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T H E M A     R Ü C K B L I C K
b-mw-323
Hauptthema:
Hey Leute,

meine Mutter hat vor ein paar Tagen einen (inzwischen wie ich weiß) maschinell erstellten Brief von der oben benannten Anwaltskanzlei erhalten. Dort fordern Sie einen Betrag von 85€ zuzüglich diverser Gebühren, insgesamt um die 135€. Dies ist irgendwie die letzte Möglichkeit, vor einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Habe denen heute ein 13 Seiten langes Fax geschrieben um denen mitzuteilen, dass das alles nicht sein kann, da wir schon über ein halbes Jahr nicht mehr bei der Telekom sind. Wir haben denen den gesamten Schriftverkehr rangehangen und alles erläutert. Ich wollte dann dort anrufen, hatte aber leider die Nummer nicht zur Hand, also googlte ich und fand folgendes:

http://www.google.de/search?q=seiler+%26+kollegen+heidelberg&hl=de&start=0&sa=N

Diese Kanzlei scheint in Zusammenarbeit mit der Telekom von Kunden und Nichtkunden geld eintreiben zu wollen. Insgesamt sollen die wohl 2.000.000 Forderungen verwalten und täglich 50.000 Forderungen rausschicken. Lest euch einfach mal die Beiträge auf den ganzen verschiedenen Foren durch. Es ist unglaublich, wie hier Leute abgezockt werden.

Das blöde ist nur, meine Mutter hat keine Rechtsschutzversicherung. Was kann man alles noch als Privatperson tun, da diese Kanzlei ja offensichtlich unserious ist?? In einem der Beiträge heißt es, dass man einfach abwarten soll, bis die ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen, man gegen dieses einfach widersprechen muss und die dann sowieso die Verfolgung einstellen, da es sich ab dann nicht mehr lohnt, da es zu teuer wird. Habt ihr noch weitere Tips?`

Mal nebenbei gesagt, ich finde es eine Frechheit was diese Kanzlei in Zusammenarbeit mit der Telekom abzieht, die brauchen sich gar nicht zu wundern, dass ihr Image am Boden ist!! Jetzt stellt euch mal vor, von den 2.000.000 Leuten zahlen nur 100.000 Leute 100€, das macht dann schon 10.000.000€!!!!! Naja, irgendwie muss die Telekom ja den Kundenschwund refinanzieren...
Offe
Wie lautet denn der Vorwurf in dem Schreiben, der die Kosten rechtfertigen soll?
tomek80
Zitat:

da wir schon über ein halbes Jahr nicht mehr bei der Telekom sind.


Ich schätze mal der Vorwurf lautet dass die Telkom die Anschluß/Grundgebühren für das letze halbe Jahr verlangt.
b-mw-323
Da steht nur "Forderung", mehr nicht!
BmW-MoGuL
dann frag an, auf was sich die forderung begründet!
und dann publik machen!
oder habt ihr vielleicht nicht richtig gekündigt?
Liteon
Wenns der erste Brief ist kommen noch 3. Die letzte, die vorletzte und die allerletzte. Habe zur Zeit auch Ärger mit der Telekom. Auch mit dieser Anwaltskanzlei...
b-mw-323
richtig gekündigt hatten wir, aber lest euch mal die beiträge in den verschiedenen foren durch, da erkennt man, dass das nicht korrekt abläuft
b-mw-323
Zitat:


Wenns der erste Brief ist kommen noch 3. Die letzte, die vorletzte und die allerletzte. Habe zur Zeit auch Ärger mit der Telekom. Auch mit dieser Anwaltskanzlei...

(Zitat von: Liteon)




schau dich mal auf diesen ganzen seiten um, wie gesagt korrekt läuft das da nicht ab
Liteon
Ich habe bereits bei der Telekom angerufen. Dort waren soar meine Daten NICHT MEHR VORHANDEN weil der Anschluss wegen eines Umzugs gekündigt worden ist. Mahnungen kommen trotzdem. Ist eine absolute Frecheit. Der Typ vom CallCenter dort war vollkommen hilflos und meinet zu guter Letzt ich sollte es doch bitte schriftlich versuchen.
b-mw-323
ich denke das ist ein guter beitrag dazu:

Zitat:

Anhand des Beispiels eines großen deutschen Inkassokonzerns soll Mahnrotationsverfahren, dass von allen größeren Inkasso-Unternhemen und Mahnanwälten ähnlich angewandt wird, hier vorgestellt werden.
Das vorgestellte Verfahren und einige andere Erkenntnissse stammen aus zwei Veranstaltungen im Rahmen des "Praktikerforums" der Evangelischen Fachhochschule. Unter der Überschrift "Außergerichtliche Einigung aus Gläubigersicht" waren dort Dieter Plambeck (Bund deutscher Inkasso-Unternehmen,Hamburg), Rechtsanwalt Ludwig Seiler (Kanzlei Seiler & Kollegen), Rechtsanwalt Peter Neumeyer (Continental-Inkasso, FRankfurt) und Rechtsanwältin Birgit Vonhöne (Kanzlei Seiler & Kollegen, Heidelberg) zu Gast.
Massenverwaltung statt individueller Bearbeitung
Große Inkassokonzerne und Mahnanwälte verwalten hundertausende bis mehrere Millionen Forderungen - so z.B. verwalten die RAe Seiler & Kollegen 2.000.000 Forderungen der Deutschen Telekom AG und versenden täglich bis zu 50.000 Postsendungen an Schuldner.
Eine Bearbeitung und die Beitreibung der offenstehenden Forderungen erfolgt dabei ausschließlich mit Hilfe entsprechender EDV-Systeme.
Man darf sich nicht vorstellen, dass "Fälle" in irgendeiner Weise individuell bearbeitet oder gar entschieden werden. Aus Kosten- und arbeitsökonomischen Gründen findet eine reine "Massenverwaltung" statt.
Die Entscheidungen sind stark durch Vorgaben von Gläubigern geprägt ("Quotenfixierung" . Dabei orientieren sich die Unternehmen nicht an individuellen Quoten, sondern an genau festgelegten Wochen-, Monats-, oder Jahresvorgaben, die erreicht werden müssen. Nur innerhalb dieser Vorgaben, sei in Einzelfällen überhaupt Platz, von vorgegebenen Quoten abzuweichen.
Für eine Bearbeitung von Zahlungsvorschlägen im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs, stehen einer Sachbearbeiterin in der Regel nur wenige Minuten zur Verfügung. Dabei wird bewußt hingenommen, dass individuelle begründete Zahlungsvorschläge von Betroffenen oder Schuldnerberatungsstellen, routinemäßig zu Entscheidungen führen, die rein betriebswirtschaftlich gesehen unsinnig sind, weil sie nicht in das vorgegebene Raster passen. Um gegenüber dem Kunden auf einer rechtlich einwandfreien Seite zu stehen, werden selbst Vorschläge abgelehnt, die im Vergleich zu späteren Befriedigung im Insolvenzverfahren selbst, besser sind.
In solchen Fällen hilft bestenfalls noch ein Anruf, um im Gespräch mit der Sachbearbeiterin evtl. zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Zu groß sollten die Illusionen aber auch nicht sein, da diese natürlich genaue Vorgaben haben, an denen sie sich zu orientieren haben.

Die Beitreibung im Mahnrotationsverfahren
Die Beitreibungspraxis ist differenziert ausgestaltet und verläuft in 4 Phasen, die in ca. 1,5 – 2 jährlichen Zyklen ablaufen.

Phase 1: Vorgerichtliches Mahninkasso:
Definition: Die Forderung ist kaufmännisch gesehen ausgemahnt, es liegt ein Auftrag vor, der Gläubiger tritt selbst nicht mehr in Erscheinung.

Maßnahmen:

Mahnschreiben per EDV
aktives Telefoninkasso durch ein Callcenter („sehr erfolgreich“)
Hausbesuche durch Außendienst
Phase 2: Gerichtliches Mahnverfahren
Läßt sich die Forderung nicht innerhalb eines Jahres realisieren, erfolgt eine Titulierung in jedem Fall und entweder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. erfolglose Hausbesuche.
Der Zweck liegt in erster Linie darin, dass nach erfolgloser Zwangsvollstreckung dem Gläubiger die vorfinanzierte Mehrwertsteuern vom Finanzamt wieder erstattet wird.
Die Titulierung wird in der Regel durch Rechtsanwälte durchgeführt, was zur Erhöhung der Kosten führt.
Das von einigen Privatkundentbanken praktizierte „Durchreiche-Inkasso“, also das schnelle Weiterleiten vom Inkassounternehmen zu einem Rechtsanwalt innerhalb weniger Tagen bzw. Wochen hält auch der Präsident des BDIU für nicht legitim.
Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden in der Regel nicht eingeleitet. „Von diesen Maßnahmen kann man in 95 % der Fälle keine Erfolge erwarten. Sie kosten nur viel Geld und bringen nichts“, so Plambeck. Dies gelte auch für die Eidesstattliche Versicherung.

Deshalb trete man lieber in die nächste Phase:

Phase 3: Nachgerichtliches Vollstreckungsinkasso
In dieser Phase wird der Schuldner über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in einer Vielzahl von Mahnschritten angegangen:

regelmäßige automatisierte EDV-Schreiben gfs. im Wechsel mit Schreiben von Rechtsanwälten
Telefoninkasso gfs. auch Wiedereinschaltung des Außendienstes
Weitergabe an konzerneigene Inkasso-Tochterfimen (dass dafür diese Töchter wieder Inkassokosten geltend machen, dürfe eigentlich nicht sein. Dem Schuldner sollten keine weiteren Kosten oder Nachteile durch die Weitergabe entstehen).
Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung
Bei entsprechenden Erkenntnissen erfolgt im Einzelfall auch Zwangsvollstreckung

Phase 4: Ruhepool und Mahnrotation
Bleiben auch die Maßnahmen des nachgerichtlichen Inkassos ohne Erfolg, so wird die Forderung zunächst in einen Ruhepool „zwischengelagert“ und für einen Zeitraum von ca. 2-3 Jahren nicht weiterverfolgt.
Es erfolgen im Abstand von 9-10 Monaten Mahnschreiben, die dem Zweck der Adressbestandsprüfung dienen.
Danach erfolgt wieder die Überwachung und Beitreibung „mit dem ganzen Repertoire“ aus den vorangegangenen Phasen. Mittels eines abgestuften Scoring-Systems wird jedoch versucht sinnlos erscheinende Maßnahmen zu vermeiden. Diese sog. Mahnroation wird im Zweifel auch über einen Zeitraum von 20 – 30 Jahren konsequent durchgeführt.




Quelle: Link
Nicore
Wenn man das liest kocht man ja förmlich vor Wut über!!
Also da alles nichts hilft und individuelle Begründungen
"nicht ins Raster passen" MUSS man doch körperliche Gewalt
anwenden. Die Verfasser der Briefe ausfindig machen, vor der
Tür warten und drauf, koste es was es wolle. Mit gebrochenen
Fingern und dicken Augenringen schreibt sich so schnell kein
Mahnbrief mehr. ;)
plop
von denen hatte ich auch schon mal post....war mit meinem anschluss umgezogen und hab den dann ein 3/4jahr später gekündigt (wechsel).

tja ein jahr nach providerwechsel!!!! bekomm ich ein schreiben von den seiler-jungs, dass sie mich endlich ausfindig gemacht hätten und ich gefälligst den anschluss an meiner alten adresse welcher seit dem umzug komischerweise mit der gleichen nr wie der meiner neuen adresse lief ausgleichen...

hab denen dann die rechnungen mit neuer adresse und die bestätigung der ummeldung und n netten brief per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN geschickt....dann war ruhe...



die versuchen das halt wo sie nur können!...


schick denen das noch mal per einschreiben...

vor allem solltest du eine genaue auflistung des geforderten betrags verlangen...


wenn du den eindruck hast die wollen dich nur über den tisch ziehen geh auch ruhig zur polizei und frag mal nach ob das alles so rechtens is oder ob du eine anzeige stellen kannst...verbraucherschutz wäre auch ne gute anlaufstelle...
BmwFreak1986
Normalerweise ist das was die machen eine "Vorspielung falscher Tatsachen", das müsste eigentlich für ne Anzeige reichen...!
Ch3ckZ
Zitat:


Ich habe bereits bei der Telekom angerufen. Dort waren soar meine Daten NICHT MEHR VORHANDEN weil der Anschluss wegen eines Umzugs gekündigt worden ist. Mahnungen kommen trotzdem. Ist eine absolute Frecheit. Der Typ vom CallCenter dort war vollkommen hilflos und meinet zu guter Letzt ich sollte es doch bitte schriftlich versuchen.

(Zitat von: Liteon)




Das der Typ im Callcenter deine Daten nicht sieht heißt nicht, dass es nich auf der Backoffice Seite... noch ein Buchungskonto gibt mit nicht bezahlten Rechnungen.. oder Abschlussrechnungen. Das kann der Typ im Callcenter nicht sehen, dafür müsste er mit dem BO sprechen, diese angelegenheit ist auch ans BO weiter zu leiten, da diese dann die Forderung erklären müssen.
Ch3ckZ
Zitat:

ich weiss, dass einige nur die Telefongesellschaft kündigen, obwohl sie sich auf die Fahnen schreiben, den Wechsel komplett zu erledigen.



Das könnte eine Möglichkeit sein, warum da Forderungen aufgetreten sind...
gerhardg1
Mir bleibt die Sprache weg.

Seht ihr da keine Möglichkeit um diese "ausgeartete Manier", dieser Leute öffentlich an zu klagen.

Also richtig mit den Medien dabei. Nicht nur die Zeitung sondern auch das Fernsehen einschalten. Und wenns nur ein Regional TV ist. In so einem Falle nehmen die grossen Sender diese Geschichte automatisch über.

Das Messer schneidet an zwei Seiten: die Inkassokonzerns meinen nähmlich zu oft dass fast jeder Bürger zu zittern anfängt wenn einem ein Brief ins Haus flattert. Das in Wirklichkeit eine grosser Prozentsatz der angeschriebenen Leute auch tatsächlich bezahlen ohne sich vorher schlau zu machen ob die Rechnung auch stimmt, trägt bei dass so etwas überhaupt passieren kann.

So etwas gehört an die "ganz grosse Glocke" gehängt.

Greets
Gerhard
plop
dann schick ne mail an prosieben,rtl,sat1 sendungen welche sich mit den themen beschäftigen....gibts BIZ, akteXX, XY ungelöst usw noch???
b-mw-323
Seiler & Freuden lassen grüßen...
Seiler und Kumpels ist nun dazu gezwungen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Jedoch können wir uns noch die hohen Kosten des Gerichtsverfahrens ersparen (Ist sogar Fett geschrieben). Falls uns dieses finanziell nicht möglich ist, können wir gerne in Raten zahlen. Und am Schluss des Schreibens nochmals ganz Fett:

"Deshalb: Nutzen Sie unser Angebot, ersparen Sie sich das Gerichtsverfahren."

Ich habe noch nie ein witzigeres Schreiben erhalten, selbstverständlich ist die Unterschrift nicht handschriftlich sondern lediglich ausgedruckt.
gerhardg1
.... ich wiederhole mich.

Bei solchen "faxen" hat doch im Grunde genommen ganz Deutschland das Recht um zu erfahren was da los ist.
Sollte der ein oder andere noch eine Rechnung offen stehen haben, tja - unter'm Strich muss jede Bezahlung beglichen werden. Ohne weiteres.

Aber bei den jenigen die grundlos aufgefordert werden die ein oder andere Summe zu begleichen, nur weil ein Schreiben ins Haus flattert, da kann ich mich als Ausensteher aufregen bis geht nicht mehr.

Mensch wir wohnen doch nicht in Russland. Also ich drück euch die Daumen und hoffe dass dieses ganze "Kasperl-theater" was durch diese Herrschaften verursacht wird ein schnelles Ende nimmt.

Greets
Gerhard
b-mw-323
ich werde das mal zusammenfassen und an den einen oder anderen sender schicken. das problem ist nur, dass das ZDF darüber ja schon mal berichtet hatte und sich anscheinend nichts getan hat.
Kasy761
Seiler & Consorten auch bekannt als Kanzlei des Grauens, beruflich bedingt habe ich mich mal mit dieser Kanzlei beschäftigt und hatte sehr viel Spass mit denen, im Endeffekt haben sie entnervt aufgegeben! Das wichtigste ist, erstmal prüfen ob die Forderung überhaupt rechtens ist! Wenn das nicht ist ein "nettes" Schreiben an die, sollte ein Mahnbescheid kommen sollte einfach widersprechen, da keine Forderung existiert, kann Dich keine Gericht der Welt verurteilen. Nächste Möglichkeit ist, wenn die Forderung von Seiler & Consorten bzw. die dazugehörige Telekomrechnung nicht so alt ist. Einfach den offenen Betrag der Telekomrechnung an die Telekom überweisen. Denn Seiler & Consorten mitteilen das keine Forderung besteht, solang die keine Vollmacht nachgewiesen haben (§410BGB) können die gar nichts. Denn sollten die Schreiben keine Unterschrift als Programerguß haben sondern müssen original sein. Ich könnte noch weitere Tipps geben auch wie ein Schreiben an die aussehen kann, aber das würde den rahmen hier erheblich sprengen.
Aber für alle, habt keine Angst vor Seiler & Consorten, das Callcenter ist unfähig, da sitzen hauptsächlich 400EUR Kräfte und Studenten, fragt sie doch einfach mal. Wenn die unhöflich werden sollten lasst sie, werdet es auch. Ich hab es geschafft die Leute da in den Wahnsinn zu Treiben, denn schafft ihr das auch!!!
b-mw-323
Zitat:


Seiler & Consorten auch bekannt als Kanzlei des Grauens, beruflich bedingt habe ich mich mal mit dieser Kanzlei beschäftigt und hatte sehr viel Spass mit denen, im Endeffekt haben sie entnervt aufgegeben! Das wichtigste ist, erstmal prüfen ob die Forderung überhaupt rechtens ist! Wenn das nicht ist ein "nettes" Schreiben an die, sollte ein Mahnbescheid kommen sollte einfach widersprechen, da keine Forderung existiert, kann Dich keine Gericht der Welt verurteilen. Nächste Möglichkeit ist, wenn die Forderung von Seiler & Consorten bzw. die dazugehörige Telekomrechnung nicht so alt ist. Einfach den offenen Betrag der Telekomrechnung an die Telekom überweisen. Denn Seiler & Consorten mitteilen das keine Forderung besteht, solang die keine Vollmacht nachgewiesen haben (§410BGB) können die gar nichts. Denn sollten die Schreiben keine Unterschrift als Programerguß haben sondern müssen original sein. Ich könnte noch weitere Tipps geben auch wie ein Schreiben an die aussehen kann, aber das würde den rahmen hier erheblich sprengen.
Aber für alle, habt keine Angst vor Seiler & Consorten, das Callcenter ist unfähig, da sitzen hauptsächlich 400EUR Kräfte und Studenten, fragt sie doch einfach mal. Wenn die unhöflich werden sollten lasst sie, werdet es auch. Ich hab es geschafft die Leute da in den Wahnsinn zu Treiben, denn schafft ihr das auch!!!

(Zitat von: Kasy761)




also die haben tatsächlich es geschafft uns eine die geforderte rechnung von uns zu schicken, jedoch ist die von februar 07 als der anschluss schon gekündigt war und außerdem stimmt der rechnungsbetrag nicht mit der forderung von seiler überein... werde das denen auch mitteilen und der tip mit der vollmacht ist auch gut :)
silv0r
Zitat:


solang die keine Vollmacht nachgewiesen haben (§410BGB) können die gar nichts.

(Zitat von: Kasy761)




Tja und wenn man vergessen hat zu widersprechen? Bei mir sieht es so aus das mittlerweile schon der Obergerichtsvollzieher da war und Geld will oder insolvenz. Seiler hat nie auf meine Schreiben wegen der Vollmacht im original geantwortet.
BlackCoupe
Ganz grosse Vorsicht und unverzüglich reagieren. Habe mit den ebenfalls zu tun und mein Ex ebenfalls gerade. Durch schwerer Krankheit hatte ich 1999 das Problem meine Telekomrechnung zu begleichen. Irgendwann kam dann Post, Forderung 400 Euro. Ich bezahlte in Raten, da ich nur noch Krankengeld bezog. Für mich war somit die Sache erledigt. 2 Jahre später Aufforderung, 1300 Euro Forderung und ich das Schreiben vergessen, kamen 2 Forderungen insgesamt 2.400 euro. Bin damit zu meinem Anwalt. Die Abrechnungsarten dieser RAe Seiler & Kollegen, Telefon bekommst du da niemand, Briefe werden fast nie beantwortet und wenn Verstreichung der Fristen, Ratenzahlungsaussetzung Gebühr 80 Euro. Alles Sachen die nicht zum Ende kommen. Nur mit Anwalt reagieren diese, da genug verzweifelte Leute das aus Angst zahlen. Ich habe letztes Jahr sehr viel in dieser Angelegenheit mit mein Anwalt recherchiert. Mittlerweile ist die Forderung beglichen. Anwalt hat weiterhin die Hand drauf. Anwalt fragte auch nach der genauen Aufstellung (Foderung) nach, dann kam wieder ein anderer Betrag 1000 Euro weniger, wir setzten einen Vergleich auf. Bezahlten diesen und gaben dem Gericht das auf. Das Gericht bestätigte dies, da die ne Vollstreckung beauftragten. Alles gestoppt, ab und an versuchen sie es wieder, mein Anwalt schickt was und RUhe ist. Jetzt ist endlich Ruhe. Sie haben gemerkt das ich mir das net bieten lasse. Mein Ex hat vor einigen Tagen an seine Elterns Anschrift ebenfalls ein Schreiben erhalten wegen einem Streitigkeitsverfahren vor Gericht, Vergleich aufgesetzt zahlen sie 300 Euro. 1. er hatte keinen ANschluss mehr, 2. er hat auch kein Gerichtsverfahren zu laufen. Das Schreiben war auch von Mitte Oktober 2007, jetzt zugestellt, Frist haben die gesetzt 03.11. das man nicht mehr reagieren kann, gleicher Anwalt und Klage unsererseits eingereicht. Wer mit den Probleme hat, kann sich gerne melden. Habe so einiges an Material gesammelt.
Asphaltmann
Seiler und Kollegen sind skrupelose Verbrecher.

Auf kein Mahnschreiben von denen reagieren und nicht antworten. Hat keinen Sinn!!! Sofort Strafantrag wegen Betrug einreichen. Ist nicht schlimm, da liegt bereits mehr von den Seilers vor. Kommt eine Klage vom Gericht. Einspruch einlegen. Dann einen Schriftsatz ausarbeitet, genau wie Deine Klage geschrieben ist, nur in Widerklage, als Widerkläger. Kostet nichts und drehe den Spieß einfach um und fordere selbst einen Schadensersatz.

Achte dabei immer auf den Tenor der Forderung: Das Beispiel ist zwar unlogisch, aber juristisch völlig richtig.
1) Die Klage wird abgewiesen. Auf Widerklage wird der Kläger verurteilt, einen Schadensersatz von mindestens 450 Euro zu zahlen.

Du hast ja unnötige Arbeit. In der Widerklage bist Du der Widerkläger und der Kläger ist der Widerbeklagte. Als Punkt zwei kannst Du Seilers, Telekom an die Staatsanaltschaft verweisen, und als Urteil schreibst Du: "... der Kläger soll sich strafrechtlich zur Verantwortung zeigen" und fängst genauso, wie Punkt eins, wieder an.

Ich habe es durch als Betroffener...

Seiler und Kollegen sind skrupellose Verbrecher. Wer eine unberechtigte Klage vom Gericht schon bekam sollte einen Gegenangriff starten mit einer Widerklage. Das kostet nichts und hat seine finanziellen Vorteile. Umso mehr Widerklagen bei den Amtsgerichten auflaufen, desto größer die Chance, um diese Verbrecher den Laden endlich schließen zu lassen. Immer selbst auf Schadensersatz.
Ich hoffe der Text unten sei hilfreich. Achten Sie immer dabei auf den Tenor. Der ist sehr wichtig.
Alle anderen Mahnschreiben mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei wegen Betrug antworten. Nicht auf die Mahnschreiben von Seiler und Kollegen antworten.
Nur bei gerichtlicher Post sofort Einspruch einlegen, gegebenenfalls Strafantrag stellen und eine Widerklage einreichen.

Gruß

Die Widerklage
Grundsatz: Die Widerklage ist die Klage des Beklagten gegen den Kläger im rechtshängigen Prozess.
Vorteile der Widerklage:
- zusätzlicher besonderer Gerichtsstand beim Prozessgericht der Klage, § 33
- bereits durch Antrag in mündlicher Verhandlung rechtshängig, § 261 II
- über Klage und Widerklage wird einheitlich verhandelt
- Widerklage ist billiger: Sie kostet keinen Gerichtsgebührenvorschuss, außerdem ist die Gebührenkurve degressiv.
Aufbauvorschlag bei Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 10. Aufl., S. 75 f.
(i) Klage und Widerklage haben einen gemeinsamen Sachverhalt
“Einleitung: Klage und Widerklage betreffen….
Unstreitiges zur Klage und Widerklage.
Streitiger Klägervortrag zur Klage.
Klageantrag.
Klageabweisungsantrag.
Widerklageantrag
Widerklage-Abweisungsantrag.
Streitiger Beklagtenvortrag zunächst als Klageerwiderung,
sodann zur Rechtfertigung der Widerklage.
Entgegnung des Klägers zur Widerklage.”
(ii) Klage und Widerklage haben verschiedene Sachverhalte
Grundsatz: “Betreffen beide Klagen unterschiedliche Sachverhalt, bspw. Kläger fordert Kaufpreis, Beklagter Schadensersatz, weil der Kläger vertragswidrig auch dritte Abnehmer beliefert habe, muss man beide Klagen nacheinander abhandeln.
Einleitung: Die Klage betrifft …, die Widerklage betrifft…
Unstreitiges zur Klage
Streitiger Klägervortrag zur Klage
Klageantrag
Klageabweisungsantrag
Streitiger Beklagtenvortrag zur Klage
Überleitungssatz zur Widerklage
Unstreitiges zur Widerklage
Streitiger Vortrag des Widerklägers
Widerklageantrag
Widerklage-Abweisungsantrag
Streitiger Vortrag des Widerbeklagten”