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herr_welker
Hauptthema:
Hi, ich hätte da mal ne Frage zur Verkehrsregelung.

Wie ist des. Auf dem Parkplatz gilt ja rechts vor links, oda?

Wie ist des auf Privatgeländen bei denen kein Schild angebracht ist. Gilt da auch die STVZO?
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
überall wo öffentlicher verkehsraum ist,gilt die stvo.

so kann es auch ein privatgelände sein,wenn es für die allgemeinheit,z.b durch duldung des eigentümers oder seiner zustimmung zugänglich ist und es für verkehrstypische abläufe geeignet ist.

gutes beispiel für sowas ist z.b ein parkhaus zur öffnungszeit oder der parkplatz eines supermarktes.
b-mw-323
also auch aufm parkplatz rechts vor links?!
Weiß-Blau-Fan-Rude
Auf dem Parkplatz gilt die StVO, aber wenn man in der Mittelspur zwischen den Parkplätzen unterwegs ist, hat man Vorfahrt.

Das heißt, keiner der von rechts aus einem Parkplatz/Parklücke rausfährt, hat Vorfahrt.
Auf den Verbindungsstraßen vom Parkplatz gilt wieder rechts vor links.