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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Colonia
Hauptthema:
Sagt mal...

hat von Euch schonmal jemand einen Verwarngeldbescheid bekommen, bei dem die Anzeige via Internet an dei Polizei gerichtet wurde?

Meinem Mann flatterte vor wenigen Tagen ein Verwarngeldbescheid ins Haus mit folgendem tatvorwurf:

Zitat: Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt +) Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. * Online Anzeige

Die Fahrzeugdaten des Wagens meines Mannes waren angegeben und als "Tatort" A555 / km 0 (!!!)

Und natürlich ein Zahlschein in Höhe von 20,- € war dem Schreiben beigeführt.

Hintergrund der Anzeige ist dem Anschein nach eine Aktion ausgehend von einem anderen Fahrzeugführer der meinem Mann an einer AB-Auffahrt die Vorfahrt nahm. Dies endete dann im gegenseitigen Nötigen...das kennt Ihr ja sicherlich auch.

Nun was mich halt wundert ist die Tatsache, dass nichts zum eigentlichen Tathergang geschrieben ist. Weder eine Schilderung der ganzen Aktion, noch eine genaue KM-Angabe auf der Autobahn sind dem Schreiben zu entnehmen.

Das passende Antwortschreiben mit der Aufforderung zu mehr Informationen zum Tathergang habe ich heute zurückgesandt. Ich bewundere eben nur die Dreistigkeit der grün-weissen mit welchen Methoden sie den Leute die Kohle aus der Tasche ziehen wollen. Wenn es wenigstens eine Anzeige wegen Nötigung gewesen wäre, würde ich trotzdem "streiten", aber ich wüsste wenigstens die genauen Hintergünde.


Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit solch spärlich formuluierten Verwarngeldanzeigen gemacht?

Gruß

Ivonne
Sirius82
Da hätte ich gar nicht drauf reagiert. Ich glaub das ist nicht rechtskräftig wenn s nicht mit der Post per Einschreiben kommt.
Hast n Rechtschutz??? Wenn ja ruf mal bei deinem Anwalt an und frag kurz nach
Colonia
Die Rechtskräftigkeit bezweifle ich nicht, kam per Post vom RegPräs. Köln wie jeder normale Verwarngeldbescheid auch. Nur die Begründung des Vergehens (siehe Zitat)finde ich zweifelhaft. Es steht ja nix weiter drin zum Tathergang.
plop
das ding hätt ich mir gerahmt und ins wohnzimmer gehängt :D

warum hast da nich angerufen und nachgefragt...aktenzeichen wird ja dabei gewesen sein oder?
Colonia
Ich glaube nicht, dass man telefonisch Auskunft zu Ordnungswidrigkeiten bekommt. Da könnte ja jeder kommen. Und einfach nicht darauf reagieren is auch nicht...dann werden aus den 20,- € schnell 40,- € weil irgend so ein Büroheini das Schreiben von einem Papierstapel auf den nächsten gelegt hat.

Mir geht es einfach nur um die nötigen Infos die man dem "Beschuldigten" zum Tathergang geben sollte um die Angelegenheit besser nachvollziehen zu können. Mit " ...Sie haben den Verkehr nach $ xyz behindert und gegen $ abc verstoßen..." ohne mitzuteilen wie die eigentliche Situation war ..un dem angeblich Beschuldigten mal eben 20,- ocken damit aus der Hose ziehen, ist doch nicht normal.

Ich würde das Schreiben ja gerne Einstellen, bekomme es aber als PDF nicht eingestellt.


E36-Freak
Onlineanzeigen sind (grundsätzlich) möglich...wenn die gegnerische Partei Anzeige wegen "Nötigung" erstattet hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, das es sich auch um eine Nötigung gehandelt hat...da bleibt dann meistens eine ganz normale OWi wie in Eurem Fall über...das hat nichts mit Abzocke oder ähnlichem zu tun, wenn dann so ein Ding ins Haus flattert sondern damit, das Anzeige erstattet worden ist und kann der Schutzmann das Ding nicht so einfach von vornherein selber einstellen. Würde den Bescheid ablehnen und eine Gegendarstellung zu der Geschichte schreiben
sanituning
erstmal musst du einspruch dagegen einlegen damit das ding nicht wohlmoeglich noch rechtskraeftig wird.bei sowas darf man nie eien sache aussitzen udn einfach nicht reagieren da es meistens zum eignen nachteil ist.

mach dich beim anwalt kundig,leg rechtzeitig wiederspruch dagegen ein.
die koennen sich doch nicht auf die aussage nur einer partei einlassen dun dierkt nen bussgeld verhängen,wo kommen wir dnen dahin?
man muss cshon beide parteien höhren.bei sowas steht dann am ende eh aussage gegen aussage udn die geschichte verläuft im sande.

hatte auch mal so nen aktion wegen angeblicher nötigung etc. udn bekam ne einladung zur anhoerung.hab dann meien darstellung der sache zu protokoll gegeben udn der polizist hat eh gleich gesagt das das verfahren aus mangel an oeffentlichem interesse eh nach 4 wochen eingestellt wird da eh niemand geschaedigt wurde udn aussage gegen aussage steht.
da ich auch nicht gerade als verkehrsrowdie gelsitet war passte das wohl.
hab nach 4 wochen post von der staatsanwaltschaft bekommen das alles eingestellt wurde.

mach dich halt beim anwalt schlau wozu hat man denn rechtschutz.

gruss sascha
Colonia
Danke Sascha für Deine ausführliche Antwort. Das Antwortschreiben/Stellungnahme habe ich bereits verschickt. Ich war mir auch von vonherein ziemlich sicher, dass diese Angelegenheit wegen mangelndes öffentlichen Interesses eingestellt werden wird.

Nun harre ich der Dinge die da kommen.

Blackouts
Zitat:


Ich würde das Schreiben ja gerne Einstellen, bekomme es aber als PDF nicht eingestellt.
(Zitat von: Colonia)




Screenshot, als jpg speichern und reinstellen
:-)
Colonia
ich hoffe man kann es einigermaßen lesen

[URL=http://img257.imageshack.us/my.php?image=vwga555jq9.jpg][/URL]
Nicore
Nee, keine Chance was zu lesen...
Colonia
sorry, nun aber...

[URL=http://img292.imageshack.us/my.php?image=a555vwg2yv6.jpg][/URL]
187
naja wenigstens nen porzer. naja ich finds merkwürdig. aber naja auf der a555 machn die glaub eh öfters sowas.. letztens hat mir auch da einer seinen ausweis gezeigt weil ich den geschnitten hab und so
Colonia
ja ´ne urige Porzer ;o)

Es war ja keine Anzeige durch nen Polizist, sondern irgendein Typ auf der Autobahn. War halt ein wenig gegenseitige Nötigung...aber keine Behinderung.
E36-Freak
Zitat:




die koennen sich doch nicht auf die aussage nur einer partei einlassen dun dierkt nen bussgeld verhängen,wo kommen wir dnen dahin?
man muss cshon beide parteien höhren.bei sowas steht dann am ende eh aussage gegen aussage udn die geschichte verläuft im sande.


(Zitat von: sanituning)




....das stimmt na klar, die Entscheidung darüber (ob ein Bußgeld oder Verwarngeld verhängt wird) trifft dann im Regelfall auch nicht der aufnehmende Kollege wenn es da verschiedene Aussagen gibt, sondern die nächst höhere Instanz....in diesem Falle die Bussgeldstelle. Diese Anhörverfahren werden hier eh (ausser bei Unfällen) von der Bußgeldstelle selber vorgenommen