Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR
Hauptthema:
Ich hab im Februar meine Lehre fertig. Fange ziemlich gleich dann auch die Abendschule (3x die Woche) an der BOS an. Diese dauert dann ein halbes Jahr.

Kann ich bzw. sollte ich Arbeitslosengeld beantragen in diesem halben Jahr? Danach geh ich dann normal als Schüler ganztags zur Schule.
Nur was ist in diesem halben Jahr??

Feinmechaniker werden gesucht wie Sand am Meer!
Wie läuft das dann ab?
Wann muss ich mich Arbeitslos melden!??
Christian Sch.
Wenn du dich arbeitslos meldest und ALG kassieren willst, musst du auch arbeitssuchend sein. Das bist du natürlich nicht, wenn du eine Umschulung oder Weiterbildung machst. Du kannst versuchen, dass das Arbeitsamt dich bei der Umschulung unterstützt, aber ansonsten bist du natürlich nicht arbeitslos, wenn du in der Ausbildung bist. So sehe ich das auf jeden Fall. Aber direkt beim Amt nachfragen ist immer am einfachsten.
Das solltest du aber rechtzeitig vor Ende deiner jetzigen Anstellung machen

Bearbeitet von - Christian Sch. am 25.11.2007 15:07:40
Peja_320i
sllte doch bafög geben oder nicht wenn du zur schule gehst!
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
geknüft am empfang des ALG ist,dass man auch dem arbeitsmarkt zur verfügung steht.heisst also: du musst direkt mit deinem zuständigen arbeitsvermittler diesbezüglich sprechen,ob er für dieses halbe jahr,wo du zur schule gehst,auch die verfügbarkeit anerkennt. heisst aber auch im umkehrschluss für dich: wenn in diesem halben jahr stellen zugeschickt werden,oder du tagsüber an maßnahmen teilnehmen könntest,musst du dies auch tun.ansonsten stehst du dem arbeitsmakr nicht zur verfügung und das wars mit der zahlung vom ALG!

du musst dich nicht unbedingt vollzeit zur verfügung stellen,mindestens aber 16 std/wtl.
problem ist dann aber auch: dein "erworbenes" ALG,was nach deiner letzten vollzeitstelle bemessen wird,wird runtergeregelt auf diese beispiuelsweise 16 std. viel wird da also nicht bei rumkommen!

CrAsHoVeR
Ich könnte aber nur halb tags arbeiten! Das ist ja mein Problem!
Ich muss ja auch noch lernen, usw.

Das andere Problem ist dass mich Abeitgeber als Feinmechaniker nicht einstellen für ein halbes jahr da sich das für die nicht lohnt wegen Einarbeitungszeit und anderen dingen.

Mir geht es darum dass ich nicht komplett pleite sein will wen ich zur schule gehe.

Die andere sache ist ja die dass ich mich weiterbilde aber dieses halbe jahr nur freiwillig ist. Sieht das Arbeitsamt das als Weiterbildung?
Christian Sch.
Zitat:



Die andere sache ist ja die dass ich mich weiterbilde aber dieses halbe jahr nur freiwillig ist. Sieht das Arbeitsamt das als Weiterbildung?

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Das würde ich auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt klären. Vielleicht gibt es ja Unterstützung vom Arbeitsamt oder du kannst Bafög beantragen.
herr_welker
Ich würde sagen du bekommst Arbeitslosengeld. Da du vorher in der Ausbildung warst schätze ich mal, dass du nicht die Welt verdient hast. Also kannste dich mit einem Taschengeld von ca. 350 EUR einstellen.

Du machst eine Abendschule. Heist also du könnten theoretisch den ganzen Tag arbeiten.

Ich glaube zwar nicht dass du viele Job Angebote bekommst. (außer von Leihfirmem hal). Und wenn du keinen Job willst, dann schreibste hal deine Bewerbung mit der Hand. Dann wird dich schon keiner einstellen.

Dass du in einem halbes Jahr BOS machst ist egal. Du kannst deinen Job (wenn du einen hättest) ja dann theoretisch zu diesem Zeitpunkt kündigen.

Arbeitslos musst du dich melden, sobalt du Kenntniss davon hast.

Bearbeitet von - herr_welker am 25.11.2007 21:54:31
Gr33nAcid
Oder du hast nen guten Arzt, der dir immer nen gelben Schein schreibt ;)