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lanifra
Hauptthema:
Hallo zusammen!

Hab da mal ne Frage bzgl. Parken in gekennzeichneten Flächen.
Bei uns im Ort ist auf Grund der schmalen Straßen nur ien Parken auf solchen Flächen erlaubt. Diese sind durch weiße Linien seitlich und auch vorn und hinten begrenzt.Jetzt zu meinen finalen Fragen:
muss das ganze Auto auf der Fläche stehen, oder langen auch die Räder?

Wenn das Fahrzeug breiter ist als die Längslinie (z.B. Transporter), was dann?

Wer kennt sich aus?
Bin für jede vernünftige Antwort dankbar.
Gruß Frank
E36-Freak
es kommt halt immer drauf an...grundsätzlich solltest Du schon innerhalb der gekennzeichneten Fläche stehen, wenn die Reifen bzw. die Front und das Heck drüberstehen, wird wohl keiner etwas sagen. Problematisch wird es bei den Parkflächen, wo es aufgrund der Fahrbahnbreite z.B. ziemlich eng wird oder bei gekenneichneten Flächen an Ausfahrten
lanifra
Danke für die schnelle Antwort. Mich würde interessieren, wie es in der StVO steht. Hab bis jetzt nix brauchbares gefunden.

Gruß Frank
oxford
80% des fahrzeugs müssen auf der gekennzeichneten fläche stehen! zum gehweg hin muss genügend platz für fussgänger und kinderwägen sein!
Der Verkehr an der strasse darf ebenso nicht behindert werden!
BmW-MoGuL
also ich kenne es so, dass du mit deinem fahrzeug in der fläche stehen mußt. an ner haltelinie darfst du auch nicht überstehen! das heißt der überhang des fahrzeugs befindet sich davor!
E36-Freak
das mit der 80%-Regelung ist mir neu...aber ich kümmer mich um sonnen Kram auch nie....
Nicore
Aber wenn mal nur ein Auto oder zwei schief parken,
(Rentner, Frau oder Transporter) und Du dahinter stehst
sieht das dann blöd aus wenn die wegfahren und man alleine
da steht. ;)
Fabricio
Damals musste ich 30DM latzen, weil die Stoßstange ganz leicht über die Linie/Abgrenzung der Bushaltestelle ragte. Zum Kotzen sowas. Nur Abzocke.