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T H E M A     R Ü C K B L I C K
fb2284
Hauptthema:
Ich hab vor zwei Monaten meine Z4 Sitze in ebay verkauft, geld war auch nach 1 Woche da alles perfekt, hab mit dem käufer telefoniert, er kümmert sich um den versand da es ihm zu weit zu fahren ist, er gibt mir bescheid.

ich hab dem typ ewig oft schon geschrieben aber der meldet sich einfach net, ich mein wenn er mir das geld schenken wollte hätte er das auch so machen können

kan ich die sitze nache iner frist wieder verkaufen?
wie lang muss ich warten? ich mein die stehen bei mir rum und ich seh net ein das ich dem die ganze zeit hinterher lauf dern hat schon genug mails von mir erhalten und antwortet ja nie wenn ich ihn frag wann er sie nun holt

Bearbeitet von - fb2284 am 21.09.2006 11:46:58
nemexx`
Vielleicht ein Todesfall, nur mal angenommen?!
fb2284
ich kann den doch net fragen ob er tod is?
da würd ich mir irgenwie blöd vorkommen?lol
emjey
So weit ich es verstanden habe, befindest du dich in der Aufbewahrungspflicht. Die dauert nach meinem alten wissenstandes von 2 jahren. Erst nach 2 Jahren darfst du die ware weiter verkaufen. Da er die Ware von dir abgekauft und bezahlt hat, ist es nun sein eigentum. Er holt diese aber nicht ab. Also befindest du dich ind der aufbewahrungspflicht von 2 Jahren..

Bitte korrigieren, falls falsch ist..

mfg
fb2284
so ein mist, kann ich miete verlangen?
speeddevil
hast du denn keine telefon nummer von den?
wenn er die nach nen monat immernoch nicht geholt hat würd ich die einfach weiter verkaufen kann ja nicht angehen das die sitze die ganze zeit bei dir im weg rumstehen.
emjey
++++LLLOOOLLL++++

sehr gute idee... Da seine Ware bei dir rumsteht, hättest du mit ihm vor dem kauf ein vertrag abschliessen sollen. Pro Tag dafür das seine Ware bei dir stehen muss, kassierst du 10 Euro Mietkosten... ***llooolll****

kannst du knicken...

Aber, schick ihm ne mail und teile ihm mit bzw drohe ihm damit dass eine Tagesgebühr pro tag dafür dass die ware bei dir stehen muss, fällig wird...

was meinst du wie schnell der bei dir ist..



mfg
emjey
Zitat:


hast du denn keine telefon nummer von den?
wenn er die nach nen monat immernoch nicht geholt hat würd ich die einfach weiter verkaufen kann ja nicht angehen das die sitze die ganze zeit bei dir im weg rumstehen.

(Zitat von: speeddevil)





@ SPEEDDEVIL

er befindet sich ein sog. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT!!!!!!!!!

die dauert länger als ein Monat..

@ fb2284


Wenn du es tust, und der Käufer sich dann doch nach 2 Monaten meldet und seine Ware nicht rausrücken kannst, dann hast du ein heftiges juristisches Problem..

mfg
fb2284
ok dann werde ich ihn mal anschreiben
chrischy79
Ich würde einfach mal unter telefonbuch.de schauen, ob er da verzeichnet ist und anrufen, kann ja nix schaden.

Wenn er dort nicht eingetragen ist, einfach nen kurzen Brief aufsetzen, die 55 Cent wirst du ja noch haben, und ihm zuschicken. Angenommen er ist gestorben oder auch vielleicht nur im Krankenhaus / Urlaub wird er den Brief ja bekommen. Darin kannst du ihm ja auch eine Frist setzen, in der er sich zu melden hat...

Gruß
Christian
fb2284
hab ihm jetzt erstmal über ebay eine mail geschrieben
fb2284
ich hab doch extra auch reingeschrieben binnen sieben tagen? an die frist hätte er asich doch schon halten müssen
oder? hiern der link zur auktion
LatteBMW
Kann das mal einer in Erfahrung bringen, wegen der Ausbewahrungsfrist. Hab einen ählichen Fall. Hat Laptop ersteigert aber nur die Hälfte bezahlt und hör von ihm nichts mehr. Und das schon über 2 Jahre her.
chrischy79
Zitat:


Kann das mal einer in Erfahrung bringen, wegen der Ausbewahrungsfrist. Hab einen ählichen Fall. Hat Laptop ersteigert aber nur die Hälfte bezahlt und hör von ihm nichts mehr. Und das schon über 2 Jahre her.

(Zitat von: LatteBMW)



Man das ist doch gut, Hälfte bezahlt, meldet sich nicht mehr und dann den Laptop zum vollen Preis nochmal verkaufen oder nicht ?!
LatteBMW
Oder nicht, das die Frage. Ebayauktion ist ja ein Kaufvertrag. Ist nun die Frage, in welchen Zeitraum der Käufer den Kaufvertrag erfüllen muß/kann?
chrischy79
Kann man sich da denn nicht auf der Homepage von Ebay mal schlau machen. Sowas scheint ja doch öfter vorzukommen als ich bisher gedacht hätte ...
fb2284
ich weiss nur ent was in den leuten vorgeht? wenn ich was bezahle dann will ichs doch auch haben
chrischy79
Zitat:


ich weiss nur ent was in den leuten vorgeht? wenn ich was bezahle dann will ichs doch auch haben

(Zitat von: fb2284)



Tja so denken wir vielleicht, aber andere sind da ganz anders gestrickt, sieht man ja ...
Nicore
Zitat:


ich hab doch extra auch reingeschrieben binnen sieben tagen? an die frist hätte er asich doch schon halten müssen
oder? hiern der link zur auktion

(Zitat von: fb2284)




Das war absolut korrekt, leider steht nicht was passiert falls die Ware nicht abgeholt wird. Die Sache mit der Aufbewahrungspflicht kannst Du abhaken, trifft hier nicht ein da Du im "Kaufvertrag" die Bedingung von 7 Tagen gestellt hast.

Aber Du kannst über ebay "Zahlung nicht erhalten" anklicken, dann wird er offiziell angeschrieben und muss sich dazu äußern. Jeder Schritt hat aber auch immer eine 2 wöchige Frist mit sich. Aber wenn der Fall innerhalb der 45 Tage bei ebay gemeldet ist, hast Du später die Möglichkeit Deine Auktions- und Verkaufsgebühren erstattet zu bekommen.

Aber gute und 100% Fernabsatzgesetz-komforme AGB sind das "A-und-O" um bei späteren rechtlichen Fällen die Oberhand zu haben. Habe hier mal ne Auktion aus meinem Shop in der meine AGB enthalten sind. Lest Euch mal den Text bei "Bezahlung" durch. Und wie gesagt, ALLES was in der Beschreibung steht ist Bestandteil des Kaufvertrages nach dem Fernabsatzgesetz.

*klick*

Achja, nur mal zu Info: Der Spruch den alle kopieren von wegen "bin Privatverkäufer blabla und somit keine Gewährleistung oder Umtausch" ist absolut für'n ******.
Mit diesem Spruch hebelt man einen Paragraphen im Handelsgesetz aus. Verstößt ein Kaufvertrag gegen dieses Gesetz (oder hebelt halt teile davon aus) ist der Kaufvertrag so oder so nichtig. Würde man es ganz ganz genau prüfen, wären 80% der ebay-Verkäufe nichtig.

Im Streitfall (als geschädigter Käufer) kann man sich an die www.wettbewerbszentrale.de wenden oder mit dem Ausdruck des Auktionstextes an die "Verbraucherzentrale". Ein Gericht befasst sich mit sowas nicht so schnell. Erst auf Anzeige, Titel, und dann kanns losgehen. Wobei man sich dann schon sicher sein muss da ein Titel erstmal Geld kostet.

fb2284
leider sind die 45 tage vorbei was kann ich jetzt machen?
Nicore
Hmmm... das ist doof! Wenn Du in Dein "mein ebay" gehst unter "verkauft", welche Optionen bietet Dir das Aufklappmenü noch an? Ansonsten hake die Sache ab, ggf. kannst Du noch das Angebot an den Zweithöchsbietenden machen. Neu einstellen würde auch gehen, aber dann hast Du wiedermals die kompletten Auktionsgebühren.

Falls Du neu einstellst, dann nur mit ensprechender und dickgedruckter Klausel.
Innerhalb 7 Tage Abhoung oder falls man es nicht innerhalb dieser Zeit schafft 50% Anzahlung per Überweisung.

Den jetzigen Käufer erstmal sofort auf die Speebieterliste setzen damit er Dir nicht bei einem erneuten Verkauf aus Rache dazwischenfunkt.

Bearbeitet von - Nicore am 21.09.2006 13:37:56
autobahnraser80
Wenn du keine Abholfristen im Vertrag (also bei der Verkaufsbeschreibung) festgelegt hast, kannst du die Sitze jedenfalls so einfach nicht weiterverkaufen. Du kannst ihm eine Abholaufforderung per Einschreiben mit Rückantort zusenden in dem du ihm eine gewisse Frist setzt und/oder ihn darauf verweist, dass jeder weitere Tag der Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus mit einem finaziellen Ausgleich/Stellgebühr verbunden ist. Dabei solltest du der Glaubhaftigkeit halber lieber einen realistischeren Wert (vielleicht 1€/Tag) angeben.

Auf jeden Fall sind das nicht mehr deine Sitze und wenn du sie verkaufst, kann er von dir Ersatz fordern. Oder er kauft auf deine Kosten neue Sitze bei BMW...
emjey
Zitat:


Wenn du keine Abholfristen im Vertrag (also bei der Verkaufsbeschreibung) festgelegt hast, kannst du die Sitze jedenfalls so einfach nicht weiterverkaufen. Du kannst ihm eine Abholaufforderung per Einschreiben mit Rückantort zusenden in dem du ihm eine gewisse Frist setzt und/oder ihn darauf verweist, dass jeder weitere Tag der Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus mit einem finaziellen Ausgleich/Stellgebühr verbunden ist. Dabei solltest du der Glaubhaftigkeit halber lieber einen realistischeren Wert (vielleicht 1€/Tag) angeben.

Auf jeden Fall sind das nicht mehr deine Sitze und wenn du sie verkaufst, kann er von dir Ersatz fordern. Oder er kauft auf deine Kosten neue Sitze bei BMW...

(Zitat von: autobahnraser80)





Kann ich nur zustimmen.. Egal ob ebay oder nicht. Es geht letztendlich um Kaufvertragsinhalte sowie vereinbarungen.. Du hast anscheinend keine Abholfrist gesetzt und somit bist du in der Aufbewahrungspflicht... Was du auf alle Fälle machen kannst, seine Telefonnr nachforschen oder sich an EBAY wenden.. Dazu noch anschreiben und IHM mit Stellgebühr pro Tag androhen.. Der wird sich mit sicherheit melden... Ausserdem sollte man ja sowieso gewissenhaft und FAIR und Kundenfreundlich bleiben (abwarten bis er sich meldet und seine Ware aushändigen)....

Ich würd alleine aus gewissenheit nicht auf die IDEE kommen von wegen: haha der hat bezahlt und holt die ware nicht, da kann ich die weiter verkaufen...


Mensch, vielleicht ist der typ erkrankt, oder urlaub oder sonstiges.....

Schreibe EBAY an, damit die den auch noch kontaktieren. Selbst die nr rausfinden und telefonieren. ansonsten abwarten...


SO ist es aus meiner sicht korrekt.. alles andere ist kriminelle energie und reine abzocke....

mfg
Playgirl78
Finde auch das die Sache mit der Aufbewahrungsklausel greift (kann ja auch im Krankenhaus liegen oder so) ich glaub aber du kannst trotzdem hinterher Aufbewahrungsmiete einforden, dafür mußt du dich da nur melden und ihm das schriftlich mitteilen. Ich mein auch dann kannst du darin noch eine Frist von 4 Wochen setzen.


Hab auch mal ein Auto verkauft, die haben bezahlt und den Brief mitgenommen, wollten das Auto später holen und was war? Nix. Stand 3 Wochen da dann kam der rote Zettel vom Ordnungsamt drauf. Hab beim Amt nachgefragt was damit wäre, hatte ja einen gültigen Kaufvertrag.Das Amt sagte nach 4 Wochen wird abgeschleppt und entsorgt kostet mit allen Gebühren über 1300 Euro. Wenn die Adresse im Vertrag nicht stimmte oder ein Asylheim oder so wäre, müßte der letzte zugelassene Halter haften. Das wäre dann ich gewesen.

Bearbeitet von - Playgirl78 am 21.09.2006 15:12:32
fb2284
aber ich hab doch reingeschrieben das er sie innerhalb von 7 tagen abholen muss
palmer
sicher darfst du ne liete für aufbewahrung verlangen aber nur im angemessenen rahem spric ca 40 euro im monat
rdy
Ich würde bei seiner bank oder wo auch immer anrufen evt. ist sein konto schon gespert wegen totesfall, weil kein normaler mensch zahlt geld und holt sich die ware dann nicht da kann ja was nicht stimmen, und das mit dem laptop muhahah denn hätte ich schon längst wieder verkauft dachte sowas gibts nur im kino aber anscheinend net..

grüße
LatteBMW
Zitat:


Ich würde bei seiner bank oder wo auch immer anrufen evt. ist sein konto schon gespert wegen totesfall, weil kein normaler mensch zahlt geld und holt sich die ware dann nicht da kann ja was nicht stimmen, und das mit dem laptop muhahah denn hätte ich schon längst wieder verkauft dachte sowas gibts nur im kino aber anscheinend net..

grüße

(Zitat von: rdy)





Naja, benutz das Ding ja noch. Wollte es damals nur verkaufen weil ich Kohle brauchte, aber das der Käufer das so gut mit mir meint, kann ja keiner ahnen *ggg*
rdy
Zitat:

Naja, benutz das Ding ja noch. Wollte es damals nur verkaufen weil ich Kohle brauchte, aber das der Käufer das so gut mit mir meint, kann ja keiner ahnen *ggg*



naja dann wars ja wei ein kleinre lottogewinn ohne lottoschein :D naja dann würde ich ihn auch behalten
Wolpi
Zitat:


aber ich hab doch reingeschrieben das er sie innerhalb von 7 tagen abholen muss

(Zitat von: fb2284)




ohm, mal ganz einfache lösung! schick ihm nen einschreiben, dann siehst 1. ob er noch lebt und 2. kannst ihm dann nochmal ne frist setzen in der du daraufhin verweist, dass die erste frist überzogen wurde und du ggf andere schritte machst

mfg
fb2284
ok dann werd ich mal nen brief aufsetzen
Nicore
Ich frag mich warum immer auf diese Ausbewahrungsfrist pochen. Hab ich bei ebay noch nie erlebt. Schick das Geld einfach wieder abzüglich Deiner Auktionsgebühren zurück und verkauf die Sitze weiter.
Gr33nAcid
ich versteh nicht, warum du nicht noch mal anrufst?!
fb2284
weil der nimmer ans telefon geht
ich überweis das geld net zurück , zur not verschimmeln die bei mir in der werkstatt,
mal schaun was ich damit mache,
auf die email hat er er im übrigen nicht geantwortet
Nicore
Zitat:

mal schaun was ich damit mache,
auf die email hat er er im übrigen nicht geantwortet

(Zitat von: fb2284)




Angebot an den Zweithöchstbieter oder neu einstellen. Falls sich der andere meldet kannst Du das Geld dann immernoch zurücküberweisen. Auf jeden Fall den Typen schonmal in die Sperrliste aufnehmen. :)
rdy
und gibst schon was neues was das angeht musst doch schon was erreicht haben???
Löp
Hi,

noch ein Vorschlag:
Unter MEIN EBAY gibt es links im Menü -relativ weit unten- die Rubrik "Unstimmigkeiten online klären".
Da wird ne Email per Ebay an den Käufer geschickt, antwortet er nicth innerhalb von 10Tagen befasst sich das Ebay-Team mit dem Fall. Die sagen dir dann schon wie du dich verhalten sollst.
Denke das ist ein sicherer Weg!

Viel Erfolg

PS: Am besten in der Nachricht an den Käufer direkt schildern wie und wie oft du ihn versucht hast zu erreichen, damit Ebay auch sofort weiß was Sache ist, wenn sie sich einschalten!

Bearbeitet von - Löp am 28.09.2006 10:24:20