Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
dennisl84
Hauptthema:
Ab wann besteht bzw. wann habe ich Anspruch auf ALG? Nur dann wenn MiCH der Arbeitgeber kündigt? Oder auch wenn ich kündige und beim neuen erst 2 Monate später anfange, sprich die Kündigung von mir (AN) ausgeht?. Keine Angst, betrfifft nicht mich sondern ne'n guten Kumpel...der hat da ein bissel scheiße gebaut!
CompactO
ALG I Anspruch besteht erst dann wenn der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis 2 Jahre tätig war und von seiten des Arbeitgeber gekündigt wurde. Wenn er selber kündigt wäre es von Vorteil sich mit nem Nebenjob irgendwie über Wasser zu halten, da greift das ALG nicht.
Iceman320i
Klingt nach Sperrzeitprüfung :-). In der Regel bekommste eine Sperrzeit von 12 Wochen wenn du selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag machst.(Gibt aber auch ausnahmen) Gleiches gilt wenn der Arbeitgeber dich wegen vertragswiedrigen Verhaltens kündigt. Warum kündigt er denn nicht einfach so, dass es ein nahtloser Übergang ist?
dennisl84
Weil er erst ne Stelle hatte wo das gepasst hätte - er sich aber im letzten Moment noch für ne andere Entschieden hat und da gehts halt erst später los :-(

Das mit der Sperrzeitprüfung hab ich nich so ganz geschnallt ??? Du hast doch heute nur noch einen Monat Kündigungsfrist oder nicht?
Iceman320i
Sperrzeitprüfung bedeutet nichts anderes als das die Agentur prüft ob du eine Sperrzeit bekommst. In diesem fall würd ich mal sagen hat er schlechte karte und er wird eine 12 Wöchige Sperrzeit bekommen. Arbeitsuchen hat er sich hoffentlich schon gemeldet oder? sonst bekommt er vieleicht noch zusätzlich eine Sperzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Aber wie gesagt er bekommt mit sicherheit eine art Anhörungsbogen. Den füllt er aus. Ich würde vieleicht Schreiben falls es so war, dass seine jetzige Stelle befristet war und er einen Anschlussarbeitsplatz hatte. Nachweise wären nicht schlecht ;-). Und der Arbeitgeber ihn hat sitzen lassen und das er versucht hat auf Grund dessen die Kündigung zurück zu ziehen dieses aber leider nicht mehr möglich war, da der Arbeitgeber schon ersatz eingestellt hat. Zu dem das er einen neuen Arbeitgeber hat, aber leider erst 2 Monate später. Wie gesagt Nachweise wären nicht sdchlecht. Arbeitgeber werden auch dazu angehört nur mal so als Info.
Iceman320i
Achso 1Jahr beitragspflichtig tätig gewesen 180Tage Anspruch auf Alg. 2 Jahre arbeiten 360Tage Alg. Wobei die Jahre glaub ich mit 360Tage gemeint sind (bin neu in der brange ujnd hab noch Welpenschutz ;-))

Gibt natürlich auch hier wieder ausnahmen aber die zähl ich jetzt nicht alle auf. ;-)

Achso Sperrzeit hat nichts mit der gesetzlichen Kündigungfrist zu tun.

Bearbeitet von - iceman320i am 07.11.2007 21:16:30
dennisl84
Naja - betrügen wollen wir ja nicht :-)

Weiß einer zufällig die Kündigungsfrist von AN's bei, ig-metall tarif nordbaden?

Also - Fakt ist, wenn man selber kündigt hat man keinen Anspruch auf ALG oder?

Bearbeitet von - dennisl84 am 07.11.2007 21:20:22
Iceman320i
gar kein Anspruch wär falsch. Man bekommt halt nur später durch die Sperrzeit.. Und wie gesagt muss nicht sein das man kein Geld bekommt wenn jemand selber kündigt. Kommt immer drauf an wie die Begründung aussieht. Wenn man eine Sperrzeit bekommt gleich erstmal in Widerspruch gehen und dann wird das ganze von der Widerspruchsstelle noch mal geprüft. Zu verlieren hat man nicht man kann nur gewinnen.

Und von betrügen war ja auch nicht die Rede. Es war ja nur ein Bsp. wie es aussehen könnte wenn es so gewesen wäre. Weil Betrügern kommen wir auf die Spur he he.
dennisl84
okay ... was wäre dann zulässig, weil eventuell stehe ich nächstes jahr auch vor dieser Entscheidung...dachte dann aber eher an Kündigung im beidseitigem einverständnis
Iceman320i
Das ist ja ein Aufhebungsvertrag. Also selbes prozedere. Aber am besten, wenn du weist das du das machen möchtestu und nicht gleich einen Anschlussarbeitsplatz hast und arbeitslos wirst, bei deiner Agentur für Arbeit einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen und das besprechen, dann weiste genau was dich erwartet.

Nur noch so zur Info, wer eine Unbefristete Arbeitstelle kündigt und in direktem Anschluss woanders befristet anfängt und gekündigt wird bzw. der Vertrag ausläuft wird auch eine Sperrzeitprüfung durchgeführt.
dennisl84
jo...im meinen fall wäre das nich so schlimm...könnte das ganze überbrücken...und nen befristeten hab ich dann nicht in aussicht, aber nochmal aufm kumpel zu kommen...was wäre denn ein grund die sperrfrist aufzuheben?

PS: ist es richtig: ig metall nordbaden - ab 3 Jahre 1 Monat kündigungsfrist vom AN?
Iceman320i
Gute Frage, liegt ja auch immer im Auge des betrachters. zBsp. bei meinem Beispiel denk ich könnte man Glück haben aber wie gesagt kommt drauf an wie es derjenige sieht der das bearbeitet. Ansonsten werd ich morgen mal nachfragen was es da alles so gibt. Ich glaube auch wenn der Arbeitgeber zum gleichen Zeitpunkt gekündigt hätte. (Ist eine Frage im Fragebogen an den Arbeitgeber) Familäre Umstande, sprich die Arbetzeit nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist zBsp meine Frau ist Erzieherin und war in so einer Kinder Einrichtung Betreuung rund um die Uhr nach dem zweiten Kind selbst gekündigt und keine Sperrzeit bekommen. Oder meine Schwiegermutter, sie hatte im tiefsten Berlin gewohnt und gearbeitet, hat dann gekündigt und ist zu ihrem jetzigen Mann gezogen hat gesagt das sie jetzt verlobt sind und das Aufgebot schon bestellt ist und sie heiraten, auch keine Sperrzeit oder Mobbing (sollte natürlich nachweisbar sein) und wie gesagt, es werden meistens beide Seiten angehört, also kommt immer auf den Einzelfall an. Ordentlich begründen und dann weitersehen.
shgfa
die 3 Monate Sperre zählt aber nur für die Bezüge die dir das gezahlt worden wären. Krankenversicherung wird auch während der Sperrfrist durch das Jobcenter sichergestellt.
Iceman320i
Zitat:


die 3 Monate Sperre zählt aber nur für die Bezüge die dir das gezahlt worden wären. Krankenversicherung wird auch während der Sperrfrist durch das Jobcenter sichergestellt.

(Zitat von: shgfa)




Das stimmt so nicht ganz. beim eintreten einer Sperrzeit bist du nicht Krankenversichert und es werden auch keine Beiträge gezahlt weder KV, PV und RV du wirst frühstens einen Monat nach eintreten der Sperzeit bei der KK angemeldet oder wenn vor diesem Monat wieder Leistungsbezug besteht. Wenn die Sperrzeit direkt nach der Arbeitsaufgabe eintrtt, bist du noch durch den ehemaligen Arbeitgeber nachversichert. Man sollte sich dazu aber mit der KK in Verbindung setzen.
dennisl84
@iceman: wäre schön wenn du mal nachfragen könntest und morgen posten könntest...denn so richtig weiß ich nicht was ich ihm sagen soll. Aber wenn eh beide seiten angehört werden dann hat es ja keinen sinn sich was einfallen zu lassen.
Iceman320i
KLann ich machen, aber auf alle Fälle sollte er sich erst mal umgehend bei der Agentur melden und einen Antrag holen. Kann auch erstmal anrufen und bekommt dann alles zugeschickt. Vieleicht nicht zuviel zur Kündigung sagen, da das alles dokumentiert wird. Und wenn er dann Käse erzählt ists vorbei.