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m_paket
Hauptthema:
Hallo erstmal,
ich habe vor ca. einem halben Jahr mein 325ci e46 cabrio bj.04 bei einem BMW - Händler gekauft.
Gestern fuhr ich in ein anderes Bmw-Autohaus um mit einem 330 probezufahren. Auf jeden fall ließ ich mal mein Auto da, um es durch zu schecken (bzw. den Wert schätzen zu lassen).
Auf jeden fall entdeckten die, das am hinteren Kotflügel (evtl. bis fast an die Tür) nachlackiert worden war. Obs jetzt wegen einem Unfall oder einem Kratzer nachlackiert wurde konnte man z.Zt. noch nicht feststellen.
Das Auto wurde als Unfallfrei verkauft!
Darauf hin rief ich meinen Händler an und erzählte ihm das ganze! Er hat gesagt er muss jetzt den Vorbesitzer ermitteln, weil er davon selber nichts wusste. Und da ich morgen in den Urlaub fahre wollte ich mal euren Rat hollen.
Wie würdet ihr euch in meiner Situation verhalten?
Welche Optionen habe ich wenn raus kommt das da ein Unfall war oder evtl. ein großer nachlackierter Kratzer? Auto zurück geben? Preisnachlass?

Ich danke euch schon mal im Vorraus!
Serial-Thriller
naja bei soetwas weiss man es nicht.

Zudem ist das immer so ne sache ab wann nen Auto als Unfaller gilt.
Wenn z.b. 2 türen total kaputt sind durch nen unfall.. aber die Säulen, schweller,
grundrahmen natürlich etc alles nix abbekommen haben und wirklich nur die türen was haben,
diese ausgetauscht werden ist der wagen immernoch unfallfrei soweit ich weiss...

Wie weit sich das bei den HINTEREN kotis verhalten würde weiss ich net.. die müssen ja rausgetrennt werden und neu eingeschweisst werden....

aber die genauen richtiglinien kenn ich da nicht.

Aber das mit dem kratzer wäre ja gut möglich...beim ausparken oda so an nem pfeiler langeschrammt oda sowas...wenns nur neulack ist..is ja egal.. aber die werdne ja die material stärke prüfen können denk ich...wenn die in der norm ist dann passts ja...
BmW-MoGuL
ich glaube als unfallwagen gelten nur fzg bei denen tragende teile beschädigt wurden! würd mir erstmal keine gedanken machen. vielleicht wurde das auto ja mal zerkratzt und deshalb nachlackiert!?
m_paket
Das Problem ist aber auch es wurde nicht gerade sauber nach lackiert es fällt schon ziemlich auf wenn man es genauer betrachtet.

Außerdem wollte ich nächstes Jahr die Kotflügel ziehen lassen, jetzt befürchte ich das keine Lackgarantie mehr bekomme weil da schon nachlackiert worden ist.

Bearbeitet von - m_paket am 04.08.2007 15:20:34
Serial-Thriller
Muss nicht fast immer zwangsweise beim ziehen neu lackiert werden ?

Sicher das die lack garantie nicht nur im bezug auf Kanten anlegen gegeben ist ?!
BmW-MoGuL
man kann auch etwas ziehen ohne das der lack reißt. muß halt warm gemacht werden und sehr vorsichtig gearbeitet!


wieso willst du ziehen, wenn du dir nen 330i holen willst?
tobibeck80
hab bei meinem auch erst nach dem Kauf bemerkt dass mit dem Lack was nicht stimmt, der hat 4 ziemlich hässliche sternförmige Risse unter der C Säule an der Seite....einer richtig groß.

Man sieht die erst wenn man von unten auf die Seite kuckt, und wenn das Auto nass ist sieht man fast nix......hatte dann auch erst mal nen Schock. Bin zu nem Lackiere, der hatte dann gemessen und sagte da wurde schlecht nachlackiert.

Bin dann zu meinem Bruder in die Firma und hab mit dem Karosseriebauer dort die Verkleidung innen abgenommen.....war noch alles origianl, nix gescheißt, verbogen oder sonstwas.
War wahrscheinlich auch nur ein Kratzer....wenn ich die Kohle zusammen hab lass ich den Wagen außen neu lackieren und noch ne kleine Delle wegmachen.

kannst ja auch mal jemanden konsultieren der dir da genaueres sagen kann.

gruß
tobi
psoli1
auch komisch

nun weißte von dem lackieren und nun sagste das man es sehr deutlich sieht wenn man weiß wo, aber warst gleichzeitig geschockt als die dir das sagten....
m_paket
zu psoli

natürlich habe ich das davor (genau genohmen 3 Tage davor wo ich das auto poliert habe gemerkt, das da der übergang etwas unsauber ist, man sieht da glaub ich die stelle wo abgeklebt wurde. aber ich dachte das ist so vom werk lackiert worden. der bmw händler sagte zu mir das sowas von werk aus nicht sein kann.
Wo ich das Auto gekauft habe, war da keine rede von irgend welchen nachlackierten stellen.

@Bmw-Mogul
Nach der Probefahrt habe ich mich anders entschieden!

Für mich geht es in dieser Geschichte nicht ums Geld ich brauche da keinen Preisnachlass.
Für mich persönlich würden nur zwei Optionen geben.
1) Lackierte stelle nachbessern (ohne das man es sieht das nachlackiert wurde)
2) Auto abgeben und Geld zurück

Ob dies möglich ist weiss ich leider nicht! Deswegen bin ich hier :)
psoli1
da ich mir auch in absehbarer zeit nen 330ci holen will, würde mich nun interessieren warum dir der wagen nich zu sagt?
m_paket
Der Preisunterschied war von meinem 325ci zum etwa den gleichen 330ci einfach zu groß und die leistung zu gering, für die 40ps mehr. deswegen baue ich lieber einen sk1 kompressor ein
auto31

brauche hilfe bmw e46 330ci ..
Habe mir vor ein jahr ein bmw e46 330ci coupe gekauft .. 8500 euro.. habe jetzt erst gesehn das der wagen ein neues dach hat und die airbag vorne fehlen und in der linken tür ein falscher aribag dren ist... wir habe es gesehn weil wir ein neuen dach himmel eingebaut haben .. was kann ich da machen ... die aribag sind überbrückt worden








B3AM3R
Anzeigen. Das ist grober Betrug....
Wird aber nicht von heute auf morgen klappen denk Ich. Anwalt, Verhandlung und blakeks, das dauert alles seine Zeit.
Greis²
Zitat:

brauche hilfe bmw e46 330ci ..
Habe mir vor ein jahr ein bmw e46 330ci coupe gekauft .. 8500 euro.. habe jetzt erst gesehn das der wagen ein neues dach hat und die airbag vorne fehlen und in der linken tür ein falscher aribag dren ist... wir habe es gesehn weil wir ein neuen dach himmel eingebaut haben .. was kann ich da machen ... die aribag sind überbrückt worden
(Zitat von: auto31)




Als Lehrgeld abschreiben.
Nach einem Jahr erreichst du nichts mehr.
Kann ja auch bei dir passiert sein.
In dem Fall: PECH GEHABT.
SeriousTI
Rechtlich gesehen, kannst du eine menge machen, wenn er dir als unfallfrei verkauft wurde.
Kommt dann auch immer noch darauf an, was im Kaufvertrag steht. War der Verkäufer ein Händler oder Privat? Wie viel Vorbesitzer?
Hannes1991
Klar ist erstmal zu klären ob du den Wagen von einem Händler oder einer Privatperson gekauft hast.
Die Mängel die du beschreibst deuten auf einen Unfallwagen hin. Sollte sich der Unfall bestätigen könntest du den Wagen zurückgeben und dein Geld verlangen.
Sollten die Teile aus irgendeinem anderen Grund getauscht worden sein und der Wagen ist kein Unfallfahrzeug bleibt dir die Option Nachbesserung zu verlangen. Das bedeutet der Verkäufer müsste die richtigen Teile einbauen und dafür sorgen, dass der Wagen dem Zustand entspricht der im Kaufvertrag vereinbart war. (Wir kennen den Kaufvertrag nicht und können deshalb nur generelle Fragen beantworten)

Zu der Sache mit dem einen Jahr das schon vergangen ist:
Nach 6 Monaten ist in Deutschland die Beweislastumkehr. Das bedeutet solltest du Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf entdecken wird vermutet, dass die Mängel schon bei dem Kauf vorlagen. Das hat zur Folge das der Verkäufer beweisen muss das die Mängel zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. In den darauf folgenden Monaten musst du beweisen das die Mängel schon im Zeitpunkt des Kaufs vorlagen, die Vermutung fällt dann zu Gunsten des Verkäufers aus. Das könnte hier in deinem Fall also schon schwieriger werden.
mb100
Ich würd - im Rahmen des eingehendem Studiums des Vertrags - gucken:

- wann das Auto gekauft wurde (also "vor knapp über einem Jahr" oder "vor nem knappen Jahr")
- ob die Gewährleistung wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde
- wie das Merkmal "unfallfrei" im Vertrag zu finden ist.

Wenn das Ganze etwas länger als ein Jahr her ist und die Gewährleistung auf selbiges verkürzt wurde, ist mit Gewährleistung eh Essig. Dann gehts nur noch über ne Täuschungsanfechtung, und dann is auch egal, ob der Verkäufer nun gewerblich oder privat verkaufte. Bzw. kanns vielleicht sogar besser sein, wenns ein Privater war. Weil dann muss ja dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von dem Unfall wusste (bzw. wissen musste) - und angenommen, der Verkäufer war erster und einziger Halter, dann kann man sichergehen, dass der von dem Unfall wusste. Und gerade die Führung dieses Nachweises ist oftmals nicht einfach.

Wie dem auch sei: ohne Anwalt und Gutachten (v.a. weils schon ein Jahr - egal ob ein knappes Jahr oder knapp über einem Jahr - her ist) könnte das Unterfangen schwer werden. Ich empfehl Dir somit, nen Betrag X in die Hand zu nehmen und die Erfolgsaussichten von nem Anwalt prüfen zu lassen. Bzw. vorher bei der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) anzurufen und um Deckungszusage zu bitten.


Bearbeitet von: mb100 am 12.07.2014 um 13:10:01