playa44 Hauptthema: |
Hallo, weiss einer von euch ob man mit einer SSW an Silvester zB auf der Straße Schießen darf und ob am überhaupt eine SSW mit sich führen kann?? Danke im voraus |
Greis |
Ich glaube dazu brauchst du nen kleinen Waffenschein :) |
Kasko |
Bei uns in Bayern drückt die Polizei zu Sylivester schon ein Auge zu. Außer du bist vorbestraft oder ähnliches. |
morphi |
Nur mit kleinen Waffenschein ist das führen einer Schreckschusswaffe erlaubt. Das Schießen ist prinzipiell nur im Notfall erlaubt oder auf Privatgrund.
Bearbeitet von - morphi am 15.11.2007 19:01:37 |
playa44 |
Und ohne Waffenschein wird die Waffe beschlagnahmt oder wie? Naja wollen wa ma hoffen das die hier in Berlin auch ein Auge zudrücken. |
INTER NOS |
Die drücken da kein Auge zu, wirst du mit einer SSW erwischt, ohne einen kleinen Waffenschein zu besitzen, bist du ruck zuck vorbestraft! Besser nicht machen, oder nicht erwischen lassen... |
playa44 |
Kriegt jeder diesen kleien Waffenschein? |
Kasko |
Falsch!!!!
In Bayern an Sylvester hast du quasi einen Freibrief. Außer natürlich du stellst irgenwelchen Blödsinn an. Wenn du aber nur deine Böller verschießt macht dir keiner was!!
EDIT: Ja, jeder kann einen kleinen Wafenschein beantragen. Der kostet nur Geld. Ist also wieder ein Haushaltmittelbeschaffer ;-)
Bearbeitet von - kasko am 15.11.2007 19:10:58 |
playa44 |
Und wo muss ich dahin?Einfach zur Polizei? |
Kasko |
Ich müsste den bei meiner Gemeinde beantragen. So nach ein paar Wochen sollte dann ein Schreiben vom Landratsamt kommen. Vorraussetzung ist aber, dass dein Vorstrafenregister leer ist. Glaub ich zumindest
Bearbeitet von - kasko am 15.11.2007 19:18:15 |
m-crew |
Ja und mit dem kleinen Waffenschein darfst du auch nur die SSW von a nach b befördern, und das Magazin darf nicht in der SSW sein. Also bringt der absolut garnix außer du hast ein Privat grundstück da darfst du sie benutzen. Fakt ist SSW Besitz ist Sinnlos mit den Auflagen was es zur Zeit gibt, auch an Sylvester. MFG |
playa44 |
Was ist den die Gemeinde?? |
Kasko |
Ist die unterste Stufe im staatlichen Verwaltungsaufbau und Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Also dort wo der /die Bürgermeister /in sitzt. Heißt in Berlin vll Stadtverwaltung?? |
pedro23 |
Eine SSW darfst du besitzen sobald du 18 Jahre alt bist. Du darfst auch die Waffe von A nach B transportieren soforn diese nicht griffbereit liegt und nicht geladen ist (Bsp. du kaufst dir eine SSW in einem Waffengeschäft und packst sie ungeladen und verpackt in den Kofferraum, dann darfst du sie natrülich zu dir Heim fahren).
Für das Führen benötigst du einen kleinen Waffenschein (soweit ich weiß ist es aber keine Auflage dass das Magazin dann draußen sein muss?). Auf jeden Fall darfst du sie dann mit dir führen, nur auf öffentlichen Veranstaltungen ist sie dann noch immer verboten.
Schießen ist nicht erlaubt, wie das mit Silvestermunition aussieht weiß ich nicht.
Waffenschein kannst du bei deiner Gemeinde beantragen, für München gibt es sogar ein Onlineformular (ausfüllen, ausdrucken, abschicken, warten... dann irgendwann 50,- Euro oder so bezahlen...), die 50,- musst du aber auch dann bezahlen wenn du ihn nicht bekommst. Da stehen so fragen wie "Ausbildung als...", "jetztige Tätigkeit...", "Familienstand, alleinlebend, verheiratet, geschieden usw.", "Wohnhaft in welchen Gemeinden und über welchen Zeitram", "Nationalität", "Alter, Name und der übliche Kram".
|
maddin[21] |
zu thema kleiner waffenschein: hierhierhiergruss martin ps da der thread ersteller aus berlin kommt: kleiner waffenschein / berlin Bearbeitet von - Maddin[21] am 15.11.2007 19:47:00 |
Hardcore_Capone |
Da braucht man nicht viel lesen: besitzen ab 18, führen mit kleinem Waffenschein(zugriff und schussbereit), und schießen nur auf eigenem grundstück wenns einem nicht gehört muss man den besitzer fragen. |
Toxin |
ick stell mal klar...man muß zur polizei! hatten schon mal solch tread--- auch an silvester ist es verboten... der ws kostete vor vier jahren 50€, und es lag im ermessen des beamten ob du bei der gesichtskontrolle durchfällst oder den ws bekommst
kriegst du ihn nicht, sind die 50€ und die waffe (die du ja zur polizei mitnimmst)futsch... |
Hardcore_Capone |
Man muss nicht zu Polizei man kann beim Landkreis anrufen dann kommt ein brief den füllt man aus und schickt ihn wieder zurück paar tage später hatt man den schein inner post und fertig. Die Waffe muss man niemanden zeigen und auch nicht angeben das ist freiwillig. So ist das aufjedenfall im Landkreis Cuxhaven und so hab ich ihn auch bekommen :) |
pedro23 |
Zitat:
kriegst du ihn nicht, sind die 50€ und die waffe (die du ja zur polizei mitnimmst)futsch...
(Zitat von: Toxin)
Bekommt man den Waffenschein nicht, ist das Geld weg: RICHTIG. Aber die Waffe nimmt einem niemand weg, so ein Schwachsinn. Im eigenen Haus darf jeder der 18 Jahre oder älter ist eine Gaspistole/Schreckschuswaffe haben, ganz ohne Waffenschein o. ä. |
Juba1985 |
Also an Sylvester ballere ich ja mit einer scharfen Knarre um die Gegeng herum, macht mehr Spaß als mit ner SSW glaub ich. |
MTnippon |
Auf was für Ideen die Leute kommen...ne SSW nur damit sie mal was "pseudo-dickes" in der Hand haben ^^ son scheiß.. |
bigmuscle |
Ein Kollege von mir hat zu Silvester mal eine SSW mitgehabt und hat in der Stadt auch damit geschossen. Wir waren eine Gruppe von 4 Leuten. Plötzlich standen 6 oder 7 Polizisten mit Hand an der Waffe um uns rum und forderten die SSW ein. Er konnte sie am nächsten Tag auf dem Revier wieder abholen. Waffenschein hat er keinen, weder grossen noch kleinen...
Bigmuscle |
pedro23 |
Naja Glück gehabt würde ich sagen. Einen Kumpel haben sie auch mal mit einer SSW erwischt, ende der Geschichte 50,- Euro Strafe und Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz - ach ja und die SSW war natürlich dann weg. War aber nicht an Silvester.
Bearbeitet von - pedro23 am 16.11.2007 13:32:12 |
Superstrose |
Glück gehabt, wenn die Kollegen die Hand an der Waffe haben und man mit einer Waffe rumfuchtelt, kann genz schnell auch was anderes passieren. |
Toxin |
oh, dann hat mich der kripo-beamte aus cottbus damals angelogen, als er mich über den kleinen waffenschein aufklärte... |
angry81 |
ich habs ja grad in der schulung gehabt...
schreckschuss bzw sylvester-psitolen sind nur mit kleinem waffenschein auf eigenem grund und boden (umzäuntes besitztum) zu verwenden. die abgefeuerten projektile dürfen euer grundstück NICHT verlassen sonst ist auch der kleine waffenschein nichtig.
klingt komisch is aber so... |
snoopycux |
Zitat:
Hallo, weiss einer von euch ob man mit einer SSW an Silvester zB auf der Straße Schießen darf und ob am überhaupt eine SSW mit sich führen kann?? Danke im voraus
(Zitat von: playa44)
|
snoopycux |
Hallo, Hier sin Auszug aus dem Waffengesetz :
Waffengesetz: 1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren. 2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert in einem Behältnis wie zb. Waffenkoffer oder Futteral. 3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr ohne Beulen und Personenschäden!!!!!!!
MFG snoopycux
|