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Phil83
Hauptthema:
Hi habe im Januar 2006 meine Lederausstattung von meinem E30 Touring verkauft. Der Käufer hat mir auch gleich das Geld Überwiesen. Da er aber ca 650km von mir wegwohnt wollte er die Sitze gern im Mai/Juni abholen was eigentlich auch kein Problem war. Er meldete sich dann im Juli nochmal bei mir und fragte mich ob er noch etwas Zeit hätte um sie zu holen was kein Problem für mich war. Da ich dann aber zwischenzeitlich ein neues Handy bekam hatte ich seine Nummer nicht mehr. Jetzt hatte er sich Anfang Januar 2007 nochmal gemeldet (leider ohne Nummer) und mich gefragt ob ich sie auch Verschicke wenn er eine Spedition beauftragt - er wollte sich einen Tag später nochmal melden. Habe bis heute nichts mehr von Ihm gehört. Jetzt brauch ich aber unbedingt den Platz (spätesten anfang April) was soll denn jetzt ich machen???? gibt es da irgendwelche verjährungs fristen bis wann soetwas abgeholt werden muss oder so???




Bearbeitet von - phil83 am 12.08.2007 00:03:52
P3rf3ct10n
Naja bei ebay ließt man öfters, dass das ersteigerte innerhalb eines besteimmten Zeitraumes abgehohlt werden muss, aber wenn du keine Frist gesetzt haßt, hm kA.
LatteBMW
Warum schreibst ihn nicht über Ebay einfach nochmal an. Zudem hast Du ja seine Adresse, kannst mal im Telefonbuch nach seiner Festnetznummer sucher.
Phil83
Ne ich hatte die Sitze damals bei e30.de reingestellt gehabt. Hat nichts mit Ebay zu tun gehabt. Deswegen hab ich ja auch keinen Nahmen und nichts mehr ist ja auch alles schon übern Jahr her
LatteBMW
Achso, dann hab ich das falsch verstanden.
Aber muß dann ja ein E30 Mitglied gewesen sein.
Außerdem hast seine Kontonummer ja. Hat Dir doch das geld überwiesen. Ruf seine Bank an, die sollen ihn mal bescheid sagen das er sich bei dir melden soll.
Adresse geben die nicht raus
BMW_Pilot_austria
nahja. wenn er das nächste mal anruft darfst nich vergessen ihn gleich nach der nummer zu fragen.
Phil83
So mit den Sitzen hat sich bis heute immer noch nichts getan. Keiner mehr angerufen oder so.

Was würdet ihr denn sagen was ich da machen soll. Hab seit bald zwei jahren ne super Lederausstattung darumstehen und keiner holt sie ab. Kann ich die nochmal verkaufen und falls er sich jemals wieder meldet im das Geld zurücküberweisen oder kann er mir da irgendwie ans Bein Pinkeln und auf die Ausstattung bestehen???

Bearbeitet von - phil83 am 12.08.2007 00:07:16
emjey
Ah,,,, das Thema kommt mir bekannt vor... Soweit ich mich erinner kann, darfst die Sitze AUF KEINEN FALL verkaufen. Schliesslich ist es Eigentum vom Käufer. Was du allerdings machen kannst und zwar einen Bertag/Tag/Stellfläche berechnen. Wie hoch das in deinem Fall ist, musst du dich erkundigen. Du musst ihn auf jeden fall schriftlich und mit frist(per Einschreiben) dazu auffordern diese ab zu holen..

mfg Martin
Gr33nAcid
den typ ausfindig machen, vllt is er ja tot? hatte ich auch schon, was bei ebay verkauft, geld da, paket losgeschickt, kam wieder. empfänger verstorben...

tjo, was will man machen. sollte doch aber über die bankverbindung zu finden sein!
Phil83
Ja klar ist das sein eigentum aber ein ziemlich großes das mir den Platz wegnimmt. Habe ja gar nichts von ihm werder Name Adresse TelNr. und den Kontoausszug hab ich auch nicht mehr. Wie will ich ihn da erreichen oder so. Das kann ja im extremfall noch ein oder zwei jahre dauern biss er sich meldet. Wie gesagt das letzte mal hat er sich im Januar bei mir gemeldet.
emjey
Zitat:


Ja klar ist das sein eigentum aber ein ziemlich großes das mir den Platz wegnimmt. Habe ja gar nichts von ihm werder Name Adresse TelNr. und den Kontoausszug hab ich auch nicht mehr. Wie will ich ihn da erreichen oder so. Das kann ja im extremfall noch ein oder zwei jahre dauern biss er sich meldet. Wie gesagt das letzte mal hat er sich im Januar bei mir gemeldet.

(Zitat von: Phil83)




Das kannst du aber bei deiner Bank erfragen.. Die können soweit zurück blicken und anhand der bankdaten seine Adresse ausfindig machen.. Normalerweise dürfen die das nicht aufgrund Datenschutz. Aber wenn du den Vorfall konkret bei deiner Bank vorstellst, werden Sie damit geholfen....

mfg
Gr33nAcid
das geld ist irgendwann auf deinem konto eingegangen, und das ist, wie hier ja schon geschrieben, noch bei der bank gespeichert.
Oweidekai
Ich persönlich würd die Sitze einfach nochmals verkaufen. Sollte der Besitzer sich bei dir melden, was ich nicht glaube, überweist du ihm sein Geld zurück. Klar ist das nicht rechtens,
aber wo kein Kläger da kein Richter :-P
Mekkatronik
Würde ich auch so machen.

Meld dich bei der Bank.

Wenn sie dir die Adresse nicht geben, sollen sie sich da melden.

Wenn sich dann nach 1-2 monaten keiner gemeldet hat, verkauf sie neu.

Würde sie auch jetzt schon verkaufen, ohne die neue Frist.

Schließlich hast du dich darum bemüht ihn zu erreichen(?!).

Nach zwei Jahren....da hat er selber Pech gehabt...wer ist so doof?!

Tja, mit dem Geld.
Wenn du ne ehrliche Haut bist, überweis es zurück und heb den Auszug gut auf!

Dir sollte da niemand etwas können nach so einer Zeit und den Bemühungen.

Calibaber
Ich würde die kohle zurück überweissen,und die Lederausstattung neu verkaufen.
cabriofreek
hallo,
also wenn du im i-net BGB und Verjährungsfristen eingibst, dann kommt bestimmt was dabei heraus - aber, wer so "dumm" ist und etwas bezahlt, was er dann nicht abholt ???? - ich würde im e30 eine SUCH"ANNONCE" aufgeben ( mit Fristnennung ) diese e-mail ausdrucken ( und aufbewahren ) und dann 6 wochen abwarten ( wegen Urlaubszeit ) - danach ..... also ....
mb100
Zitat:

Klar ist das nicht rechtens,
aber wo kein Kläger da kein Richter :-P

(Zitat von: Oweidekai)




Dann wart mal, bis der Käufer auf Übergabe und Übereignung klagt...