Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Yuto
Hauptthema:
Ich weiß ich habe auch was in der Suche gefunden aber da waren es extreme geschwindigkeiten! deswegen brauche ich eine individuelle antwort bitte!

Zum meinem anliegen ich wurde das zweite mal mit genau 21km/h zuviel geblitz, das erste mal geblitzt auf einer landstraße die auf einmal kurz 50 wurde ich wasser aus der flasche trank und das schild nicht gesehen hatte und sofort dahinter blitzer man sah noch die flasche vor meinem gesicht nun gut egal, ich habe gerade die rechnung davon bezahlt warte afu ein brieg das ich aufbauseminar machen soll wie es das schicksaal will gestern wieder aber gelasert, fuhr wieder landstraße war mit kumpel am reden und wurde gelasert zack wieder genauu 21km/h zuviel!

Die frage ist die was erwartet mich nun verliere ich mein führerschein, ich habe mich erkundigt aber nirgendwo wirklich was gefunden jeder meint was anderes und aus dem gesetz werde ich auch nicht schlau raus!

bitte um hilfe so ein scheiß wenn es doch wenigstens mit absicht wäre immer so ein sch....
Yuto
hat keiner ne idee :(
ich habe es deshalb so eilig weil ich mit diesem gewissen verdammt nochmal nicht für meine bio klausur lernen kann:)wenn ich wenigstens wüsste was passiert dann geht es mir besser :)
Born_to_Drive
es gibt laut bußgeldrechner KEINE probezeitmaßnahmen! wies is wenn du nu schon wieder erwischt wurdest weiß ich nicht, strafe zahlen und gut!
BMW-86
Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit und begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!

PUNKT 2 zum Link

wenn das echt so ist- hol dir nen Anwalt kann ich dir nur raten.!!!

EDIT: hab noch geguckt: bei 21kmh sollte es keine Straftat sein sondern ne Owig. aber evtl hast du 2x "B". kp

Bearbeitet von - bmw-86 am 17.11.2007 17:23:05
Yuto
hey danke für deine antwort!
Aber was heißt führerschein entzug konkret doch nicht für immer?

wenn ja gehts noch?zwei kumpel von mir wurden zum wiederholten male mit alk am steuer erwischt der eine baute sogar so ein unfall und haben nach halbejahr es wieder bekommen In der PROBEZEIT und wenn die dann bei so einem schei... bei mir sowas durchziehen dann ist es echt ein hammer gesetz muss ich sagen
-mRl-
Ich musste auch an diesem Aufbauseminar teilnehmen. 22 km/h Ausserorts zu schnell.

ca. 1 jahr Später wurde ich mit 33 km/h zuviel wieder ausserorts geblitzt. 99,73€ inkl. 3 Punkte aber kein Führerschein entzug oder sonstiges, auch wenn ich jetzt immernoch probezeit habe.

Ich meine wenn du nach dem Aufbauseminar innerhalb der nächsten 3 Monate noch einmal geblitzt wirst mit über 21 km/h musst du den lappen abgeben... Kann mich aber auch irren.

Rufe am besten bei deiner alten Fahrschule an :)
Yuto
ja ok aber ich habe das aufbauseminar ja noch nichtmal gemacht, habe das geld überwiesen von der alten sache mit blitz zwei bis drei stunden später wieder geblitz/gelasert was denn dann in diesem fall, gesetz da blicke ich echt nicht durch
MarcoF
Habe das Thema selber auch schon mitgemacht:

- Während der Probezeit 3 Punkte eingefangen -> Nachschulung (+2 weitere Jahre Probezeit)

- dann noch in der Probezeit mit 23kmH gelasert worden -> 1Pkt. Da es der zweite Verstoß während der Probezeit war, bekam ich (nur) eine schriftliche Verwarnung (kostete 25€ extra).
Dort steht drin, dass beim nächsten Verstoß der Deckel weg ist! Sonst gibt es auf dieser Stufe keine weitern Maßnahmen.

- was beim dritten mal Punkte in der Probezeit passiert kann ich dir nicht genau sagen, habs nicht ausprobiert :-), habe mit einem Kurs die Probezeit um ein Jahr verkürzt. Sicher ist Sicher.

Was du auch machen kannst, nimmt das Telefon und ruf bei deinem Landratsamt (Führerscheinstelle) an. In der Regel kennen Sich die Leute mit solchen Sachen bestens aus. Ist ja eigentlich auch deren Job.

Bearbeitet von - MarcoF am 17.11.2007 21:00:18
Yuto
@ MarkoF

dieser kurs für die verkürzung der probezeit? was haste für bezahlt?wenn ich fragen darf??
liebi36
Es gibt da ne Ausnahmeregelung, die besagt das man den Lappen behalten kann, wenn man das Doppelte an Bußgeld zahlt. Dies kann man aber nur einmal machen!
Aber vielleicht solltest Du in Zukunft etwas vorsichtiger fahren. Bei ner schönen Beifahrerin könnte ich das allerdings noch verstehen. :-)
Doug 318Ti
Kollege muste in der Prob Time nach 1 mal blitzen zum Aufbauseminar+Bußgeld und prob Time verlängerung um 2 jahre, und im folgenden jahr wurde er noch 2x geblitzt wie viel ??? Auf jeden muste er sein lappen eine ganze Zeit abgeben und muste auch eine MPU machen !!!! dann hat er sein lappen wieder bekommen. Hat alles viele viele Monate gedauert!!!
Yuto
danke für eure antworten, ich fahre einfach ab jetzt vorsichtiger, habe es heute schon gemacht und nach den regeln gefahren schon zeigt meine kilometeranzeige 950km noch zu erreichen an als sonst wie gewöhnt nur 800:)hat schon seine vorteile!
ich will aufkeinen fall meinen schein abgeben denn das würde heißen bus fahren und das heißt 1,5 stunden eher morgens aufstehen das wäre echt hart wieder
cabriowuschel
Liebi....also dass mit dem doppelten Bußgeld ist ein Trugschluß. Das mit der Bußgelderhöhung war mal so wenn man beim ersten mal nachweisen konnte, dass man z.B. ohne den Lappen die Arbeitsstelle verliert. So einigte man sich des Öfteren auf eine Bußgeldverdoppelung. Als ich meinen Lappen 2002 los wurde für einen Monat (netto 97 innerorts) durfte ich mir lediglich einen der nächsten Monate wählen. Klapt aber auch nur beim ersten mal.
Superstrose
Zitat:


Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit und begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!

PUNKT 2 zum Link

wenn das echt so ist- hol dir nen Anwalt kann ich dir nur raten.!!!

EDIT: hab noch geguckt: bei 21kmh sollte es keine Straftat sein sondern ne Owig. aber evtl hast du 2x "B". kp

Bearbeitet von - bmw-86 am 17.11.2007 17:23:05

(Zitat von: BMW-86)




Wann soll denn bitte schön ein Geschwindigkeitsverstoß zu einer Straftat werden?
MarcoF
Probezeit verkürzen?
Kuckst du:
www.probezeit-1jahr.de

Habs in Ulm gemacht, hat genau 295,00€ gekostet.

Bearbeitet von - MarcoF am 20.11.2007 09:09:52