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fercibaci
Hauptthema:
Derzeit überlege ich über einen BMW Kauf durch BMW Mitarbeiter und wollte gerne wissen ob es möglich wäre den Wagen zum Mitarbeiterpreis anzukaufen und weiter noch die MwSt. absetzen? Ich glaube die BMW Mitarbeiter können zum Mitarbeiterpreis nur als Privatpersonen einkaufen. Jetzt wäre meine Frage welche Möglichkeiten / Konstruktionen gibt es um noch einen Vorteil von der abgesetzten MwSt. ziehen zu können?

Hoffe, dass hier jemand eine kluge Idee hat :)
FRY
bist du denn fester mitarbeiter?

falls ja, kannst du den wagen normal kaufen. du kannst die mwst nicht absetzten, da du nicht selbstöädig bist und du musst noch 1% zahlen für den geldwerten vorteil.

mfg FRY
Ich mag 3er
Mehrwertsteuer fällt bei jedem Umsatz an und kann nur von jenen verrechnet werden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Verrechnet ist hier die richtige Erklärung. Viele meinen immer man bekommt sie wieder. Nein, sie wird nur mit der sogenannten Vorsteuer verrechnet.
Die Mwst. die beim Kauf anfällt, kann man dann also mit dem vereinnahmten Mwst. Aufkommen verrechnen, wenn man selbständig ist.


ISt man BMW Mitarbeiter zahlt man eben noch Steuern für den geldwerten Vorteil.
Somit sind die Konditionen fast gleich dem Normalkunden.

fercibaci
Danke für die Antworten,

Ich selber bin kein BMW Mitarbeiter, ein Bekannter von mir ist ex-BMW Mitarbeiter. Ich nehme also an, dass er als selbständig die MwSt. verrechnen kann. Nur das Problem ist, dass er (soweit ich weiss) den Wagen zum Mitarbeiterrabatt nur als Privatperson einkaufen kann. Kann er denn Wagen dann an seine selbständige Tätigkeit überschreiben und die MwSt. verrechnen?
Ich mag 3er
Also ich bin zwar kein Steuerberater..
aber wenn ich privat etwas einkaufe könnte ich diesen Besitz ja an meine Firma übertragen. Aber trete ja dann als Privatperson auf und kann keine Mwst. erheben.
Desweiteren ist der Neukauf eines BMW eine große Ausgabe, die auch aus dem Betriebsvermögen deines Bekannten gedeckt sein muss.
Wenn du ihm nur das Geld gibst, wie soll das denn gebucht werden?

Wenn du soviel Bargeld hast, gehe zu BMW und handel einen Rabatt aus.
FRY
Zitat:

Kann er denn Wagen dann an seine selbständige Tätigkeit überschreiben und die MwSt. verrechnen?


eigentlich schon, aber erst nach einem halben jahr. das fahrzeug muss mindestens 6 monate in seinem besitz bleiben bevor er es verkaufen darf.
sollte er das fahrzeug für dich kaufen, darfst du es die ersten 6 monate nicht fahren.

sinnvoller wäre, wenn du zum BMW händler gehst und dort einen rabatt aushandelst. dann kannst du das auto gleich mitnehmen und auch die steuer absetzen.

mfg FRY
fercibaci
OK, danke für die Antworten.

Stimmt, bei dem Händler ist es einfacher, aber es geht um den neuen X5 E70 - bei dem bekommt man auch beim Händler keinen guten Rabatt heutzutage oder?

Weiter habe ich noch vergessen, dass ich das Auto letztenendes im Ausland (innerhalb der EU) nutzen will. Und dort geht es die MwSt. abzusetzen, wenn das aus Ausland als Ware bezogen wird.
Lord Cyber
Für Dich ist es nur wichtig, dass Du eine ordnungsgemäße Rechnung bekommst, in der die MwSt. explizit aufgeführt sind. Wie das der Verkäufer dann handhabt ist nicht Dein Problem, ggf. muss sich der Verkäufer dann mit dem Finanzamt auseinandersetzen und die zu unrecht ausgewiesenen MwSt. ans Finanzamt abdrücken.

Beim Export kannst Du die MwSt. nicht absetzen, sondern bekommst sie quasi "an der Grenze" wieder und musst aber natürlich den MwSt.-Satz des Importlandes gleich wieder abdrücken. Unterlässt Du dies hinterziehst Du Steuer.

Die MwSt.-Sache lohnt also auf jedenfall für Länder, die einen höheren MwSt.-Satz haben als Deutschland und natürlich generell für Selbstständige, die die MwSt. absetzen können.
fercibaci
...nicht so ganz, so habe ich das gemeint:

Verkauf an eine Firma ins Ausland (innerhalb EU) mit einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Die MwSt. wird im Ausland laut den dort geltenden Gesetzen abgesetzt, da die Firma sich mit dem Wagenhandel beschäftigt :)
FRY
der vorzugskäufer muss den wagen mindestens 6 monate auf seinen anmen laufen lassen und darf nur enge familienangehörige, sprich frau und kinder mit dem wagen fahren lassen. du darfst den wagen also frühestens 6 monate nach EZ ausführen, sonst muss der erstkäufer strafe (differenz zum listenpreis!) an BMW zahlen.

mfg FRY
Lord Cyber
Zitat:


...nicht so ganz, so habe ich das gemeint:

Verkauf an eine Firma ins Ausland (innerhalb EU) mit einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Die MwSt. wird im Ausland laut den dort geltenden Gesetzen abgesetzt, da die Firma sich mit dem Wagenhandel beschäftigt :)

(Zitat von: fercibaci)




Na dann ist es ja noch einfacher. Beim Händler musst Du die MwSt. dann sogar nichteinmal mitbezahlen, sondern kannst das Fahrzeug gleich ohne MwSt. erweben. Du brauchst nur Deine UID angeben.