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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Dom24
Hauptthema:
Da fahr ich gemütlich in die Mittagspause und aufm Rückweg werd ich doch glatt von der Polizei angehalten. Was ist passiert ??

Auto vor mir fährt als Linksabbieger über die orangene Ampel. Ich hinterher und ebenfalls noch in der letzten Orangephase drüber.

5 Sekunden später Blaulicht hinter mir. Ich erstmal gedacht, dass die überholen wollen, aber nein ... das ganze Prozedre galt mir :-)
Ich erstmal noch 100m weiter gefahren, weil das ne einspurige Hauptverkehrsstraße ist und ich da net mitten drauf stehen bleiben wollte. Also nächste Kreuzung rechts und angehalten.

Polizist kommt zu mir "Erstmal junger Mann, sie halten gefälligst an, wenn die Polizei sie dazu auffordert !!". Ich ihm kurz erklärt, dass ich da net mitten auf der EINSPURIGEN Hauptverkehrsstraße anhalte.

Dann kam "Sie wissen, warum wir sie anhalten ??"
Ich "Ich vermute mal wegen meinem Auto."
Er "Nein, sie sind über rot drüber ... deutlich über rot."
Ich "Bin mir ziemlich sicher, dass das noch orange war."
Er "Nein, war schon rot und geblinkt haben sie auch nicht."
Ich "Ja, da geb ich ihnen recht, aber das mit dem rot bezweifle ich."

Eintragungen etc. wollte er garnicht sehen, hätte er keine Zeit dafür.

Waren insgesamt 3 Polizisten, die sich natürlich quer um mein Auto verteilt haben, damit der böse BMW-Fahrer auch blos nix aus dem Handschuhfach zieht ;-)

So, eben mal nachgeschaut ... nu gibt es ja diese berühmte "1 Sekunde über rot", womit dann auch nen Fahrverbot zusammenhängt. Die 3 Punkte und 50 Euro beim normalen vergehen sind mir Latte, aber was ist, wenn die 3 Fuzzies behaupten ich wäre drüber, als die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot war ?? Das war sie nämlich defintiv nicht ... ich sag ja immernoch, dass es orang war, aber naja ... egal. Zur Not hab ich Verkehrsrechtsschutz, aber so na Willkür ausgesetzt zu sein, weil denen eventuell meine Nase net passt oder so, ist schon nen scheiss Gedanke.

Ansonsten ... ich hab momentan 0 Punkte in Flensburg, da sollte doch zur Not jeder Richter sehen können, dass ich kein Raser bin.

Bin mal gespannt ...
Peja_320i
Hat ja nichts mit rasen zu tun wenn du "mal" üder rot fährst. Das passiert den besten autofahrern. Die einen haben glück und die anderen eben pech.

Ich muss zugeben das ich auch einigemale schon über rot gefahren bin.
Aber nie wurde ich wegen sowas angehalten.

Was ist denn jetzt für ein Urteil bei dir?!
Hellrider2001
Ham die denn irgendwelche Personalien oder so etwas von dir aufgenommen?

Vielleicht war es auch "nur" eine Belehrung der Freunde in Grün/weiss...

Warte erst mal ab...
Dom24
Joar, haben se ... Block raus und meinen Kram aufgeschrieben.

Hab dann noch schnell gefragt, ob ich direkt bezahlen soll, weil ich weiter muss. Wodrauf er meinte "Nene, kommt alles per Post."

Wenn die mir hier nen Fahrverbot aufknüpfen wollen, geht das ganze direkt zum Anwalt.


Bearbeitet von - Dom24 am 15.10.2007 15:09:20
nordlicht
Tja, schon blöd, wenn Beamte "rot" sehen und wohl noch nen schlechten Tag haben...

Mich hat mal ein (Zivil-)Polizist mit seinem Kollegen angesprochen, als ich meinen (damals) Polo zulassen wollte.
Die sind mir ne Weile hinterhergefahren. Auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle rannte einer kurz hinter mir her und sprach mich an: "ähem, junger Mann..." und wurde schnell recht forsch (wohl schlecht gefrühstückt). Das war einer von diesen rotköpfigen "erzählen-sie-mir-nix-Typen". Ich wusste überhaupt nicht, wie mir geschah und was ich wohl falsch gemacht hätte: es ging um die Kennzeichen des Vorbesitzers.
Auf der Doppelkarte stand zumindest drauf, dass ich mit den Schildern fahren darf; auch wenn diese nicht gültig sind- aber nur, wenn es sich um den direkten Weg zur Zulassungsstelle handelt. So argumentierten wir hin und her. Ich hab versucht, ganz ruhig zu bleiben, damit er sich nicht weiter aufregt. Der hatte vielleicht einen Ton drauf... unverschämt!
Sein Kollege hielt ihn dann nach 10 Minuten zurück und meinte, "wir belassen es dann bei einer Verwarnung..."

In der Zulassungsstelle habe ich nochmal nachgefragt (weil ich nun völlig verunsichert war), was ich nun falsch gemacht hätte- dort war die Antwort "nix".
Sowas hätten die beiden Granaten doch wissen müssen?! Wollen die manchmal einen nur piesacken?

Aber so einen gewissen Spielraum, wie bei Dir... ich will nicht "Willkür" sagen... bin ich aufs Ergebnis gespannt. Anwalt haste ja. ;-)
machtnix
Zitat:


Wenn die mir hier nen Fahrverbot aufknüpfen wollen, geht das ganze direkt zum Anwalt.
Bearbeitet von - Dom24 am 15.10.2007 15:09:20

(Zitat von: Dom24)




Nicht nur das! Egal welche Beschuldigung gegen Dich erhoben wird, geh damit zum Anwalt! Die behaupten daß die Ampel sogar länger als eine Sekunde rot war. Das müssen die beweisen. Du mußt gar nix beweisen. Wenn da nichts dran ist bin ich mir ziemlich sicher, daß die Sache im Sande verlaufen wird.

Gruß Tom
Dom24
Ja, ich auch ... mal gespannt, mit welchen Beweisen die da kommen, falls im Bußgeld drin stehen sollte, dass die Rotphase schon länger als 1 Sekunde war.

Ich hab im Rückspiegel nur gesehen gehabt, wie die eine Polizisten schon fleißig am funken war und immer wieder auf mein Kennzeichen geschaut hat. Wollte bestimmt direkt abklären, was se da für nen Gauner an der Angel haben ;-D

Ich seh schon, nacher mal direkt meine Rechtsschutz anrufen, um die schonmal vorzubereiten.
Dom24
Klar müssen die das dann beweisen, aber die waren zu dritt ... also 3 Polizisten und ich alleine. Aber ich könnte schwören, dass es orange war. Nur wird mir das nix bringen.

Aber auf nen Monat Fahrverbot hätte ich echt kein Bock. Da müsste ich mich wirklich extrem einschränken. Arbeit, Nebenjob, Freundin, Training ... eigentlich alles nur mit der Karre erreichbar.
Bloody Angel
Zitat:


Ja, ich auch ... mal gespannt, mit welchen Beweisen die da kommen, falls im Bußgeld drin stehen sollte, dass die Rotphase schon länger als 1 Sekunde war.

Ich seh schon, nacher mal direkt meine Rechtsschutz anrufen, um die schonmal vorzubereiten.

(Zitat von: Dom24)




Die müssen dir gar nichts beweisen ob 1 sec drüber oder nicht. Sie waren zu 3. das reicht schon aus.
Rechtschutz kannste zwar in anspruch nehmen, wird dich aber kein stück weiter bringen. (Hatte die gleiche Situation auch schon)
oxford
ohne fotobeweis ists schon doof für die! die weren wohl hinter dir gewesen sein, wodurch auch der blickwinkel schlecht ist um zu sagen das es rot war als du drüber bist oder ob du drüber bist und dann auf rot ging! das passiert alles innerhalb von bruchteilen was das menschliche Auge/Gehirn nicht so schnell verarbeiten kann! Shice ist wenn gleich 3 sherriffs einen auf wichtig machen! würd mir da aber mal kein rohr machen da sie dir eine sekunde nie nachweisen können ohne foto! PS wenn dann sollte es auch ein HDR foto sein!;-)
E36-Freak
Ich sitze nicht immer mit einer geeichten Stopuhr im Wagen...und ich glaub jeder Polizist kann beurteilen was über eine Sekunde ist, es sei denn es ist von der Zeit her wirklich grenzwertig. Entscheidend ist: Wieviel Meter warst Du vor der Haltelinie, als die Ampel auf "rot" umsprang und wie schnell warst Du zu diesem Zeitpunkt..da wird man ganz schnell eine Weg-Zeitberechnung machen können um darüber zu nurteilen
Dom24
Wie gesagt E36-Freak ... ich könnte schwören, dass es noch orange war. Hatte auch nen bischen beshcleunigt, um noch über die Orangephase zu kommen, also lass mich zu diesem Zeitpunkt 50km/h drauf gehabt haben.
Don Andolini
jetzt werden die bmw tuner wieder in den topf mit den andren bösen tunern reingeworfen...es ist zum mäuse melken ;-)) schpasss

also ich sag mal so die sind zu dritt..du alleine! ein wort von einem beamten zählt mehr als ein wort von dir! also musst dich auf was gefasst machen!
E36-Freak
Ich glaubs Dir ja, wollte hier auch nichts rechtfertigen, so sieht es im Regelfall aus. So wie Du es schilderst werden die Dir sicherlich ein "normales Rotlicht" vorwerfen, wenn alle bei der Aussage bleiben, siehts auch mit ner Rechtsschutz dunkel aus. Eigentlich zählt das Rotlicht erst dann, wenn Du mit der vorderen Bereifung vor der Haltelinie gewesen bist...
Dom24
Mir gehts auch net um die 50 Euro und den 3 Punkten. Das mir relativ fluppe ... blos nen Fahrverbot wäre extrem unsexy !! :-)
E36-Freak
Also um die 1 Sekunde und mehr vorzuwerfen, musst Du schon richtig fett bei rot mindestens 10 Meter vor der Haltelinie rübergefahren sein, das hättest Du bestimmt gemerkt
Big R
Zitat:


würd mir da aber mal kein rohr machen da sie dir eine sekunde nie nachweisen können ohne foto!
(Zitat von: oxford)



Natürlich sind Beweise vorhanden:
Eine Zeugenausage ist selbstverständlich auch ein Beweis! Und hier liegen gleich deren drei vor.

Und da der Beschuldigte lügen darf, die Zeugen jedoch nicht (und von einer Falschaussage auch keinen Vorteil haben), sehe ich da wenig Chancen gehen anzugehen.

Allerdings glaube ich nicht, dass sie Dir einen qualifizierten Rotlichtverstoß anhängen wollen.

U.U. steht wegen mangelnder Erfolgsaussichten in so einem Fall übrigens nicht mal die Rechtsschutzversicherung ein.

Nur eine Anmerkung: Bei Orange darf man übrigens nicht(!) über die Ampel fahren (es steht nur keine Strafe drauf). Es gab früher durchaus Ampeln die in alle Richtungen gleichzeitig auf Orange schalteten.
plop
ja genau :) hatten die drei spassvögel ne seiko spezial stoppuhr dabei oder wie haben die dokmentiert das du ne sec über rot bist...

sind hier nich im ösiland wo die bullizei schätzen darf...hierzulande muss das alles dokumentiert und hieb und stichfest nachweisbar sein..

und ein cm genaues augenmass werden die drei auch nicht gehabt haben oder? geeichtes augenmass? und zeitempfinden?
nch mal ein fotobeweis ist zulässig wenn zweifel an der genauigkeit der messung auftreten...messgerät falsch aufgestellt, falsch eingestellt, letzte eichug zu lang her...usw..

und zeit schätzen können nich ma beamte...auch nich zu dritt...hast hoffentlich nix zugegeben oder unterschrieben...

Bearbeitet von - plop am 16.10.2007 01:46:46
JapaneseSilver
Sollte man eigentlich beweisen können dass es noch orange war. Sollte nachvollziehbar sein von der zuständigen örtlichen Behörde in welchen Intervall geschalten wurde bzw. welche farbe es damals angezeigt hat. Aber ich würds bald machen diese Erkundigung einholen, hab keine Ahnung wie lange das aufliegen sollte und würd ich auch nur tun wenn ich mir wirklich sicher und keiner schuld bewusst bin.
philipp080778
klingt komisch aber manchmal hat man einfach pech!!!

wenn die polizisten behaupten das du bei rot gefahren bist dann ist das so und nicht anders. da kann dir kein anwalt helfen. KEINER!!!!!

das einzige was helfen könnte ist ein video in dem man es komplett gut erkennen kann aber das ist eher unrealistisch.

kurze geschichte:

ich fahre letzténs auf einer mehrspurigen strasse in der mittleren spur. will aber nach rechts umspuren um dann in weiterer folge auch rechts abzubiegen. blinke rechts und will umspuren - auf einmal rast ein golf daher lässt mich nciht rein.

der hat gesehen das ich rüber wollte - jeder normale mensch würde vom gas gehen als aufs gas steigen - der typ hat absichtlich zugemacht.

ich ärgere mich und stehe bei der ampel neben ihm (wo ich ja eigentlich abbiegen wollte)
ich lasse das fenster runter und sage ihm das ich da abbiegen wollte und das er mich nicht reingelassen hat.

er:"na und!"

;-) so lächerlich, eigentlich

die ampel wird grün - er rast weg mit quietschenden reifen
ich steige ein wenig in s gas und überhole ihn und spure nun endlich um, um halt bei der nächstgelegenen möglichkeit rechts abzubiegen.

biege ab, fahre ein kleines stück weiter und auf einmal blaulicht. *ggg*

anzeige, geldstrafe (eur 250) und ein punkt wegen drängeln. ausserdem bin ich in der stadt noch mit quietschenden reifen weggefahren. (was schon nicht geht, beim golf sicher - der lärm uind das quietschen war ja auch vom golf)

wahnsinn - war dann beim anwalt!!!!

keine chance - die polizei hat alles von anfang an beobachtet und mich rausgeholt.

aussage anwalt: was glauben sie wozu ein rechtssystem fähig ist wenn es in bedrängnis kommt.

leider hat man manchmal pech - wie ich, wie du............



Greis
Klingt mir eher danach das diese *Zensiert* mal wieder nen bissel King spielen wollen oder das die ihren vorgegebenen Soll an Bußgeldern etc. für den Monat noch nicht voll hatten.
Da geht einem schon wieder das Messer in der Tasche auf. Für mich sind die meisten (nicht alle) von denen eh korrupt habe schon zu viel erlebt um von dieser Meinung abzuweichen.
Aber bloß gut das die ne Stopuhr dabei hatten......*rolleyes*
E36-Freak
Zitat:


Sollte man eigentlich beweisen können dass es noch orange war. Sollte nachvollziehbar sein von der zuständigen örtlichen Behörde in welchen Intervall geschalten wurde bzw. welche farbe es damals angezeigt hat. JapaneseSilver)[/i][/right]



Macht aber nur Sinn, wenn es eine Ampelanlage mit einer fest eingestellten Lichtfolge ist...und wenn es nun eine mit Auslösung über Kontaktschleife war?

Gelblicht ist nicht "umsonst":

137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Siegefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG - 10 Euro
JapaneseSilver
Muss es trotzdem nachvollziehbar sein.

Mit den Gelblicht muss aber auch in Ermessen des Fahrers sein. Gefahrlos liegt immer im Auge des Betrachters - angenommen wenn ich aus meiner Sicht zu nah war (ganz klar konnte dadurch nicht mehr anhalten ...) dürfen sie mich nicht strafen. klar bei rot siehts anders aus...
E36-Freak
Es gibt für die fest voreingestellten Ampelanlagen Schaltpläne, die genau nachvollziehbar machen, wann wo die Ampelschaltung erfolgt, bei Kontaktschleifengesteuerten Ampelanlagen ist das nicht möglich-jedenfalls hier in Deutschland nicht
JapaneseSilver
Denk mir schon dass das auch bei die kontaktgesteuerten Ampeln möglich ist, muss doch irgendwo aufscheinen (und seis direkt am sensor) wann die geschaltet hat.
philipp080778
und wer soll das teil ausheben und kontrollieren? ;-)
wenn die polizisten sagen das das so war /ist dann bleibt es so.
JapaneseSilver
Bei uns die 46er. In de wirds ja auch sowas geben.

Wenn mir das passiert und ich wars nicht lass ichs sehr wohl ausheben allein um den Bullen zu zeigen dass er immer noch nur ein bulle ist und kein gott.
philipp080778
ich kenne einige fälle aus östereich wo dem nicht so war.

die justiz gibt keine fehler zu.

www.fehlurteil.at

MTnippon
Also Rotlichtverstoß ist Bußgeldpflichtig. Da kommste mit "vor Ort" bezahlen nicht hin da das nur im Verwarngeldbereich funktioniert.

Auserdem finde ich es immer wieder belustigend wie die Leute gleich mit ihrem Anwalt drohen. LOL das hört man ja so oft. "Sie hören von meinem Anwalt." Herrlich, die meisten denken gar net nach wenn sie son Spruch raushauen und merken auch net, dass sie sich lächerlich machen.
Die meisten sollten mal zum Anwalt gehen. Der wird denen was husten wenn er hört worum es eigentlich geht, also auf was sich der Streitwert beläuft. Die Prozesskosten sind da ungemein höher als der eigentliche Streiwert. LOL...naja irgendwann lernen es die Leute noch.

Und was will der Anwalt bei einem Verkehrsstreit? An der Seite sitzen und kassieren wenn 3 sachverständige Zeugen auf der anderen Seite sitzen??? Naja immer machen....bei sonem Fall ist die Beweislage klar wenn...aber der Anwalt wird sich freuen, immerhin muss der auch sein Leben unterhalten.

Dann denke ich und das konnte ich schon öfters lesen von einigen die angehalten wurde, dass die Polizei es anscheinden nur auf eure Autos absieht. "Nur weil ich BMW fahre werde ich angehalten."
So ein Quatsch. die meisten jungen Polizisten fahren selber große Autos. Sponatna fallen mir jetzt ein e46 M3, ein TT 3,2, ein 530i, EVO 8, Golf GTI, ein 330i, ein Jaguar, ein 535d (moi), C200 Kompressor, alte S-Klasse, 520d, Astra OPC und nen A6 FSI ein. Natürlich fahren auch normale Autos rum. Einige sind auch richtig geil aufgebaut und andere widerum nicht. Also die Aussage zieht langsam net mehr, dass man bloß wegen seinem Auto rausgezogen wird. Als ob ein Poliziste auf eine Tieferlegung oder ein paar fette Felgen neidisch wäre........ *OMG*
JapaneseSilver
Allein dass der dann rennereien hat und beschäftigt ist will ja meine steuern gut investiert wissen.
Dom24
Joar, es kann aber net sein, dass hier bei solchen Sachen "geschätzt" wird. Geht eventuell immerhin um nen Monat Führerscheinentzug.

Außerdem hab ich geschrieben, dass das ganze nur zum Anwalt geht, wenn mir diese Überschreitung der einen Sekunde zu Last gelegt wird. Die 50 Euro + 3 Punkte nehm ich zur Not hin, obwohl ich diese ebenfalls anzweifle, aber da ist mir dann der Gang zum Anwalt echt zu blöd.