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Sunnyboy191984
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 25.10.2007 um 18:36:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo

Wollt mir demnächst die Rieger Scheinwerferblenden an meine Hella Xenon Scheinwerfer montieren. Nun les ich aber bei Rieger dass dies nicht erlaubt sei.

Weis jemand warum das so is?

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 25.10.2007 18:36:29
biohort
Hi, ne weiß ich nicht. Das wird nur die Firma Rieger selber wissen. MfG Biohort
NIB
Alle Blenden sind eigentlich nur für die Serien scheinwerfer freigegeben aber wenn du die trotzdem drauf hast juckt das auch niemand.
Vadim_bmw
wie.. nicht erlaubt....

kann man den das überhopt eintragen????
einzelabnahme oder hat es kein sinn???
Christian Sch.
Was für ein Dokument ist denn bei den Blenden bei? Es gibt welche, die haben nur eine Bescheinigung, dass sie keine Gefährdung verursachen und somit kein 19(2)-Fall eintritt und andere haben ABE oder Materialgutachten. Die mit ABE gehen natürlich nur für die Serienscheinwerfer. Aber egal was dabei ist, mit Einzelabnahme ist die Eintragung meistens Möglich.
Sunnyboy191984
Also mir wurde gesagt das bei Xenon eine viel höhere Hitze entsteht als bei Halogen und daher der Kleber weich werden würde und die Blenden abfallen werden...Ob dies wirklich stimmt kann ich nicht sagen
Christian Sch.
Das stimmt mit Sicherheit nicht. Es ist sogar umgekehrt. Xenon-lampen haben eine viel bessere Lichtausbeute bei geringerer Leistung (35W statt 55W) und damit natürlich viel weniger Abwärme.
Die einzige mögliche Erklärung wäre, dass die Blende die Zubehörscheinwerfer zu stark abdecken.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 25.10.2007 20:29:17
daniel.krueger
Der Grund dafür daß die Blenden "nur mit den Serienscheinwerfern erlaubt" sind ist einfach der, daß sie im Rahmen der beiliegenden Bescheinigung nur mit den serienmäßigen Scheinwerfern geprüft wurden.
Man hat diesen Sachverhalt bei sehr vielen Teilegutachten und ABE´s. Korrekterweise müßte da eigentlich sinngemäß drinstehen, daß bei der Verwendung mit anderen Scheinwerfern eine gesonderte Begutachtung (ggf. nach §21) nötig ist.
RaverOnDope
Und was macht man da nun, wenn der TÜV einem das partou nicht eintragen will?
NIB
Haste es schon versucht oder wie?
RaverOnDope
Jopp, heute war TÜV / AU Termin. Und da die Dinger noch nicht eingetragen waren, hab ich gesagt, trag mal ein.

Geht aber nicht, der hat sich strikt an die Inhalte des Gutachtens gehalten :(
NIB
Dann versuchs mal bei einem anderen vielleicht hast Glück ;)
Christian Sch.
Zitat:


Geht aber nicht, der hat sich strikt an die Inhalte des Gutachtens gehalten :(

(Zitat von: RaverOnDope)




Dann war es wohl ein PI und kein aaS. Der darf nämlich nur eintragen, was im Gutachten steht.
RaverOnDope
Habe heut morgen mal bei Rieger angerufen, scheinbar gibt es aktualisierte Gutachten. Allerdings beziehen die sich nur auf Klarglasscheinis, mit Xenon sind die Blenden weiterhin verboten.
Christian Sch.
Das ist ja blöd. Sind die denn so im Weg, dass sie die Leuchtwirkung beeinflussen? Wenn nicht, sollte es kein Problem sein sie vom aaS eintragen zu lassen.
RaverOnDope
Erklär mal PI und aaS ;)
Christian Sch.
Sorry.

Ein PI ist ein Prüfingenieuer einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Das kann Tüv, Dekra,GTÜ,KÜS,FSP,.... sein. Er darf nur abnahmen nach 19(3) also auf Grundlagen von ABE oder Teilegutachten machen.

Ein aaS bzw. aaSmT (mit Teilbefugnis) ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr. Er arbeitet im westen nur für den Tüv und im osten nür für den DEKRA. Er darf auch 21er bzw. 19(2)-Abnahmen machen und ist an keine Gutachten gebunden.