellem fahrgast zuzuordnen ist.nach der belehrung brauchst du dich aber nicht zu der sache äußern.

der freiwillige alcotest ist ne möglichkeit,dich zu entlasten.genauso wie das pusten in das evidential im OWI bereich.sperrst du dich,wird es teuer und blutprobe wird angeordnet!!

zu der 2ten sache.....is eigentlich relativ unerheblich.da zwischen dem anhalten bzw der freiwilligen alcokontrolle und dem rechtskräftigen ermitteln des wertes (sei es durch testgerät oder blut), laut erlass 20 minuten vergehen sollen,so dass dies berücksichtigt wird.
CompactO
Ich hab das halt so von nem befreundeten Beamten, und auf Strafzettel.de steht auch ab 0,5.

Gut das mit der Bayern Regelung hab ich jetzt net im Netz gefunden das ich das untermalen kann, aber soweit mir bekannt greifen se hier schon eher zu als woanders... Wie dem auch sei, 0.8 is 0.8 zuviel ;)
BA KX
Ja CompactO was zu viel ist, ist zuviel, leider ;(
Bin heut sogar daheim geblieben, weil ich noch ziemlich fertig bin wegen der sache.
CompactO
Hast wieder zuviel Schlenkerla erwischt ;)

BA KX
Hm... kann man wohl sagen ;)
Scheiß weihnachtsfeier, nächstes geh ich definiv nicht hin.
CompactO
Nächstes lässt dich vom Benz heimfahren ;)

siehe meine Signatur ;)
daniel25
naja, hauptsache, es ist niemanden was passiert
und du lernst aus der geschichte. unabhängig
davon was jetzt auf dich zukommt.
ich musste auch mal 14 monate mit der u-bahn
fahren und das wird mir kein 2tes mal passieren!
weteran66
0,8 promile da hat der kollege schon recht das kommt nicht von 2 bier...:)aber lass dein kopf nicht hängen damit mein ich nicht das du esa ignorieren sollst,sondern drauss lernen sollst..was auf dich zukommt bleibt ganz dem richter gelassen...jeder einzelne antwort auf google ist nicht wahrheitsgemäß..wenn du vor gericht kommst(denk ich zwar nicht)ausser du bist mit dem urteil nicht einverstanden dann kannst du dem richter persönlichi n die augen guckenund ihm klarmachen das es nie wieder vorkommt..aber in der regel wird das ohne deine anwesendheit gelöst...ich fang mal vom schlimmsten an..fals du pechpechpech hast musst du zur mpu das ista uf gut deutsch ein (idiotentest)da ist es sehr schwer rauszukommen...die stellen dir da 10 murmeln vor ie nase und sagen stell die mal übereinander wenn du schn einmal mit dem finger zuckst hast du verloren... aber ich denke du bekommst paar hunniys bußgeld und nen punkt eventuel noch nen monat fahrverbot aber wie gesagt kommt alles auf dem richter an viel glück noch und frohe weinachten an alle
plop
du kannst einen brief an den bearbeitenden staatsanwalt schicken mit der bitte die strafe in eine geldstrafe umzuformen...

dann darfst evtl den schein behalten..

hatte n bekannter von mir auch...der war zu der zeit noch beim bund und hätte da halt nochmal einen auf den deckel bekommen...

er hat also einen brief an den staatsanwalt geschickt und hat dann statt dem lappen ne menge kohle abgegeben...

also...wenn du den schein wirklich brauchst und dein job davon abhängt dann könntest du bei entsprechendem finanziellen aufwand den schein behalten...
Ich mag 3er
Zitat:


du kannst einen brief an den bearbeitenden staatsanwalt schicken mit der bitte die strafe in eine geldstrafe umzuformen...

dann darfst evtl den schein behalten..

hatte n bekannter von mir auch...der war zu der zeit noch beim bund und hätte da halt nochmal einen auf den deckel bekommen...

er hat also einen brief an den staatsanwalt geschickt und hat dann statt dem lappen ne menge kohle abgegeben...

also...wenn du den schein wirklich brauchst und dein job davon abhängt dann könntest du bei entsprechendem finanziellen aufwand den schein behalten...

(Zitat von: plop)




Das geht aber nur einmal im LEben und hat eine Vervielfachung der Geldbuße zur Folge
Denke auch, dass bei Alkohol da nichts zu machen ist.

Ein Kollege hatte das mal wegen einer roten Ampel.
KEin Fahrverbot aber doppelte Geldbuße.
Das man mal geblitzt wird kann jedem Vielfahrer schonmal passieren. Nur 0,8 Promille müssen nicht sein.
Und wer nicht gerade 3 promille hat, der kann auch sein Handeln noch abschätzen und beurteilen.
ego_330
hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.

was passiert jetzt?

kann ich dagegen wiederspruch legen?

ich musste keine blutprobe geben.

was erwartet mich jetzt?
drakiii
haben sie gesagt das es zu einer anzeige kommt?

meinen kumpel haben sie erst vor kurzem nur verwarnt und gemeint, aber schnell heim mit dir. :-) Glück im unglück.


Aber im allgemeinen: Finger weg vom Alkohol wenn man weiß, man muss fahren, dann hat man auch keine probleme :) (jaja, blabla, Moralappostel - Aber ist schon tatsache)
Imbiss_Bronko
Zitat:


hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.

was passiert jetzt?

kann ich dagegen wiederspruch legen?

ich musste keine blutprobe geben.

was erwartet mich jetzt?

(Zitat von: ego_330)




Blutprobe muss man nicht zwangslaeufig abgeben. Wenn man dies aber nicht macht, dann muss man mit auf's Revier, wo man denn nochmal zweimal pusten muss, in son Ding so gross wie'n Keyboard. ^^
Der dort ermittelte Wert gilt dann.

Erwarten tut dich 500 Euro Strafe, paar Euro Bearbeitungsgebuehr, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaengerdasein. ^^

Bearbeitet von - Imbiss_Bronko am 09.05.2009 18:57:10
e46-fahrer
schon mal in dem bei jedem bekannten Bussgeldkatalog geschaut?

der ist doch online einzusehen, warum kommen immer wieder solche Fragen zum Thema Blitzen Alkohol und falsch Parken am Wochenende?
Chakki
Zudem ist es ein Vergehen nach § 316 StGB (=Trunkenheit im Verkehr).

Hast du keine Strafanzeige erhalten?
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Zitat:

Zudem ist es ein Vergehen nach § 316 StGB (=Trunkenheit im Verkehr). Hast du keine Strafanzeige erhalten?



das ist nicht richtig!

wenn es "nur" 0,8 promille waren und keine ausfallerscheinungen hinzukommen, dann ist es lediglich eine OWI Anzeige.

zur strafanzeige wird es erst:

1. ab 0,3 - 1,09 promille mit ausfallerscheinungen

oder

2. ab 1,1 promille (egal ob ausfallerscheinungen oder nicht)
e46-fahrer
da gibt es doch tatsächlich einen Bussgeldkatalog den man über google findest ! langsam nerven solche Fragen jedes Wochenende das gleiche .

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.



Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.
Axilleus
ich habe einen netten promille rechner gefunden ;)
klick
Imbiss_Bronko
Zitat:


Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

(Zitat von: e46-fahrer)




Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?
e46-fahrer
http://www.bussgeldkataloge.de/

sollte eigentlich reichen zum Nachlesen...........Immer dieses Könnte , Müsste, Ich dachte aber, ein Kumpel hatte mal so etwas erlebt...bla bla usw.

alles andere kommt per Post schwarz auf weiss. mfg

Bearbeitet von - e46-fahrer am 09.05.2009 23:59:59
Imbiss_Bronko
Meine Frage wurde durch diese Seite nicht beantwortet.

btw. wenn dich diese Alkohol/Drogen/Blitzer/Raser-Threads so anpissen, dann lies diese doch einfach nicht. Aber stattdessen schreibst du selber noch in so einem mit und regst dich auf lol.
E36-Freak
Zitat:


hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.


ich musste keine blutprobe geben.

was erwartet mich jetzt?

(Zitat von: ego_330)




dann wurde der Wert anhand eines (freiwilligen) Draeger Evidential durchgeführt. Ist genauso gerichtsverwertbar wie eine Bluprobe

Einspruch kannst Du sicher einlegen

wird aber nichts bringen
mb100
Zitat:


Zitat:


Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

(Zitat von: e46-fahrer)




Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?

(Zitat von: Imbiss_Bronko)




Ich denk weder noch. Die 250 Euro usw. müsstest Du für den Bereich bekommen, der bei einem nicht-in-der-Probezeit-seienden Fahrer nicht geahnet wird.
Sobald Du mehr getankt hast, gehts in den normalen Bereich über...
e46-fahrer
Zitat:


Meine Frage wurde durch diese Seite nicht beantwortet.

btw. wenn dich diese Alkohol/Drogen/Blitzer/Raser-Threads so anpissen, dann lies diese doch einfach nicht. Aber stattdessen schreibst du selber noch in so einem mit und regst dich auf lol.

(Zitat von: Imbiss_Bronko)




dann muß ich wohl blind sein, auf der Seite gibt es einen Button PROBEZEIT und da steht alles geschrieben wie das bestraft wird.

kann doch nicht so schwer sein da mal richtig intensiv alles zu lesen., na mal sehen was am nächsten Wochenende für ein Bussgeldproblem gestellt wird.
Imbiss_Bronko
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

(Zitat von: e46-fahrer)




Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?

(Zitat von: Imbiss_Bronko)




Ich denk weder noch. Die 250 Euro usw. müsstest Du für den Bereich bekommen, der bei einem nicht-in-der-Probezeit-seienden Fahrer nicht geahnet wird.
Sobald Du mehr getankt hast, gehts in den normalen Bereich über...

(Zitat von: mb100)





Ah, jetzt hab ich's verstanden. ^^
phil_e36
Ein Kumpel hatte sowas mal vor einigen Jahren aber wegen Drogen, rauskaufen durfte er sich nicht, hat es dann über nen Anwalt gemacht, die finden immer irgend einen Formfehler, bei ihm war es dann die Tatsache, dass wenn man bei allen Messgeräten den Optimalfall in der Messungenauigkeit annimmt, er unter den Grenzwwert gefallen wäre. Ist zwar absolut unwahrscheinlich aber eben nicht auszuschließen. Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn dir also dein FS so wichtig ist, gibt es da sicherlich Möglichkeiten. Ich trinke ganz selten Alkohol und schon gar nicht wenn ich fahre und m.M. nach sollten man zu seinen Fehlern stehen, ich toleriere also nicht sein Verhalten, wollte dir nur Möglichkeiten aufzeigen.
Am Ende zählt eh wieder nur Geld, so wie fast immer im Leben ...
E36-Freak
ein evtl. Drogenkonsum lässt sich doch nur aufgrund einer Blutprobe nachweisen...ein Messgerät (gerichtsverwertbar) gibt es dafür nicht....oder hab ich jetzt etwas falsch verstanden?