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T H E M A     R Ü C K B L I C K
bilgic666
Hauptthema:
Ich habe vor ca. 2 monaten nen E36 gekauft... bj 93... im kaufvertrag stand drin: dient nur zur teileverwertung. ich habe 2000 euro bezahlt.
nun habe ich nen motorschaden auf der autobahn gehabt. kommt der händler damit durch, dass er mir ein auto verkauft was so schnell kaputt geht obwohl er den vermerk"teileverwertung" in den kaufvertrag geschrieben hat? habt ihr tipps wie ich mich verhalten kann?
BmW-MoGuL
den verkäufer kannst du nicht belangen, weil er mit dem vermerk "zur teileverwertung" erkenntlich gemacht hat, das es ein "bastlerfzg" ist!
bilgic666
ja okay das stimmt, aber ich war mit nem freund da und der verkäufer hat gesagt, dass das auto fahrtüchtig ist. ich habe ihm gesagt dass ich damit autobahn fahren will, etc und er sagte er wollte es eigentlich für seine tochter haben aber nun verkauft er es mir... diese äußerungen zeigen mir dass er wusste was ich damit vorhabe und hat mich darin bestätigt... "teileverwertung" hat er ohne meine absprache einfach hineingeschrieben...
elvis29m
aber du hast den vertrag vor abschluss doch gegen-gelesen oder?
bilgic666
ja ich hab unterschrieben... schon klar... ich war in einer anderen werkstatt mit dem auto unmittelbar danach - der typ meinte jedoch zu mir nachdem er den vertrag gelesen hatte, dass der händler damit niemals durchkommt wenn mit dem auto was ist. denn für "teileverwertung" sind 2000 euro def. zuviel - und er hat mir gesagt, dass das auto fahrtüchtig ist und dass ich es für meine zwecke nutzen kann...
rs2000mk6
Zitat:

"teileverwertung" hat er ohne meine absprache einfach hineingeschrieben.



Er muß den Kaufvertrag ja nicht mit dir Absprechen, sondern du sollst ihn LESEN und hättest du sagen können/müssen das dir das so nicht passt. Und der kann ja schlecht Ahnen das der Motor 2 Monate später den Arsch hochreißt. Hast du dir denn nach dem Kauf die Mühe gemacht und alles mal auf Herz und Nieren geprüft, ÖL gewechselt??? Oder rein ins Auto und los..
bilgic666
ich bin direkt damit zu ner anderen werkstatt und der typ meinte halt dass das auto in schuß ist - falls was damit sein sollte könnte ihc den händler dafür belangen... jetzt habe ihc das auto zu ner anderen werkstatt hingebracht und der mann sagte ihc sollte hin und ihm mit gericht drohen... evtl. hat er keinen bock auf stress und einigt sich so mit mir dass er mir nen günstigen motor besorgt... was meint ihr? unwahrscheinlich??
elvis29m
was hat denn de rpreis mit der teileverwertung zu tun? ich denke wenn beide seiten sich laut vertrag einig sind das der zustand des wagens als bastlerzustand gesehen wird dann wirste es schwer haben dagegen anzu kommen aber frag lieber ma bei nem anwalt nach ob s nich noch einenn weg zurück gibt
BmW-MoGuL
das kannst du ja versuchen, aber der verkäufer wird dich wegschicken. und selbst wenn ein diplom ing. dein auto geprüft hätte, hätte er niemals sehen können, das dein motor den arsch hoch reißt. man sagt immer:" da steckt man nicht drin!"
rs2000mk6
Ich bezweifel das er nen Motor besorgt, 2000€ was erwartest du? Einen Neuwagen mit 100000km-Garantie am besten auch noch auf Verschleißteile? Das ist sicher Ärgerlich, aber selbst wenn er nicht "Teilespender" reingeschrieben hätte, bei sowas greift ja nicht mal die Gewärleistungspflicht.

EDIT: Scheiß 1-Finger Suchsystem;-)

Bearbeitet von - rs2000mk6 am 03.08.2007 23:10:00
bilgic666
nein der verkäufer wusste ja dass ich kein bastler bin und was ihc mit dem auto vorhabe. er hat mir gesagt dass das auto okay ist. er wollte blos keine garantie für kleinigkeiten geben - von daher "teileverwertung" - er hat mir aber schrott verkauft... kommt der damit durch???
rs2000mk6
Wie Schrott? Wenn nach 2 MONATEN der Motor versagt, dann ist der Schrott, sonst hättest ihn ja wohl kaum gekauft. Glaubst du Ernsthaft es verkauft einer ein Auto für 2000 und gibt am besten noch Garantie???
Hast denn eigentlich Öl gewechselt?

Bearbeitet von - rs2000mk6 am 03.08.2007 23:14:02
BmW-MoGuL
warum soll er ölwechseln?
bilgic666
ich hab das auto nicht verkauft - ich hab ihn gekauft...
der händler hatte direkt alles noch kontrolliert, ne neue birne reingeschraubt und nen ölwechsel gemacht.... ich hab den als topfites fahrzeug abgeholt und er hat mir die autoschilder drangeschraubt...
BmW-MoGuL
das ist alles egal. wichtig ist, dass in deinem kaufvertrag steht, das der wagen zur teileverwertung verkauft wurde. zu welchem preis ist egal. wenn du vor gericht gehst, wird der verkäufer sagen, das er dir gesagt hat, das das auto nur zum ausschlachten taugt. und du hast es unterschrieben. also, versuch nen anderen motor zu bekommen und bau ihn ein! :-)
rs2000mk6
verkauft-gekauft TIPPFEHLER

Ich will nur darauf hinaus, wenn ich ein Auto kaufe Wechsel ich grundsätzlich das Öl, mann weiß nie was für ne Plürre da rumplämpert außerdem kam mir bei "Öl vor Verkauf gewechselt" schon richtige Modder rausgelaufen, deshalb würde ich Grundsätzlich Öl wechseln.

"als topfites fahrzeug abgeholt" oder "er hat mir aber schrott verkauft"

Wie nun??
bilgic666
ich war nich tallein. ein freund hat es mit angehört... man kann doch kein auto verkaufen das schrott ist. damit kann der doch net durch kommen...
bilgic666
der händler hat gesagt das fahrzeug ist topfit!!!
aber ich denke mal der wusste das es schrott ist. was nun??????
der hat 2000 euro für ein auto das jetzt ein schrotthaufen ist!!!!

(Zitat von: bilgic666)
[/gray][/quote]
BmW-MoGuL
sagen wir mal so: woher soll er wissen, dass der motor schlapp macht!? vielleicht bist du ja auch gefahren wie ne wildsau?
rs2000mk6
Klar kann er das, deswegen ja auch also Teilespender, um sich abzusichern. Aber wie gesagt, wer bitte schön soll Wissen das der Motor nach 2 Monaten den Arsch hochreißt???
Und wenn der Rest des Autos so Top war, dann ist es einfach großes Pech, wenn der Rest vom Auto aber auch eher mies ist, dann ist es deine eigene Schuld das du Unterschrieben hast.
bilgic666
hmmmm okay dann erkundige ich mich mal beim anwalt....

was meint ihr was zahle ich für nen neuen motor? da ist weißer rauch hinten rausgequalmt und jetzt macht das auto kein mucks mehr :-(
rs2000mk6
Was für ein Motor ist eigentlich drin?
BmW-MoGuL
genau. ist halt pech. kannst ja versuchen vernünftihg mit dem händler zu quatschen und dann mit ihm zusammen nen neuen (gebrauchten) motor holen! vielleicht hat er ja ne werkstatt und baut den ein!??!
bilgic666
du das weiß ich nicht... ich kenne mich nicht so aus mit autos... naja frauenkrankheit :-)
316, 99 ps
rs2000mk6
Wenn du zum Anwalt gehst und der den verklagen soll das mußt du erstmal für alles schön in Vorkasse gehen, dein Auto kommt dich nacher doppelt und dreifach teuer und Recht kriegst denk ich mal sowieso nicht, da du Unterschrieben hast.
BmW-MoGuL
weißer rauch ist eigentlich wasser! also seh mal nach deinem kühlwasserstand. und dann auch gleich nach motoröl. hast du während der fahrt auf die temperatur geachtet!?
rs2000mk6
Zitat:


genau. ist halt pech. kannst ja versuchen vernünftihg mit dem händler zu quatschen und dann mit ihm zusammen nen neuen (gebrauchten) motor holen! vielleicht hat er ja ne werkstatt und baut den ein!??!

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Würde ich eher versuchen als mit Anwalt, mal nett mit dem Quatschen und gucken was sich machen lässt.
bilgic666
nein ich werde mich nur erkundigen... außerdem weiß er ja nicht was ich für anwälte in family- oder freundeskreis habe... also geld werde ich dafür nicht zahlen... die frage ist halt ob er bock auf stress hat oder ob er sich gut einigen will....
BmW-MoGuL
also du hast nen e36? dann wohl den m3?
bilgic666
?????
bj 93
3er bmw
99 ps

wieso ein m3?
BmW-MoGuL
lol dachte 316,99 ps!!!lol

was macht der denn genau nicht mehr?
bilgic666
der macht NIX mehr... also der hat gequalmt wie blöde und nun springt er nicht mal mehr an... der komplette motor ist wohl im arsch
BmW-MoGuL
dreht er denn noch? also beim starten! hast noch genug benzin drin? (vorsichtigfrag)
bilgic666
nein ich hab nicht auf temp. geachtet... hatte 140/150 und musste mich kontzentrieren...
BmW-MoGuL
lach
ja, das kenn ich von frauen... da guckt man auf der bahn mal rüber ins andere auto und die dame starrt sturr geradeaus!
bilgic666
auto war vollgetankt
kühlwasser leer
heiß gelaufen
der macht nix mehr... NIX mehr - nichtmal anmachen
rs2000mk6
Na der 1,6-Motor ist wenigstens relativ günstig zu organisieren. Hat der Händler denn sogar eventuell auch E36 Unfaller oder derartiges zu stehen?
BmW-MoGuL
also ich spinn mal jetzt die story: kopfdichtung am 4. zylinder defekt. kühlwasser mitverbrannt. konzentrierte fahrerin achtet nicht auf temperatur. öl wird heißer und verliert schmiereigenschaften. kolben fressen in zylindern fest und nichts geht mehr!
rs2000mk6
Zitat:


also ich spinn mal jetzt die story: kopfdichtung am 4. zylinder defekt. kühlwasser mitverbrannt. konzentrierte fahrerin achtet nicht auf temperatur. öl wird heißer und verliert schmiereigenschaften. kolben fressen in zylindern fest und nichts geht mehr!

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Deswegen war ich gedanklich schon beim ATM;-) So in der Art hab ich mir das jetzt auch Vorgestellt.
BmW-MoGuL
aber wie gesagt, der 1.6l sollte nicht die welt kosten. vielleicht 300-500euronen. sprich erst vernünftig mit dem händler. das hilft meist wunder. gerade bei frauen. mit anwalt und sonstigem kannst dann immer noch kommen!
bilgic666
was meint ihr wie teuer wird das?? nein bei dem händler mach ich nix mehr... also der ist nun in ner werkstatt meines vertrauens und wenn dann soll der typ einbauen.... ich will nur alles möglich günstig haben is ja klar. der scheißhändler soll mir mal nun was billiges halt besorgen ...
BmW-MoGuL
schau mal hier in die kleinanzeigen. oder bei ebay natürlich.
bilgic666
hmmm also meint ihr von wegen: "oh ich bin auf der autobahn stehen geblieben... so ein ärger... wo bekomm ich nun nen neuen motor her? kannst du mir einen besorgen?" oder wie mache ihc das... sorry steh grad echt bissl aufm schlauch. wie würdet ihr das sagen dass es zieht?
rs2000mk6
Würde eventuell sogar auf m43 umrüsten.
Oder bleibst bei m40 dann kannst auch Motor aus e30 nehmen, kriegst ja fürn appel undn ei
BmW-MoGuL
besser als wenn du gleich auf konfrontation gehst. da macht er dann dicht und rechtlich scheint er im vorteil zu liegen!
BmW-MoGuL
Link

Link

das erste scheint das bessere angebot, habs aber nicht gelesen!
rs2000mk6
Sagst ihm auf jeden Fall das dich das Ankotzt weil solange hast du das Auto ja noch nicht und ob der eventuell Möglichkeit hat einen ATM zu besorgen usw. und dann je nachdem wie der reagiert mal gucken
BmW-MoGuL
also das zweite scheint das bessere angebot zu sein! jetzt gelesen...

frag aber auch auf schrottplätzen in deiner nähe nach!

und wie gesagt, versuch die kosten zumindest mit dem händler zu teilen. vielleicht übernimmt er auch die gesamtkosten, wenn du sagst, du baust ihn ein!
Mekkatronik
Da sie ja vom Händler gekauft hat, greift da nicht die, seit 2002 eingeführte, Sachmängelhaftung???

Es muss nur klar sein dass es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt.

Also ein Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Privat- (natürliche-)...person.

Die Sachmängelhaftung kann nicht einfach ausgeschlossen, höchstens auf ein Jahr verkürzt werden.

In diesem einen Jahr muss der Verkäufer, wie oben schon gesagt, für Sachmängel haften die bereits beim kauf vorlagen.

Und da der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf aufgetreten ist gilt hier die Beweislastumkehr, d.h. es wird vermutet dass der Schaden bereits bei Kauf vorlag.

In dieser Zeit hat der Verkäufer das Problem, nach den sechs Monaten liegt es beim Käufer.
Selbes Recht hat man ja auch im Einzelhandel, sprich Garantiehaftung.

Die Klausel "Bastlerfahrzeug" ist nicht zulässig!!!

Damit der Verkäufer aus der Haftung genommen wird muss er auf konkrete Mängel hinweisen.

Also er hätte z.B. schreiben müssen ZKD defekt, selbst dann ist es nichts 100%iges!

Alsooo, mit dem Recht haben und Recht bekommen ist es ja immer so ne Sache, aber so schlecht sieht es für dich garnicht aus!

Wichtig ist nur dass du Privatperson bist, vom Händler gekauft hast, der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist!!!

Mach dich da nochmal schlau!

da da di, da da da di da da....wer nicht fragt bleibt dumm *sing*



Edit: Puh, is schon so spät.
Gibt ja noch die Klausel mit dem arglistigen verschweigen von Mängeln!
Wenn der Verkäufer dann schon solche Spiränzchen wie "Bastlerfahrzeug" in den Vertrag schreibt, sonst aber sagt Fhz ist top-i.o., kann man ja auch davon ausgehen dass ihm gewisse Mängel bekannt sind und er sie dir nicht mitgeteilt hat.



Bearbeitet von - Mekkatronik am 04.08.2007 04:13:15
Christian Sch.
Wenn er das Fahrzeug zum Verwerten verkauft, muss er nicht haften. für Schrott gibt es doch keine Sachmängelhaftung. Wenn jemand ein Totalschaden oder Brandschaden verkauft, haftet er auch nicht, wenn das Auto nicht oder nicht lange fährt.

Was erwarten denn manche Leute für 2000 Euro vom HÄNDLER? Ich würde mich einfach etwas ärgern und den Wagen reparieren. Die M40-Motoren sind teilweise für unter 100 Euro bei Ebay zu haben.

Ihr müßt das Problem auch mal von der anderen Seite sehen. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt in der Preisklasse unter 5000 Euro auf die Gewährleistung zu verzichten, wird es bald für uns Deutsche keine Autos mehr in dieser Preisklasse geben, weil die alle ins Ausland gehen würden. Es ist ja eh schon schwer an die günstigen Autos zu kommen, da die ja eigentlich für Export oder Wiederverkäufer sind. Je mehr Leute sich diese Autos holen und versuchen trotzdem volle Gewährleistung raus zu holen, je geringer wird das Fahrzeugangebot.
Ein Händler macht an so einem Auto ein paar Hundert Euro Gewinn. Wenn er dafür alle Teile austauschen müßte die im nächsten Jahr kaputt gehen werden, kann er seinen Laden dicht machen.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 04.08.2007 10:04:29
Mekkatronik
@Christian
Da hast du sicherlich Recht!

Händler ziehen bei solchen Angeboten sicherlich den kürzeren.

Nur wo hat er erwähnt dass dieses Auto zur Verwertung oder als Schrott verkauft wird?

Wenn er solche Schoten macht gibt es da sicherlich andere Möglichkeiten, z.B. den Verkauf über dritte (Mitarbeiter) um aus der Sachmängelhaftung zu kommen.

Ich würde sagen unter den Umständen hat er schlechte Karten! Bin aber auch kein Jurist.

Zumal sie sagt dass das Auto von Anfang an stark gequalmt hat.

Sicherlich ihre Schuld so einen blauäugigen Kauf zu machen aber auch kein feiner Zug von einem Fachmann so ein Auto als i.O. an einen Laien zu verkaufen.

Selbst mit der Klausel "Bastlerfahrzeug", sollte er es als Händler besser wissen!
rs2000mk6
Das Fahrzeug wurde doch wie beschrieben als "Teilespender" verkauft und außerdem, seit wann greift beim Motor die Sachmängelhaftung und Sie ist damit ja immerhin 2 Monate spazieren gefahren bis was passierte.
Rs125-Killer
Also so schlecht das jetzt für dich klingt, aber da wirst du gar nichts erreichen, wenn der Händler nicht kulant ist.
Denn rechtlich gesehen, muss er dir gar nix geben. Denn er hat ja schließlich ausdrücklich geschrieben, dass es sich um ein Teilespender handelt und du hast es unterschrieben.
Desweiteren kann dir keiner vorhersagen wie lange ein Motor noch genau hält. Dieser Motor hat sicherlich seine Anzeichen gehabt, dass er nicht mehr lange macht, bloß hats von euch keiner gemerkt.
Du kannst einfach nicht erwarten, dass du auf einen 14 Jahre alten Motor noch Garantie bekommst, zumal es ein Verschleißteil ist. Ganz nebenbei der Grund des Schadens ist auch ein Verschleißteil und da du die ausschlagende Temperatur nicht bemerkt hast, wird er dir noch unterstellen, dass du es selbst schuld bist.

Also, besorg dir für 100-200 Euro neuen Motor und gut ist!
Wilhelmidelta
Was war das denn für ein "Händler" wenn ich fragen darf? Ein Autohaus oder wieder so ein Wald und Wiesen Abzocker a´la "Autoparadies" oder sowas? Bei einem Autohaus lässt sich vieleicht noch was machen, bei den Wohnwagenbetrügern sicher nicht.
Mekkatronik
Zitat:

Das Fahrzeug wurde doch wie beschrieben als "Teilespender" verkauft und außerdem, seit wann greift beim Motor die Sachmängelhaftung und Sie ist damit ja immerhin 2 Monate spazieren gefahren bis was passierte.



Solche Aussagen wie Teilespender oder Bastlerfahrzeug haben bei der Sachmängelhaftung keinen Wert.

Und auch dass die Sachmängelhaftung bei einem Motorschaden NICHT haftet kannst du so pauschal nicht sagen.

Hier mal zwei Beispiele:
Sachmangel Motorschaden 1...viel Spass beim lesen :)

Sachmangel Motorschaden 2

Natürlich liegen hier andere Ursachen vor, soll nur zeigen dass es trotzdem möglich ist!

Im Fall der Fälle dürfen sich dann Gericht bzw Revisionsbericht und Gutachter streiten (die sich meistens auch nicht einig sind) und letzten endes entscheiden dann Verfahrensfehler.

Nach dem ganzen gelese bin ich aber auch der Meinung dass sich das in deinem Fall nicht lohnt. Chancen hättest du , steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand dem Risiko und evtl Kosten!!!

Versuch dich trotzdem irgendwie mit dem Verkäufer zu einigen, z.B. du stellst den Motor...er baut ihn ein. Er stellt den Motor...du lässt ihn einbauen.

Oder du lernst aus der Geschichte, achtest das nächste mal besser auf das was du dir kaufst, nimmst Personen mit Fachkenntnissen mit.

Wie auch immer, ist viel Lehrgeld.
So bleibt es wenigstens im Kopf hängen.
BmW-MoGuL
erst versuchen auf vernünftigen wege und dann kannst ja mal mit anwalt drohen. glaube aber nicht das es was bringen wird.
rs2000mk6
Zitat:

Knapp 10.000 Euro hatte er für den Gebrauchtwagen ausgegeben, einen Diesel, gerade einmal vier Jahre alt und mit 80.000 Kilometern auf dem Tacho. Doch nur dreieinhalb Monate und 8.000 Kilometer später war der Motor Schrott. Der Käufer verlangte vom Verkäufer, den Wagen zu reparieren.


4 Jahre statt 14, kein wirklicher Vergleich
Zitat:

Ich kann einen Motorschaden haben, der ist bei 70.000 Kilometer noch nicht unbedingt angezeigt, bei 150- bis 200.000 Gesamtkilometer - da ist er durchaus angezeigt, weil dann das übliche Lebensalter des Fahrzeugs erreicht ist.


Sollte wohl der Fall sein.
Zitat:

Vor allem sollte sich der Käufer vor dem Kauf versichern, dass das Auto in Ordnung ist. Auch die Probefahrt hält die ADAC-Anwältin für sehr wichtig. Denn wenn Fehler schon vor der Übergabe auffallen, kann der Käufer den Wagen noch ablehnen.


Zitat:

Hab ich den Wagen erst mal mit nach Hause genommen und stelle erst im Nachhinein fest, welche Mängel vorhanden sind, dann muss ich wiederum zweimal nachbessern lassen, bevor ich überhaupt vom Vertrag zurücktreten kann.


Und der Wagen aud dem 1. Beispiel auch über 8000€ Euro und 6 Jahre alt, bei einem 14 Jahre alten Auto Sachmängelhaftung auf den Motor??? Wenn als "Teilespender" verkauft? na, beim besten Willen, daran glaub ich ja nun wirklich nicht. Ich würde versuchen nett mit dem zu reden, vielleicht auch noch vom Anwalt beraten lassen, aber jeder Gang vor Gericht macht das Auto doppelt und dreifach teuer.
Mekkatronik
Zitat:

jeder Gang vor Gericht macht das Auto doppelt und dreifach teuer.



Sischa, sischa.

Nur nicht zwingend für den Käufer.

Und das wurde hier von vornherein ausgeschlossen.

Sicher sind 14 Jahre keine gute Ausgangsposition, nur ebend nicht unmöglich und abhängig von den verschiedensten Faktoren.

Im selben Fall, nur mit anderen Personen, kann schon wieder ganz anders entschieden werden.

Fazit (meins):
Augen auf beim Budenkauf!

...und noch viel Erfolg bei der Geschichte.
bgssaarpfalz
Hallo,

ich bin gelernter Automobilkaufmann.

Da kannste leider rechtlich nichts machen, der wusste schon genau, warum er "Teilespender" reinschrieb...

Aber es gibt ne Klausel!!!!
Ein Unternehmen darf rechtlich gesehen kein Auto verkaufen ohne eine Gewährleistungspflicht erfüllen zu müssen.
Deswegen liest man bei vielen Inseraten "Verkauf nur an Händler oder Export".
Mein Tipp: Auf jeden Fall mal mit nem Anwalt reden!
Biste im ADAC? Die haben ne Rechtsberatung!!!!


Gruß

Andre


chillkröte
so mal nebenbei....

habe noch nen rumpfmotor, also den motornlock vom 318i (316 müsste gleich sein), wirst auch noch den M40 motor haben oder?
möchte 50€ dafür haben...

ist der leere motorblock mit kolben...eben was kauputt ist beim kolbenfresser...
habe den motor aufgrund eines nockenwellenschadens geschlachtet...

bei interesse kannst dich ja mal melden
Christian Sch.
Also wenn vor Gericht da etwas bei raus kommt, wäre es echt der Tod für alle Autohändler die an Deutsche verkaufen. Ein 14 Jahre altes Auto für 2000 Euro und dann soll der Händler für einen Motorschaden haften und das obwohl er von vorn herein gesagt hat, dass Auto dient als Teilespender? Wenn das Auto ein paar Jahre alt und knappe 10 Wert würde ich es anders sehen, aber in diesem Fall echt nicht.
Mekkatronik
Zitat:

Da kannste leider rechtlich nichts machen, der wusste schon genau, warum er "Teilespender" reinschrieb...



Denke das bringt dem Händler nichts?!
Mal abgesehen vom dem Alter, 14 Jahre.

Zitat:

Aber es gibt ne Klausel!!!! Ein Unternehmen darf rechtlich gesehen kein Auto verkaufen ohne eine Gewährleistungspflicht erfüllen zu müssen.


Darum geht es ja die ganze Zeit!

Das heißt konkret? Ist gerade sehr widersprüchlich.

MfG

Rs125-Killer
Das ist vielleicht interessant wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht.

Wenn das Auto jedoch mehrere Monate gefahren wurde und dann einen Motorschaden hat wird wohl kaum der Motor bezahlt werden.
Leute in welcher Welt lebt ihr?

Das wäre echt zu schön. Ich heize einfach ununterbrochen, warmfahren brauch ich ja jetzt nicht mehr, da ich ja den Motor bezahlt bekomme, wenn er kaputt geht und auf alles andere, was meinem Motor gut tut, kann ich auch verzichten.

Echt lustig zu lesen. Aber bitte realistisch bleiben. Schaut euch mal Fahrzeuge an, die 3-4 Jahre alt sind und durch einen kleinen Elektrikfehler (irgendein Sensor defekt) den Motorschaden erlitten haben. So, Garantie abgelaufen. Selbst da, gibt das Autohaus meist nur kulanterweise 50-70% der Kosten zurück.

Jetzt geh ich mir nächste Woche einen uralten BMW kaufen bei einem freien Händler für 1500-2500 Euro. Das Auto hat keine Mängel, keinen Unfall und das steht auch im Vertrag.

So ich bin doch klever und heize jetzt extrem ala Michael Schuhmacher. Geb der Kiste laufend den Begrenzer. Warmfahren? Nie gehört. Eben voll die Sau rauslassen und einmal wundere ich mich: geht nicht mehr.

Ich fahr zum Händler und sag ihm: Du hör mal, mein Motor ist kaputt. Du bezahlst das.

Händler: Nach einem riesen Lachanfall wird er dich wahrscheinlich vom Hof schicken udn fragen ob du noch alle Tassen im SChrank hast.

Bei solchen Geschichten wird dir einfach vorgeworfen mit dem Motor umgegangen zu sein wie die alte Sau. Das kannst du dann abstreiten, aber sowas kann man schlecht beweisen.
Ich will dir jetzt nicht unterstellen mit dem Auto gefahren zu sein, wie ein Henker. Es war nur ein Beispiel!
Christian Sch.
Wenn er das Auto als Auto verkauft ohne Einschränkungen muss er haften. Er verkauft es aber als Teilespender und nicht als fahrfähiges Auto. Was der Käufer damit macht ist seine Sache. Wenn ich mir morgen eine Karre für ein paar Euro zum Schlachten kaufe, das Ding auf die Bahn fahre und er mir kaputt geht, kriege ich es dann auch repariert? Wenn ja, gehe ich morgen los, da ich gerade ein Auto suche.
Mekkatronik
Zitat:

Das ist vielleicht interessant wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um ein Unfallfahrzeug handelt



Das ist ein Fall von vielen im Sachmängelrecht!

Theoretisch hätte er (wer auch immer) dann das Recht auf Wandelung, Minderung (oder Umtausch) des Kaufpreises.

Es geht mir hier um die blanke theorie.
Ausserdem ist sie nicht monatelang mit dem Auto gefahren sondern ZWEI.

Jetzt wäre es interessant zu wissen wie ausschlaggebend solche Klauseln wie "Bastlerfahrzeug", "Teilespender" etc
im Vertrag zwischen Unternehmer und Privatperson sind.

Evlt weißt du da ja mehr, Rs-125-Killer?!




Bearbeitet von - Mekkatronik am 04.08.2007 21:34:49
Christian Sch.
Ich vermute, dass diese Klauseln wirkungsvoll sind. Wäre es nicht so, würde es doch schon eine ganze Prozesslavine geben. Eigentlich ALLE Autos in der Klasse unter 5 Scheine werden doch als Bastlerfahrzeug, Teilespender oder Ähnliches verkauft. Würde es nichts bringen, wäre das ja komisch.
sTyLyMpIc
Lange Rede - kurzer Sinn. Der Kaufvertrag ist rechtlich wirksam. Egal ob der "Teilespender, für Export oder Bastlerfahrzeug" drin steht. Du wirst den sogenannten Händler nicht drankriegen können und bleibst auf deinem kaputten Wagen sitzen. Da im Vertrag "Teilespender" stand und du den Vertrag mit besten Wissen und Gewissen unterzeichnet hast, ist ein wirksamer Rechtvertrag zustande gekommen. Du wirst dich in diesem Fall nicht mal auf das Sachmangelrecht berufen können.... Das ist traurig, aber wahr!
Wenn ein Gewerbetreibender ein PKW an eine Privatpersonen verkauft, haftet der Verkäufer 1 Jahr (im ersten halben Jahr sogar verschärft -> Beweislastumkehr). In dem ersten halben Jahr müsstest du dann beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. In dem Zeitraum von einem Jahr könntest du Nachbesserung verlangen. Das aber nur, wenn nicht etwas wie "Export, Bastlerfahrzeug, Teilespender" oder ähnliches im Vertrag steht.

Andererseits frage ich mich, wieso du bei diesen möchtegern Händlern überhaupt Autos kaufst, wo du keine Garantie bekommst. Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen. Wenn es von einem Händler sein soll, dann von einem Vertragshändler, wo du auch Gewährleistung für deinen gebrauchten bekommst.

Bearbeitet von - stylympic am 04.08.2007 22:31:39

Bearbeitet von - stylympic am 04.08.2007 22:35:04
Christian Sch.
Zitat:

Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen.
(Zitat von: sTyLyMpIc)




So sehe ich das auch. Leider ist man oft gezwungen in der Preisklasse von so einem zu kaufen. Viele Privatleute wollen solche Mond-Preise, dass man nur die Wahl hat zwischen ersteigern und dubiosem Händler. Seriöse Händler mit Gewährleistung verkaufen leider keine Autos für kleines Geld.
sTyLyMpIc
Zitat:


Zitat:

Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen.
(Zitat von: sTyLyMpIc)




So sehe ich das auch. Leider ist man oft gezwungen in der Preisklasse von so einem zu kaufen. Viele Privatleute wollen solche Mond-Preise, dass man nur die Wahl hat zwischen ersteigern und dubiosem Händler. Seriöse Händler mit Gewährleistung verkaufen leider keine Autos für kleines Geld.

(Zitat von: Christian Sch.)





Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass du mit Privatleuten sehr oft die besseren Geschäfte machst als mit den "Händlern". Und auch beim Privatverkauf hast du die Möglichkeit auf den WAgen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, wenn was nicht stimmen sollte.
Christian Sch.
Ich hatte bisher noch nie Probleme, da ich die Autos natürlich gut anschaue oder gleich defekt kaufe. Im Moment suche ich einen E34 525TDS und von Privat sind die Dinger so teuer, da denkt man echt die haben schlecht geträumt....
bgssaarpfalz
Durch meine Ausbildung zum Automobilkaufmann kann ich definitiv sagen, dass ein "Umtausch der Ware" nicht möglich ist. Wer schreibt denn sowas, dass das möglich sei????

Aber wie gesagt, wenn ein Unternehmen einer Privatperson etwas verkauft, muss, ich wiederhole, muß es eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten zahlen!!!!!

Er kann nur die Gewährleistung ausschließen,wenn der Käufer,also Du, auch eine Firma hättest.
Der Ausschluß einer Gewährleistung an Privatleute ist nicht möglich, also kannst Du ihn damit dranbekommen!!!

Mach es, ein versuch ist es wert!Die Bezeichnung " Teilespender" kann er mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung nicht begründen.

Wenn ein Händler nur zum Bsp. ein Getriebe verkaufen würde ( Sind ja auch Teile),dann muß er auch wieder eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten einräumen!!!

Grüße

Andre
Christian Sch.
Zitat:


Wenn ein Händler nur zum Bsp. ein Getriebe verkaufen würde ( Sind ja auch Teile),dann muß er auch wieder eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten einräumen!!!
(Zitat von: bgssaarpfalz)




Gutes Beispiel. Verkauft er das Getriebe aber als DEFEKT oder als Teilespender, muss er natürlich nicht haften, wenn es defekt ist. Verkauft er das Auto zum Ausschlachten und es ist defekt, ist es genau so wie beschreiben und es liegt kein Sachmangel vor. Sollte es anders sein, sollten wir alle in Zukunft nur noch defekte Waren kaufen und über Gewährleistung reparieren lassen. So könnte man ja richtig schnell reich werden :-)
Christian Sch.
Habe eben mal nachgelesen:
§434BGB:

"...soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"

Das ist hier eindeutig der Fall. Das Auto wird als Teilespeder verkauft und ist hierfür bestens geeignet.
plax
MOMENT !!!!!

ein vermerk wie teilespender o.ä. ist unzulässig, sobald das Fahrzeug über einem gewissen preis liegt (ich galub des sind so ca 500 euro) für alles drüber muss er sachmangelhaftung übernehmen !!!!

dadurch, dass du in den ersten 2 monaten einen motorschaden hattest, muss der verkäufer beweisen das der schaden beim verkauf nicht da war (fast unmöglich)

MEIN RAT! !!!!!

geh am besten zum anwalt, investier die 50 euro in ein beratungsgespräch und du kannst dir deiner sache sicher sein.
Christian Sch.
Zitat:


ein vermerk wie teilespender o.ä. ist unzulässig, sobald das Fahrzeug über einem gewissen preis liegt (ich galub des sind so ca 500 euro) für alles drüber muss er sachmangelhaftung übernehmen !!!!
(Zitat von: plax)




Das glaube ich nicht, müßte aber wirklich ein Anwalt klären. Sollte das stimmen, müssen wir dringend bei ebay zuschlagen. Da gibt es so viele schöne Teilespender für deutlich über 1000 Euro. Aber die meisten sind schwer vom Hof zu fahren....
sTyLyMpIc
Zitat:




Er kann nur die Gewährleistung ausschließen,wenn der Käufer,also Du, auch eine Firma hättest.
Der Ausschluß einer Gewährleistung an Privatleute ist nicht möglich, also kannst Du ihn damit dranbekommen!!!
Grüße

Andre

(Zitat von: bgssaarpfalz)





Die Klausel "Export, Bastlerfahrzeug etc" ist 100% zulässig. Wenn das Fahrzeug für Export, als Teilespender, als Bastlerfahrzeug oder im Kundenauftrag vekauft wird, ist der gewerbliche Verkäufer von der Haftung ausgeschlossen (siehe: BGH - VIII ZR 175/04 ). Mit seiner Unterschrift erklärt der Käufer, dass er dem Vertrag zustimmt!!! Du kannst also den besten Anwalt einschalten, der könnte aber auch nicht weiterhelfen. Sobald der Käufer mit bestem Wissen und Gewissen unterschreibt, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Glaub mir, ich weiss wovon ich spreche. Unser betroffener Kollege kann sich ja von einem Anwalt beraten lassen und anschließend wieder hier reinposten. Er hat keine Chance den Verkäufer dranzukriegen.

Die Realität und das gelernte liegen fast immer weit auseinander.

Bearbeitet von - stylympic am 05.08.2007 01:05:04

Bearbeitet von - stylympic am 05.08.2007 01:06:05
Mekkatronik
Zitat:

Die Klausel "Export, Bastlerfahrzeug etc" ist 100% zulässig.



Hat nie jemand bestritten.

Und ich sage es noch einmal:

Wenn der Kauf zwischen einem Unternehmer und einer Privat- (natürlichen-)...person abgeschlossen wird, kann der Händler sich Floskeln wie Bastlerfahrzeug, Teilespender oder Export in die Haare schmieren oder sich dahin stecken wo die Sonne nicht scheint!

Er wird immer die mindest Gewährleistungspflicht von 12 Monaten an den Hacken haben!!!

Autos für den Export dürfern exportiert werden, Fhz´s für Händler an Händler verkauft werden.

Wenn es den Anschein hat dass diese Klauseln in den Vertrag aufgenommen wurden um aus der Haftpflicht zu kommen ist es nicht rechtens.


Zitat:

Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr). 6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war. 12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang). 24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat. Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein. Ausnahme: Der Händler haftet nicht für Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen. Die Rechte des Käufers Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen: Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto. Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.



Edit:
Mein Gott, alles nicht so einfach.
Hab dann doch noch etwas gefunden.
Alleine der Zusatz "zum Ausschlachten"
bringt den Händler auf die sichere Seite.
Oder wie stylympic schon sagt, "im Kundenauftrag". Weil dann ein Vertrag zwischen privat und privat entsteht.

Oder der Käufer weist im Vertrag konkret auf die Mängel das Fhz hin.


Zitat:

Alle Angaben ohne Gewähr! Für Fehler und daraus entstandene Schäden wird nicht gehaftet.



Bearbeitet von - Mekkatronik am 05.08.2007 08:47:24
nycloud
Vielleicht steht noch was im KLeingedruckten, das hilft auch manchmal.
MfG
sTyLyMpIc
Also, bevor uns noch weiter die Finger wund schreiben und uns fast an die Gurgel gehen, sollte unser betroffener Kollege sich Rat von einem Anwalt holen. Der kann definitiv sagen, was da noch zu machen oder auch nicht....
Phil83
Das meine ich auch der Händler kann alles in seinen Kaufvertrag reinschreiben (bastlerfahrzeug Teilespender usw.)was er will, er hat trotzdem eine gewährleistung zu leistung wenn er an Privat verkäuft!!!!!!!!!!
Christian Sch.
Zitat:


Das meine ich auch der Händler kann alles in seinen Kaufvertrag reinschreiben (bastlerfahrzeug Teilespender usw.)was er will, er hat trotzdem eine gewährleistung zu leistung wenn er an Privat verkäuft!!!!!!!!!!

(Zitat von: Phil83)




Nö. Habe ja schon das BGB zitiert. Er haftet nur, wenn es sich um einen Sachmangel handelt, also das Fahrzeug von der Beschreibung abweicht. Das ist hier nicht der Fall. Das Auto ist als Teilespender verkauft und genau dafür eignet er sich auch. Zu nichts anderem. Wenn du eine Handyatrappe kaufst kannst du dich auch nicht beschweren, weil du damit nicht telefonieren kannst.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 05.08.2007 13:54:27