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menro
Hauptthema:
moin,

ich habe letzte woche bei ebay meinen beamer verkauft. der käufer hat den beamer per sofortkauf gekauft. geht um diese auktion:

Link

jetzt schreibt mir der käufer folgendes:
"Hallo, Was machen wir jetzt ? Bitte um Antwort hatte dir schon auf die Email Adresse eine Meil geschikt mit einem Anhang das der Beamer nicht richtig Projeziert Bzw.Fehler in der Optik hatt! Bitte um Antwort,sonst sehe ich Mich gezwungen,mich bei Ebay zu Beschweren!"


Ich habe den Beamer direkt vor dem Versand noch getestet. Und alles funktionierte zu 100%. zumal das gerät sowieso nur rumstand. Ich kann doch jetzt nicht ein kaputtes gerät zurück nehmen und das geld zurück überweisen oder? ich habe eine besichtigung sogar angeboten. was würdet ihr machen? bzw. wie sieht die sache rechtlich aus?

würde mich freuen, wenn jemand was dazu schreiben würde.

danke
gruß, menro
Joker85
ich würde mir da keine Sorge machen.
Was für eine Versandart hat er hergenommen?!
Pierre1
Du hast doch geschrieben, "keine Garantie, kein Rückgaberecht"!

Also, hat er Pech gehabt.
Joker85
aber echt... was für ein Problem hat er!?
menro
ist das denn wirklich so? ich hatte sowas noch nie. jetzt bereue ich, dass ich kein bild beim teste gemacht habe....

ich habe mir eben seine bewertungen angeschaut und dort steht folgendes:

"Achtung Betrüger!!! Versucht mit lügen geld heraus zu schlagen! finger weg!!!"


ich will ja nichts unterstellen, kann ja auch ein trasportschaden sein aber bin ich jetzt nicht in der beweispflicht?
Joker85
beachte ihn meiner Meinung nach nicht
Nicore
Der Versandrisiko übergeht bei der Übergabe an das Postamt
an den Käufer. Er hat sich nun bei der Post zu melden und
die Formulare auszufüllen.
menro
das beruhigt mich ja schon....puuh!!

er droht mir ja jetzt mir ebay usw... würdet ihr was antworten oder einfach nicht beachten? muss zwar mit einer negativen bewertung rechnen aber damit muss ich dann wohl leben.

also muss ich ihn jetzt nicht per foto oder so beweisen, dass der beamer vorher funktioniert hat richtig?
Joker85
ne musst du meiner Meinung nach nicht...
schreib nur das es funktioniert hat und den Rest mit der Post klären soll...

Hat er vericherten Versand oder unversicherten bezahlt?!
menro
also der versand war im preis inkl. und war versichert. habe ich dann bei der post auch gesagt der mann meinte dann zu mir "so ein paket ist sowieso versichert" darauf hin habe ich ihn gefragt ob ich das nicht extra versichern muss und er hat dann gesagt "nur wenn sie die deckungssumme erhöhen wollen" und dann hätte ich irgendwie 40 euro oder so bezahlen müssen.
Joker85
den rest soll er mit der post machen!
theblade
einige leute sind auch einfach nur zu dämlich mit solchen geräten umzugehen! aber wenn er schon so eine bewertung mit "achtung betrüger" hat dann weiste ja was das für einer ist! -.-

soll er sich beim zuständigen Transportunternehmen (post, dpd, gls) informieren was nun ist. wenn aber keine offentsichlichen schäden dran sind wirds schwer - soll aber nicht dein problem sein.

bei ebay kann man ein streitfall auch online ausdisktuieren (wobei dann ebay immer auch mitliest).

zu den "Auschluss-Klausel": diese klausel mit kein rückgaberecht etc ist sowas von schwachsinn und rechtlich unwirksam. da hat irgendjemand mal in seinen auktionen sowas geschrieben und alle haben ses nachgemacht! lest euch mal das Buch "Rechtsirrtümer" durch. Da steht das genau erklärt



menro
gut...dann werde ich ihm das so versuchen zu erklären. hoffentlich dreht der nicht gleich ab... :(
menro
Habe nun folgendes geantwortet:

"Hallo,
ich habe vorher noch keine Email bekommen. Ich bitte Sie den Schaden mit dem Paketzusteller zuklären, da das Gerät vorher getestet und versichert versendet wurde. Das Problem müsste leider so gelöst werden. Ich bitte um Verständniss.
Gruß"
Joker85
@ the blade

ich kenns aber auch so, dass man als Privatperson KEINE Garantie auf irgendetwas geben muss!!!
DarkSoul666
Man ist doch klar....ist doch leider mittlereile Mode geworden auf diese Art zu versuchen Geld zu machen.....das Gerät funktioniert garantiert 100%ig..er will nur Preisnachlass oder sowas....lass dir doch ein Bild vom defekt schicken...also er soll eins machen, wo man genau sieht wie sich der "fehler" auswirkt. Bist ja nicht der erste bei dem er es versucht...laut Bewertungen.

Einen ähnlichen Fall gab es doch hier erst...da ging es glaube ich um ein Windschott oder so...sollten dann angeblich fette Kratzer drin sein...lass dich von dem nicht in die Irre führen....drohe ihm doch einfach mit ner Anzeige wegen Betrugs...uder zumindest versuchter Betrug...sofern er dir kein Bild von einem Fehler schicken kann....und falls er eins schickt..untersuch es mal genauer, ob da nicht mittels Photoshop oder so rumhantiert wurde...

MfG
Sebastian
menro
jop....würde mich sowieso interesseiren wie der fehler zusehen ist. photoshop würde ich merken, bin selbst grafiker...ich warte erstmal ab was er nun antwortet. danke...
Nicore
Frag ihn mal ganz genau was er gemacht hat um das Gerät zu testen.
Gerade zur Winterzeit wo es draussen und in den Autos kalt ist sollte
man technische und solche halb offenen Geräte (Kühlerschlitze) erst
1-2 Stunden im Raum aklimatisieren lassen vor dem einschalten...
menro
er hat mir grad ein bild vom Defekt geschickt.

theblade
sieht so als wenn vorne an der linse fettflecke (fingerabdrücke etc) drauf sind
menro
jetzt kam das noch hinterher:

"Hallo Menro, dieser Schaden am Beamer ist mit Sicherheit nicht auf den Packetzusteller zurück zu führen da das Packet nicht eine kleine macke hatte .Es ist etwas in, der oder an der Linse nicht in Ordnung oder Verdreckt ein Staubkorn vieleicht! Würde dern Beamer auch Reparieren lassen wenn Sie die Kosten übernehmen! MFG"
Joker85
wie ich schon gesagt habe würde ich gar nichts mehr unternehmen....
Peter
"Kein Signal" kann ja auch andere Ursachen haben... Falsch angeschlossen, seine Bildquelle hat ´ne Macke, Kabel nicht i. O. oder , oder, oder....

Wenn Du Dir 100ig sicher bist, das Du das Gerät in einwandfreiem Zustand verschickt hast, teile ihm das nochmals mit, verweise auf Deinen (hoffentlich im Auktionstext stehenden) Gewährleistungsausschluss als Privatverkäufer und gut ist. Keine weitere Reaktion mehr.
menro
hi,

danke erstmal für die zahlreichen antworten...

er meint aber die dunklen bereiche, nicht, dass er kein signal hat. ich hab ihn nun geschrieben wie ich dazu stehe, nun warte ich ab...mal schauen ob er was mit ebay oder anwalt startet....so ein mist :((
theblade
Zitat:


verweise auf Deinen (hoffentlich im Auktionstext stehenden) Gewährleistungsausschluss als Privatverkäufer und gut ist. Keine weitere Reaktion mehr.

(Zitat von: Peter)




wie ich schon geschrieben hatte bringt das rechtlich gesehen >garnix<
Pierre1
hallo, ich denke es hat sich durch die Kälte Feuchtigkeit abgesetzt und durchs Benutzen ohne es aklimatisieren zu lassen beschlägt die Linse oder eine Abdeckung - mehr nicht.

Nach ein paar Betriebsstunden ists wieder verdunstet.

Gruß Pierre
menro
@theblade

und das heißt für mich?... du würdest doch auch keine beschädigte wahre zurücknehmen, wenn du sicher bist, dass sie vor versand noch funktioniert hat oder? somit hätte ich kein geld und defekte ware... :(

der typ hört garnicht mehr auf mir mails zuschreiben....wie ist es denn nun rechtlich deiner ansicht nach? vielen dank für die antworten nochmal...
Pierre1
Du hast doch schon Rückgabe und Garantie ausgeschlossen. Das ist unter Privatpersonen bindend. Vergiss den Typ. Macht er Dir ne schlechte Beurteilung, machst Du ihm auch eine. Ansonsten nimm ihn in Deinen eMail-Filter!
Salamanderking
würd ich garnicht mehr beachten,und negative bewertungen kann man auch streichen lassen von ebay.
Pierre1
nein, eBay streicht keine Bewertungen so ohne weiteres. Die Sache ist doch eindeutig! "Dies war eine Privatauktion: Keine Rückgabe - keine Garantie". Klar nervt der, ist wohl seine Masche, wie schon gesagt wurde. Oder haben Deine Gewissensbisse einen Hintergrund? Selbst dann bist Du auf der rechtlichen, sicheren Seite.
dexster
eins vorweg, ich betreibe auch ebay als händler (über 10000 bewertungen)
und ich hab schon mit einigen idioten zu tun gehabt.

rechtlich kann er dir bei privatkauf gar nix anhaben, weil die beweislast auf seiner seite liegt und er dir keinen betrug nachweisen kann.

-nie auf konfrontation gehen, sondern immer bleiben uns einlenken.

mein tip in diesem fall:

er soll den beamer (auf seine kosten) an dich zurückschicken, geld überweist du ihm erst mal nicht zurück, du prüfst das teil (geh von einem bedienerfehler aus) wenn er dann wirklich defekt ist musst du entscheiden was du machst.....versetz dich in dann in seine lage er kauf eine gerät das defekt ist....ist aber unwahrscheinlich zumal es bei dir noch ging.und wenn wie gesagt ein bedienerfehler vorhanden ist und der beamer einwandfrei funktioniert, dann schick ihn unfrei wieder an ihn zurück.so hast du keine kosten

gruß dexster
menro
@pierre

was sollen denn meine gewissensbisse für einen hintergrund haben? natürlich haben sie keine ausser das ich keine lust auf stress habe aber mich auch nicht verarschen lassen möchte :(

jetzt habe ich von ebay eine email bekommen mit dem titel:

"Eine Unstimmigkeit wegen des erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels mit der Nummer 270188912928 wurde gemeldet"

in dieser mail steht eine konvrontation offen und es wird erwartet, dass ich antworte. vorgeworfen bzw. erwartet wird von mir folgendes:

"Zum Defekt,
also der Beamer Projeziert auf das Projezierte Bild Schwarze Streifen was auf einen
Defeckt in der Linse/Softwahre zurück zu Führen ist! Deshalb entweder Geld zurück, oder Reparatur in
einer Fachwerkstatt auf Ihre Kosten! MFG Zusteller150


wenn ich den beamer zur kontrolle zurücknehme wie du sagst, wird er denken, dass er sein ziel erreicht hat.

den typen zu ignorieren ist eine sache, aber die email von ebay sollte man nicht ignorieren oder?

sorry, dass ich euch so lange damit nerve.... :( wenn ich ihm jetzt über ebay antworte, dass ich eine besichtigung angeboten habe, das gerät vorher getestet habe und das paket versichert versendet habe und er sich an den paketdienst wenden soll, müsste es doch für mich reichen oder?

was wird denn ebay gegen mich unternehmen, wenn die ihm recht geben?

sorry nochmal, dass sich das in die länge zieht...
Joker85
ebay wird dir nichts tun... genau das würde ich auch antworten... bleib stur und bleib einfach dabei!!!
Pierre1
genau. eBay kennt natürlich erst mal nur seine Seite. Schreibe eBay wie es wirklich war, Mache einen Hinweis auf dessen Bewertungsprofil, was letzten Endes eh zur Grundlage genommen wird, da ja Aussage gegen Aussage. Dass mit den Gewissensbisse war natürlich nicht so gemeint. Mein Anwalt hatte mir dringend geraten beim Verkaufen die Klausel, keine Rückgabe, keine Garantie einzufügen. Denn das ist unter Privatpersonen schon bindend. Und nerven tust Du nicht.
Reihensechszylinder-Freund
Zitat:


eins vorweg, ich betreibe auch ebay als händler (über 10000 bewertungen)
und ich hab schon mit einigen idioten zu tun gehabt.

rechtlich kann er dir bei privatkauf gar nix anhaben, weil die beweislast auf seiner seite liegt und er dir keinen betrug nachweisen kann.

-nie auf konfrontation gehen, sondern immer bleiben uns einlenken.

mein tip in diesem fall:

er soll den beamer (auf seine kosten) an dich zurückschicken, geld überweist du ihm erst mal nicht zurück, du prüfst das teil (geh von einem bedienerfehler aus) wenn er dann wirklich defekt ist musst du entscheiden was du machst.....versetz dich in dann in seine lage er kauf eine gerät das defekt ist....ist aber unwahrscheinlich zumal es bei dir noch ging.und wenn wie gesagt ein bedienerfehler vorhanden ist und der beamer einwandfrei funktioniert, dann schick ihn unfrei wieder an ihn zurück.so hast du keine kosten

gruß dexster

(Zitat von: dexster)




Mach es so wie dexster gesagt hat-ist trotzdem dann immer noch Auslegungssache des Richters(falls es zu eine Verhandlung kommt)-die haben meist eh keinen Plan von Ebay.

MfG
menro
So nun habe ich doch ein Brief vom Anwalt bekommen:


hab jetzt alles zusamen gesammelt und übergebe das meinem anwalt...mal schauen was draus wird...
mr.higgins
da passiert dir garnix ! der anwalt muss dir erstmal 100 % beweissen können ,das der projektor schon defekt angekommen ist beim käufer !
DarkSoul666
Hm...meine Meinung nach stellt sich hier die frage der Beweislast...also wer muß was beweisen? Mußt du beweisen, dass der Beamer tadelos funktioniert hat, als du ihn verpackt hast? Kenne mich da nicht so aus...aber ich würde mit dem Schreiben sofort zu meinem Anwalt latschen und den das klären lassen.
Allstar
Hättest du jetzt in deiner Auktion den Zusatz ("Auschluß jeglicher Gewährleistung") hinzugefügt, dann könnte dir der Anwalt nichts, oder??
Der Zusatz ("Dies ist eine Privatauktion, keine Rücknahme keine Garantie") ist, soweit ich es verstanden habe dann für die Katz, oder!?

Das ist so ein Scheiß mit der Rechtslage bei Ebay!! Und diese Anwälte mit Ihren Drohungen! Kann man nicht gegen die Anwälte eine Strafanzeige stellen, wegen Verleumdung?? Der behauptet du hättest hier arglistig betrogen! So ein Scheiß!! Man sollte Jura studieren!
Gruß Allstar
menro
Ja, ich finde das auch ein bisschen...naja... ist ja sein Recht, dass so zumachen.

Ich für mich weiss, dass das Gerät 100% in Ordnung war. Meine Freundin kanns zur Not bezeugen weil Sie dabei war als ich es kurz vor dem Versand getestet habe. Da sie Polizistin ist, ist sie, würde ich mal behaupten, auch glaubwürdig.

Ich hab um 4 einen Termin beim Anwalt und dann mal schauen, wie es weiter geht. Ich sehe es einfach nicht ein für etwas zu bezahlen, für was ich nichts kann.

Falls Interesse besteht, werde ich den weiteren Verlauf hier Posten.

Gruß,menro

ps. danke nochmals an alle für die antworten...

Bearbeitet von - menro am 10.12.2007 14:19:40
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poste ruhig weiter...mich würde es interessieren!
Peter
Ich hab jetzt nicht nochmal alles im Detail durchgelesen, hast Du eine RSV?

Wenn ja, lass das von einem Anwalt überprüfen. Wenn der auch nur geringe Zweifel haben sollte, nimm das Teil zurück und sei froh, das der Käufer "nur" die Rückabwicklung fordert. Hat er nämlich Recht, musst Du auf Deine Kosten reparieren lassen, bzw. ihm ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung stellen.

Das kommt letztendlich viel teuerer, als klein beizugeben. Ach ja, sein Anwalt wird seine Kostennote natürlich auch noch an Dich schicken...

Mach das Beste daraus...
SasaYU
Lasse dich nicht von so einem Schreiben einschüchtern.
Der Käufer liegt in der Beweislast!!!
Und solange er nichts beweisen kann, wirst du für nichts aufkommen.
Und das mit der Gewährleistung, wäre nicht verkehrt gewesen dies aufzuführen.
Aber meines Erachtens ist diese Sachlage nicht Anfechtbar!

Gruß und VIEL Glück!

menro
Ja RSV habe ich und es wurde alles grad dem Anwalt übergeben. Mal schauen was draus wird.
copy
was sagt er denn? vergiss nicht, dass ein anwalt auch geld mit "verlorenen fällen" verdient. ich will damit sagen bzw fragen, ob er dir nur mut gemacht hat.... oder relativ eindeutig bestimmen konnte wer die größeren chancen hat bzw. im recht ist!?

Bearbeitet von - copy am 10.12.2007 17:59:25