Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Marius
Hauptthema:
Hab da ein kleines Problem und zwar habe ich eine Auto Laderaumabdeckung mit GLS versendet vor 2 Tagen. Heute ist diese beim Empfänger angekommen und der hat mir die mail geschrieben das diese an einer Ecke beschädigt wäre bzw. die eine Ecke abgebrochen ist.

Durch Bilder in meiner damaligen Ebay auktion kann ich belegen das ich die zu 100% im nahezu Neuzustand verkauft und verschickt habe.

Nun meine Frage:

Muss ich dem das Geld zurückerstatten wenn er drauf besteht oder welche mittel habe ich ?
nemexx`
wenn du es versichert hast und der empfänger es sofort dem boten gemeldet hätte auf jeden fall der spediteur, aber wie es nachträglich aussieht kann ich dir nicht genau sagen, schau doch mal bei gls auf der homepage nach.
Marius
Versichert war es natürlich.

Beschädigung wurde erst nachdem der Zusteller weg war festgestellt vom Empfänger.

In den GLS AGB's steht nichts direktes wo mir weiterhelfen könnte.

Wie ist das falls jemand weiß aus rechtlicher Sicht?
CrAsHoVeR
Du packst doch nie ein Paket vor den Augen des Zustellers aus!?!?
Marius
Sollte man, aber wer tut das schon ?!!!
nemexx`
Zitat:


Du packst doch nie ein Paket vor den Augen des Zustellers aus!?!?

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Musst du aber um die versicherung in anspruch nehmen zu können, denn nachher kann die versicherung sagen "das ist ihnen passiert und nicht unserer spedition!"

und jetzt beweis das mal das das denen passiert ist, denn da bist du in der beweispflicht.
Bergibmw
Zitat:

Du packst doch nie ein Paket vor den Augen des Zustellers aus!?!?



Doch, ich schon, ist ja mein gutes Recht.

Wenn er weg ist, ists im Normalfall vorbei mit Reklamieren. Man muß das gleich bei Übernahme klären.

@marius, zu einer Rückerstattung bist du sicher nicht verpflichtet. Ér wird dir ja kaum beweisen können das du Ihm etwas kaputtes geschickt hast.

Gruß Christian

Bearbeitet von - Bergibmw am 16.10.2007 21:34:30
Marius
Ist richtig. Meine Bilder belegen auch das der Artikel an den Ecken nicht beschädigt war und es verlangt recht viel um so eine ecke abzubrechen.

Zudem so wie ich denke ist der Empfänger "sorry wenn das vielleicht blöd klingt" selber schuld wenn er sein sogenanntes recht nicht in Anspruch nimmt und im dabeisein des Zustellers das Packet nicht prüft oder sehe ich das falsch?

Bergibmw
Ich denke das siehst du richtig.

Gruß christian
nemexx`
ja so sehe ich das auch!
Du hast alles nötige getan mit dem versichern, wenn er es nicht im beisein des paketdienstes öffnet und kontrolliert hat er den schwarzen peter, du kannst ja nichts für die dummheit anderer!
doccolor
Wenn es versichert war, schreibst Du am Besten den Kundenservice an. Lass Dir eine Bestätigung mit Foto vom Empfänger mailen und hänge das als Anhang ans Schreiben. Schreibe den Wert incl. Versand mit dazu.

Entweder bekommst Du eine Erstattung (bei Hermes kein Problem) oder die sagen mangelhafte Verpackung (wie bei DPD)

Doc
Tombo
ich glaube kaum das der Zusteller verpflichtet ist dabei zu sein wie ihr eure Ware auspackt.Ich würde vor der Unterschrifft das Paket auf Beschädigungen hin überprüfen.
Bei Hermes habe ich schon Ware ersetzt bekommen obwohl ich nicht direkt beim Zusteller Reklamiert habe.
Bei DHL nehme ich grundsätzlich kein Paket an was Beschädigungen aufweist,nichtmal wenn Anziehsachen drin sind.