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T H E M A R Ü C K B L I C K
SamSemiliaE36 Hauptthema: |
Hallo Zusammen.
Hab folgendes Problem:
Mein E36 ist seit 3 Monaten beim Karrosseriebauer bzw. Lackierer.
Vereinbart waren 6 Wochen. Umfangreicher Umbau und Reparatur. Aber das ist ja eigentlich egal.
Der Besitzer vertröstet mich immer weiter.
Hab meinen Anwalt eingeschaltet. Der meinte ich müsse erstmal zwei Fristen setzen mit möglichen Terminen zur fertigstellung der Arbeiten. Erst bei nichteinhaltung dieser beiden Fristen, könnte man sinnvoll aktiv werden.
So meine Frage:
Wie würdet ihr so eine einfache Frist formulieren? Bin da nicht so sonderlich fit drin. Ausserdem muss die ja "wasserdicht sein". Also z.B. mit Auflistung der Arbeiten, oder einfach schreiben "wie vereinbart"?
Paar Tips bzw. grobe Vorlage, wäre der Hit.
Danke und Gruß
Tom |
Powerpack |
Lass das doch den Anwalt schreiben, wenn Du den eh schon eingeschaltet hast.
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SamSemiliaE36 |
Ja gut, aber das sind eigentlich Maßnahmen die man noch selber machen sollte. Hatte ich ich eigentlich so vor. Tu mir halt nur mit der formulierung etwas schwer.
Gruß Tom |
Nicore |
Hmmm, schweres Thema! Aber naja...
Ist jetzt zwar kein Richtwert, aber gängig sind eigentlich immer so 14 Tage bzw. 10 Werktage ab erhalt des Briefes. So ein Brief wird natürlich immer als "Übergabe-Einschreiben" mit Rückmeldung verschickt. Sprich, der Empfänger muss unterschreiben und Du weißt wann er den Brief erhalten hat. Sonst sitzt Du auf Deiner Frist und der Typ sagt "habe keinen Brief erhalten". Alle Schriftstücke IMMER in Kopie behalten und zu den Akten legen, wird Dir der Anwalt aber auch sagen.
Formuliere in diesem Brief auch gleich Deine Forderung was passiert wenn diese Frist wieder nicht eingehalten wird. Lass ihm aber auch eine Ausweichsmöglichkeit. Man weiß ja nicht wie es kommt, die Mitarbeiter der Firma streiken oder sind krank, die Werkzeuge wurden geklaut, es wurde in der Firma eingebrochen usw... Sollte ja eigentlich nicht Dein Problem sein, aber bleib human. :)
Soll heißen das Du einen Preisnachlass forderst von XX Prozent verlangst oder einen Festbetrag den Du für angemessen hälst. Oder aber er soll Dir in dieser Zeit einen Mietwagen bereitstellen/bezahlen weil Du fest mit Deinem Auto gerechnet hast und dieses für den täglichen Arbeitsweg brauchst. Oder er soll Dir die Monatskarte für die Bahn erstatten.Weiß ja nicht wie Deine Situation ist und was Du nun durch die Verzögerung für "Umstände" hast. Aber für diese "Umstände" müssen die aufkommen.
Normalerweise ist es nach dem HGB so, dass eine 2-malige "Nacherfüllung" und dann erst der "Ersatz" geleistet werden muss. Aber jede Nacherfüllung bzw. auch der Ersatz, hat einen Schadensersatz zur Folge!
Klingt jetzt verwirrend, aber frag da nochmal den Anwalt, in 2-3 Paragraphen im HGB sind "Rechte und Pflichten des Verkäufers/Käufers" geregelt. Darauf kannst Du ihn festnageln sofern es einen schriftlichen Auftrag für Deine Arbeit gibt. Sonst hast Du ja vor Dritten (z.B. Anwalt) nix in der Hand. Ist Deine 6-Wochen-Vereinbarung mündlich oder schriftlich? Auf einem Auftragsschein stehen eigentlich hinten die AGB drauf und da müsste auch drin stehen, was passiert falls mal eine Frist nicht eingehalten werden kann.
Hier mal ein jetz aus den Fingern gesaugtes Beispiel:
---------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr "Karosseriebauer",
da sie die vereinbarte Arbeitsdauer von 6 Wochen für folgende Arbeitsleistungen nicht einhalten konnten,
- bla... - sülz... - etc...
räume ich Ihnen eine weitere Frist von ??? Tage für die Fertigstellung unter der Vorraussetzung eines Preißnachlasses...
- von ??? Euro - von ??? Prozent (= XXX Euro) des vereinbarten Preises - von ??? Euro pro Tag
...ein und verzichte auf weitere rechtliche Maßnahmen und einer Schadensersatzforderung.
Sollten Sie durch absehbare Gründe den Auftrag nicht erfüllen können, bestehe ich auf sofortige und unendgeldliche Herausgabe meines Fahrzeugs.
Für Rückfragen oder Vorschläge zur weiteren Abwicklung des Auftrages können mich jederzeit unter "XXXXX" anrufen.
Mit freundlichen Grüßen "SamSemiliaE36"
Anhang: Kopie des Auftrags/Kostenvoranschlag (falls hoffentlich vorhanden) ----------------------------------------------------
So, das nurmal so ganz grob, feil da noch bisl dran rum und lass es von dem Anwalt verfeinern. Der kennt die richtigen gesetzlichen Wortlaute für solche Fälle.
Halt uns auf dem laufendem... |
SamSemiliaE36 |
Danke, das ist ja super.
Jetzt weiss ich schonmal mehr und weiss in etwa was ich schreiben muss. Ja klar bevor es richtig ans "Eingemachte" geht, werde ich mich mit meinem Rechtsschutz erneut in Verbindung setzen.
Danke und Gruß |
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