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T H E M A R Ü C K B L I C K
Predator1 Hauptthema: |
Hi, mal ne juristische Frage.
Folgender Sachverhalt: Privat A verschickt an Privat B per Post versichertes Paket über e-aby Auktion mit 8€ Versankosten & Info das Versand als versichert über Post als Paket verschickt wird sowie 16€ Warenwert. Paket kommt nicht an. Nachverfolgungsantrag erfolglos. Lt. AGB Post keine Portoersattung nur der Warenwert ist versichert. Jetzt will B auch das Porto erstattet haben (Warenwert wurde von A überwieden). Frage muß A auch das Porto zurücküberweisen? Lt. der Post AGB ist je "nur" der Warenwert versichert, nicht das Porto oder die Verpackung usw. ? Bezieht sich die Art der Vesendung bei e-bay "versichertes Post Paket" hier auch auf das Porto oder wie in den AGB's der Post nur auf den Inhalt bzw. den Warenwert?
Gruß |
Cleaner |
Warum hat A nicht einfach zur Post gesagt das der Warenwert im Päckchen ein Wert in höhe von 24 Euro hat? |
Predator1 |
Gute Frage...Wär eine gute Möglichkeit gewesen. Die ist jetzt aber vorbei...Warenwert ist mit 16€ angegeben worden.
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rdy |
wieso hat a nicht einfach 280€ gesagt z.b und damit richtig gewinn gemacht ??? lol |
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