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roland87
Hauptthema:
Guten Abend...

Ich war heute mit mitn Auto unterwegs und mich habens erwischt...in einer 70 Zone 132...der Polizist hat gesagt der Führerschein ist für 2 Wochen weg..kann das sein denn das erscheint mir erlich gesagt zu wenig...

Bin hinter einen LKW hinterhergefahren und der hat mich schon wannsinig gemacht und da hab ich mal Gas gegeben...wennigstens hab ich daraus gelernt...

mfg
MTnippon
In einer 70 Zone mit 132 km/h? WTF??

Da fällt mir nur der rasende Roland ein.......

Bearbeitet von - MTnippon am 06.08.2007 20:45:09
Aki_Muc
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

* 300 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 4 Punkt(e) in Flensburg
* 3 Monate Fahrverbot

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

* 275 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 4 Punkt(e) in Flensburg
* 2 Monate Fahrverbot

JEWEILS IN DEUTSCHLAND
BmW-MoGuL
Zitat:


Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

* 300 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 4 Punkt(e) in Flensburg
* 3 Monate Fahrverbot

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

* 275 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 4 Punkt(e) in Flensburg
* 2 Monate Fahrverbot

JEWEILS IN DEUTSCHLAND

(Zitat von: Aki_Muc)




ja, in deutschland. er kommt aber aus österreich...
roland87
Das war in Österreich auserhalb von einer Ortschaft war zuerst 100 und dann 70...der hat gesagt 2 Wochen und hab ein par Freunde gefragt und die haben auch gesagt mehr wirds sicher net sein..ich weis ich weis selber schuld...war e nur eine Frage der Zeit...aber ich hab daraus gelernt..
Aki_Muc
hzmmm naja warum zocken sie dann immer so die Deutschen ab?
ich such mal eben nen Östereichischen Rechner, kann mir das nicht vorstellen.....
BMW-Verkäufer
wenn es so kommen sollte sei doch glücklich das du nur " 2Wochen" zu Fuß gehen ,usst.
Obwohl ich mir nicht vorstellen kann das es nur 2 Wochen sind. Hat sich bestimmt versprochen. Für dich hoffe ich das nicht.
bmwhazer
Hey, also ich will dir nicht die Hoffnung nehmen, aber es werden sicher mehr als 2 Wochen sein!

Ich wurde mit 140 in der 70er erwischt, und der Lappen war für 3 Monate weg!

Es hängt auch von den Umständen ab, bei mir waren es zB. gefährliche Verhältnisse, weil keine richtige Fahrbahntrennung vorhanden war!

Mfg
BMW-86
Kann mir auch nicht vorstellen das es "nur" zwei wochen sind.. Grad die Ösis langen in den Bußgeld geschichten doch richtig zu. Wird beim Fahrverbot sicher nicht anderes sein. Wie lang das is weiß aber leider ned. In Österreich gibt es doch auch keine einheitliche Regelung im GANZEN land oder? Ist das nicht von BL oder Stadt verschieden ??

Naja und wenn du nicht zahlst kommt halt ein Executionsauftrag *g*
roland87
Also er hat sicher 2 Wochen gesagt hab in 3mal gefragt...
CSL
auszug aus dem ÖAMTC STRAFEN KATALOG

Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn ist ein vergehen nach § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9 Anmerkung 2b)


Anmerkung 2b:

Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--.
Doug 318Ti
hay habe da noch nen Fahrad zu verkaufen;) Darf schon bald wieder mein Auto bewegen!


hahaha schon blöd so was kenne ich zu Gut ist echt Doof ohne lappen,aber sage mal Google das doch mal im gesetzbuch §§§§§§ da wird genau stehen was auf dich zu kommt!
roland87
Zitat:

Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.



Also wird mir der Führerschein nur 2 Wochen entzogen...mfg
roadrunner328
erstens wie alt bist du?
hast du noch den probeschein?
wie haben sie dich aufgehalten?
bist du in die radarkontrolle reingefahren, oder sind die hinter dir her?
wo war das?

denn das sind ein paar faktoren die mitspielen.
jetzt höre mir mal zu mein freund! :)
du bist ja wirklich ein trottel! :))) ich bin auf der triester
vom matzleinsdorferplatz aufwärts richtung wienerberg bin ichmal raufgeheizt.
hab statt den erlaubten 60km/h sicher 110+ draufgehabt meinte der polizist der die messung machte und mir hinterher fuhr.
eh typisch auf der hatzer strecke.
was ist passiert nichts!!! strafe vorort mit 75 euro damals bezahlt.

hallo wir leben in östereich, im halben ostblock. solange du nciht total dicht bist und mehr als 70zuviel drauf hast, zahlst du nur, soalnge du immer freundlich bist und einsichtig! :)

also von wegen deckel weg, ist blöd strafe wir d auch teuer, näheres kann ich dir sagen, wenn du mir die infos gibst! :)

also da muß ja wirklich was schief gelaufen sein!
mfg
flo
roland87
Also ich bin 20...
Nein habe keinen Probeführerschein mehr...
Sie sind mit der Raderpistole gestanden und haben mich gleich auf gehalten bin und er hat mich weiterfahren lassen hat aber gesagt normaler weise wäre er sofort weg bin memlich mitn Rettungsauto gefahren...
Es war auf einer Freilandstrasse in NÖ...

Ich hatte vorher noch nie eine Straffe bekommen wegen zuschnell oder sonst was...
roadrunner328
asssooooooooo! :)

ja gut, dass du aus der probezeit draußen bist. aber normalerweise wenn du freundlich und einsichtig bist, dann kassieren die und darfst weiterfahren.
hm wegen den 2 wochen. kann schon sein. in österreich ist das relativ locker. nur die strafe wird teuer.

ich glaub in österreich ist es so. ein autofahrer der nicht fährt, begeht keine strafe und kann auch keine strafen zahlen. deswegen wird das fahrverbot wirklich nur bei ganz schweren delikten (oder nicht zahlungsfähig) verhängt.
hingegen eine hohe strafe kommt dem staat zugute und wenn das ein autofahrer ist der gern schnell fährt, zahlt er auch häufiger und nimmt dasa eher in kauf, als wenn er wirklich mal ein fahrverbot hat.

mfg
flo
black--cell
Zitat:


asssooooooooo! :)

ja gut, dass du aus der probezeit draußen bist. aber normalerweise wenn du freundlich und einsichtig bist, dann kassieren die und darfst weiterfahren.
hm wegen den 2 wochen. kann schon sein. in österreich ist das relativ locker. nur die strafe wird teuer.

ich glaub in österreich ist es so. ein autofahrer der nicht fährt, begeht keine strafe und kann auch keine strafen zahlen. deswegen wird das fahrverbot wirklich nur bei ganz schweren delikten (oder nicht zahlungsfähig) verhängt.
hingegen eine hohe strafe kommt dem staat zugute und wenn das ein autofahrer ist der gern schnell fährt, zahlt er auch häufiger und nimmt dasa eher in kauf, als wenn er wirklich mal ein fahrverbot hat.

mfg
flo

(Zitat von: roadrunner328)




Bei Nichteinbringung der Strafe droht Arrest...

Hatte sowas auch mal. Allerdings während meines Probeführerscheins wobei ich dann eine Nachschulung hatte und rund 500.- Euro zahlen musste.

In jedem Falle viel Glück!
roland87
Wie lange dauert es eigentlich bis die Anzeige ins aus flatert...

Das gute ist ich habe daraus gelernt bin heute wirklich brav gefahren und das wird auch so bleiben...ich bauch mein Führerschein schon sehr überhaupt Beruflich brauch ich hin...denn ich hab kein Bock mehr auf so eine Sch...e...
roadrunner328
unterschiedlcih es gibt fristen, aber die kenne ich jetzt nicht im detail.
aber es kann schon mal 2-3 monate dauern.
roland87
na passt danke...ich werde euch auf den laufenden halte...mfg
bmwhazer
Wer hat eigentlich gesagt, dass der Schein nur 2 Wochen weg ist?? Wichtig ist, was der Typ auf der BH sagt, nicht die Rennpolizei....

Die wissen ja gar nix, bei mir sagten sie auch max 2 Wochen!

Es dauerte schon mal 2 Wochen bis der Schein auf die BH kam.

Mfg
roadrunner328
jup mach das! :)
weißt wir sind ja nicht deutschland, wo die alle eine knall haben und dich wegen jeden scheiß an den eiern packen wollen. die lernens nie. *g*
in österreich kann man eben mit geld viele probleme "verkaufen" (siehe reinhard fendrich) *g*
marco

bei mir wars auch mal brenzlig, hätte eigentlich nachschulung bekommen müssen. hab noch probeführerschein und bin außerorts bei 50 ca. 88 km/h gefahren (gemessen). der kibara hat gesagt dass ich probezeitverlängerung um ein jahr bekomme und eine nachschulung.
hab dann 2 monate später von der BH einen brief gekriegt: 120€, keine nachschulung, keine probezeitverlängerung. Allerdings ist das ganze jetzt aktenkundig, da auf dem schreiben "lenkererhebung" draufstand.

ich war so froh, dass ich "nur" 120 € zahlen musste...

roland87
Also die Strafen sind ja sehr unterschiedlich in Österreich was ich jetz so mitbekomme...es kommt ausschließlich auf die BH drauf an welche strafe ich bekomme !!!

mfg
marco
Zitat:


Also die Strafen sind ja sehr unterschiedlich in Österreich was ich jetz so mitbekomme...es kommt ausschließlich auf die BH drauf an welche strafe ich bekomme !!!

mfg

(Zitat von: roland87)




...nein, kommt nicht auf die BH sondern auf das bundesland an!!! In oberösterreich zahlt man glaube ich im vergleich relativ "wenig".
Ist so wie bei den jugenschutzgesetzten, die sin auch von bundesland zu bundesland verschieden...

roland87
Hallo,

Also es hat eine ganze Weile gedauert, habe gestern den Brief bekommen von der BH.

Damit habe ich überhauptnicht gerechnet muss 330€ Zahlen, keine Führerscheinabnahme und keine Nachschulung.

mfg

Bearbeitet von - roland87 am 30.11.2007 08:50:29
bmwstoffl
hallo,

so da ich auf der Bezirkshauptmannschaft in der Führerscheinstelle arbeite und selber diese Entzüge mache, kann ich dir da einiges sagen.

Also wenn du noch keinen FS-Entzug hattest dann sinds 2 wochen. nur weil du den strafbescheid bekommen hast heißt das noch lange nicht das du keine entzug bekommst. den kriegst sicher wenn du 50km/H nach abzug der toleranz drüber warst.
Du musst die strafe bezahlen, dann ist sie rechtskräftig, danach bekommt den die Führerscheinentzugstelle und du kriegst nen BEscheid dass du deinen lappen für 2 wochen abgeben darfst.
so wirds laufen :-)))

bei fragen, frag
mfg
bmwstoffl
JapaneseSilver
Hab das jetzt gelesen mit der Ersatzfreiheitsstrafe. Hat das schon mal jemand gehabt? Falls ja wie gehts dort ab? (wills nur wissen weil wenns dort ned stressig ist mach ich das nächste mal urlaub)

*loooool* Österreich = halberter Ostblock geile aussage *gg*.
bmwstoffl
Ersatzfreiheitsstrafe kannst du nur bekommen wenn du die geldstrafe nicht zahlst. bevor sie dich aber einsperren :-)) machens schon ne lohnpfändung etc. also keine panik. sichs aussuchen kann man aber auch nicht, ob man sitzen will oder zahlen, das geht nicht.

mfg
JapaneseSilver
Zitat:


Ersatzfreiheitsstrafe kannst du nur bekommen wenn du die geldstrafe nicht zahlst. bevor sie dich aber einsperren :-)) machens schon ne lohnpfändung etc. also keine panik. sichs aussuchen kann man aber auch nicht, ob man sitzen will oder zahlen, das geht nicht.

mfg

(Zitat von: bmwstoffl)




Und was ist wenn ich alle meine wertgegenstände auf jemanden anderen anmelde? und mein konto jeden monatsersten leerräume?

aber wie geht das da drinnen ab. muss man dort arbeiten? ists dort stressig?
roland87
Zitat:

Du musst die strafe bezahlen, dann ist sie rechtskräftig, danach bekommt den die Führerscheinentzugstelle und du kriegst nen BEscheid dass du deinen lappen für 2 wochen abgeben darfst.



Das hab ich auch schon gehört, danke für die bestätigung, aber die 2 Wochen sind mir auch egal, fahr ich halt Schwarz :-) wie lange wird das noch dauern bis ich den Bescheid bekomme.

mfg
rempi
Hi,

also den Schein kannst abgeben. Ausserorts über 40 km/h und Innerorts sind es glaub ich 30 km/h. Bei Dir waren es 60 km/h zu schnell. Da hast mit Toleranz auch nicht mehr viel Glück ;-) Schein wird, falls es das erste mal ist für 2 Wochen weg sein. Sorry falls das alles schon geschrieben wurde. Habe mir nicht alles durchgelesen.

bmwstoffl
Hallo,

also richtig ist. innerorts 40 km/h, ausserorts 50 km/h, da ist er weg der schein..

naja wenn sie nichts pfänden können, sperrens dich ein, aber eines muss dir klar sein, das scheint dann im leumundszeugnis auf. Wennst die strafe normal zahlst, dann ists halt eine normale verwaltungsübertretung.
wie lange du warten musst hängt von deiner Führerscheinstelle ab.

mfg
roland87
Hallo zusammen,

mich habens ja voriges Jahr August aufghalten wegen zuschnell fahren, hab dann ende November die Geldstraffe bekommen, und nach insgesamt 7 Monaten muss ich mein Schein abgeben bzw. hab in vorige Woche abgeben für 2 WOCHEN.

mfg

318ci_2001
Zitat:




Und was ist wenn ich alle meine wertgegenstände auf jemanden anderen anmelde? und mein konto jeden monatsersten leerräume?

aber wie geht das da drinnen ab. muss man dort arbeiten? ists dort stressig?

(Zitat von: JapaneseSilver)




bei der lohnpfändung wird das geld nicht von deinem konto sondern direkt vom arbeitgeber abgezogen.