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BMW320iFreak
Hauptthema:
Hallo, ich könnte Angeleyesscheinwerfer von FK bekommen die auf Xenon umgebaut wurden durch Hella Steuergerät und Xenon Brenner. Ist der Einbau anders als der von nicht Xenon Scheinwerfern, muss ich dazu noch eine Scheinwerferreinigunganlage montieren.
Gruß Stefan.
Richi
reinigungsanlage musst mit verbauen.
BmW-MoGuL
und auch eine automatische leuchtweitenregulierung soweit ich weiß!
BMW320iFreak
Kann man die automatische Leuchtweitenregulierung einfach gegen die andere ersetzen oder ist das ein großer Aufwand.
ThaFreak
Zitat:


muss ich dazu noch eine Scheinwerferreinigunganlage montieren.
(Zitat von: BMW320iFreak)




Nein musst du nicht!
Die Scheinwerfer sind so oder so illegal, da sie nachträglich auf Xenon umgebaut wurden.
BMW320iFreak
und wie ist das mit der leuchtweitenrgulierung, oder kann ich das einfach an die vorhandene anschließen.
kek67
Hi,

für Xenon brauchst du laut STVO die SRA(Scheinwerferreinigungsanlage) und die ALWR(autom. leuchtweitenregulierung)

Die SRA kannst du ja bissel einfacher nachrüsten ok aber die AMLWR ist nicht mit austausch der Stellmototren getan, es werden Sensoren an die Achsen angeshclossen und so ein Kit von Helle für die ALWR kostet ca. 1000 Euros
Starcrunch
Zitat:


Hi,

für Xenon brauchst du laut STVO die SRA(Scheinwerferreinigungsanlage) und die ALWR(autom. leuchtweitenregulierung)

Die SRA kannst du ja bissel einfacher nachrüsten ok aber die AMLWR ist nicht mit austausch der Stellmototren getan, es werden Sensoren an die Achsen angeshclossen und so ein Kit von Helle für die ALWR kostet ca. 1000 Euros

(Zitat von: kek67)



Das raucht er alles nicht zu machen !!
Egal wie er sich auf den Kopf stellt, die SW bleiben illegal, da das Xenon nicht vom Hersteller verbaut wurde.

Spar dir den ganzen Aufwand. Bau sie einfach ein und hoff drauf nicht erwischt zu werden.
BA KX
Zitat:

Die SRA kannst du ja bissel einfacher nachrüsten ok aber die AMLWR ist nicht mit austausch der Stellmototren getan, es werden Sensoren an die Achsen angeshclossen und so ein Kit von Helle für die ALWR kostet ca. 1000 Euros



Was sagst du dazu? https://www.bmw-syndikat.de/ebaylink.html?strLink=http://cgi.ebay.de/Automatische-Leuchtweitenregulierung-Xenon-Hella-ALWR_W0QQitemZ140113690703QQihZ004QQcategoryZ28643QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Kostet weng weniger wie 1000 EuroS!
BA KX
Zitat:

Egal wie er sich auf den Kopf stellt, die SW bleiben illegal, da das Xenon nicht vom Hersteller verbaut wurde.



Ja dass ist schon klar, aber wenn du SWR und Alwr nachrüstet, sagt auch keiner was!
Ich hab ja auch fk SW in xenon, hab letztes mit meinem Tüv´ler gesprochen zwecks eintragung, er hat gemeint wenn ich die beiden sachen nachrüste kein thema!
BMWSchnitti
hi,
ich hab ma ne Frage:
Ich hatt vor mit hella celis oder Fk angel eyes ohne xenon zu holen, und dann nachträglich ein h7 xenon nachrüstsatz zu kaufen (h7 brenner, vorschaltgerät).
kann ich das einfach so reinbauen oder gibts da probelem?
Ich weis das das ohne lWR und Reinigungsanlage sowiso illegal ist, aber das ist ja erstmal zweitrangig ;-)
cyba
bmwschnitti das thema findest ca 356872 mal in der suche ... es geht ohne probs und ist halt ohne die änderungen wie swr alwr ned erlaubt ...
Christian Sch.
Zitat:


Ja dass ist schon klar, aber wenn du SWR und Alwr nachrüstet, sagt auch keiner was!
Ich hab ja auch fk SW in xenon, hab letztes mit meinem Tüv´ler gesprochen zwecks eintragung, er hat gemeint wenn ich die beiden sachen nachrüste kein thema!

(Zitat von: BA KX)




Netter Tüv-Mann. Wenn die Scheinwerfer auf Xenon umgebaut wurden hat Starcrunch recht. Es gibt nur die Möglichkeit sie über eine Einzelbauartgenehmigung auf Grundlage eines lichttechnischen Gutachtens genehmigen und DANACH eintragen zu lassen. Für den Preis gibts aber komplette Sätze die legal sind.

Da würde ich lieber ohne SWR, aLWR und Eintragung rumfahren. Ist genauso wenig legal und billiger als Geld für die Einbauteile und eine ungültige Eintragung aus Gefälligkeit auszugeben. Bei den grün-weißen ist es eh egal, was du machst. Illegal bleibt illegal.


Da es aber immer wieder Fragen gibt nochmal ganz deutlich:

Sobald man einen Scheinwerfer verändert (anderes Leuchtmittel, andere Streuscheibe, Folie, Farbe) erlischt die Bauartgenehmigung. Alles andere wie LWR,SWR,Eintragung ist dann Nebensächlich.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 25.10.2007 19:33:38
daniel.krueger
@ Christian Sch.:

Wenn ich für einen Scheinwerfer mittels Einzelabnahme nach §22a eine Bauartgenehmigung erwirkt habe, warum soll ich das Teil dann noch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Bei jedem anderen Beleuchtungsteil mit Bauartgenehmigung muß ich das ja auch nicht, das ist doch irgendwie absurd.
Christian Sch.
Theoretisch hast du sogar recht. Wenn eine BG im Einzelfall für das Teil erstellt wurde, der Verwendungsbereich sich auf dein Auto bezieht und keine weiteren Auflagen enthalten sind, dann ist eine Abnahme nach 19(2) nicht erforderlich.

In der Praxis sind die BG´s jedoch meistens so geschrieben, dass deren Wirksamkeit von einer Anbauabnahme abhängig gemacht wird. Die wollen halt sicher gehen, dass das Teil ordentlich montiert ist und alle Auflagen eingehalten werden.
Ich weiß es jedoch nur von den BG´s der AHK´s. Habe noch nie den Fall gehabt, dass wirklich jemand eine EinzelBG für eine Scheinwerfer oder eine Leuchte erwirkt hat.