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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Tonio328
Hauptthema:
Hab heute nen Brief bekommen der sich auf den 28.08.07 bezieht. Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.

Als Beweis wird die Tachoablesung beim Hinterherfahren genommen und davon 20 % abgezogen.

Ich soll den Lappen jetzt für 4 Wochen abgeben und 120 € zahlen.

Hab ich da ne Chance, wenn ich zum Anwalt gehe? Dürfen die das?

Gruß
Iceman320i
Ich möchte meinen das die Tachos geeicht sind (denke aber nicht bei alle) Und gehört hab ich das auch schon mal.
SuMo-Driver
Hallo,

ja es gab Urteile, bei denen eine geschätze Geschwindigkeit verwendet wurde (diese sogar ohne Tacho, sondern einfach so aus dem Stehen heraus).

Jedoch wird eine sehr große Toleranz (wie bei Dir) vom geschätzen Wert abgezogen.

Klar kannst Du zum Anwalt gehen, und wenn es um Deinen Lappen oder so geht, dann würde ich es auch versuchen.

Geht's nur um Kohl, bezahlen und gut.
Onca
bei 20% Abzug sind die Tachos nicht geeicht, sonst wären das eher 3-10%. In dem Fall bist du aber mit 20% großzügig bedient worden. Wenn man Scheisse baut und dann noch erwischt wird, sollte man diese Art der Bestrafung mit Erleichterung betrachten. Wie schnell warst du tatsächlich?
osy
Zitat:

Hab heute nen Brief bekommen der sich auf den 28.08.07 bezieht. Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.

Als Beweis wird die Tachoablesung beim Hinterherfahren genommen und davon 20 % abgezogen.

Ich soll den Lappen jetzt für 4 Wochen abgeben und 120 € zahlen.

Hab ich da ne Chance, wenn ich zum Anwalt gehe? Dürfen die das?

Gruß




@onca

dürfen sie nicht! ist mir auch passiert. bin zu meinem anwalt, wie zu oft. der hat mich da mangels handfester beweise rausgeboxt. rechtsschutz versichert? noch besser - dann erst recht!

Bearbeitet von - osy am 27.10.2007 00:16:09
schon
ja is wirklich so. wenn sie in ner normalen streifenschleuder hinter dir her fahren und dich fragen wie schnell du warst, ist die beste antwor immer"keine ahnung sagen sies mir".
wenn du ihnen gleich von vorneherein wissen lässt dass sie dir eigentlich nichts können lassen sie dich in der regel gleich nach nem kurzen stop in ruhe.
hatt ich scho so oft die geschichte.
nur bei wirklich masieven überschreitungen kanns haarig werden.
Tonio328
@Onca

wie meinst du das? Freust du dich immer wenn du Strafen bekommst? Ich nicht. Außerdem brauch ich den lappen schon dringend?

Jedenfalls war es mitten in der nacht, die straßen leer und es war kurz vor der autobahn. Bitte nur was sachliches zum Thema sagen...(keine Moralpredigten)
theblade
soweit ich mal in einer autozeitung gelesen habe (adac ?!) sind nur Tachos von LKWs geeicht aber keine von PKWs ..was da nun dran ist ekine ahnung! info ist schon ewig alt!
E36-Freak
Das Thema gabs doch schonmal vor längerer Zeit, es gibt bestimmte Regularien, wo die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren gemessen werden kann, eine "Schätzung" war in Deutschland noch nie zulässig und wirds auch nie sein
Mekkatronik
Denke das mit der Schätzung ist rechtens.
Habe ich leider auch schon erlebt.

Laut Polizist dürfen sie das, wenn:

- 2 Personen im Auto (Beamte)
- Meßstrecke min 400m (durch hinterherfahren)
- 20% Abzug der Schätzung

Mein Lappen war dann 2 Monate weg + 175€.

Was man dann über einen Anwalt noch raushauen kann weiß ich nicht, probieren sollte man es auf jeden Fall.

Hier noch etwas interessantes:
Urteil

...und da sieht man es mal wieder.
Die gute alte Rechtsprechung!

Auf jeden Fall gegen angehen.
Und selbst wenn es im ersten Anlauf nicht klappt muss es nichts heißen.

Zwei Richter, drei Meinungen ;)

Warum habe ich das nicht gemacht? :(

Bearbeitet von - Mekkatronik am 27.10.2007 07:50:04
Calibaber
Aus eigener erfahrung kann ich sagen,daß mann mit so einen schätzwert nicht weit kommt beim richter.Suche dir einen guten Anwalt.
E36-Freak
Wir Lasern den Wagen im Anschluss immer sofort, dann lass den Anwalt man kommen...
phil_e36
Ich bin mal mit nem Kumpel mitgefahren und er war auch recht flott unterwegs, war Abends und niemand unterwegs, und er hat auf den Geraden schon ziemlich Gas gegeben ich denke mal es war von der Geschwindigkeit ähnlich bei wie bei dir.
Auf jeden Fall war ne C-Klasse die ganze Zeit hinter uns und hat uns auch rausgezogen, Zivile halt.
Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten, was aber sowieso keiner in der Stadt hat, oder er geblitzt wird kann das blöd enden, haben uns noch ne schöne Weiterfahrt gewunschen und sind gegangen :-)
herr_welker
Zitat:

ja is wirklich so. wenn sie in ner normalen streifenschleuder hinter dir her fahren und dich fragen wie schnell du warst, ist die beste antwor immer"keine ahnung sagen sies mir".



Wie hat ein Anwalt mal gesagt: "Sie haben das Recht zu schweigen, also machen sie auch davon gebrauch. Wenn er Sie trotzdem in ein Gespräch verwickeln will, dann sagen sie ihm mit freundlicher Stimme, dass er doch bitte akzeptieren möge, dass sie sich zu der Sache nicht weiter äußern wollen.

So und nicht anders ^^
Un etz ab zum Anwalt mit dir.
bmwhazer
Bei uns im bergigen Ösiland, dürfen die Bullen sogar ohne einem nachzufahren, nur durch ihre optische Einschätzungen Strafen austeilen!
Natürlich nur bis zu einem gewissen Grad.

mfg
technoboy
ich weiss nur im ferkehrs beruhigtem bereich
(schrittgeschw.) dürfen sie schätzen ohne radar oder so.

aber das bei dir?
warum haben die dich nicht an ort und stelle angehalten?

gruss
Karthager
-Ich dachte nur in Österreich dürfen sie schätzen! Würd mir auf alle Fälle nen Rechtsanwalt nehmen, wenn Du so auf den Lappen angeswiesen bist!
theblade
Zitat:


Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten
(Zitat von: phil_e36)




und selbst das würde nichts bringen. da die fahrzeuge ja wieder geeicht werden müssen >mit< den kameras.und laut frontal21 kann man keine fahrzeuge mit kameras eichen da es soviele versch. Faktoren gibt!

also wenn bei mir ne streife jemand mal kommen sollte und hält mit nen video vor die nase dann würde ich nen lachflash bekommen ^^
E36-Freak
Zitat:


Zitat:


Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten
(Zitat von: phil_e36)




und selbst das würde nichts bringen. da die fahrzeuge ja wieder geeicht werden müssen >mit< den kameras.und laut frontal21 kann man keine fahrzeuge mit kameras eichen da es soviele versch. Faktoren gibt!

also wenn bei mir ne streife jemand mal kommen sollte und hält mit nen video vor die nase dann würde ich nen lachflash bekommen ^^

(Zitat von: theblade)




Du meinst doch jetzt wohl nicht die fest installierten Überwachungsgeräte in den Police-Pilot-Fahrzeugen? Glaube nicht, das der Lachflash lange angehalten hätte
phil_e36
Die kommen doch immer in den Reportagen, die sind mit Videowagen auf der Autobahn unterwegs, ich glaube schon das das funktioniert, nur müssen die das halt ne bestimmte Strecke aufzeichnen und in der Stadt geht das ja eher schlecht.
Tonio328
Hallo Phil,

was meintest du mit dem Lasern^^???
palmer
ja is rechtens, des hat ja nichts mit schätzen zu tun!!!

das ist so zu sagen gang und gäbe, die 20 % sind so oder so recht groß zügig, und dass die tollen anwälte des immer anfechten hilft auch nichts?
Tonio328
@ Palmer

der großteil hier meint aber eindeutig, es sei anfechtbar. Kannst du deine Aussagen irgenwie belegen?

falls jemand wirklich 100 % Bescheid weiß, dann spar ich mir den Weg zum Anwalt und brings schnell hinter mich.


Bearbeitet von - tonio328 am 27.10.2007 18:39:47
herr_welker
Also is schon a weng ein Hammer.

Hätte der Polizist gesagt er wäre 87km/h gefahren, dann würden dir 69,5 km/h angelastet werden.
Das würde heißen: Kein Fahrverbot.
R316i
Hmm nun klär mich mal bitte auf, bist du Wiederholungstäter? Ich meine damit bis du seit dem 28.08.2006 schonmal mit mehr als 20 km/h übertretung gekriegt worden?
Weil 90 km/h, davon 20% sind 18 km/h sind somit 72 km/h. Das hätte als ,,Ersttäter´´ weder ausser- noch innerorts nen Fahrverbot zur Folge.
Also entweder hab ichs nicht gepeilt oder du machst dir gedanken um was relativ harmloses.
Tonio328
nein. 20 % von etwa 112 Km/h = 22

112 - 22 =90 km/h

bei erlaubten 50 km/h innerorts sind dann 100 €, 4 Wochen und eine Blindenflagge für Flensburg fällig.
R316i
Zitat:


nein. 20 % von etwa 112 Km/h = 22

112 - 22 =90 km/h

bei erlaubten 50 km/h innerorts sind dann 100 €, 4 Wochen und eine Blindenflagge für Flensburg fällig.

(Zitat von: Tonio328)




,,Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.´´

Wo nimmst du nun die 112 km/h weg? Ich glaub ich steh auf dem Schlauch hab ich was überlesen?
palmer
Zitat:


@ Palmer

der großteil hier meint aber eindeutig, es sei anfechtbar. Kannst du deine Aussagen irgenwie belegen?

falls jemand wirklich 100 % Bescheid weiß, dann spar ich mir den Weg zum Anwalt und brings schnell hinter mich.


Bearbeitet von - tonio328 am 27.10.2007 18:39:47

(Zitat von: Tonio328)




des steht in irgendeiner dienstverordnung, drinnen, aber mit dem anwalt kommst nciht durch, ich bin zwar "nur" in der ausbildung, aber bin regelmäßig au verschiedenen pis und sehe es live
M-size
Hi. eine frage hast du kein anwalt wo du schon oft hingegangen bist ruf denn doch mal an und schildere ihm die lage er wird dir dan bestimmt am besten sagen können ob es machbar ist oder nicht aber ich persönlich habe rechtschutz und würd direkt zum anwalt gehen kann ja sein das die gerichst verhandlung die 6 monate frist überschreitet und das bist du auch ohne strafe davon :D
kwadde
Zitat:


Hi. eine frage hast du kein anwalt wo du schon oft hingegangen bist ruf denn doch mal an und schildere ihm die lage er wird dir dan bestimmt am besten sagen können ob es machbar ist oder nicht aber ich persönlich habe rechtschutz und würd direkt zum anwalt gehen kann ja sein das die gerichst verhandlung die 6 monate frist überschreitet und das bist du auch ohne strafe davon :D

(Zitat von: M-size)




ich glaub, die 6 monate gelten nur bis zum ersten anzeigen - wenns dannach länger dauert, hilft das nix.
Tonio328
Zitat:

,,Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.´´



Oh mann *Handaufdiestirnklatsch* ,


was verstehst du denn nicht :D

schau mal, von den 90 kmh sind schon 20 % abgezogen. Das heisst die haben 112 kmh am Tacho abgelesen und 20 % (ca. 22 kmh) abgezogen und kommen so auf 90 kmh.

Gruß

daniel.krueger
Interessant wäre es auch, erstmal zu erfahren, ob Du von den Zivilbeamten angehalten wurdest oder nicht. War dies nicht der Fall, so dürfte es für die Polizei recht schwer werden nachzuweisen, daß Du überhaupt gefahren bist.
R316i
Zitat:


Zitat:

,,Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.´´



Oh mann *Handaufdiestirnklatsch* ,


was verstehst du denn nicht :D

schau mal, von den 90 kmh sind schon 20 % abgezogen. Das heisst die haben 112 kmh am Tacho abgelesen und 20 % (ca. 22 kmh) abgezogen und kommen so auf 90 kmh.

Gruß



(Zitat von: Tonio328)




Ja ok moment, aber das hast du geschrieben:

Hab heute nen Brief bekommen der sich auf den 28.08.07 bezieht. Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.

Als Beweis wird die Tachoablesung beim Hinterherfahren genommen und davon 20 % abgezogen.

und da hab ich draus verstanden das du 90 gefahren bist und sie noch 20% abziehen und die noch nicht runter sind.
Ok, hab ich falsch verstanden, sorry.
Aber du hast es auch nen bischen aussergewöhnlich umschrieben ne ;-)
E36-Freak
Zitat:


Interessant wäre es auch, erstmal zu erfahren, ob Du von den Zivilbeamten angehalten wurdest oder nicht. War dies nicht der Fall, so dürfte es für die Polizei recht schwer werden nachzuweisen, daß Du überhaupt gefahren bist.


(Zitat von: daniel.krueger)




...steh irgendwie auf dem Schlauch....macht doch keinen Unterschied, ob zivil oder Tracht
Tonio328
scheiss doch der Bernadiner drauf.

So oder so, ich werd zum Anwalt gehen...

kein ja wohl nicht wahr sein. Vor allem hatte die Kuh mir gar nicht gesagt, dass die das ahnden wollen. Die haben mich angehalten, Personalien überprüft und sonst nichts gesagt.
daniel.krueger
@ E36-Freak:

Es ging mir nicht darum, ob die Beamten in Uniform oder in Zivil unterwegs waren sondern darum, ob sie den Themenersteller angehalten haben oder ob der Bußgeldbescheid einfach nur ihn als Halter geschickt wurde.

Einen Unterschied macht es übrigens schon, ob Beamte in einem Zivilfahrzeug in Zivilkleidung oder in Uniform unterwegs sind. Sind sie nämlich in zivil unterwegs und nicht als Polizeibeamte zu erkennen, würde ich garnicht erst anhalten.