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mlkicki
Hauptthema:
Hallo!

Hab mich nun ca zwei Stunden durch alle möglichen Foren gelesen und nix passendes gefunden.Hoffentlich habt ihr nen guten Rat.

Kündigung während der Probezeit in gegenseitigem Einvernehmen.


Anspruch auf ALG?

War vorher 4 Jahre bei einer anderen Firma beschäfftigt.

MfG
psoli1
war der wechsel der firma denn ohne pause??
weil dann wärst du ja durchgehend beschäftigt...
mlkicki
Arbeitsverhältnis Firma A vom 01.2004 bis zum 02.05.2007
Arbeitverhältnis Firma B ab 03.05.2007

Nun Kündigung während der Probezeit in gegenseitigem einvernehmen bei Firma B.

MfG

psoli1
Zitat:


Arbeitsverhältnis Firma A vom 01.2004 bis zum 02.05.2007
Arbeitverhältnis Firma B ab 03.05.2007

Nun Kündigung während der Probezeit in gegenseitigem einvernehmen bei Firma B.

MfG



(Zitat von: mlkicki)




also das einzigste was ich dazu weiß, ist das man anspruch auf arbeitslosengeld hat wenn man 6 monate lang ohne unterbrechnung beschäfftig war, will mich da aber auch nich fest legen

Bearbeitet von - psoli1 am 14.07.2007 13:42:25
JFKennedy
Müsstest normal schon Arbeitslosengeld bekommen.
cxm
Hi,

lass das "gegenseitige Einvernehmen" im Kündigungsschreiben raus und lass eine Kündigung durch den Arbeitgeber draus machen.
Wenn auch nur der geringste Verdacht aufkommt, man hätte selbst gekündigt, verpasst Dir das Arbeitsvieh-Amt eine Sperre von 3 Monaten.
Je größer die Stadt, desto rigoroser sind die. z.B.
- Auflösungsvertrag -> Sperre
- Kündigung wg. Mobbing -> Sperre
- Kündigung weil kein Gehalt gezahlt wurde -> Sperre (unglaublich aber wahr!!!)

Die beiden ersten Fälle erlebe ich (aus unterschiedlicher Sicht) gerade im Bekanntenkreis.

Ciao - Carsten
mlkicki
Obwohl das in meinem Fall während der Probezeit geschieht?

Bearbeitet von - mlkicki am 14.07.2007 13:49:47
cxm
Hi,

den Begriff "Probezeit" gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Ein Arbeitsverhältnis ist befristet - oder nicht.
Die "Probezeit" ist ein befristetes Arbeitverhältnis (evtl. mit reduzierten Kündigungsfristen), welches sich nach Ablauf der Befristung automatisch verlängert.

Beim ALG kommt es darauf an, wieviele Monate Du in den letzten Jahren gearbeitet hast und ALG-Beitrag gezahhlt hast.
Und da bist Du locker drin.

Ein Wechsel der Arbeitsstelle hat keinen Einfluss auf die Zahlung des ALG.
Nur die Höhe des ALG hängt davon ab, da Deine Gehälter unterschiedlich sein können.

Ciao - Carsten
mlkicki
Das heißt, wenn mein ehemaliger Arbeitgeber sich nicht darauf einlässt mich zu kündigen und wir im gegenseitigen Einvernehmen das Verhältnis beenden, hab ich schlechte Karten fürs ALG ...???

MfG



Bearbeitet von - mlkicki am 14.07.2007 14:31:57
Serious
Du erklärst dich damit einverstanden arbeitslos zu werden und bekommst somit die Sperre ... so is es mir vom Arbeitsamt erklärt worden!

cxm
Zitat:


Du erklärst dich damit einverstanden arbeitslos zu werden und bekommst somit die Sperre ...




Hi,

genau so sieht es aus.
Die Sperre beträgt 12 Wochen, in denen es kein ALG gibt.

Lass dir Formulierung "in gegeseitigem Einvernehmen" aus dem Kündigungsschreiben rausnehmen und Du wirst in dieser Richtung keine Probleme bekommen.
Du wirst vom Arbeitgeber gekündigt - Punkt, aus!
Der Kündigungsgrund ist dann uninteressant.

Entscheidend ist, was im Kündigungsschreiben steht, nicht das tatsächliche Verhältnis zw. Dir und Deinem AG.

Ciao - Carsten
mlkicki
Danke für eure Hilfe...
Tombo
wars wegen dem Blumenkübel?
versuch doch bei Firma A wieder unter zu kommen.Habe ich auch vor 15 Jahren gemacht.
War damals zwar ein doofes Gefühl und eine
eine Woche laberei,aber dann wars wieder wie gewohnt.
Ich habe aber zurückgewechselt weil mir
die Stoffe mit denen das gearbeitet wurde Gesundheitlich nicht bekamen.
Ich wünsch dir viel Glück bei der Arbeitssuche

Bearbeitet von - tombo am 14.07.2007 22:28:29
mr.higgins
das ist kein problem ! klar bekommst du kohle vom arbeitsamt ! musst ja nicht sagen warum es zur kündigung kamm ! war bei mir vor 4 wochen auch so , hatte 3 wochen in der firma gearbeit ! bekomme jetzt auch keine sperre oder so !
Iceman320i
Zitat:


das ist kein problem ! klar bekommst du kohle vom arbeitsamt ! musst ja nicht sagen warum es zur kündigung kamm ! war bei mir vor 4 wochen auch so , hatte 3 wochen in der firma gearbeit ! bekomme jetzt auch keine sperre oder so !

(Zitat von: mr.higgins)




Was ist denn das für ein Quatsch. Du musst die Kündigung mit vorlegen und da steht ja dann wohl der Grund drinn.Wie will den die Agentur sonst eine Sperrzeiz prüfen.

Zudem wird sogar eine Sperzeitprüfung durchgeführt wenn du vorher fest in Arbeit warst, anschließend woanders anfängst und dort in der Probezeit gekündigst wirst.

So kenn ich das.

Anspruch hat man auch nicht wenn man 6Monate durchgearbeitet hat, auch Blödsin.

Man muss innerhalb der letzten 2Jahren ab Datum Alo wenigstens 1Jahr gearbeitet haben um 6 Monate Anspruch zu haben. Dieses muss auch nicht durchgängig gewesen sein.

2Jahre kommplett gearbeitet 1Jahr ALG (Gibt natürlich noch Ausnahmen ab einem gewissen Alter gibts länger ALG bist aber zu Jung :-)

Kannst ja mal schreiben wie es ausgegangen ist.
mr.higgins
in der probezeit kannst du kündigen oder gekündigt werden ohne das du irgentwelche angaben machen musst warum ! war ja bei mir vor ein paar wochen auch so , und die vom amt sagt das das kein problem ist wei es ja in der probezeit war ! wenn es nicht so wäre würd ich ja jetzt auch keine kohle bekommen !
Iceman320i
Zitat:


in der probezeit kannst du kündigen oder gekündigt werden ohne das du irgentwelche angaben machen musst warum ! war ja bei mir vor ein paar wochen auch so , und die vom amt sagt das das kein problem ist wei es ja in der probezeit war ! wenn es nicht so wäre würd ich ja jetzt auch keine kohle bekommen !

(Zitat von: mr.higgins)




Ja ja Friede, ok.
Hätt ja schwören können, dass bei der Agentur der Grund mit angegeben werden muss warum man dort kündigt mh. Selbst wenn es in der Probezeit ist. Naja spätestens in der Arbeitsbescheinigung füllt der Arbeitgeber ja den Grund für die Beendigung aus.

bleibt aber immer noch in seinem Fall der andere Punkt, dass er vorher in fester Arbeit gestanden hat. Sperzeizprüfung bedeutet auch nicht gleich, dass er eine bekommt.

Und du weist ja, verschiedene Richter treffen auch nicht immer die selbe Entscheidung.
Iceman320i
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Hinweis:
Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme bzw. zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich.
Die Agentur für Arbeit kann den Sachverhalt dann besser beurteilen. Nicht vorgebrachte Tatsachen und Gründe können nicht berücksichtigt werden!


Nur mal ein auszug von hier Agentur für Arbeit

Da steht nichts von Probezeit. Die Agentur interessiert nur ob aus wichtigem Grund oder nicht. Und ich denke wenn er keinen wichtigen Grund hat für die Kündigung Aufhbungsvertrag etc. wird es wohl auf eine Sperzeit hin wirken. Aber wir werden ja sehen wie es weiter geht.