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**Andy**
Hauptthema:
Hi ich habe vor kurzem meine Digicam verkauft. Jetzt teilt mir der Käufer mit das die Cam kaputt wäre es wäre angeblich der Sensor oder so. Das Bild sei verschwommen und lila und grün usw.. Also bei mir ging die Cam einwandfrei und ich habe sie vorher extra nochmal gecheckt vorm Versand. Jetzt schreibt er mir heute ich soll ihn das Geld zurück überweisen. Was kann ich da bloß machen??
E36-Freak
...wenn die Kamera einwandfrei funktionierte, hat er halt Pech gehabt, kann ja jeder kommen und naträglich behaupten, das Ding sei defekt
pedro23
Genau so wie E36-Freak schreibt ist es.

Kann es sein dass die Cam beim Transport kaputt gegangen ist? Ist es möglich dass der Senosr von einem Fall beschädigt wird?

Sonst sag ihm er soll dir die Cam schicken, du schaust sie dir an und wenn sie echt kaputt ist rufst du mal beim Versanddienst an und teilst es denen mit.

Wie lang ist denn der Kauf her? Jetzt erst oder schon etwas länger?
Nicore
Das mit dem Transportschaden melden muss aber schnell passieren.
Wenn er die Kamera erst hin und her schickt könnte die Frist von
7? oder 14? Tage verstrichen sein...
**Andy**
habe die cam letzte woche verschickt am freitag und gestern schrieb der Käufer mir!
320ijunki
Also die Cam wird nach Erhalt ausgepackt und getestet, wenn der Käufer das Ding liegen läst und nicht prüft ist es sien Problem, weil dann die Versicherung des Paketes nichtmehr greift.

Mir wollte jemand nach 2 Monaten mal erklären das die Felgen total kaputt waren =)

Er hatte sie selber abgeholt und dann 2 Monate irgenwo hingeschmissen oder auch gefahren.

Sein Ding
pedro23
Zitat:


Also die Cam wird nach Erhalt ausgepackt und getestet, wenn der Käufer das Ding liegen läst und nicht prüft ist es sien Problem, weil dann die Versicherung des Paketes nichtmehr greift.

Mir wollte jemand nach 2 Monaten mal erklären das die Felgen total kaputt waren =)

Er hatte sie selber abgeholt und dann 2 Monate irgenwo hingeschmissen oder auch gefahren.

Sein Ding

(Zitat von: 320ijunki)




Mag sein dass dann die Versicherung des Versandes nicht mehr greift, aber der Verkäufer ist trotzdem dafür zuständig.

Ich z. B. hab auch eine defekte Felge gekauft (wurde aber als funktionsfähig ohne Schaden beschrieben) und erst nach ca. 1-2 Monaten mich gemeldet, die Felge lag bei mir auch nur rum, trotzdem hab ich mein Geld bekommen.

Das Problem ist halt zu beweisen, dass die Cam vorher funktioniert hat.

Bearbeitet von - pedro23 am 20.09.2007 13:48:43
BmwFreak1986
Wenn du in deiner Ebay Auktion geschrieben hast das du eine Privatauktion nach EU Recht, also ohne Garantie oder Gewährleistung (sollte in der Auktionbeschreibung stehen damit es greift) machst hat der Käufer keinerlei Recht das Geld von dir wieder zu wollen! Allerdings würde ich ihn auch an die Post verweisen...!
BMW-MB
Zitat:


Wenn du in deiner Ebay Auktion geschrieben hast das du eine Privatauktion nach EU Recht, also ohne Garantie oder Gewährleistung (sollte in der Auktionbeschreibung stehen damit es greift) machst hat der Käufer keinerlei Recht das Geld von dir wieder zu wollen! Allerdings würde ich ihn auch an die Post verweisen...!

(Zitat von: BmwFreak1986)





Richtig, außer du hast kein Bock auf ärger und einigst dich mit dem käufer, so wie ein teil des geldes zurück oder so
Nicore
Zitat:


Wenn du in deiner Ebay Auktion geschrieben hast das du eine Privatauktion nach EU Recht, also ohne Garantie oder Gewährleistung (sollte in der Auktionbeschreibung stehen damit es greift) machst hat der Käufer keinerlei Recht das Geld von dir wieder zu wollen! Allerdings würde ich ihn auch an die Post verweisen...!

(Zitat von: BmwFreak1986)




Wieder so einer der das schreibt. Jeder Depp schreibt in die Auktion
von wegen "neues EU-Recht" usw... erklär das doch bitte mal was das
genau heissen soll?! Die Wettbewerbszentrale freut sich schon auf die
nächsten Abmahnungen... :)
vipng
Sobald das Paket deine Hände verlässt gehen Schäden und so zu Lasten des Käufers.
Er muß sich kümmern wegen verstecktem Transportschaden oder so.
Er kann dir nicht beweisen, dass sie vorher schon kaputt war.
Und wenn sie vorher wirklich funktioniert hat, hast du doch eh keine Schuld.
MAOH
Hallo
mir wollte auch mal einer sagen das ich kaputte ware geliefert hätte.
Nach überprüfung der Seriennummer war es aber garnicht meins.
Der wollte nur seinen mist tauschen !
Habe das Ebay gemeldet und dem Kerle mit ner anzeige gedroht, dann war ruhe !

Marc
BmW-MoGuL
Zitat:


Sobald das Paket deine Hände verlässt gehen Schäden und so zu Lasten des Käufers.
Er muß sich kümmern wegen verstecktem Transportschaden oder so.
Er kann dir nicht beweisen, dass sie vorher schon kaputt war.
Und wenn sie vorher wirklich funktioniert hat, hast du doch eh keine Schuld.

(Zitat von: vipng)




das stimmt nicht! du als verkäufer bist dafür zuständig, das die ware unbeschädigt beim käufer ankommt!!!

beim transport schaden müßte ja das paket beschädigt sein. das wars anscheinend nicht. der käufer hätte das sonst bei der post sofort reklamieren müssen!

hast die testfotos noch? da könntest ja beweisen, das sie funktioniert hat! anhand erstelldatum!
Peja_320i
Zitat:


Wenn du in deiner Ebay Auktion geschrieben hast das du eine Privatauktion nach EU Recht, also ohne Garantie oder Gewährleistung (sollte in der Auktionbeschreibung stehen damit es greift) machst hat der Käufer keinerlei Recht das Geld von dir wieder zu wollen! Allerdings würde ich ihn auch an die Post verweisen...!

(Zitat von: BmwFreak1986)




Manche glauben diesen scheiss immer noch!

Kann ja wohl nicht wahr sein.
Sogar als Privatperson, bist du an eine Garantie gebunden.

Wieso glauben alle das es mit dem einen satz erledigt ist?!

Dann kann jeder schreiben , das ein Teil voll funktionsfähig ist, und beim Käufer , wenn es ankommt, ist es defekt.
Transportschaden?

So könnte man es immer machen. Aber das zieht nicht!!
rs2000mk6
Zitat:

Sogar als Privatperson, bist du an eine Garantie gebunden



Na klar, 12 Monate plus anschließend weitere 12 Monate Gewährleistungspflicht, oder:-)